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Autor Thema: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 34180 mal)

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europeonline-magazine.eu, 13.03.2016

Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag

von dpa/Europe Online

Zitat
Leipzig (dpa) - Drei Jahre nach der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun über eine Reihe von Klagen dagegen. An den Verhandlungstagen an diesem Mittwoch und Donnerstag (16./17. März) geht es um die Frage, ob der Beitrag rechtens ist. Eine Reihe von privaten Klägern zweifelt das an.

Was sind die Argumente der Kläger?

Die Kläger argumentieren, der Rundfunkbeitrag sei kein Beitrag, sondern eine Steuer. Den Bundesländern, die den Beitrag eingeführt haben, fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz. Außerdem kritisieren sie, dass der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird, obwohl es auch außerhalb von Wohnungen möglich sei, Rundfunk zu empfangen. Ein weiterer Kritikpunkt lautet: Wer kein Rundfunkempfangsgerät hat, muss genau so viel zahlen wie jemand, der eines oder mehrere Geräte besitzt.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.europeonline-magazine.eu/bundesverwaltungsgericht-verhandelt-klagen-gegen-rundfunkbeitrag_443642.html



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Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht
Ist der Rundfunkbeitrag eine Zwangssteuer?


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt 24 Klagen gegen das Finanzierungsinstrument für ARD, ZDF und Deutschlandradio VON JOACHIM HUBER

Riecht es nach einer Sensation? Denn das wäre es, wenn das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag kippt. Am Mittwoch und am Donnerstag wird sich das Gericht mit einer Reihe von Klagen gegen das Finanzierungsinstrument für ARD, ZDF und Deutschlandradio beschäftigen. Der Rundfunkbeitrag wird seit dem 1. Januar 2013 erhoben, und zwar je Haushalt, unabhängig, ob in einer Wohnung Fernsehen, Radio und Online-Plattformen der öffentlich-rechtlichen Sender genutzt werden. Der Rundfunkbeitrag hatte die Rundfunkgebühr abgelöst, die an den tatsächlichen Empfang gekoppelt war.

weiterlesen auf:

http://www.tagesspiegel.de/medien/klagen-vor-dem-bundesverwaltungsgericht-ist-der-rundfunkbeitrag-eine-zwangssteuer/13313910.html


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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Rundfunkbeitrag vor Gericht

Quelle: Süddeutsche Zeitung 14. März 2016 von Wolfgang Janisch

Muss ein Bürger für etwas zahlen, das er nicht will und nicht nutzt? Am Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über den Rundfunkbeitrag.


Zitat
[...] All das könnte schon in dieser Woche hinfällig sein. Am Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über mehrere Klagen gegen den Westdeutschen und den Bayerischen Rundfunk. Und weil Prozesse keine Vorwahlen sind, bei denen sich Delegiertenstimmen für den Gesamtsieg sammeln lassen, stehen die Sender im Streit um die Rechtmäßigkeit der ungeliebten Beiträge wieder bei Null. [...]

weiterlesen auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-rundfunkbeitrag-vor-gericht-1.2906344


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Zitat
Muss ein Bürger für etwas zahlen, das er nicht will und nicht nutzt? Am Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über den Rundfunkbeitrag.
Zitat
Zwar hat die Reform den Sendern eine ganze Reihe von Klagen eingetragen, von angeblich nicht fernsehenden Bürgern, die dem Gebührenzwang nicht mehr entrinnen können [...]
Zitat
[...] Letztlich, so argumentiert Eicher, wäre eine Rückkehr zur Geräteabgabe auch aus Gründen der Gerechtigkeit kaum praktikabel. Denn sie würde diejenigen begünstigen, die man früher "Schwarzseher" nannte.
[...]
Der Gesetzgeber müsse das Schwarzseher-Problem genau beobachten.


Wenn ich die Süddeutsche lese, dann ist genau das drinnen, was mich ärgert. Es gibt also nur fernsehende Bürger die Klagen und Schwarzseher. Und eine Rückkehr zur Geräteabgabe ist aus Gründen der Gerechtigkeit kaum praktikabel.

