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Autor Thema: akute Vollstreckung Berliner Finanzamt (trotz Widerspruch; nicht pfändbar)  (Gelesen 7598 mal)

P
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Hallo allerseits,

ich habe mich gerade neu hier angemeldet, weil bei einer mir bekannten Person an diesem Dienstag ein Vollstreckungsbeamter im Auftrag eines Berliner Finanzamtes ins Haus schneien will.

Ich finde es großartig, was hier im Forum schon alles gemacht und an politischen und grundrechtlichen Argumenten zusammen getragen wurde. Zu den grund- und menschenrechtlichen Verstößen, die hier schon gesammelt wurden - im Wesentlichen m.E. zu Art. 5 Grundgesetz (Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit udm.) und Art. 3 (Gleichheitsgrundsatz, bes. Beitrags- Belastungsgleichheit usw.) - würde ich aus meiner Sicht bspw. auch noch die Art. 2 - Freiheit der Entfaltung (die durch die GEZ verletzt wird) - und Art. 4 - Gewissensfreiheit (die ebenfalls verletzt wird - zur Prüfung hinzu fügen.

Es geht bei der mir bekannten Person um Zahlungen von GEZ-"Beiträgen" seit 2013, die bisher prinzipiell verweigert wurden und bei denen "Festsetzungsbescheide" auch mit Widersprüchen - mit Einschreiben und Rückschein - angegriffen wurden. Diese Widersprüche sind bis heute unbeantwortet geblieben und das "Verfahren" wird einfach fort getrieben - die fragwürdige Rechtsprechung dabei offensichtlich im Rücken. Wie ich hier sehe, geht das - einschließlich der Weigerung, auf Widersprüche zu reagieren - auch sehr vielen anderen Menschen so. Es gab auch Beratung durch eine sehr fachkundige Anwältin, die auch selbst mehrere Fälle dies bezüglich betreut und genau so kopfschüttelnd das letzte BVerwG-Urteil zur GEZ zur Kenntnis genommen hat.

Es wurde Einspruch - mit Einschreiben und Rückschein - beim Finanzamt eingelegt (in dem Wissen, dass das keine zwingende aufschiebende Wirkung hat) und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung eingelegt - unter Wiederholung und Verweis auf die vorherigen Widersprüche und das nicht vorhandene Einkommen der Person. Auch hierauf wurde schlichtweg nicht reagiert.

In dem Widerspruch der Person wurde wesentlich so argumentiert:

Zitat
- Gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz wird sich zunächst der Zeitaufwand erspart, alle Rechtsgrundlagen und Paragraphen im Einzelnen zu nennen. Gemäß selbigem Gesetz ist eine öffentlich-rechtliche Verwaltungseinrichtung - falls sie überhaupt eigenständige Rechtsfähigkeit, die ebenfalls per Widerspruch bestritten wird, besitzt -, dazu verpflichtet, alle entsprechend in Frage kommenden Gesetze, insbesondere hinsichtlich der für den Grundrechtsträger günstigen Auslegung, anzulegen. Dies ist in so fern deren Rechtspflicht - nicht jedoch die des Grundrechtsträgers, der Einrichtung sämtliche Rechtsverstöße einzeln nachzuweisen oder zumindest die entsprechenden Rechtsgrundlagen im Einzelnen zu nennen.

- Alle Ansprüche der Einrichtung an diese Person werden von selbiger Person für nichtig erklärt.

- Es werden keine "öffentlich-rechtlichen" Medien durch die Person genutzt - auch, wenn es darauf "nicht mehr ankommen" soll.

- Die gesamte Konstruktion des „Beitragsservice“ und auch der Rundfunkanstalten werden durch die Person für einerseits verfassungs-, andererseits generell menschenrechtswidrig und für einen vollständigen Widerspruch zum Prinzip der Meinungsfreiheit erklärt. Insbesondere die komplette Umkehr der eigenen Meinungsfreiheit in der BRD lebender Menschen als insbesondere individelles Abwehrrecht „nach oben“, gegen den Staat, zu einem Zwang, eine bestimmte Meinung konsumieren und - von der GEZ begründet auch mit der „Unausweichlichkeit“ dieser Konsumtion (ergo: der versuchten „unausweichlich“ totalitären Bandbreite in allen Gesellschaftsbereichen) - als Kopfsteuer und antisoziale Kopfpauschale bezahlen zu müssen. Die behauptete Staatsferne wird bestritten (vgl. auch letztes BVerfG-Urteil). Der Anspruch des "Beitragsservice" wird - mit allen Folgen und Rechtsfolgen - von vorn herein für nichtig erklärt. Dies gilt selbst für jede Form der „zweckbezogenen“ Datenerhebung und -verarbeitung von Daten in Bezug auf die besagte Person.

