Die Flüchtlinge machen insofern Arbeit bei den Verwaltungsgerichten, da diese bei Ablehnung von Asylbewerbern über die Ordnungsgemäßheit der Ablehnung, Ausreiseverfügungen oder Nichtverlängerung von Duldungen bei einer Klage des Betroffenen entscheiden müssen, das hat natürlich absolute Priorität für den Staat, da damit oft auch staatliche Leistungen dranhängen, die den Staat (also eigentlich den Steuerzahler) akut Geld kosten.
Wenn da über das Geld zugunsten der Krake ÖR entschieden werden soll, dann ist das nicht so wichtig in deren Augen.
Insgesamt spielt uns die Situation in die Hände.
Denn wenn der Verwaltungsakt ("Gebühren-/Beitragsbescheid", Festsetzungsbescheid etc.) formal unwirksam ist/falsch erstellt wurde, so dürfte man sich für den beschiedenen Zeitraum auf Verjährung berufen können.
Denn ein neuer Bescheid könnte dann nur rechtswirksam für noch nicht verjährte Forderungen erstellt werden.
Eine Klage hemmt im Allgemeinen die Verjährung, aber normalerweise für den Fordernden, dieser klagt auf Leistung (Geld), wir klagen aber gegen einen Verwaltungsakt, der möglicherweise keiner ist.
Insgesamt habe ich aber den Eindruck, daß man bei den Rundfunkanstalten inzwischen gewillt ist die formalen Notwendigkeiten einzuhalten, wobei immer noch der formale Angriffspunkt beim Festsetzungsbescheid ist, daß er auf der Zwangsanmeldung beruht, die aber selbst erst einmal einen Verwaltungsakt darstellen müßte, auf den dann der Festsetzungsbescheid fußt.
Wenn dies also als formaler Mangel des Festsetzungsbescheides kritisiert wird, könnte dieser durchaus unwirksam sein, weil ihm ein unwirksamer Verwaltungsakt vorausging.
Das könnte eine Verjährung begünstigen.
Meine weitere Spekulation nach reglmäßiger Lektüre des Forums ist die, daß Klagen, die fundiert auf das Europarecht weisen, vom Gericht beiseite gelegt werden, möglicherweise hat man Sorge, daß man gleich nach dem Richterspruch der ersten Instanz zum EuGH geht und da gar keinen Einfluß mehr hat.
Bei einer Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht erwarte ich eher, daß die bisherigen Zahler nese sind und deren Geld nicht wieder ins Portemonnaie der Zahler kommt (woher auch?), sondern daß dem Gesetzgeber auferlegt wird, es zukünftig sauberer zu lösen, mit diesen und jenen Vorgaben, daß heißt die, die bisher nicht gezahlt haben, haben dann sozusagen "Glück" gehabt...