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Autor Thema: Live-Ticker aus Leipzig zu den Revisionen BVG Leipzig  (Gelesen 70927 mal)

f

fox

  • Beiträge: 437
Dass Verschlüsselung unknackbar sein kann, beweist doch jetzt der Verschlüsselungstrojaner, der im Umlauf ist.
Gegen diese Verschlüsselung kapituliert sogar das FBI und rät zur Bezahlung des Lösegeldes.

http://www.heise.de/security/meldung/Verschluesselungs-Trojaner-TeslaCrypt-2-geknackt-Kriminelle-ruesten-nach-3092667.html

Zitat
Wer allerdings bereits den Nachfolger TeslaCrypt 3 erwischt hat, schaut in die Röhre. Der erstellt Dateien mit den Endungen xxx, .ttt, oder .micro – und die lassen sich derzeit nicht retten.
Sollen sich doch die ÖRR von diesen Hackern beraten lassen.


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  • Beiträge: 811
Sollen sich doch die ÖRR von diesen Hackern beraten lassen.


Ne klar, TeslaCrypt-2 für die wertvollen Inhalte des Dummfunks, ich roll mich weg... :laugh: :laugh:

Vielleicht können die RA's dann
Ihre immensen finanziellen Bedarfe über Lösegelder stopfen lol


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 19:45 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Kannst du noch genauer schreiben was zu dem Thema Gleiheitsgrundsatz bzw. Single- VS Mehrpersonenhaushalt gesagt wurde?

Der Punkt des Gleichheitsgrundsatzes (Art.3 Abs.1 GG) wurde für Single- und Mehrpersonenhaushalte relativ ausführlich behandelt.
Die Anwältin einer Klägerin legte die massive Verletzung von Art.3 GG bei ca. 40% vorhandenen Singlehaushalten dar.
Ein Gegenargument der Beklagten war, dass bei einer personenbezogenen Abgabe Mehrpersonenhaushalte (vor allem Familien) somit deutlich mehr belastet werden würden. Weiterhin kam als Gegenargument erneut das Argument der Pauschalisierung ins Spiel (bei nicht definierter Anzahl der Nichtnutzer und bei 40% Singlehaushalten! - eigentlich unglaublich).


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Beiträge: 873
Die Diskussion um Verschlüsselung geht doch völlig am Thema vorbei. Klar geht Pay-TV und klar kann man den Zugang zu Internetstreams effektiv kontrollieren. Machen andere ja faktisch und kosten tut es auch nicht viel.

Der Punkt ist, dass NIEMAND - nicht einmal die LRA-Juristen oder die BVerwG-Richter selbst - dafür freiwillig zahlen würden und schon gar nicht 17,50 EUR pro Monat. Das ist vollkommen außerhalb jeglicher Kosten-Nutzen-Relation. Die wissen das ganz genau und versuchen deshalb, irgendwelche fadenscheinigen Argumente zusammenzuschustern.

Wenn sie sich so sicher wären, dass das Programm so gut ist und dem deutschen Volke so viel nutzen bringt, dann hätten sie schon längst verschlüsselt. Das wäre für alle Beteiligten das beste, einfachste und billigste. Es ist ja nicht so, dass Leute für TV nix zahlen. Ganz im Gegenteil: sie stellen sich einen Bildschirm ins Wohnzimmer, der die ganze Wand bedeckt; zahlen für Sky-Abos, Netflix, Amazon Prime. Plus Kino. Plus DVDs. Dafür gibt es einen riesen Markt und die Kohle wird rausgeschleudert für den Schrott. Aber für den ör Dreck will nicht mal der TV Junkie blechen. Das ist doch bezeichnend.



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  • Beiträge: 721
Ob verschlüsselt oder nicht, ob mit oder ohne gekaufte, beinflusste oder selbst im Rundfunkrat sitzende Richter, örR Nutzer werden immer weniger, zur Zahlung für Nichts verdonnerte örR Nichtnutzer (es geht um rund 13000 Euro für jeden) immer mehr und viele dieser bereits heute Millionen Menschen gingen/gehen auch wählen...  ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2016, 20:52 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

s
  • Beiträge: 7
Uff, wieder zuhause...
800km weggeballert nur um mir das mal anzuschauen.