- Insbesondere auch wendet sich diese Person gegen die von den "Öffentlich-Rechtlichen" betriebene Kriegstreiberei, auch auch in so fern gegen die Verletzung und völlige Verkehrung ihrer Meinungsfreiheit, auch durch die Rechtsprechung (die auch in diesem Forum offenbar bereits eben so gesehen wird). Das besondere und selten offensichtliche Beispiel der Ukraine wird angeführt und das Blut, das die "Öffentlich-Rechtlichen" insbesondere auch hier durch ihre Propaganda mit an den Händen haben.

- Die Person verfügt über kein eigenes Einkommen und ist auch nicht beim Jobcenter oder dergleichen gemeldet. Sie sieht überdies keine Rechtsgrundlage für den "Beitragsservice" oder die Landesrundfunkanstalt, das Einkommen zu prüfen oder zu bewerten, da diese keine hierzu verfassungsgemäß voraus zu setzenden Rechte besitzen. Und eben so keine Rechtsgrundlage, Menschen zur zeitaufwändigen und sinnlosen Auseinandersetzung mit einer eben so Menschen verachtenden Jobcenter-Bürokratie zu zwingen, weil der "Beitragsservice" auf Grund der bloßen Tatsache, dass Menschen existieren, einen von vorn herein freiheitswidrigen „Beitrag“ erheben wollen.

Die Härtegründe der Person blieben ebenfalls ohne Reaktion des "Beitragsservice". Sie wird ohne eigenes Einkommen dennoch zu dem "Beitrag" heran gezogen.


EIn paar Fragen auch hier in's Forum:

Eine der Fragen wegen des morgigen "Besuchs" ist, wie mit dem Vollstreckungsbeamten am besten umgegangen wird.

Der momentane Beratungsstand ist:
Es erscheint sinnvoll, mit ihm zunächst zu sprechen und ihm das oben Genannte zu schildern, einschließlich der Tatsache, dass der "Beitragsservice" bzw. die Rundfunkanstalt auf Widersprüche schlicht nicht reagiert und selbst das Finanzamt darauf nicht reagiert hat. Nach momentaner Einschätzung kann dann zunächst durch den Beamten schlicht fest gestellt werden, dass kein entsprechendes Einkommen und Geld da und damit kein Geld zu holen ist. Damit wird zwar der "Anspruch" des "Beitragsservice" zunächst nicht grundsätzlich angegriffen (was auf Grund der jetzigen Rechtsprechung auch für alle Betroffenen schwierig ist). Zugleich wird ihm jedoch unmöglich gemacht, den Beitrag einzutreiben. Damit wird der Status quo der bisher beanspruchten "Beiträge" zunächst eingefroren. Sehr viel weiter kann der BS dann nicht gehen, zumal auch Pfändungsschutz im gesetzlichen Rahmen besteht. Das ist mitunter die "Untergrenze", so fern sich nicht auf das Spiel mit Haftbefehl usw. eingelassen wird.

Die Frage dabei ist auch, ob der Vollstreckungsbeamte sich mit den Einkommens-Angaben zufrieden gibt oder noch mehr sehen will:
- Unterlagen und/oder
- Einlass in die Wohnung zur Vergewisserung, dass nichts zu holen ist und/oder
- bereits hier oder etwas später (dann durch den "Beitragsservice" oder die LRA) einen Offenbarungseid samt Schufa-Eintrag
und wie sich die betroffene Person dazu verhalten soll.

Die Person möchte dem Beamten ungern Einlass gewähren und auch keinen Offenbarungseid (mit den bekannten Nachteilen) leisten. Zudem ist sie prinzipiell nicht bereit, irgendeinen Beitrag zu Kriegspropaganda (egal, in welche Richtung) zu leisten.

Anmerkungen, auch kurzfristige, und auch weitere Erfahrungen hierzu sind sehr wünschenswert. Bitte möglichst keine Wiederholungen. Es ist so weit bekannt, dass momentan viele von der Finanzamt-Vollstreckung betroffen sind. Sondern konkret zu den Möglichkeiten und Erfahrungen im Umgang hiermit.

Ganz vielen Dank an alle.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...nur auf die "Schnelle":
Rechtsgründe/ Widerspruchsgründe gegen die Forderung ansich interessieren die Vollstreckungsstellen nicht, da dies nicht Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist.

Ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ließe sich wohl nur vermeiden, wenn der Termin zur Vermögensauskunft vorerst gar nicht erst anberaumt oder - falls schon terminisiert - bis zu einer Sachverhaltsklärung aufgeschoben wird.
Dies wiederum lässt sich nach aktuellem Kenntnisstand nur erreichen, indem fiktive Person gegenüber der Vollstreckungsstelle freundlich-sachlich erkennbar macht, aktiv um eine Sachverhaltsklärung mit dem Gläubiger bemüht zu sein...
...und das würde nach bisheriger Kenntnis z.B. bedeuten:
Schreiben direkt an den Gläubiger gem. dem Vollstreckungsschreiben (ARD-ZDF-GEZ) aufsetzen und dort mit Nachdruck auf Rücknahme der Vollstreckung und stattdessen auf Bearbeitung des Widerspruchs zu bestehen. Falls in den Widersprüchen gegen die Bescheide der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vergessen worden sein sollte, könnte fiktive Person versuchen, in dem besagten Schreiben diesen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an die Rundfunkanstalt einfach noch nachzureichen.


Siehe u.a. aktuell recht ähnlicher Fall unter
Vollstreckung zu erwarten (trotz Widerspruch) > welche Möglichkeiten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19878.msg128855.html#msg128855
[...]
Es handelt sich hier also augenscheinlich um eine "Vollstreckung trotz Widerspruch".

Dieses Thema ist im Forum bereits mehrfach und ausführlich behandelt.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse - wie z.B. auch

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen eine Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Daraus geht u.a. auch hervor, dass es mitunter hilfreich sein könnte, ARD-ZDF-GEZ auch in diesem Stadium nochmals direkt anzuschreiben, den WiderspruchsBESCHEID und die Einstellung der "befremdlichen" Zwangsvollstreckung einzufordern - in diesem Zuge ggf. auch einen bislang vergessenen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachzureichen usw.

Eine weitere Erkenntnis ist, dass Personen A & B mglw. besser daran täten, gegenüber der örtlichen Vollstreckungsstelle sachlich und kooperativ aufzutreten...
Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13314.msg128540.html#msg128540

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

[...]

Falls all dies nicht hilft, müsste fiktive Person sich ggf. mit dem Thema "Eilrechtsschutz" näher auseinandersetzen. Dazu mehr in o.g. Links.

Siehe auch im gesamten Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,80.0.html

dort u.a. auch
FA -> Zahlungsaufforderung (trotz Widerspruch). Aufgeben?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17150.0.html

sowie auch
Vollstreckung durch Fi-Amt > Eilrechtsschutz an Finanz- oder Verwaltungsgericht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19852.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezhüglichen allgemeinen Fragen/ Thesen/ Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Vollstreckungs-Falls trotz Widerspruch.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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P
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Hallo!

Ganz großen Dank so weit.

Der Vollzug der Vollstreckung konnte bisher durch direktes Telefonat mit der entsprechenden Stelle vom Finanzamt zunächst noch abgewendet werden. Gelöst ist das Problem noch nicht. Erneute Wider- bzw. Einsprüche an RBB wie Finanzamt sind auf dem Weg:

- als Bekräftigung und Erneuerung der bisherigen Widersprüche,
- als Anträge, diese Widersprüche endlich entsprechend zu bearbeiten, einschlließlich des hilfsweisen Antrags auf "Befreiung" von den geltend gemachten "Beiträgen" auf Grund fehlenden Einkommens, ohne die Geltendmachung dieser "Beiträge" dadurch anzuerkennen,
- weiterhin vollumfänglich sowie grundsätzlich gegen alle geltend gemachten RBB- wie GEZ-Ansprüche,
- unter weiterer grundrechtlicher, menschenrechtlicher sowie berlinverfassungsrechtlicher Infrage-Stellung der gesamten "Rechts-Grundlage",
- unter Bitte, ausführlich die Auftragslage auch des Finanzamtes zu schildern, die Gründe sowie die Rechtsgrundlagen hierfür, insbesondere des vermeintlichen "Vollstreckungsbegehrens",
- mitsamt Antrag auf Rücknahme der Vollziehung bzw. Vollstreckung und der entsprechend vollumfänglichen Bearbeitung der damaligen und hiermit aufrecht erhaltenen Widersprüche hinsichtlich sämtliche bisher, d.h. seit 2013, geltend gemachter "Bescheide",

zuzüglich der nunmehr noch deutlicher klar gestellten grundrechtlichen Aspekte:

