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Autor Thema: Beitragsnummer einer anderen Person  (Gelesen 32062 mal)

t

themob

Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#15: 26. Mai 2014, 12:23
Bei genauer Betrachtung komme ich zu dem Schluss, dass man sich nicht anmelden muss, aber zur Auskunft verpflichtet ist:
Aus dem Faq des BS:
Zitat
Was muss ich tun, wenn meine Wohnung bis jetzt nicht angemeldet war?
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#zutun_was_tun_wenn_wohnung_nicht_angemeldet
Wird für eine Wohnung noch kein Rundfunkbeitrag bezahlt, muss sich ein Bewohner/eine Bewohnerin beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden. Pro Wohnung muss jedoch nur ein Beitragszahler angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, entscheiden sie selbst, wer den Rundfunkbeitrag entrichtet. Alle anderen Bewohner brauchen sich nicht anzumelden. Bitte beachten Sie: Auch eine Zweitwohnung muss angemeldet sein. Formulare zum Anmelden gibt es online, bei Städten und Gemeinden sowie den zuständigen Behörden.

Das ist jetzt eine reine Interpretationssache:

Zitat
§ 8 Anzeigepflicht

(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); Entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.

(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).

(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.

§8 Abs 1 sagt erstmal prinzipiell aus: Das Innehaben einer Wohnung (noch keinen Beitragsstatus) - durch Anmeldung

Ob ich das "Anmeldeformular" benutze und auf einen bereits vorhandenen Beitragszahler mit Angabe der Beitragsnummer verweise, oder ob ich ein formloses Schreiben benutze, indem aber die relevanten Daten stehen, die ausreichend sind nach Gesetzeslage, dürfte keine große Rolle spielen.

Ich bin der Anzeigepflicht nachgekommen. Mache ich es formlos, besteht die Gefahr das ein Kommunikationsaustausch entsteht, weil nicht die "gewünschten" Formulare benutzt wurden und Rückfragen oder zusätzliche Nachweise eingefordert werden.

Benutze ich das "Anmeldeformular" und fülle es richtig aus, muss ich nur auf die Bestätigung warten, oder einfordern nach einer gewissen Zeit, mir selbst liegt was daran diese Bestätigung zu bekommen.

Die Nachweispflicht wird immer im ersten Schritt als Anmeldung interpretiert. Daraus ergibt sich dann eine Beitragspflicht oder eben keine Beitragspflicht.

Unterm Strich, damit es keine bösen Überraschungen gibt, MUSS immer eine entsprechende Bestätigung ankommen oder eingefordert werden, dass keine Beitragspflicht besteht.

Wichtiger ist da schon §11 Abs 5
Zitat
(5) Die Landesrundfunkanstalt darf die in Absatz 4 und in § 4 Abs. 7, § 8 Abs. 4 und 5 und § 9 Abs. 1 genannten Daten und sonstige freiwillig übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben erheben, verarbeiten oder nutzen. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen. Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.

Ob das so eingehalten wird, kann nur geprüft werden, indem jeder einzelne, der offiziell als "nicht Beitragszahler, weil keine Beitragspflicht besteht" im System erfasst wurde, eine Datenauskunft der gespeicherten Daten zu seiner Person anfordert.

@seppl
Letzten Endes werden sie auf die Werkzeuge zurückgreifen, die Ihnen der Gesetzgeber an die Hand gegeben hat. Alles andere ist Placebo Effekt wenn Sie sagen, dieses oder jenes wird nicht praktiziert. 


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#16: 26. Mai 2014, 12:41
Was heißt das jetzt alles für Person B aus meinem fiktiven Fall?

B zieht vorrübergehend bei der Freundin, Person C, ein, die im selben Mehrparteienhaus wohnt, B bekommt in der Zeit Post vom Beitragsservice und gibt die Beitragsnummer von C an, Monate später zieht B wieder bei ihrem Freund, Person A, ein, der auch im selben Mehrparteienhaus wohnt. Muss B dem Beitragsservice jetzt irgendwas melden?


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themob

Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#17: 26. Mai 2014, 13:10
Was heißt das jetzt alles für Person B aus meinem fiktiven Fall?

B zieht vorrübergehend bei der Freundin, Person C, ein, die im selben Mehrparteienhaus wohnt, B bekommt in der Zeit Post vom Beitragsservice und gibt die Beitragsnummer von C an, Monate später zieht B wieder bei ihrem Freund, Person A, ein, der auch im selben Mehrparteienhaus wohnt. Muss B dem Beitragsservice jetzt irgendwas melden?

Geht Person B von deren Spielregeln aus (Gesetze durch die Politik an die Hand gegeben) würde es bedeuten: Ja

In §8 Abs 1 steht auch:
Zitat
Entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung).

Es ändert sich die Beitragsnummer von Person C in die eigene (da Person A keine hat würde diese Änderungsmeldung einer eigenen Anmeldung gleichkommen)

Vorteil für Person A = könnte seinerseits der Anzeigepflicht nachkommen und auf Person B in Form der Beitragsnummer hinweisen

Wie gesagt, so würden es die Spielregeln vorschreiben. Was Betroffene Personen in so einem Fall daraus machen ist eine andere Sache


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#18: 26. Mai 2014, 13:37
Danke für die Aufklärung.


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#19: 26. Mai 2014, 13:43
Wichtig ist dem Beitragsservice, daß jede Wohnung in dem Haus zahlt.
Aber diese Verknüfung sorgt immer wieder für Irritationen, weil Wohnungen keine Überweisungsträger ausfüllen können.
Interessant kann demnach für den Service doch allein die Anzahl der Wohnungen sein. Und da soll es keinen Abgleich über die Vermieter (Eigentümer) geben? Hört sich für mich an wie ein "Schlupfloch".