Meine Meinung zu dem ganzen:
Ich bin etwas enttäuscht über die Juristerei.
Ich hätte erwartet, daß gerade bei einem Verwaltungsgericht mehr auf Gesetze und Paragraphen eingegangen wird, um beispielsweise die Fehleinschätzung zu beleuchten, daß ein "Beitrag" nich so gestaltet & erhoben werden kann wie er es derzeit wird.

Irgendwie war es schwammig und aufgrund mehr oder weniger persönlicher Eindrücke wurde "bewertet", ob das nun ein Beitrag oder eine verkappte Steuer sei.

Ganz schlimm war heute das Abschweifen vom Thema, als Modelle diskutiert wurden, wie man denn den Beitrag gerechter gestalten könnte. Das war wirklich überhaptnicht das Thema, und statt daß der Richter dies gleich unterbindet musste ein Anwalt der Klägerseite eeendlich nach langer Zeit sagen: "Für das thema sitzen wir aber nicht hier" (o.ähnlich).
Die Mitleidsnummer des einen Rundfunkanwalts, wie schwer es doch sind wäre, die Beitragspflichtigen von den nicht-pflichtigen zu unterscheiden, der Verwaltungsaufwand usw. *kotz*
HEULT doch!  >:(

Dreist war auch die Lüge des Rundfunk-Justiziars, als er sagte, es sei datenschutzrechtlich ganz schlimm, wenn man jeden Bewohner einer Wohnung ermitteln müsste (also für einen pro-Kopf-Beitrag), das würde ja derzeit garnicht der Fall sein. Lachen und Rumoren im Saal. Die zweite dreiste Lüge war, daß beim der alten GEZ-GEbühr Zweitgeräte immer frei waren und auch damals nur jeder Haushalt einmal zahlte. Was ne Lüge, denn hatte das 18-järige Kind einer Familie eine Glotze oder das Radio im eigenen Zimmer wurde es genauso gebührenpflichtig.
Und hier hätte ein Anwalt der Klägerseite sofort reingrätschen (oder besser warten bis er das Wort hat?) und diese Lügen enttarnen.
Ich weiß nicht, ob es an mangelnder Vorbereitung lag? Ich glaube daß sich die anwälte wohl wesentlich weniger lang mit dem Thema beschäftigt haben als man annimmt.

Wie auch gesagt wurde, aufgrund des geringen Streitwerts sind die GEZ-Fällt ja wenig lukrativ für Anwälte.
Alleine deshalb werden diese sich nicht sehr lange damit beschäftigt haben.


Zwischendurch muß ich zur Verteidigung aller Klägeranwälte sagen, daß es doch einige gute und stichhaltige Argumente gab, daß beispielsweise diese Typisierung "Wohnung = Rundfunk" verfassungswidrig ist.

Naja, was es brachte sieht man morgen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2016, 20:56 von spf2000«

T
  • Beiträge: 545
und diese gehen auch zur Wahl...  ::)

Nö, ich gehe nicht.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

  • Beiträge: 721
und diese gehen auch zur Wahl...  ::)

Nö, ich gehe nicht.

Hab nicht an Dich gedacht und habs verbessert  ;):
"...und viele dieser bereits heute Millionen Menschen gingen/gehen auch wählen..."


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

K
  • Beiträge: 2.243
...
Ein Gegenargument der Beklagten war, dass bei einer personenbezogenen Abgabe Mehrpersonenhaushalte (vor allem Familien) somit deutlich mehr belastet werden würden. ...

Ja stimmt doch. Mensch Leute - die haben doch sowas von RECHT und meinen es doch gut:
Unerhört. Diese Handy(vertrags)anbieter sollten endlich auch bürgergerecht, familienbezogen - wie die ÖRR  >:D - umdenken und umstrukturieren: wenn Papi mit seinem neuartigen Empfangsgerät smartphonen will muss er ja einen Vertrag abschließen und bezahlen. Wenn Mami jetzt auch gesenkten Hauptes smartphonend durch die Wohnung schleichen möchte - ja dann muss sie auch bei diesen Geiern einen (eigenen) Vertrag abschließen und bezahlen. Wenn jetzt die noch zuhause wohnenden volljährigen Abkömmlinge Kevin-Uwe und Tschaqueline-Dörte auch noch smartphonend blabla...ja meine Güte: dann werden die ja schon 4-fach ab-vertragt! Nicht auszuhalten!!!

Kinobesitzer/betreiber erst: die gehören geteert und gefedert: fordern die doch 4 volle Eintrittsgelder für Familie Papi, Mami, Kevin-Uwe und Tschaqueline-Dörte wenn die endlich mal wieder vor der Kinoglotze sitzen weil sie die 38te Wiederholung des ollen Tatorts von 1976 nicht mehr sehen können/wollen.

Wollte dies hier mal aufzeigen und mal eine Lanze für unsere sozial engagierten, wohlwollenden ÖRR-LRA's brechen !!!

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Fokus:
http://m.focus.de/finanzen/recht/buh-rufe-jubel-lautes-klatschen-eklat-vor-gericht-gegner-der-zwangsabgabe-provozieren-bundesrichter_id_5365562.html?fbc=fb-shares
Diesen Artikel finde ich persönlich schon wirklich unverschämt und voreingenommen. Natürlich sind alle Zahlungsverweigerer Querulanten, die in Wirklichkeit schwarz fernsehen...
Kann irgendeiner der Verhandlungszeugen von einem "Eklat" berichten?


WiWo:
http://app.wiwo.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-vor-gericht-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zum-rundfunkbeitrag/13334456.html?mwl=ok
Zitat
Wie sind vorherige Urteile ausgefallen?
Das Karlsruher Verfassungsgericht entschied. Privaten Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) dürfe es nur geben, weil und insofern die Existenz der öffentlich-rechtlichen Anstalten gesichert sei. Es ist kaum zu erwarten, dass sich das Bundesverwaltungsgericht zum Bundesverfassungsgericht in Widerspruch setzt. Auch die Urteile in allen bisherigen Instanzen weisen in diese Richtung.
Der Verfasser hat offensichtlich entweder die Rundfunkentscheidungen des BVerfG nicht gelesen oder nicht verstanden. Das BVerfG sagte nicht, daß es privaten Rundfunk nur geben dürfte unter der Bedingung, daß es die ö.-r. R. gäbe, sondern insgesamt müsse es ein Rundfunksystem geben, daß Art. 5 Abs. 2 GG genüge, spricht: staatsfern und vielfaltsichernd sei.
Im Gegenteil sagte das BVerfG, daß die Privilegierung der ö.-r. R. nur solange und soweit angemessen sei, als diese der BVerfG-Auslegung von Art. 5 Abs. 2 GG folgen. Damals, das muß dazugesagt werden, gab es noch das Problem der Frequenzknappheit und man wußte noch nicht, wie man dieses Problem in Zukunft lösen würde.
Inzwischen gibt es das Problem nicht mehr, dafür tanzen die ö.-r. R. dem BVerfG und den Bürgern ganz offen auf der Nase herum. Der Stichtag vom 30.Juni 2014, bis zu dem der ZDF-Staatsvertrag bzgl der Staatsferne in den Aufsichtsräten nachgebessert werden sollte (14. Rundfunkentscheidung), ging ereignislos vorbei; das wird auch dem BVerfG aufgefallen sein.
Die Länder müssen nur Staatsferne und Vielfalt im Rundfunk sichern. Wie sie das machen, ist ihnen überlassen. Für ein duales System besteht keine zwingende Notwendigkeit. Ebenso denkbar wäre, daß die Privaten per Staatsvertrag dazu verpflichtet werden, die Grundversorgung zu gewährleisten. Damit wären die ö.-r. R. überflüssig. Das wäre auch kein größeres Problem.
Insgesamt scheint dieser Artikel auch wieder aus der ö.-r.-Feder geflossen zu sein...  ::)


Info-Sat:
https://www.infosat.de/entertainment/zweite-runde-im-streit-um-den-rundfunkbeitrag
Zitat
Hermann Eicher, SWR-Justiziar und innerhalb der ARD federführend beim Beitragsrecht, hielt dem entgegen, dass auch in der Vergangenheit in der Regel ein Beitrag pro Wohnung gezahlt worden sei. Deutschlandweit die Zahl der Personen in allen Wohnungen zu ermitteln, sei genauso unrealistisch wie zum Beispiel nach Wohnungsgröße zu unterscheiden. Dennoch halte er die Wohnung als Anknüpfungspunkt für sinnvoll: Die über 14-Jährigen in Deutschland guckten täglich mehr als drei Stunden Fernsehen, zu einem wesentlichen Teil in der Wohnung.
Die 14-17-Jährigen müssen a) nicht zahlen und schauen b) zum größten Teil gerade nicht die ö.-r. R.
Der größte Teil derer, die die ö.-r. R. schauen/hören, sind auch bereit, dafür zu zahlen. Wie lange das noch so geht, wenn man einen Gutteil der treuen Anhänger dadurch vergrault, daß man die Volksmusik-Sender abschafft, wird sich zeigen.