Was ist schief gelaufen in unserer Gesellschaft, wenn eine große Zeitung sowas schreibt. Hat niemand die Idee, dass der ÖR einfach überflüssig ist und es Leute gibt, die diesen nicht wollen?


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
@che25
es gibt den Rechercheverbund bestehend aus NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“. Wenn du Süddeutsche liest, ist es so als ob du ÖR Zeitung liest.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechercheverbund_NDR,_WDR_und_S%C3%BCddeutsche_Zeitung
Mitte März 2015 reichte der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, VPRT, Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen den Rechercheverbund ein. Sie werfen dem Verbund Wettbewerbsverzerrung zugunsten der „Süddeutschen Zeitung“ vor. Außerdem seien die Aktivitäten der ARD-Anstalten vom öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag nicht gedeckt.
ist auch interessant http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17321.msg114143.html#msg114143

Hat von euch jemand den Zugang zum Fernsehen? Hat ARD oder ZDF schon über "Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag " berichtet?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2016, 22:23 von Bürger«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt 24 Klagen gegen das Finanzierungsinstrument für ARD, ZDF und Deutschlandradio....
Riecht es nach einer Sensation? Denn das wäre es, wenn das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag kippt.

Gerne würde ich natürlich auch an eine Sensation glauben.
Und will auch niemanden die etwaigen Hoffnungen auf dieses BVerwG nehmen.

Aber nach all den bisherigen Rechtsbeugungen erwarte ich persönlich von denen leider auch nichts Gutes.

Ich glaube, ich werde vorsichtshalber am 16. und 17. März lieber mal nur so wenig wie möglich essen ....  :(

Markus


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focus.de, 15.03.2016

26 Klagen gegen Rundfunkbeitrag
Bundesverwaltungsgericht könnte Beitragsmodell für ARD und ZDF kippen

von jfs/dpa

Zitat
Es wäre ein Paukenschlag: Noch in dieser Woche könnte theoretisch der Rundfunkbeitrag kippen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt 24 Klagen gegen das Finanzierungsinstrument für ARD, ZDF und Deutschlandradio. In den Vorinstanzen wurden die Klagen jedoch abgewiesen.

Seit dem 1. Januar 2013 muss der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung für ARD, ZDF und Deutschlandradio unabhängig von dem tatsächlichen Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt werden. Das Beitragsmodell sorgte teils für Unmut, wird von Kritikern als ungerecht und verfassungswidrig bezeichnet. Doch noch in dieser Woche könnte das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag kippen. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.focus.de/kultur/kino_tv/26-klagen-beim-bundesverwaltungsgericht-ist-es-eine-zwangssteuer-gericht-koennte-noch-diese-woche-den-rundfunkbeitrag-kippen_id_5358991.html


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Ich mag diesen Begriff der Pegida und AFD "Luegenpresse" nicht,

aber er trifft einfach zu.
So leid es mir tut, und vlt.verdammen mich aeltere Generationen, aber ich stelle mir die Medien in einer Diktatur nicht anders vor als unsere.
Es darf nicht sein, was nicht sein darf, und das, was schon immer so ist muss auch immer so bleiben.

In beiden Beitraegen nicht ein einziges Wort weshalb eigentlich geklagt wird, nicht ein einziges Argument der Gegenseite, in dem Falle, der Rundfunkzwangsbeitragsgegner, wird erwaehnt.
Ich hab mal in der Schule beim schreiben einer Diskussion gelernt, das man BEIDE Seiten, die Argumente dafuer und dagegen darlegen muss um ueberhaupt inhaltlich argumentieren zu koennen.
Die SZ, steht ja auch fuer Scheiss Zeitung, schreibt ohne jemals den Grund der Klage und die Argumente dafuer auch nur anzureissen, das ist journalistisch unter aller Sau.

Dazu passt dann auch die Allgegenwaertige "Der Gesetzgeber müsse das Schwarzseher-Problem genau beobachten."
bezeichnung von Nichtnutzern als Schwarzseher, die gerne die Leistung nutzen, aber nicht zahlen wollen.

