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Autor Thema: Live-Ticker aus Leipzig zu den Revisionen BVG Leipzig  (Gelesen 73865 mal)

C
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...Wurde an den 2 Tagen auch die Ungerechtigkeit von Zweitwohnungen angesprochen?
Also ich habe eine Zweitwohnung und kann aber immer nur in einer Wohnung sein bzw. dort schauen ... Warum soll ich dann für beide Bezahlen?

Das Thema der Zweitwohnung wurde am Mittwoch komplett ausgeklammert, weil keiner der Kläger eine Zweitwohnung hat und dies angeblich nicht relevant wäre. So der vorsitzende Richter.
Ob es heute anders war müssen wir weitere Meldungen abwarten.

Dies war auch am heutigen zweiten Verhandlungstag der Fall.
Keine der gestrigen und heutigen Klagen beinhaltete das Thema Abgabepflicht für eine Zweitwohnung und war somit für die Verhandlungen nicht relevant.
Dies wurde auch heute von dem vorsitzenden Richter zu Verhandlungsbeginn unterstrichen.


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hier nun der beste Satz des Tages, was sage ich, des Jahres, des Jahrhunderts:

Zitat
Zum Thema Verschlüsselung: Glaubt irgendjemand ernsthaft, daß jemand ein Interesse daran haben könnte, die ö.-r. Rundfunkprogramme zu knacken???

von Forums-User Philosoph.

Hmm, ich glaube auch, dass das das Problem sein wird.

Wer will wirklich diesen..................schauen?

Wer möchte ok, der zahlt dann, wer nicht möchte ….... 8) :police:


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

C
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...Es gibt einige Punkte, die faktisch anders liegen (ich möchte nicht "falsch sind" schreiben). Z. B. der letzte mit der Verschlüsselung und knacken: Gerade da haben ja die Anbieter der verschlüsselten Programme gezeigt, das es problemlos geht. Nämlich genau die haben ein verstärktes Interesse daran, dass ihre Signale nicht geknackt werden, denn, man mag es kaum glauben ;), sie verdienen ihr Geld damit.
Ich möchte hier aber nicht alle Punkte, die mir aufgefallen sind, aufrollen. Interessiert ja eh keinen, und die, die es interessiert (also wir "Schwarzseher" [diese Typisierung ist doch legitim, oder nicht? ;) ]) wissen es eh.


Auch dies wurde heute thematisiert. Die Verteidigung der beklagten LRA führte an, dass eine Verschlüsselung zu knacken wäre, was unmittelbar durch den Anwalt eines Klägers mit der Aussage, dass sie sich diese Argumentation auf die neuen Verschlüsselungsmethoden und Decoder nicht mehr halten liesse, dementiert wurde.


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M
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In http://m.lvz.de/Kultur/Medien/Bundesverwaltungsgericht-skeptisch-bei-Klagen-gegen-Rundfunkbeitrag liest man:

Zitat
Gegen eine Steuer spricht weiter, dass die Höhe der Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag begrenzt wird durch den Bedarf des Rundfunks, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs feststellt“, unterstrich [Vorsitzender Richter Werner] Neumann.

Letzter Satz aus http://stmichael.tk/2015-09-17K.htm lautet:

Zitat
Ein wesentlicher Unterschied der Rundfunkabgabe mit einer Steuer ist sicher nicht, dass die Erhebung der Mittel durch den Zweck begrenzt wird (vgl. Seite 7 vom Musterurteil, vorletzter Absatz), dass die Abgabe erhöht wird, wenn sie dem gemeldeten Bedarf nicht genügt, dass eher ein höherer Bedarf gemeldet als die Abgabe gesenkt wird, wenn die Abgabe einen Überschuss bringt. Eine Steuer wird nicht ohne ein Gesetz, das sie begrenzt, erhoben. Auch beim Staatshaushalt sollte Ausgleich das Ziel sein. Überschüsse sind zwar viel seltener als Defizite, aber dauernd ebenso schädlich (Fußnote1). Eine Steuer, deren Aufkommen gesetzlich mit einem Zweck gebunden ist, würde ihr Ziel verfehlen und ihre Legitimation verlieren, wenn sie entweder dauern Überschüsse oder dauern Defizite bringen würde. Eine Zweckbindung des Aufkommens widerspricht nicht dem Begriff der Steuer (vgl. BVerfGE 7, 244). Die Rundfunkabgabe wird für eine allgemeine öffentliche Aufgabe erhoben (§2 Abs. 1 Satz 1 RStV) und entgilt keine Leistung (vgl. 2 BvF 1/68 vom 27.07.1971, sowie die in Seiten 9 und 10 meines Schreibens vom 29.07.2015 erwähnten Schreiben des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin).

Fußnote 1: z.B. Fritz Schäffers Juliusturm, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41758884.html


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zuwider

ebenfalls Danke an Karlsruhe für den Live-Ticker aus Leipzig!


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...Es gibt einige Punkte, die faktisch anders liegen (ich möchte nicht "falsch sind" schreiben). Z. B. der letzte mit der Verschlüsselung und knacken: Gerade da haben ja die Anbieter der verschlüsselten Programme gezeigt, das es problemlos geht. Nämlich genau die haben ein verstärktes Interesse daran, dass ihre Signale nicht geknackt werden, denn, man mag es kaum glauben ;), sie verdienen ihr Geld damit.
Ich möchte hier aber nicht alle Punkte, die mir aufgefallen sind, aufrollen. Interessiert ja eh keinen, und die, die es interessiert (also wir "Schwarzseher" [diese Typisierung ist doch legitim, oder nicht? ;) ]) wissen es eh.


