Da es unmöglich ist, die Größe des individuellen Vorteils, d.h. die Nutzungsgewohnheiten der Rundfunkteilnehmer, auch nur annähernd zu bestimmen, können bei der Festlegung des Verteilungsmaßstabs Gründe der Praktikabilität berücksichtigt werden.
Würde man die Rundfunksignale des örR verschlüsseln, könnte man die Nutzungsgewohnheiten der Rundfunkteilnehmer recht einfach bestimmen bzw. ermitteln.
Äh:
NEIN. Verschlüsselung heißt ja nicht, wie vom örR ständig behauptet, Pay-per-View, sondern das Gesamt-Paket wird freigeschaltet. Der örR kann dadurch lediglich ermitteln, daß Person XY potentiell von der Möglichkeit Gebrauch macht, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen. Würde man die Privaten mit einbeziehen (was die sicherlich mitmachen würden, ich sage hier nur Grundverschlüsselung), könnte der örR sogar nur noch ermitteln, daß Person XY potentiell von der Möglichkeit Gebrauch macht, an der „Gesamtveranstaltung Rundfunk“ teilzunehmen.
Andererseits erforscht der örR seit Jahrzehnten das Nutzungsverhalten seiner Benutzer – wo kommen sonst die Einschaltquoten her? Dank Digitalisierung kann er das zusätzlich fast in Echtzeit: Zugriffe auf Streams werden geloggt, wenn man das nicht explizit abschaltet (Die Frage, wieso man hier WebServer-Nutzer aufteilt in Nutzer, die Zugriffe auf die Logs haben und Nutzer, die das nicht haben, sei an dieser Stelle gestattet). Und Dank HBBTV wird jeder Sender wissen, wer wann welches Programm einschaltet, u. U. sogar ohne Druck auf den „Red Button“.