Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gutenberg lässt grüßen - Copy & Paste Urteile "IM NAMEN DES VOLKES"  (Gelesen 11924 mal)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Gutenberg lässt grüßen - Copy & Paste Urteile des BVerwG "IM NAMEN DES VOLKES"

Unterschiedliche Argumente? Wen kümmert es?

Macht Euch selbst ein Bild davon: Vergleich der Urteile BVerwG 6 C 8.15 mit BVerwG 6 C 31.15.pdf (71 KB)

19 Vergleichsseiten und nur 5 geringfügige Unterschiede in den beiden Urteilen.

Vom konkreten Bezug und Berücksichtigung der Argumente der Klageschriften und der Vorträge im Gerichtssaal kann es so keine Rede sein.

Müssen wir uns als Gesellschaft solche Textbaustein-urteile von einem Bundesverwaltungsgericht gefallen lassen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2016, 10:59 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Links zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts:

BVerwG 6 C 8.15
VG Köln - 23.10.2014 - AZ: VG 6 K 7543/13 / OVG Münster - 12.03.2015 - AZ: OVG 2 A 2422/14
http://bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=180316U6C8.15.0

BVerwG 6 C 31.15
VG Arnsberg - 05.01.2015 - AZ: VG 8 K 98/14 / OVG Münster - 17.07.2015 - AZ: OVG 2 A 356/15
http://bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=180316U6C31.15.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2016, 07:30 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Nachtrag:

19 Vergleichsseiten und nur 5 geringfügige Unterschiede in den beiden Urteilen.

Vom konkreten Bezug und Berücksichtigung der Argumente der Klageschriften und der Vorträge im Gerichtssaal kann es so keine Rede sein.

Müssen wir uns als Gesellschaft solche Textbaustein-urteile von einem Bundesverwaltungsgericht gefallen lassen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2016, 11:41 von Viktor7«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Copy & Paste gilt auch für
VG Arnsberg vom 20. Oktober 2014, Az: VG 8 K 3279/13
OVG Münster vom 12. März 2015, Az: OVG 2 A 2311/14

1. Der Kläger wendet sich gegen einen Beitragsbescheid, durch den die beklagte Rundfunkanstalt
gegen  ihn als Inhaber einer Wohnung rückständige Rundfunkbeiträge für die Monate Januar
bis März 2013 festgesetzt hat. Der Kläger ist nicht von der Beitragspflicht befreit.
Er trägt vor, kein Rundfunkempfangsgerät zu besitzen.

2….………

3. Mit der Revision macht der Kläger geltend, der Rundfunkbeitrag sei eine Steuer.
Die Wohnung weise keinen Bezug zu der Rundfunkempfangsmöglichkeit auf. Es
stelle eine gleichheitswidrige Benachteiligung dar, auch Personen zur Beitragszahlung
heranzuziehen, die bewusst auf diese Möglichkeit verzichteten.

4…..

etc. exakt gleich


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

a

azdb-opfer

Copy & Paste gilt auch für
VG Arnsberg vom 20. Oktober 2014, Az: VG 8 K 3279/13
OVG Münster vom 12. März 2015, Az: OVG 2 A 2311/14

...

etc. exakt gleich

Ich möchte meinen alten Vorschlag wieder hervorkramen:

Neuer Gedanke: (Theorie, ich kann sowas leider nicht programmieren)

Es gibt doch in der Wissenschaft diese Programme, die wissenschaftliche Arbeiten automatisch nach Plagiaten absuchen.

Man könnte doch eine richtige Datenbank  für die Begründungen in Widerspruchsbescheiden und Urteilen aufbauen.

Vielleicht mit einer eigenen Adresse (z.B. www.gez-urteile.de) und die Adresse dann überall veröffentlichen.

Jeder kann die Urteile/Widerspruchsbegründungen anonymisiert in die Datenbank eintragen, einige Datenbankfelder dazu (zuständige Behörde, zuständiges VG), Namen der Richter/Behördenmitarbeiter (Datenschutzproblem?), Bewertungsmöglichkeiten (Ein Stern bis 5 Sterne) für die Forenmitglieder (z.b Qualität der Begründung, Rechtsbeugung, ...).

Dann kann jeder die Datenbank durchsuchen, die Widersprüche  und Klagen individuell anpassen und vorab mögliche Ablehnungsgründe erkennen.

Zusätzlich durchsucht und markiert ein Programm die Textstellen nach Plagiaten. Dan kann man mögliche Berufungs- und Revisionsgründe sofort erkennen (z.B. "Einheitsablehnungen" beim VG).

Dann wird ein Richter/LRA-Mitarbeier vor der Entscheidung vielleicht mal nachdenken.