- hinsichtlich des „Entscheidungs-Verfahrens“ im Bundesländer-Verfahren für die gesamte geltend gemachte "Rechtsgrundlage", auch hinsichtlich der Frage der (ob echten, unechten oder gar nicht gegebenen) Steuererhebungs-Kompetenz im Bund,

- hinsichtlich der für verfassungs- und menschenrechtswidrig erachteten „zweckbezogenen“ Datenerhebung und -verarbeitung von Daten in Bezug auf die entsprechende Person durch RBB und "Beitragsservice",

- hinsichtlich der (Kriegs-) Propaganda durch die "ÖR", insbesondere auch hinsichtlich ihres Charakters und auch ihrer immanenten „Vertrags“- und Verfassungs-Widrigkeit des Rundfunkstaatsvertrags und der damit zusammen hängenden „Rechts“-Vorschriften,

- hinsichtlich der fraglichen "Rechtsgrundlage" zur Prüfung des Einkommens durch RBB oder GEZ, einschließlich der einzigartigen, nicht einmal bei Steuern gegebenen Beweislastumkehr,

- hinsichtlich des grundgesetzlichen und strafrechtlichen Verbots zur Vorbereitung von Angriffskriegen, auf das Verbot des Versuchs hierzu und auch der Beihilfe hierzu,

- hinsichtlich des Verbots von Amtsanmaßung, Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung,

- hinsichtlich des Grundrechts auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen nach Art. 5 GG, dessen Einschränkung – selbst unter vermeintlicher Berufung der GEZ und "ÖR" auf das BVerfG, dessen Rechtsprechung ihnen diese grundrechtliche Einschränkung und Bevorzugung zugestehen würde;

- hinsichtlich Art. 2 GG – die Freiheit der Entfaltung -;

- hinsichtlich Art. 3 GG Gleichheitsgrundsatz, bes. zur „Beitrags“- Belastungsgleichheit und

- Art. 4 GG – die Gewissensfreiheit.

- Einschließlich des Verbots nach Art. 19 GG, Grundrechte in ihrem Wesensgehalt anzutasten, sowie die Bindung aller staatlichen Gewalten und auch der von ihr möglicherweise beliehenen Gewalten an die Grundrechte sowie die verfassungs- und menschenrechtsmäßige Ordnung.

- Zuzüglich der entsprechenden Grundrechte der Berliner Landesverfassung sowie Art. 26.3 der Berliner Landesverfassung:
„Werden die in der Verfassung festgelegten Grundrechte offensichtlich verletzt, so ist jedermann zum Widerstand berechtigt.“
(https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/verfassung/artikel.41548.php) mit samt dem Hinweis:

dass insbesondere auch der letztere Artikel der Berliner Verfassung durch die Höhergeltung des Grundgesetzes, insbesondere von Bundesrecht nach Art. 31 GG, nicht tangiert werden kann, zumal hinsichtlich der Besserstellung des Grundrechtsschutzes in diesem Fall durch die Berliner Landesverfassung (Vorrang für den weitergehenden Grundrechtsschutz). Er kann auch in so fern nicht durch Bundesrecht tangiert werden, so weit ein vermeintlicher Bundesländer-Staatsvertrag und entsprechende, wenngleich fragwürdig zu Stande gekommene jeweilige Landesgesetze geltend gemacht werden, nach denen vermeintlich ohnehin einzig Berliner Landesrecht gelten würde.

Die betreffende Person freut sich über künftige rechtliche Unterstützung, sollten RBB und "Beitragsservice" auf ihrer Praxis beharren. Es werden im Notfall zunächst Gerichtskosten um die 100,- EUR vermutet, sollte die betroffene Person vor Gericht gehen wollen. Zugleich ist ein Fall bekannt geworden, der scheinbar bereits beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klagt:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/08/erganzung-der-berufungszulassungsbegrun.html?m=1
Scheinbar auch mit der ausdrücklichen Absicht eines Vorlagebeschlusses für das Bundesverfassungsgericht.

Hoffen wir, dass daraus was wird. Auch aus der anderen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, über die hier im Forum geschrieben wurde. Das kann sich allerdings noch sehr lange hinziehen.


Viele Grüße

Die Pazifistin


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Hallo Pazifistin,

bei einer mir bekannten PersonA in Bremen hat es ausgereicht, sofort nach dem ersten Schreiben der Finanzbehörde dort vorbeizuschauen und die Widersprüche/Klage in Kopie einzureichen. Dann ging das Vollstreckungsersuchen direkt zurück an den Beitragsservice.
Vielleich funktioniert das in Berlin auch.

Viele Grüße
Mork vom Ork


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Hallo nochmal!

Danke, M, für Den Hinweis. Im Fall des besagten Finanzamtes wurden diesem die alten Widersprüche bereits zu Beginn des Jahres zur Kenntnis gegeben - mit Einschreiben und Rückschein. Auch der neue Widerspruch samt Anträgen etc. gehen gerade gleichfalls mit an das Finanzamt und werden gleichfalls an dieses mit gerichtet. Bei der letzten Bekanntgabe dieser Widersprüche hatte jedoch auch das Finanzamt nicht darauf reagiert, sondern einfach das Vollstreckungsverfahren fort gesetzt. Mal sehen, was es dieses Mal macht.

An alle: Person P ist bei nochmaligem Nachdenken noch eine "Kleinigkeit" wegen der Verfassungsgerichtsbarkeit in den Grundrechts-Fragen aufgefallen. Es kann zwar nach seinem Dafürhalten nicht schaden, es auch beim Bundesverfassungsgericht zu versuchen - was ja gerade einige Menschen versuchen. Doch P würde es, wo es sinnvoll erscheint, parallel auch bei den Landesverfassungsgerichten versuchen. Das hat auch die in seinem vorherigen Kommentar beschriebenen Gründe:

- GEZ wie Landesrundfunkanstalten behaupten, dass sie in "positiver" Hinsicht (also, das was ihre vermeintliche "Rechtsgrundlage" ausmacht) an sich gar nicht nach Bundesrecht laufen, sondern lediglich auf Basis eines Bundesländer-Staatsvertrages mit einzelnen Landesgesetzen. Dieser Argumentation folgend, käme zunächst lediglich das jeweilige Landesrecht in Betracht. Und hier auch das jeweils landeseigene Verfassungsrecht.

- Das mal abgesehen von "konkurrierender Gesetzgebung" o.ä., bei der sich der Bund wohl auch einschalten könnte, wenn er denn wollte - was in diesem Fall jedoch wohl einer aktiven politischen Bundes-Entscheidung bedürfte und nicht einfach verfassungsrechtlich "automatisch" eintreten würde.

- Natürlich dürfen GEZ bzw. LRAen in jedem Fall in "negativer" Hinsicht dennoch nicht gegen Bundesrecht verstoßen, so fern dieses hier Vorrang oder Höherrangigkeit hätte, die eben noch zu beweisen wäre bzw. Bspw., wenn eben eine Gesetzgebungskompetenz in Anspruch genommen worden wäre, für die allein der Bund zuständig ist (das bekannte Argument mit der "Steuer").

- Höherrang hat das Bundesrecht in Sachen Grundrechtsschutz der einzelnen Menschen jedoch nach der Argumentation in seinem vorherigen Kommentar eben dann nicht (zumindest nach dem "laienhaften" Verständnis), wenn die jeweilige Landesverfassung einen weiter gehenden Grundrechtsschutz bietet, als es das Grundgesetz ohnehin tut. Hat die Landesverfassung jeweils das "bessere" Grundrecht, würde demnach eher das gelten. Hat hingegen das Grundgesetz das "bessere" Grundrecht, dann würde eher das gelten. Hat zudem mitunter sogar das EU-Recht das jeweils "bessere" Grundrecht, käme auch das mitunter in Betracht. Zumindest wird in diesem Fall hier die momentane deutsche Verfassungsrechtsprechung so verstanden. Danach käme immer dasjenige Rechtsdokument oder derjenige einzelne Rechts-Artikel in Betracht, das oder der den jeweils besseren Grundrechts-Schutz bietet.

- Im Fall der Berliner Landesverfassung scheint hier bspw. ein (mitunter wesentlich) weiter gehenderes Widerstandsrecht vorzuliegen als im Fall des Grundgesetzes. Denn im Grundgesetz (Art. 20 GG) ist das Widerstandsrecht zwar im Wortlaut theoretisch "gegeben", kann jedoch durch seine Formulierung faktisch so gut wie nie eintreten. Auf die Idee ist P auch mit durch das Beispiel Bremen hier gekommen, in dem ein Forenmitglied sich auf das Widerstandsrecht der Bremer Landesverfassung beruft :-).

