Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Beitragsnummer einer anderen Person  (Gelesen 31862 mal)

M
  • Beiträge: 14
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#30: 12. Juni 2014, 22:59
Ich weiß von jemandem aus meinem Bekanntenkreis, dass das in der Tat so ist, wie geschildert. ;)

Gibt wahrscheinlich zig Tausend Leute in Deutschland, die seit ihrer Geburt nie an einer anderen Adresse gewohnt haben und, z. B. in einem Mehrparteienhaus, nach ihrer elterlichen Wohnung, einfach in eine eigene Wohnung gezogen sind.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 86
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#31: 12. Juni 2014, 23:18
Es kann sein, daß die Post die Briefkästen zählt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

  • Beiträge: 3.234
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#32: 12. Juni 2014, 23:26
Es kann sein, daß die Post die Briefkästen zählt.
In wessem Auftrag, mit welcher rechtlichen Grundlage? Das wäre ja völlig daneben von der Post.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 86
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#33: 12. Juni 2014, 23:47


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

  • Beiträge: 3.234
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#34: 13. Juni 2014, 00:15
Auweia, nicht nur Politiker in den Rundfunkräten, Richter in den Gremien, Reporter für Propaganda und Moderatoren zur Meinungsmanipulation, nun auch noch die Post für Spitzeldienste. Müssen wir uns Sorgen machen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 14
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#35: 13. Juni 2014, 07:26
http://www.vzsh.de/UNIQ132791516820972/link1021631A


Wäre es dann nicht schlau, mit diesem Musterschreiben, seine Daten sperren zu lassen?

http://www.vzsh.de/mediabig/187441A.rtf

Muss ja noch nicht mal im Hinblick auf die GEZ sein, sondern überhaupt, um zu verhindern, dass seine Daten weitergegeben werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 14
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#36: 17. Juni 2014, 12:27
http://www.vzsh.de/UNIQ132791516820972/link1021631A


Wäre es dann nicht schlau, mit diesem Musterschreiben, seine Daten sperren zu lassen?

http://www.vzsh.de/mediabig/187441A.rtf

Muss ja noch nicht mal im Hinblick auf die GEZ sein, sondern überhaupt, um zu verhindern, dass seine Daten weitergegeben werden.

::)

Ich will diese Sache nochmal hoch holen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 47
Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#37: 27. Oktober 2015, 01:57
Leider scheint das mit dem "Hochholen" nicht viel gebracht zu haben, weshalb ich die im Vergleich zu den derzeit bedauerlicherweise ausnahmslos verlorenen Klagen deutlich zielführende Diskussion um die Umgehung dieses Schwachsinns mit weiteren Überlegungen gerne fortführen möchte:

Offiziell sollen mehrere Bewohner einer Wohnung ja gesamtschuldnerisch haften. Nun will der Beitragsservice jedoch nach Benennung eines bereits für eine Wohnung Zahlenden mitsamt Beitragsnummer die Daten der weiteren Bewohner unverzüglich löschen, da diese eben nicht (mehr) beitragspflichtig sind. Wie passt das jedoch zur nominell gesamtschuldnerischen Haftung? Die weiteren Bewohner müssten mangels vorhandener Daten ja selbst bei Auszug der angemeldeten Hauptperson beitragsfrei bleiben. Wie soll sich ohne vorhandene Daten vermeintlicher Schuldner eine Haftung durchsetzen lassen?

Desweiteren stellt sich mir die Frage, in welchem Zyklus nun konkret Daten von den Einwohnermeldeämtern zum Beitragsservice fließen. Meines Wissens gab es 2013/2014 den "einmaligen" Abgleich, sowie jeweils bei jeder Ummeldung eines Einwohners.

Ebenso interessant wäre die rechtliche Beurteilung, für den Fall, in dem jemand die Daten des Nachbarn angibt und behauptet, dieser würde für die eigene Wohnung bereits zahlen. Derjenige begeht offiziell wohl eine Ordnungswidrigkeit, der er ob der Deckelung auf 1000 € sowie der gesparten Beiträge im Hinterkopf jedoch mit einiger Gelassenheit entgegensehen können sollte.
Wie jedoch ist die netterweise erfolgte Herausgabe der Beitragsnummer durch den Nachbarn zu beurteilen? Hat er - wenigstens theoretisch - irgendwelche Konsequenzen zu fürchten? Der vollständige Name kann ja quasi als jedermann bekannt vorausgesetzt werden auch auch die Beitragsnummer könnte man sich ohne Wissen des Nachbarn unter Vorwand, Unterlagen einsehen zu dürfen, abgeschrieben haben. Insofern sollte im Fall des Falles einfaches Bestreiten des hilfsbereiten Nachbarn ein Leichtes sein, oder? Letzterer Punkt soll als Argumentationsgrundlage gegenüber eher ängstlichen Naturen dienen.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen hahnebüchenen Rechtsprechung scheint mir die Anmeldung so vieler Wohnungen wie möglich auf einen offiziellen Zahler und gegebenenfalls Aufteilung des Zwangsgeldes der mit Abstand stressfreiste und pragmatischste Weg zu sein, zumindest, bis sich Karlsruhe mal bequemt, sich den Unsinn zumindest mal anzusehen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben