da zum Editieren leider schon gesperrt, ein Nachtrag:
Je öfter Person A den Beschluss sieht, fragt sie sich, wie die 168 Euro überhaupt zu Stande kommen? Person A hat doch nur einen Antrag auf Eilrechtschutz gestellt. Die Summe sieht aber nach den Kosten eines Verfahren,s gerichtet nach der geforderten Summe(knapp unter 1000 EUR), und nicht eines Eilrechtsschutzantrags aus, wobei diese 168 EUR im Beschluss als "Streitwert" bezeichnet werden. War der Streitwert nicht die zu vollstreckenden Rundfunkbeiträge?
Außerdem hat Person A mit dem Antrag auf Eilrechtsschutz doch keine Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht, was hat die Begründung mit den Urteilen des BVerwG da überhaupt zu suchen? Verstoß gegen die Verfassung war auch lediglich ein Argument, das die Richterin nur aus der Stellungnahme des WDR hatte. Person A hat im Antrag nicht gegen den Rundfunkbeitrag argumentiert sondern nur gegen die drohende Vollstreckung, die sie ohne Wiederspruchbescheid als unrechtmäsßig ansah.
Das zuständige Verwaltungsgericht sitzt übrigens in Köln, fussläufig vom WDR und dem BS in weniger als 10 Minuten erreichbar.