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Autor Thema: Klage erste Instanz Formulierung nach BVerwG Leizig Urteil...  (Gelesen 4998 mal)

C
  • Beiträge: 70
Hallo Zusammen,

ein Bekannter, nennen wir ihn jetzt mal Person C hatte Klage auf seinen Abgelehnten Widerspruch erhoben, die Klage wurde eingereicht ohne Angabe einer Klagebegründung um Zeit zu schinden.

Beantragt wurde einfach ein Ruhen der Klage bis das BVerwG in Leipzig entschieden hat, was abgelehnt wurde, aber der Termin beim BVerwG Leipzig ist ja nun eh durch.

Die Klagebegründung muss jetzt jedoch bis zum 23.3.2016 beim Gericht eingegangen sein, Person C hatte 3 Wochen Zeit bekommen diese nachzureichen, hatte jedoch jetzt erstmal abgewartet.

Nun wird es Zeit für Person C die Klagebegründung zu schreiben.

folgende Punkte möchte Person C dafür ins Spiel bringen.

-Single Haushalt
-Verstoß gegen Europarecht


Wobei mir da jetzt aufgefallen ist, das jede Wohnung durch Internet EU oder gar Weltweit  ja eigentlich zahlen müsste, da ja im Internet empfangbar, also eine ganz konkrete Benachteiligung aller Deutschen Bürger.

Person C weigert sich immer noch das Internetangebot als vollwertigen Rundfunkempfang anzuerkennen, doch wie soll das Nachweisbar sein was nicht empfangen werden kann im Internet, wenn nicht danach gesucht wird, gibt es da irgendwie Quellen?

Kann man eigentlich den verschlüsselten Öffentlichen Rundfunk aus Österreich im Internet sehen, wie wird das EU weit geregelt, gibt es da Infos schon zu um eine Benachteiligung fest zu machen ?

Es wäre schön wenn einige Ideen, zusammen kommen würden, wie man jetzt die Klage in der ersten Instanz formulieren könnte.

Denn Person C ist sich Grade unsicher was passiert, wenn das Gericht die Klage abweist und Person C trotzdem nicht Zahlt, oder wird man Automatisch verurteilt zu Zahlen, wenn die Klage abgewiesen wird ?

Kann man eigentlich die Frist zur Abgabe der Klagebegründung verlängern auf Antrag?

Viele Grüße

Cali


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 13:13 von Cali«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Es wäre schön wenn einige Ideen, zusammen kommen würden, wie man jetzt die Klage in der ersten Instanz formulieren könnte.

Siehe z.B. hier die fiktive 60-seitige Klagebegründung einer fiktiven Person F:

Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015 (Klagebegründung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg115814.html#msg115814


Die entsprechenden vom Bundesverwaltungsgericht m.E. dreist abgebügelten Punkte (z.B. Steuer & Typisierung, evtl. auch ein paar der Verstöße gegen die Grundrechte, siehe dazu diese Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts) könnte die fiktive Person C im geschilderten fiktiven Fall ja theoretisch weglassen. Europarecht, unrechtmäßige Zwangsanmeldung etc. bliebe drin.

Frei  8)

P.S.:
Zitat
Kann man eigentlich die Frist zur Abgabe der Klagebegründung verlängern auf Antrag?
Ich könnte mir theoretisch vorstellen, dass eine fiktive Person F nach so einem Antrag etwa gut einen Monat Aufschub bekommen hätte, steht aber alles hier zur fiktiven Klage der fiktiven Person F:

Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015 (Antrag auf Fristverlängerung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg111111.html#msg111111




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 13:21 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

C
  • Beiträge: 70
Vielen Dank Frei,

da werde ich Person C mal empfehlen sich mal durch Arbeiten am WE und raus suchen, was passend ist noch.

In Diskussionen mit Person C kam immer wieder die Frage auf, wie viele Menschen auf der Erde oder auch nur in der EU, wohl Internet Empfang und eine Wohnung haben und somit die jetzt fest gemeißelten Kriterien entsprechen, und warum dann nur alle in Deutschland lebenden zahlen müssen, irgendwie habe ich diese Argumente immer vermisst, oder wird das erst später dann interessant nach dem Bundesverfassungsgericht?

Warum dürfen die Österreicher ihr eigenen ÖR nur nach Entschlüsselung sehen, aber den Deutschen frei empfangen, gibt es noch mehr Länder in der EU die Verschlüsseln ?