Alles natürlich nach "laienhaftem" Verständnis in diesem Fall hier. Ein Austausch, Beratung und mögliche Korrekturen hierzu sind natürlich sehr erwünscht. Vielleicht helfen Person P's Überlegungen hier auch anderen.


Viele Grüße!

Die Pazifistin


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2016, 22:00 von Uwe«

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Noch als Ergänzung zum vorherigen Kommentar:

Klar gab es ja bisher schon die zwei bekannten und enttäuschenden Landesverfassungsgerichts-Urteile (Bayern und Rheinland-Pfalz?), auf die sich sogar der RBB in Berlin als "verfassungsgemäß" zu berufen scheint. Da bleiben allerdings einerseits noch 14 Landesverfassungsgerichte und die jeweils eigenen Verfassungsbestimmungen übrig und andererseits heißt das auch bei den zwei ersteren Bundesländern ja nicht, dass je nach geltend gemachten Verfassungs-Grundsätzen nicht auch nochmalige Klagen - bspw. nochmals auch als Popularklage in Bayern! - helfen oder ein anderes Ergebnis zeitigen könnten. Hinzu kommt, dass auch beim Bundesverfassungsgericht Alles Andere als sicher ist, dass dieses bei den jetzigen Fällen anders urteilen wird, falls es Klagen überhaupt annimmt oder zulässt. Dessen bisherige Meinungs-Rechtsprechung im Fall der GEZ war zumindest nach unserem Verständnis nicht unbedingt ermutigend. Auch daher die Frage der Menschenrechte über das Bundesgebiet hinaus.


Viele Grüße!

Die Pazifistin


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@Pazifistin
Bund und Länder arbeiten längst zusammen in Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz.

Bericht Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz Juni 2016
Zitat
Vorwort

Digitalisierung und Medienkonvergenz entwickeln sich stetig weiter. Bund und Länder haben vereinbart, im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten die erforderlichen gesetzlichen oder staatsvertraglichen Änderungen anzugehen. Die Rundfunkkommission der Länder wird gemeinsam mit dem Bund weitere und noch offene Fragen zur Medienkonvergenz diskutieren und abstimmen. Zugleich werden sie die geplanten medienpolitischen Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Digitalen Binnenmarktstrategie gemeinsam weiter begleiten.

S. 4
Am 11. Dezember 2014 beschlossen die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, eine „gemeinsame Steuerungsgruppe auf politischer Ebene“ (Bund-Länder-Kommission) einzusetzen. Sie solle Vorschläge für eine der Medienkonvergenz angemessene Medienordnung auf nationaler und internationaler Ebene erarbeiten. Die Aufgabe der Koordinierung liegt auf Bundesseite bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), auf Länderseite beim Vorsitzland der Rundfunkkommission, Rheinland-Pfalz (RP). [...]

Und hier ist die Stellungnahme der ARD mit Argumenten, die prima für Widersprüche eignen  :laugh:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2016, 15:27 von boykott2015«

M
  • Beiträge: 508
off toipc - sorry - Bitte ggf. eigenen Thread öffnen?
Zitat
Aus Sicht der ARD haben sowohl der Prozess als auch die Ergebnisse der BLK bestätigt, dass die mit der Digitalisierung einhergehende Medienkonvergenz in vielen Bereichen des Rechts zu  Überschneidungen  und  Wechselwirkungen  führt,  die  die  Medienregulierung,  aber  auch  das Wirtschafts-, Kartell- und Jugendschutzrecht sowie Europäische Recht vor neue Herausforderungen  stellen. 
Quelle: http://www.ard.de/download/3280616/Stellungnahme_der_ARD.pdf
Achtung! /verschwörungstheorie  ?? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk will wohl weitere Gesetze für weitere Rechtsgebiete schreiben? Das klingt nach der orwellschen Durchdringung aller Rechtsgebiete durch den  öffentlich-rechtliche Rundfunk, nachdem die Wohnung nun (scheinbar erfolgreich) gekapert wurde.  - Achtung! /verschwörungstheorie ??

Frage:
Warum kümmert sich der Rundfunk nicht um sein Programm und macht Journalismus für die freie Meinungsbildung der Bürger nach Artikel 5 GG?