Es ist ein Armutszeugnis für die Presse, daß sie sich derart in Dienst des Rundfunks stellt.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Zitat
Zum Thema Verschlüsselung: Glaubt irgendjemand ernsthaft, daß jemand ein Interesse daran haben könnte, die ö.-r. Rundfunkprogramme zu knacken???

Normaler Weise verschlüsselt man doch werthaltige Dinge. Hier genügt ein Passwort mit einer Zahl. Eine Herausforderung solls ja noch geben für professionelle Hacker, die das Passwort dann womöglich im Internet twittern?

Morgen miete ich mir ein Bankschließfach. Dort kommen dann die Prospekte zur Kommunalwahl rein.

Und überhaupt: "Das Internet! Da müsst Ihr rein, liebe LRA's. Das ist der Ort, in dem aus Exkrementen Gold gemacht wird. Hier seid's richtig."

Also wäre ich dort gewesen und hätte 3 Tage an dem geschichtsträchtigen und tumultbehafteten Schauplatz "Leipzig" verbracht, hätte ich wohl Angst um Leib und Leben, nachdem man mir trachtet. Grund genug für eine Auskunftssperre?!

@karlsruhe: Danke für die klasse Berichterstattung.

Wahrscheinlich gabs noch mehr Schoten?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2016, 21:53 von rave«
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

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Ich war am Mittwoch bei den Verhandlungen in Leipzig dabei. Zu Anfang kamen einzelne Klatscher und Buh-Rufe, die nach sachlicher Ermahnung durch den vorsitzenden Richter eingestellt wurden. Die Verhandlung am Mittwoch lief völlig zivilisiert ab. Da herrschte eine kräftige Energie auf Zuschauer- bzw. Klägerseite. Von "Kochen" jedoch keine Spur...

Auch am 2. Verhandlungstag gab es lediglich einzelne Klatscher und vereinzelt Raunen, keine Buh-Rufe.
Keine Spur eines "Eklats" - weder gestern, noch heute.
Masslos übertriebene Berichterstattung vom Focus mit dem einzigen Zweck des Clickbaitings.
Und da soll man noch Respekt für die einst seriösen Printmedien haben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2016, 22:23 von ChrisLPZ«
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Kannst du noch genauer schreiben was zu dem Thema Gleiheitsgrundsatz bzw. Single- VS Mehrpersonenhaushalt gesagt wurde?

Der Punkt des Gleichheitsgrundsatzes (Art.3 Abs.1 GG) wurde für Single- und Mehrpersonenhaushalte relativ ausführlich behandelt.
Die Anwältin einer Klägerin legte die massive Verletzung von Art.3 GG bei ca. 40% vorhandenen Singlehaushalten dar.
Ein Gegenargument der Beklagten war, dass bei einer personenbezogenen Abgabe Mehrpersonenhaushalte (vor allem Familien) somit deutlich mehr belastet werden würden. Weiterhin kam als Gegenargument erneut das Argument der Pauschalisierung ins Spiel (bei nicht definierter Anzahl der Nichtnutzer und bei 40% Singlehaushalten! - eigentlich unglaublich).

Vielen Dank für die Infos - meine beiden Klagen (in eigener Sache und als Prozessbevollmächtigter für meinen Bruder) wurden wegen einer der Klagen vorm BVerwG ausgesetzt, aufgrund der Behandlung des Gleichheitsgrundsatzes. Die mangelhafte Befreiungsliste, die fehlende Möglichkeit, sich aufgrund geringer finanzieller Mittel befreien zu lassen und die Ungleichbehandlung von finanziell gleichstarken Personengruppen, die Befreiungsvorraussetzungen (z.B. Aktives Beziehen von Sozialhilfe u.a.) einmal erfüllen und einmal nicht (z.B. durch (freiwilligen) Nichtbezug von Hilfen), waren neben dem Unterschied Single- VS Mehrpersonenhaushalte meine Begründungen zum Thema Gleichheitsgrundsatz!

Bin auf die Urteilsbegründung zu diesen Punkten gespannt!


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Aber: @letzten Satz: Der Standpunkt spiegelt leider nur die Situation aus der Ich Perspektive wieder. Dieses Forum wird sinnlos werden, wenn am Ende jeder für sich allein denkt, handelt. Damit bekommt man keine kritische Masse hin um wirklich etwas zu bewegen. Wir leisten uns als Gesellschaft den Bildungsauftrag, weil nur (Weiter)Bildung Innovation und damit Fortschritt schafft. Jeder in Deutschland (Grundgesetz) hat das Recht auf die gleichen Voraussetzungen für Bildung. Und auch dieses Recht muss gewahrt werden. In beiden Fällen. Jemand der Bildung möchte und jemand der es nicht tut.

Ich vermisse bei Ihnen den Gedanken an die Gemeinschaft. Wenn das alles wirklich so wäre, dann ist es kein Wunder, warum die GEZ mit dieser Abzocke ständig weiter Erfolg hat. Vereinzelt werden Leute zum Gericht rennen, abgelehnt werden und frustriert sein. Andere sehen das und fangen gar nicht erst an. Und nur weil jeder sagt "ich persönlich brauch das nicht." Anstatt: Wir brauchen nur einen bestimmten Teil vom Öffentlichen Rundfunk, nämlich soviel dass die Grundrechte von jedem bedacht worden sind und soviel, das keine weitere Bereicherung des ÖRs stattfindet.
Zum ersten Absatz: Wer kann eigentlich behaupten, daß nicht auch Printmedien für Bildung sorgen? Ausgerechnet die Printmedien werden bei dieser Diskussion völlig übersehen. Wenn ich mich bilden möchte, dann schaue ich nicht fern. Fernsehen dient als erstes der Unterhaltung, nicht der Bildung. Das ist eine schwache Ausrede, um etwas zu rechtfertigen, was sich nicht mehr rechtfertigen läßt.

Zum zweiten Absatz: Gerade das Solidaritäts-Argument wird immer dann an den Haaren herbeigezogen, wenn es darum geht, die Übersatten noch weiter zu mästen. Was ist mit denen, die es sich schlicht nicht leisten können? Die in ihrem gesamten Leben niemals so viel Geld verdienen können, wie ein Intendant im Jahr verdient?
Ganz ehrlich: In Bezug auf den ö.-r. R. ist das Solidaritäts-Argument ein Schlag in das Gesicht all der Renter und Geringverdiener, denen ihr Grundrecht auf Existenzminimum abgesprochen wird, nur um etwas zu finanzieren, was sie so gar nicht wollen.
Wir brauchen die Öffentlich-Rechtlichen nicht. Sie brauchen uns.



Viele sind der Meinung, dass der "kleine Mann" hier nichts bewirken kann. Es wäre ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber viele Tropfen zusammen können einen ganzen Ozean erschaffen und das ist hier bei euch deutlich zu spüren! Hut ab und weiter so!
Richtig! Wenn wir endlich mal zusammenhalten, dann können wir aus diesem Land ein lebenswertes Land machen. Denn gemeinsam sind wir stärker!


Hier wird ein Argument "FÜR" den Zwangsbeitrag verwendet, was noch nicht spruchreif ist: Die Verschlüsselung könnte geknackt werden. Dann müsste man auch alle anderen Möglichkeiten hinterfragen, die jetzt schon spruchreif sind: Was, wenn örR die Gelder veruntreut? Was, wenn fernsehgucken gesundheitsschädlich ist? Was, wenn örR Propaganda sendet? Was, wenn örR nicht staatsfern ist? [...]
Ähm... Der ö.-r. R. hat schon Gelder veruntreut, es ist bekannt, daß Fernsehen gesundheitsschädigend ist und der ö.-r. R. sendet Propaganda. Von "wenn" kann hier keine Rede mehr sein.


Die Diskussion um Verschlüsselung geht doch völlig am Thema vorbei. Klar geht Pay-TV und klar kann man den Zugang zu Internetstreams effektiv kontrollieren. Machen andere ja faktisch und kosten tut es auch nicht viel.

Der Punkt ist, dass NIEMAND - nicht einmal die LRA-Juristen oder die BVerwG-Richter selbst - dafür freiwillig zahlen würden und schon gar nicht 17,50 EUR pro Monat. Das ist vollkommen außerhalb jeglicher Kosten-Nutzen-Relation. Die wissen das ganz genau und versuchen deshalb, irgendwelche fadenscheinigen Argumente zusammenzuschustern.

Wenn sie sich so sicher wären, dass das Programm so gut ist und dem deutschen Volke so viel nutzen bringt, dann hätten sie schon längst verschlüsselt. Das wäre für alle Beteiligten das beste, einfachste und billigste. Es ist ja nicht so, dass Leute für TV nix zahlen. Ganz im Gegenteil: sie stellen sich einen Bildschirm ins Wohnzimmer, der die ganze Wand bedeckt; zahlen für Sky-Abos, Netflix, Amazon Prime. Plus Kino. Plus DVDs. Dafür gibt es einen riesen Markt und die Kohle wird rausgeschleudert für den Schrott. Aber für den ör Dreck will nicht mal der TV Junkie blechen. Das ist doch bezeichnend.
Dito. Zu allen Punkten.


Danke, ChrisLPZ!
Naja, auch Papier ist eben geduldig...


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
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Die Anwältin einer Klägerin legte die massive Verletzung von Art.3 GG bei ca. 40% vorhandenen Singlehaushalten dar.
Ein Gegenargument der Beklagten war, dass bei einer personenbezogenen Abgabe Mehrpersonenhaushalte (vor allem Familien) somit deutlich mehr belastet werden würden. Weiterhin kam als Gegenargument erneut das Argument der Pauschalisierung ins Spiel (bei nicht definierter Anzahl der Nichtnutzer und bei 40% Singlehaushalten! - eigentlich unglaublich).

So steht es auch in Artikel aus dem Jahre 2006 "Haushaltsabgabe statt Gerätegebühr: Eine Zukunft ohne GEZ?"
Zitat
Würde man sich für einen Zwangsbeitrag in Form eines Kopfbeitrags entscheiden, so würde dieser nach Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in Abhängigkeit von der Zahl der Gebührenbefreiungen zwischen 9 Euro (3 Mio. Gebührenbefreite) und 11 Euro (12 Mio. Gebührenbefreite) pro Monat betragen. Verfassungsrechtlich scheint
aber ein solcher Beitrag mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes problematisch, sofern dieser nicht auf die familiäre Situation abstellen würde. So wird nach Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages bei einer Kopfbeitrags-Lösung ein Alleinstehender um 7-8 Euro pro Monat entlastet, während eine Familie mit zwei volljährigen Kindern insgesamt 36-44 Euro mehr aufwenden müsste. Eventuell Transaktionskosten verursachende Umverteilungsmaßnahmen und Ausnahmetatbestände wären die Folge eines solchen Kopfbeitrages.
https://econstor.eu/dspace/bitstream/10419/42637/1/520631994.pdf
das hier ist auch geil:
Zitat
Bei der Wahl der optimalen Tarifierung, die sich aus dem ermittelten Gutstyp ableiten lässt, müssen das Subsidiaritäts- und das Kongruenzprinzip beachtet werden. Zur Durchsetzung des Kongruenzprinzips stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die mit Hilfe des Extensionsniveaus beschrieben werden.

Da es sich bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkdarbietungen um Kollektivgüter handelt*, scheidet die Bereitstellung über das Individualniveau und das Vereins bzw.Genossenschaftsniveau aus. Bei einer Zwangsgenossenschafts- oder Zwangsvereinslösung, die in Betracht gezogen wird, stehen zur Finanzierung neben Grenzkostengebühren und freiwilligen Beiträgen auch Zwangsbeiträge zur Verfügung. Zahlungsunwillige Nutzer können so auf Basis des Öffentlichen Rechts an der Finanzierung der Bereitstellung öffentlich-rechtlicher Rundfunkdarbietungen beteiligt werden. Die Bereitstellung würde über eine öffentliche Körperschaft unterhalb des Niveaus einer Gebietskörperschaft erfolgen. Würde man ein höheres Extensionsniveau wählen, könnten zur Finanzierung auch spezielle oder allgemeine Steuern herangezogen werden.
*es ist mehr als fraglich, ob es sich um Kollektivgüter handelt
Die Rundfunanstalten haben aber immenr noch die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts.

Zwangsvereinslösung
Rechtswidriger Zwang. Unser Verwaltungsrecht kennt keine generelle Ermächtigung zur Gründung öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Die Rundfunkanstalten brauchen zur Errichtung einer solchen Institution einer ausdrücklichen gesetzlichen oder staatsvertraglichen Ermächtigung. Den Rundfunkanstalten fehlt auch seit jeher und wohl bis heute die zur Gründung einer rechtsfähigen Körperschaft erforderliche Organisationsgewalt.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

 
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