Dabei laufen die Journalisten halt am Problem vorbei:
Warum sollen wir Buerger ein wucherndes 8,5 mrd. Euro pro Jahr verschlingendes OeR Rundfunksystem bezahlen, das genau das liefert was die Privaten auch koennen?
Und das sich ueber eine INformationspflicht definiert, die es so garnicht gibt, und die sicher nicht vorschreibt 20+ Fernsehsender zu betreiben, 101+ Programme und zig Landesrundfunkanstalten.
Wenn man dann noch die Pensionen anschaut, die da gezahlt werden, wird einem doch klar das man einen verdammten Selbstbedinungsladen finanziert.

Toll das die SZ das so gerne macht.


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Das Problem mit dem genauen beobachten lässt sich ganz einfach lösen,
verschlüsseln und Bezahlfernsehen daraus machen, Gerechtigkeit für alle!!!!!!!!


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Ich hab mal in der Schule beim schreiben einer Diskussion gelernt, das man BEIDE Seiten, die Argumente dafuer und dagegen darlegen muss um ueberhaupt inhaltlich argumentieren zu koennen.

Tja, und dabei ist das Thema Rundfunkzwangsabgabe ja doch eigentlich recht einfach zu durchsteigen. Die Gegenargumente drängen sich, ja selbst jedem 2jährigen, ohne weiteres Nachdenken auf.

Jetzt können wir mal überlegen, wie gut die Berichterstattung bei etwas komplexeren Themen sein wird (z.B. Schuldenkrise, Bankenregulierung, Null-Zins-Politik). Wer Zeitung liest, muss das Gehirn einschalten, wer Fernsehen guckt, ist hoffnunglos verloren.



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Hallo Ironmann,genau so sehe ich das auch!! Sollen den Käse verschlüsseln und Nichtnutzer endlich in Ruhe lassen,dann kann ich mir mit dem Geld da Info's holen wo ich will!!


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat
[...] Letztlich, so argumentiert Eicher, wäre eine Rückkehr zur Geräteabgabe auch aus Gründen der Gerechtigkeit kaum praktikabel. Denn sie würde diejenigen begünstigen, die man früher "Schwarzseher" nannte.
[...]
Der Gesetzgeber müsse das Schwarzseher-Problem genau beobachten.
Mal abgesehen von dieser Frechheit muß an dieser Stelle gesagt werden, daß das BVerfG sogar in Bezug auf Steuern nicht alle Typisierungen/Pauschalisierungen durchgehen läßt. Als Beispiel:
Im Beschluß vom 4. Februar 2009, 1 BvL 8/05 argumentierte das BVerfG, daß die einheitliche Auferlegung der Spielgerätesteuer, abhängig von der Anzahl der Geräte, unabhängig von deren Nutzung, den Gleichheitssatz verletzen würde und auch nicht mehr angebracht sei:
Zitat
Auf Grund des technischen Fortschritts sei seit dem 1. Januar 1997 eine exakte und zuverlässige Erfassung des Kasseninhalts und Röhrenbestands und damit des Betrags, der nach der Rechtsprechung dem tatsächlich aufgewendeten Entgelt aller Spieler eines Gerätes entspricht, durch den Einbau manipulationssicherer Zählwerke grundsätzlich gewährleistet. Die mit Hilfe dieser Zählwerke ermittelten Daten gäben den Vergnügungsaufwand der Spieler ausreichend wieder. (Rn. 22)
[...]
Frühere Annahmen des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtfertigung der Tauglichkeit des Stückzahlmaßstabs für die Spielgerätebesteuerung können angesichts der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Bereich und der damit einhergehenden Erkenntnismöglichkeiten nicht weiter aufrecht erhalten werden. (Rn. 72)
[...]
[Der Stückzahlmaßstab] erweist sich unter heutigen Bedingungen als insgesamt ungeeignet, da er jedenfalls nicht typischerweise den Vergnügungsaufwand der Spieler abbildet. In der Anknüpfung an vereinzelte Sachverhaltskonstellationen, in denen ein hinreichender Wirklichkeitsbezug des Stückzahlmaßstabs für einen bestimmten Zeitraum noch bejaht werden kann, läge indessen eine Orientierung am atypischen Fall, der für den Normgeber von Verfassungs wegen kein Leitbild sein darf. (Rn. 79)
Dies läßt sich genauso auf den Rundfunk anwenden. Es gibt die technischen Möglichkeiten, dafür zu sorgen, daß (im schlimmsten Fall) nur noch diejenigen, die überhaupt Fernsehen, auch dafür zahlen müssen.
Die einzig faire Methode der Gebührenerhebung wäre allerdings, die ö-r Sender zu verschlüsseln, so daß sie nur noch diejenigen empfangen können, die auch bereit sind, dafür zu zahlen.
Das Thema "Schwarzseher" wäre damit endlich vom Tisch (zumindest in dieser falschen und verleumderischen Verwendung des Wortes) und wir hätten hier endlich wieder ein wenig mehr Demokratie.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