Edit "Bürger":
Dieser Thread schweift seit mehreren Beiträgen zu weit ab vom Eingangs-Problem/ Kern-Thema, welches da lautet
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Der Thread müsste umfangreich moderiert werden und bleibt daher vorerst geschlossen.
Bitte im Forum immer auf Thementreue achten. Dies dient der zielgerichteten Diskussion und Übersicht.
Die Moderatoren haben nicht die Kapazitäten, immer wieder darauf hinzuweisen, sondern bauen auf die Disziplin und Mitwirkung aller.
Das Forum ist auf die Unterstützung aller seiner Mitglieder angewiesen.
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2016, 03:56 von Bürger«

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Hallo allerseits,

ein kurzes fiktives Update der fiktiven Person, über die hier Eingangs fiktiv berichtet wurde:

Die fiktive Person hat Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Dies insbesondere auch - jedoch nicht abschließend -, um als Nahziel die unbeirrte Vollstreckungspraxis von RBB und GEZ in dem fiktiven Fall zu stoppen.

Wir würden uns sehr freuen über einen Austausch mit allen weiteren fiktiven Personen, die in Berlin Klage eingereicht haben. Zu allen weiteren fiktiven Details freuen wir uns über direkte Nachrichten per Messenger.

Im vorliegenden fiktiven Fall ist vom Üblichen auszugehen:

Es ist nach Jahren "endlich" ein Widerspruchsbescheid erfolgt. Dieser Bescheid scheint der übliche "Sammel-Bescheid" des RBB zu sein, mit dem sich (mit Verlaub) besten Falls bzw. fiktiverweise der Hintern abgewischt werden kann. Er geht, wie fiktiverweise gewohnt, im Wesentlichen auf nichts ein, schmettert alle Einwände ab, zitiert die ihm genehmen Urteile, versehen mit einem lächerlichen zusammen fassenden Tenor des RBB, und lässt diejenigen Urteile, die ihm nicht genehm sind, schlicht aus.

Auch sei es verfassungsrechtlich "hinzunehmen", dass es keine Härtefall-Befreiung gebe. Es wird fiktiverweise schlicht von den fiktiven Lebenden genommen. Wo das Geld herkommen soll, wenn fiktive Menschen schlicht kein Geld dafür haben, wird als völlig irrelevant behauptet - was nach unserer Auffassung bereits allein und für sich genommen als nichts Anderes als durch und durch verfassungs- und menschenrechtswidrig anzusehen ist. Nicht einmal ein Antrag auf Härtefall-Befreiung und eine Befreiung von der "Pflicht" selbst wird überhaupt auch nur als zulässig angesehen. Statt auch nur eine Prüfung dies bezüglich vorzunehmen und damit die verfassungsrechtlich zwingend gebotene Wahl des geringeren, verhältnismäßigeren Mittels unter geringerem, verhältnismäßigerem Eingriff in Grundrechte und damit der in Abwägung geringeren Schwere, wird unter Behauptung eines Vermögens oder Einkommens schlichtweg weiterhin die Vollstreckung fort gesetzt. Und das im Endeffekt mit den selben Drohungen wie bei allen anderen Betroffenen auch: Zwang zum Einlass, Androhung der Hausdurchsuchung, am Ende die "Wahl" der Vermögensauskunft etc.

Allein die Tatsache, dass noch nicht einmal der Antrag unter Verweis auf offensichtlich nicht vorhandenes Vermögen oder Einkommen zur Kenntnis genommen wird und statt dessen immer weiter bis zum Eingriff in tiefste Grundrechte gearbeitet wird, ist menschen- und verfassungswidrig in 100er-Potenz und nochmals 100er-Potenz. Hieran insbesondere auch zeigt sich u.E. die offensichtliche und unfassbare Willkür, mit der das Ganze weiter betrieben wird. Und sämtliche Gerichte, die das mit fort treiben, machen sich alle der Beihilfe daran schuldig. Von allen anderen Verfassungs- und Menschenrechts-Verstößen noch nicht einmal zu reden.

Ergänzung:

Selbst, wenn eine Härtefall- oder Einkommens-Prüfung durch RBB und/oder GEZ tatsächlich und noch vor Einleitung einer Vollstreckung vorgenommen würde, so würde hierbei die Berechtigung dazu in Frage gestellt:

a) von vorn herein, weil die verfassungs- und menschenrechtliche Berechtigung von RBB/GEZ, überhaupt eine solche (Zwangs-) Prüfung und damit bereits einen tief greifenden Eingriff in Persönlichkeits- und Datenschutzrechte vornehmen zu dürfen, auf Grund all der anderen Verfassungs- und Menschenrechtswidrigkeiten bereits in Frage gestellt wird;

b) auf Grund der Tatsache, dass bis heute die Frage des Behörden-/Nicht-Behörden-/Doppel-Status etc. von RBB/GEZ einschließlich der Fragen der Berechtigung zur (Verwaltungs-) Vollstreckung nicht zufriedenstellend beantwortet ist; wenn überhaupt, hätte danach bestenfalls das Finanzamt eine solche Berechtigung, jedoch nicht erst durch Androhung der Zwangsvollstreckung, Hausdurchsuchung, Vermögens-Auskunft etc., sondern bereits vorgelagert. Auch das scheitert jedoch auf Grund der anderen nicht beantworteten Fragen,
- einschließlich der Tatsache, dass das Finanzamt auf Grund der von vorn herein gegebenen obigen Unzulänglichkeiten gar nicht erst aktiv werden dürfen;
einschließlich der Tatsache, dass sich das Finanzamt - selbst wenn - selbst weigert, überhaupt solch eine (vorgelagerte) Prüfung vorzunehmen - unter dem bekannten Verweis, ja zur Vollstreckung ohne Weiteres "verpflichtet" zu sein, nicht jedoch, auf Anträge auf Aussetzung auf Grund nicht vorhandenen Einkommens auch nur zu reagieren.

c) Selbst, wenn das Finanzamt prüfen würde, so stellt sich ebenfalls die Frage, warum dieses gesamte Vorgehen so läuft, wie es läuft - während bei der steuerlichen Vermutung in Steuer-Fragen in der Regel so vorgegangen wird: Ein Zusenden von Einkommens-Unterlagen an das Finanzamt genügt u.E. - ohne dass es auch nur zur Androhung einer Zwangsvollstreckung oder zu deren "automatischer" Einleitung ohne jede Aufhaltens-Möglichkeit kommt.


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n
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Schon Kontakt mit "Profät Di Abolo"? Der ist bekanntlich auch in Berlin und zaubert das ganz tolle Sachen.

Kann Person P im Gerichtsverfahren einmal die Frage stellen was passiert wenn das BVerfG den Beitrag für verfassungswiedrig erklärt? Wie werden dann die Nachteile die Person B durch das Urteil erleidet wieder rückgängig gemacht, wenn keine Ruhestellung gewährt wird?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

M
  • Beiträge: 508
Schon Kontakt mit
bzw. mal "einlesen"
Thema: "Sprungklage" gegen "Vollstreckungsanordnung" § 3 VwVG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19984.msg129287.html#msg129287

und mal ein WE freinehmen zum Studium von
Thema: Fiktive Begründung Bundesland Berlin / RBB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19751.0.html
 ;)
und Sonntagabend noch
Thema: Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg138138.html#msg138138
 
- keine rechtsberatung - und immer: ruhig bleiben - du kennst den berliner (offenen) runden tisch (liebevoll "ORT Berlin" genannt)?  :)


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K
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Hallo,

ein weiterer Bärlin-er  ;)  > Schluss-mit-lustig

hier sein Thread:
VG Berlin: Nichtnutzer, Zwangskunde, Geringverdiener u. Wohngeldbezieher vs. RBB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17332.msg114196.html

und
hier sein Blog:
https://natuerlichzahlichnicht.blogger.de/

Viel Erfolg wünscht
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2017, 11:31 von DumbTV«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 19
Vielen Dank für die Hinweise.

Auf Fragen, zu wem die*er fiktive*r Autor*in/Person bereits fiktiv Kontakt hat oder nicht, wird aus fiktiven taktischen Gründen hier zunächst nicht öffentlich eingegangen.

Natürlich bleibt die fiktive Person im Rahmen der fiktiven Umstände ruhig. Doch stellen diese bereits eine unzumutbare schwer wiegende (auch psychologische) Beeinträchtigung des eigenen fiktiven Lebens-Alltags dar. Zugleich kann es in jedem Fall hilfreich sein, die schreiende Willkür, die an dieser Stelle eher noch an eine Diktatur erinnert, mit der gebotenen Emphase beim Namen zu nennen. Selbst, wenn an vielen anderen Stellen der "Rechtsstaat" funktioniert - hier jedoch handelt es sich nur noch um Willkür und die ist eindeutig verboten. Egal, ob sie von "links", "rechts", "Mitte", "oben", "unten", "konservativ", "liberal" oder von welcher Seite auch immer gesehen wird.


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