Ich habe bereits mehrfach hier über den typisierenden Kunstgriff Gegenargumente gebracht:
In Wohnungen stehen die Fernseher und Radios, der Rundfunk wird überwiegend in Wohnungen genutzt, deshalb wäre es legitim, die Wohnung als Bemessungsgrundlage heranzuziehen.
Als "Beweis" wird die Ausstattung der Wohnungen mit den "Rundfunkempfangsgeräten" herangezogen.
Ich verweigere mich dieser Logik mit folgendem Beispiel: In so ziemlich jeder Wohnung gibt es einen Herd, manche Bauordnungen der Länder fordern/forderten einen solchen als zwingendes Ausstattungsmerkmal.
Daraus die Schlußfolgerung zu ziehen, daß deshalb überwiegend auch in den Wohnungen gekocht wird dürfte der Allgemeinheit aus eigener Anschauung absurd erscheinen.
Das Essen der Allgemeinheit wird meiner ketzerischen Einschätzung nach sogar überwiegend außerhalb der Wohnung gekocht (Kantine, Fast Food, Pizzaservice).
Der Vorteil der Möglichkeit selber zu kochen kommt dem Wohnungsnutzer gar nicht zugute, obwohl er vielleicht dadurch sogar Geld sparen könnte (aber keine Zeit, unabhängig vom Organisationsproblem als Alternative zum Kantinenessen).
Der Anknüpfungspunkt Wohnung=Rundfunkempfang muß infragegestellt werden!