Viele Grüße

Cali


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2016, 01:48 von Bürger«

W
  • Beiträge: 11
Hallo
So wie User Cali geht es Person  W und wahrscheinlich vielen anderen auch. Da das Oberverwaltungsgericht am 18.03.16 die Klage zu gunsten der GEZ abgehandelt hat, ist die Frage: Ob es noch Sinn macht die Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Da bisher alle Verwaltungsgerichte Bundesweit zu gunsten der GEZ entschieden haben, kann Person W wohl davon ausgehen, das wenn er seine Klage einreicht ,auch hier wieder zu gunsten der GEZ entschieden wird. Gibt es eventuell die Möglichkeit das Verfahren in die Länge zu ziehen, bis dann die nächste Instanz: Bundesverfassungsgericht entschieden hat?????

Gruß
W


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C
  • Beiträge: 70
Hallo zusammen,

Was Person C noch brennend Interessieren würde, angenommen er klagt und verliert vor Gericht, die Wahrscheinlichkeit liegt ja leider bei 100% nach heutiger Aussicht.

Wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit sich sein Geld zurück zu holen inkl. die doch recht heftigen Gerichts und Anwaltsgebühren die man dann ja für die Gegenseite dann auch noch Zahlen darf, wenn die dann vielleicht doch irgendwann mal für unrechtmäßig erklärt wurde?

Viele Grüße

Cali


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Z
  • Beiträge: 1.560
Sacheinwand zum Internetangebot:
Wer die Tagesschau online sieht, der kann die aktuelle Sportberichterstattung (insbesondere Fußball) nicht im Bild empfangen, da es wohl eine Übereinkunft mit Ursprungsrechteinhabern gibt, die ein Onlinesenden nicht erlauben, man kann den Ton weiterhören, sieht aber kein Bild dazu, live per Rundfunkübertragung per Antenne oder Kabel gibt es das natürlich nicht.
Ob das im Archiv auch so ist, müßte mal jemand mit Internetanschluß nachprüfen ;D

Das wäre ein Argument, daß das Internetangebot keinen Fernseher ersetzen kann...


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W
  • Beiträge: 11
Hallo zusammen,

Was Person C noch brennend Interessieren würde, angenommen er klagt und verliert vor Gericht, die Wahrscheinlichkeit liegt ja leider bei 100% nach heutiger Aussicht.

Wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit sich sein Geld zurück zu holen inkl. die doch recht heftigen Gerichts und Anwaltsgebühren die man dann ja für die Gegenseite dann auch noch Zahlen darf, wenn die dann vielleicht doch irgendwann mal für unrechtmäßig erklärt wurde?

Viele Grüße

Cali

Hallo
Beim Verwaltungsgericht besteht noch kein Anwaltszwang und die Gebühren schätze ich auf maximal 150 Euro.
Ich frage mich aber, ob es sich lohnt einen Mehrseitige Klage zu verfassen, wenn sie dann doch bloß im Papierkorb landet.

Gruß Wooli


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M
  • Beiträge: 508
Ich frage mich aber, ob es sich lohnt einen Mehrseitige Klage zu verfassen, wenn sie dann doch bloß im Papierkorb landet.

Gute Frage: Was lohnt sich?

Ich frage (OT): Zahlt es sich aus? Wem nutzt es? Geht es nur um's Geld? Geht es immer nur um's Geld? Wie teuer ist Freiheit? Ab wieviel Euro bin ich käuflich? Wie weit lasse ich mich zwingen? Wo ist das WIR?

Zum Thema "Formulierung nach BVerwG Leizig Urteil...": Wer Formulierungshilfe sucht, findet im Forum sehr gute Beispiele. Dazu dann die klugen Bemerkungen und Hinweise der Foristen zur Verhandlung und zur Pressemitteilung aus Leipzig aneignen und aufnehmen. Das könnte helfen?! (ggf. sich auf zwei oder drei Themenpunkte beschränken, die mensch "ins Blut übergegangen" sind)
Beispiele:
BVerwG: Protokoll der Urteilsverkündung vom 18. März 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17946.msg117995/topicseen.html#msg117995
Die schwachen Argumente des Bundesverwaltungsgerichts
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17943.msg117985/topicseen.html#msg117985
Live-Ticker aus Leipzig zu den Revisionen BVG Leipzig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17899.msg117350.html#msg117350
Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17876.0.html
Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17962.0.html

Nicht vergessen: lesen, verstehen, denken, fragen, verstehen, reden, fragen, denken, lesen, verstehen, handeln  ;)
SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113569.html#msg113569


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