Auch dies wurde heute thematisiert. Die Verteidigung der beklagten LRA führte an, dass eine Verschlüsselung zu knacken wäre, was unmittelbar durch den Anwalt eines Klägers mit der Aussage, dass sie sich diese Argumentation auf die neuen Verschlüsselungsmethoden und Decoder nicht mehr halten liesse, dementiert wurde.


Die Frage wäre, wer Interesse daran hätte einen Sender zu knacken, der irrelevante Inhalte sendet.


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Also wenn es per Gericht nicht geht, dann bleibt immer noch ein Volksentscheid bzw. Volksbegehren. Irgendeinen Weg muss es geben, damit das Volk sein Mitspracherecht an diesem Staatsvertrag wahrnehmen kann. Das hat es doch? Wie bekommt man das Thema in den Bundestag?


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Also wenn es per Gericht nicht geht, dann bleibt immer noch ein Volksentscheid bzw. Volksbegehren. Irgendeinen Weg muss es geben, damit das Volk sein Mitspracherecht an diesem Staatsvertrag wahrnehmen kann. Das hat es doch? Wie bekommt man das Thema in den Bundestag?

Entsprechend wählen


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Antrag auf ein Volksbegehren (manchmal auch: Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens) ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland.

https://de.wikipedia.org/wiki/Antrag_auf_ein_Volksbegehren


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Also wenn es per Gericht nicht geht, dann bleibt immer noch ein Volksentscheid bzw. Volksbegehren. Irgendeinen Weg muss es geben, damit das Volk sein Mitspracherecht an diesem Staatsvertrag wahrnehmen kann. Das hat es doch? Wie bekommt man das Thema in den Bundestag?

Rundfunk ist (leider?) immer noch Ländersache. Ein sinnvoller Weg wäre, dass so viele RF-Kritiker wie möglich mit dem hier im Forum angeigneten Hintergrundwissen einen Termin bei ihrem Landtagsabgeordneten bzw. den Mediensprechern zur Bürgersprechstunde zu machen und (bei einer Tasse Kaffee) genau diese Punkte möglichst sachlich zu diskutieren und die MdLs auf die Ungerechtigkeiten und Versäumnisse im Rundfunkstaatsvertrag aufmerksam zu machen. Die MdLs sind verpflichtet solche Bürgersprechstunden abzuhalten.


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Ich lese gerade, das unter anderem Gebühren von einem solchen Volksbegehren ausgeschlossen sind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe


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Antrag auf ein Volksbegehren (manchmal auch: Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens) ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Antrag_auf_ein_Volksbegehren
Die Hürden für ein Volksbegehren sind in Deutschland, im Vgl. Zur Schweiz, leider und vermutlich mit Absicht, da von der Politik unerwünscht, ziemlich hoch.


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Also wenn es per Gericht nicht geht, dann bleibt immer noch ein Volksentscheid bzw. Volksbegehren. Irgendeinen Weg muss es geben, damit das Volk sein Mitspracherecht an diesem Staatsvertrag wahrnehmen kann. Das hat es doch? Wie bekommt man das Thema in den Bundestag?

Rundfunk ist Landespolitik und deshalb wird der Bundestag/die Bundesregierung die Sache an die Länderparlamente zurückverweisen.

Zahlungsstreik. Den LRA den Geldhahn zudrehen. Das ist die einzige Sprache, die in der Gelddiktatur verstanden wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2016, 19:22 von Totalverweigerer«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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Hier nun der beste Satz des Tages, was sage ich, des Jahres, des Jahrhunderts:

Zitat
Zum Thema Verschlüsselung: Glaubt irgendjemand ernsthaft, daß jemand ein Interesse daran haben könnte, die ö.-r. Rundfunkprogramme zu knacken???
Hier wird ein Argument "FÜR" den Zwangsbeitrag verwendet, was noch nicht spruchreif ist: Die Verschlüsselung könnte geknackt werden. Dann müsste man auch alle anderen Möglichkeiten hinterfragen, die jetzt schon spruchreif sind: Was, wenn örR die Gelder veruntreut? Was, wenn fernsehgucken gesundheitsschädlich ist? Was, wenn örR Propaganda sendet? Was, wenn örR nicht staatsfern ist? Die Probleme mit Verschlüsselung könnten erst entstehen, wenn verschlüsselt wird. Soll der Richter doch beweisen, dass Verschlüsselung zu knacken ist. Stellt ihm dafür ein Nokia3110 zur Verfügung. Das ist ja Schutzgelderpressung reverse: Wir müssen zahlen, damit örR nicht geknackt wird.


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Die Frage wäre, wer Interesse daran hätte einen Sender zu knacken, der irrelevante Inhalte sendet.

Eine "subjektive Irrelevanz" der Programme des örR stand nicht zur Verhandlung, da immer auf die Programmfreiheit verwiesen wurde.

Eine Klägerin brachte jedoch diesbezüglich den Einwand, dass der örR seiner kulturellen Verantwortung nicht mehr gerecht werde.
Sie hat seit >10 Jahren kein TV-Gerät mehr und erwähnte, dass alle Bürger die sich für eine rundfunkfreie Lebensweise entscheiden als Betrüger dargestellt werden. Eine nette Metapher der Klägerin war der Vergleich mit einem Vegetarier (ungefährer Wortlaut) : "Wäre ich ein Vegetarier und eine LRA schickt mir Fleisch und behauptete, dies sei ein "individuell anrechenbaren Vorteil" könne dies nicht ernst gemeint sein".





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