G
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Zitat
Die einzig faire Methode der Gebührenerhebung wäre allerdings, die ö-r Sender zu verschlüsseln, so daß sie nur noch diejenigen empfangen können, die auch bereit sind, dafür zu zahlen.
Das Thema "Schwarzseher" wäre damit endlich vom Tisch (zumindest in dieser falschen und verleumderischen Verwendung des Wortes) und wir hätten hier endlich wieder ein wenig mehr Demokratie.

Und genau das ist ja von der Politik nicht gewollt, mit welchem Geld sollen sich dann die derzeit bei den ör tätigen Verwandten und Bekannten die Taschen vollstopfen?


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Was Sie heute erwartet
Hochbetrieb vor Gericht

Quelle: FAZ 16.03.2016

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich heute im ersten von 25 Verfahren mit dem Rundfunkbeitrag. Muss man den wirklich auch zahlen, wenn man kein Radio besitzt?

weiterlesen auf:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/fruehaufsteher/was-sie-heute-erwartet-hochbetrieb-vor-gericht-14127433.html#GEPC;S30


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Quelle Logo:http://img.welt.de/img/config_master_header/orig149433181/3270004236/welt-logo-trans.png
Oberste Instanz entscheidet über Rundfunkbeitrag


Quelle: Die Welt 16.03.2016

Ab Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht erstmals über Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. Doch schon im Vorfeld zeichnet sich ab, wie die Leipziger Richter über die Abgabe urteilen dürften.

Das Steuerargument hat wenig Chancen.Bleibt noch das zweite Argument der Kläger, dass es sich beim Rundfunkbeitrag – entgegen der Bezeichnung – um eine Steuer handle. Für diese, so die Lesart, seien die Bundesländer nicht zuständig. Deshalb hätten sie die Abgabe nicht beschließen dürfen.
Dass sich die fünf Richter diesem Argument anschließen, ist unwahrscheinlich: Der Sechste Senat hatte in den Vorjahren den früheren Rundfunkgebührenstaatsvertrag als rechtmäßig angesehen und nicht an der Kompetenz der Länder gezweifelt, ihn zu beschließen. Die Richter dürften den Bundesländern wohl auch im aktuellen Verfahren die Kompetenz zuerkennen, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu verfassen.

Im weiteren Jahresverlauf will der Sechste Senat zudem in weiteren Verfahren über Klagen gegen den Rundfunkbeitrag verhandeln, die nicht von Privatleuten, sondern von Unternehmen kommen. Würden die Richter die Abgabe als Steuer und damit als unrechtmäßig deklarieren, wären diese späteren Verfahren obsolet. Würden die Richter aber zu dieser Auffassung neigen, hätten sie wahrscheinlich keine mündlichen Verhandlungen für die Unternehmer-Klagen angesetzt – was sie aber taten.

weiterlesen auf:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article153328083/Oberste-Instanz-entscheidet-ueber-Rundfunkbeitrag.html


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