Es gibt doch Software zur Plagiatserkennung. Wenn jeder seine VG-/OVG-Urteile mit OCR-Software (z.B. ABBYY FineReader) in Text umwandelt, und in einer Datenbank veröffentlicht, könnten wir mühelos die Plagiate erkennen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
WinMerge ist so eine Software (frei)

http://winmerge.org/?lang=de

allerdings letzte Version von 2013


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
WinMerge ist so eine Software (frei)

http://winmerge.org/?lang=de

allerdings letzte Version von 2013

:)

Der Vergleich aus dem Startbeitrag wurde mit WinMerge und der Ausdruck als pdf über FreePDF erstellt.  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Es gibt doch Software zur Plagiatserkennung. Wenn jeder seine VG-/OVG-Urteile mit OCR-Software (z.B. ABBYY FineReader) in Text umwandelt, und in einer Datenbank veröffentlicht, könnten wir mühelos die Plagiate erkennen.

Plagiate sind bei wissenschaftlichen Publikationen und Dissertationen nicht erlaubt. Wo steht geschrieben das ein Richter nicht plagiatieren darf? Letztendlich wird es als "Respekt gegenüber einem Kollegen" ausgedrückt, da man es selbst nie besser hätte ausdrücken können.

Ich kenne auch die Urteile, die im Namen des Volkes zum Nachteil einer Klägerin gesprochen und flugs als Vorlage genutzt wurde um auch einen Kläger abzubügeln, ohne sich die Mühe zu machen an allen Stellen die männliche Form anzupassen. Bringt nix.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2016, 18:15 von LeckGEZ«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

a

azdb-opfer

Letztendlich wird es als "Respekt gegenüber einem Kollegen" ausgedrückt, da man es selbst nie besser hätte ausdrücken können.

Ich würde es eher als Respektlosigkeit gegenüber dem Kläger sehen. Besonders dann, wenn die Klagegründe abweichen und der Empfänger des "Plagiats" feststellt, dass seine Klagegründe nicht berücksichtigt wurden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2016, 19:09 von azdb-opfer«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Ich würde es eher als Respektlosigkeit gegenüber dem Kläger sehen. Besonders dann, wenn die Klagegründe abweichen und der Empfänger des "Plagiats" feststellt, dass seine Klagegründe nicht berücksichtigt wurden.

Kann aber auch heißen "Ich habe kein Bock mich damit auseinanderzusetzen und/oder kein passendes Plagiat gefunden.", aber ich bin so nett und sage nichts, dann hat der Kläger rechtlichen Anspruch auf eine Berufung, ich kann meinen Büroschlaf fortsetzen und wasche meine Hände in Unschuld.
 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2016, 04:26 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

k
  • Beiträge: 27
Ich bin mal gespannt was Karlsruhe dazu sagt - ich befürchte aber wir kennen den Tenor schon.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 710
Stichwort "Präzedenzfall"


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 3.237
Stichwort "Präzedenzfall"
In Deutschland gibt es keinen Präzedenzfall. Da die Gerichte unabhängig sind, können die Urteile voneinander abweichen. Nur an Urteile aus höheren Instanzen sind die Gerichte gebunden. Diese höheren Gerichte können anders als in ihren älteren Urteilen neu entscheiden, auch da sind sie unabhängig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Ich würde es eher als Respektlosigkeit gegenüber dem Kläger sehen. Besonders dann, wenn die Klagegründe abweichen und der Empfänger des "Plagiats" feststellt, dass seine Klagegründe nicht berücksichtigt wurden.

Kann aber auch heißen "Ich habe kein Bock mich damit auseinanderzusetzen und/oder kein passendes Plagiat gefunden.", aber ich bin so nett und sage nichts, dann hat der Kläger rechtlichen Anspruch auf eine Berufung, ich kann meinen Büroschlaf fortsetzen und wasche meine Hände in Unschuld.

Den Eindruck "kein Bock" hat man tatsächlich. Aberwitzig dabei ist, dass man damit seine finanzielle Existenz bestreiten kann.

Berufung geht beim Bundesverwaltungsgericht nicht mehr, es bleibt nur die uns allen bekannte Verfassungsbeschwerde. Endlich kommt ein Gericht zum Einsatz, der über Verfassungsfragen entscheiden darf und kann. Alleine durch die Auslegung der Verfassungsfragen durch die Verwaltungsrichter, machen sich die Richter unglaubwürdig und beugen das Recht. Das Ziel ist uns klar: Sicherung des Einflussmediums für die Parteizwecke, Zeitgewinn und Sicherung der Zusatzrenten der ö.-r. Mitarbeiter. Das Ganze für eine vorgesetzte Medienoption, die täglich weiter an Akzeptanz verliert.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2016, 11:40 von Viktor7«

P
  • Beiträge: 4.009
N-Datei Vergleich

Diffuse
graphisches Werkzeug zum Zusammenführen und Vergleichen von Textdateien

http://diffuse.sourceforge.net/about_de.html

Zum Vergleich von N-Dateien im Datei Menü "Neues N-Wege-Datei-Zusammenführen..." wählen, es erscheint die Abfrage nach der Zahl N.

Es werden ja mehr Urteile. ;-)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben