Nach RBStV ist die "Landesrundfunkanstalt" der "Eintreiber".
An sie, also die "Landesrundfunkanstalt", sind nach RBStV die Beträge als "Schickschuld" zu entrichten.
Diese gehen dann zu Anteilen auch an ZDF und Deutschlandradio und auch an die Landesmedienanstalten.
Und genau das ist der springende Punkt.
1) Steht es überhaupt einem Fernsehsender wie
ZDF und einem Radiosender wie
Deutschlandradio zu personenbezogene Daten der gesamten Bevölkerung zu horten, wo doch nach § 10 (7) RBStV ausschließlich den sog.
"Landesrundfunkanstalten" als Eintreibern die Möglichkeit geboten wird eine gemeinsame Stelle zu bilden? Die Frage ist insb. aus datenschutzrechtlicher Sicht zu klären! Ist es OK diese Stelle über die sog.
"Landesrundfunkanstalten" hinaus zu erweitern?
Und wenn ja, so drängt sich unweigerlich die Frage auf, wieso die angeblich nach § 10 (7) RBStV gebildete Stelle nicht eine gemeinsame Stelle aller Gläubiger nach § 10 (1) RBStV - also auch der
"Landesmedienanstalt" - ist?
2) Und auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht: Steht es einem Fernsehsender wie
ZDF und einem Radiosender wie
Deutschlandradio überhaupt zu - zumindest nach geltendem Landesrecht und ungeachtet grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Zweifel, welche z. B. aus der 2. Rundfunkentscheidung Rz. 65 herrühren könnten - Verwaltungsakte zu erlassen? Wie genau wird sichergestellt, dass
"jede Landesrundfunkanstalt [...] die ihr [...] zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise [...] selbst wahr" nimmt, wo doch
ZDF und
Deutschlandradio mit im Bunde sind?
OT: Die vor 1) vorgelagerte große datenschutzrechtliche Frage sollte allerdings sein, ob mit Blick auf das Volkszählungsurteil der Gesetzgeber überhaupt den Rahmen für eine Stelle schaffen darf, der die personenbezogenen Daten der gesamten Bevölkerung zugeschustert wird
und bei der sich die gesamte Bevölkerung zu melden und die Wohnumstände anzuzeigen hat, wann, wer mit wem zusammenwohnt.
Auf diese OT-Frage hier bitte nicht weiter eingehen; bestenfalls aber den Link zu einem Thread angeben, wo diese Frage bereits bahandelt wird. Falls die Frage hier im Forum noch nicht behandelt wird (habe nichts gefunden) - bitte dringend ein entsprechendes Thema starten. Danke.