Hallo Zusammen,
ein Bekannter, nennen wir ihn jetzt mal Person C hatte Klage auf seinen Abgelehnten Widerspruch erhoben, die Klage wurde eingereicht ohne Angabe einer Klagebegründung um Zeit zu schinden.
Beantragt wurde einfach ein Ruhen der Klage bis das BVerwG in Leipzig entschieden hat, was abgelehnt wurde, aber der Termin beim BVerwG Leipzig ist ja nun eh durch.
Die Klagebegründung muss jetzt jedoch bis zum 23.3.2016 beim Gericht eingegangen sein, Person C hatte 3 Wochen Zeit bekommen diese nachzureichen, hatte jedoch jetzt erstmal abgewartet.
Nun wird es Zeit für Person C die Klagebegründung zu schreiben.
folgende Punkte möchte Person C dafür ins Spiel bringen.
-Single Haushalt
-Verstoß gegen Europarecht
Wobei mir da jetzt aufgefallen ist, das jede Wohnung durch Internet EU oder gar Weltweit ja eigentlich zahlen müsste, da ja im Internet empfangbar, also eine ganz konkrete Benachteiligung aller Deutschen Bürger.
Person C weigert sich immer noch das Internetangebot als vollwertigen Rundfunkempfang anzuerkennen, doch wie soll das Nachweisbar sein was nicht empfangen werden kann im Internet, wenn nicht danach gesucht wird, gibt es da irgendwie Quellen?
Kann man eigentlich den verschlüsselten Öffentlichen Rundfunk aus Österreich im Internet sehen, wie wird das EU weit geregelt, gibt es da Infos schon zu um eine Benachteiligung fest zu machen ?
Es wäre schön wenn einige Ideen, zusammen kommen würden, wie man jetzt die Klage in der ersten Instanz formulieren könnte.
Denn Person C ist sich Grade unsicher was passiert, wenn das Gericht die Klage abweist und Person C trotzdem nicht Zahlt, oder wird man Automatisch verurteilt zu Zahlen, wenn die Klage abgewiesen wird ?
Kann man eigentlich die Frist zur Abgabe der Klagebegründung verlängern auf Antrag?
Viele Grüße
Cali