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#20: 26. Mai 2014, 15:07
Da für jede Wohnung ein Beitrag zu zahlen wäre, ist der BS auf die wahrheitsgemäße Auskunft angewiesen. Denn ob es überhaupt überprüft werden kann ist fraglich. Spätestens wenn für eine Wohnung kein Beitragschuldner vorhanden ist, kommt dem Wohnungseigentümer ein Anmeldeformular ins Haus geflattert. Aber darüber gibt es noch keine Erfahrung.


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#21: 26. Mai 2014, 15:17
Spätestens wenn für eine Wohnung kein Beitragschuldner vorhanden ist, kommt dem Wohnungseigentümer ein Anmeldeformular ins Haus geflattert. Aber darüber gibt es noch keine Erfahrung.

Für unvermietete Wohnungen muss doch kein Beitrag gezahlt werden!?


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#22: 26. Mai 2014, 15:24
moin moin,

aus den Meldedaten des Einwohnermeldeamtes geht nicht hervor, wer in welcher Wohnung wohn, ob Miete ( und wer der Vermieter ist), wieviele Leute in einer Wohnung leben...nichts...

VG
Pelikan


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#23: 26. Mai 2014, 15:48
Spätestens wenn für eine Wohnung kein Beitragschuldner vorhanden ist, kommt dem Wohnungseigentümer ein Anmeldeformular ins Haus geflattert. Aber darüber gibt es noch keine Erfahrung.
Woher weiß der "Service" wieviele Wohnungen ein Haus hat?


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#24: 26. Mai 2014, 16:17
Spätestens wenn für eine Wohnung kein Beitragschuldner vorhanden ist, kommt dem Wohnungseigentümer ein Anmeldeformular ins Haus geflattert. Aber darüber gibt es noch keine Erfahrung.
Woher weiß der "Service" wieviele Wohnungen ein Haus hat?
Ich glaube der BS weiss das auch nicht genau. Nur wenn an der Adresse jemand gemeldet ist, kann BS eine Anfrage losschicken. Aber wie schon erwähnt, darüber gibt es noch keine Erfahrung.


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#25: 26. Mai 2014, 17:57
Wichtig ist dem Beitragsservice, daß jede Wohnung in dem Haus zahlt.
Aber diese Verknüfung sorgt immer wieder für Irritationen, weil Wohnungen keine Überweisungsträger ausfüllen können.
Interessant kann demnach für den Service doch allein die Anzahl der Wohnungen sein. Und da soll es keinen Abgleich über die Vermieter (Eigentümer) geben? Hört sich für mich an wie ein "Schlupfloch".

Ich möchte hier zum Diskussionsthema passend einen älteren Beitrag aus dem lawblog.de verlinken:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/07/06/gesetzgeberische-infamie/

Darin wird erklärt,  wie man mit einer per Gesetz vorgeschriebenen Vermieterbestätigung der GEZ die Arbeit erleichtern will. Der Artikel ist von 2012.


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#26: 29. Mai 2014, 20:34
Person X bewohnt eine single Wohnung in einem Mehrparteienmietshaus und erhält einen Anmeldebogen von dem BS.
"Auf Basis der Bestimmungen haben wir die Adressdaten der Meldeämter mit den bei uns angemeldeten beitragszahllern verglichen. Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden.
Wir bitten Sie zu prüfen:Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung"

Nun ist die Wohnung beim BS als Betriebsstätte angemeldet (Person X ist selbstständig) und dafür wird monatl. 5,99 GEZahlt. Person X übernachtet (lebt) aber hauptsächlich bei seiner Nachbarin im selben Haus, die bereits Beiträge zahlt. Nun überlegt Person X die Beitragsnummer (und den Namen) seiner Nachbarin in dem Anmeldeformular anzugeben. Das erweckt zwar den Anschein, als würde es sich bei den beiden Wohnungen (von Person X und Nachbarin) um ein und dieselbe Wohnung handeln, aber mal ehrlich: Wer will das prüfen?


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#27: 10. Juni 2014, 12:51
Ich möchte nochmal einen erfundenen Fall schildern:

Ein volljähriges Kind wohnte bis Mitte 2012 noch bei ihren Eltern in einem Mehrparteienhaus und hatte in den letzten Jahren immer mal wieder Post von der GEZ bekommen ("Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt"). Diese hatte das Kind immer mit der Angabe, keine Geräte zu besitzen, beantwortet. Die Eltern zahlen schon immer GEZ. Mitte 2012 zieht das volljährige Kind jedoch aus der Wohnung bei den Eltern aus in eine eigene Wohnung im selben Mehrparteienhaus. Da sich die Adresse für das Kind nicht ändert, meldet sich das Kind auch nicht um. Beim Beitragsservice/GEZ meldet sich das Kind (natürlich) nicht freiwillig an.

Seit 2013 gilt nun der Rundfunkbeitrag, das Kind hat seitdem aber noch nie Post vom Beitragsservice bekommen und der Stichtag des Meldedatenabgleichs der Stadt ist schon lang vorbei.

Kann man also sagen, das Kind ist ohne etwas zu tun raus aus der Sache? Weil der Beitragsservice nicht weiß, dass das Kind in einer eigenen Wohnung wohnt und stattdessen denkt, es würde noch bei den Eltern wohnen, die ja wie gesagt Rundfunk bezahlen?


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#28: 12. Juni 2014, 14:39
Ich möchte nochmal einen erfundenen Fall schildern:

Ein volljähriges Kind wohnte bis Mitte 2012 noch bei ihren Eltern in einem Mehrparteienhaus und hatte in den letzten Jahren immer mal wieder Post von der GEZ bekommen ("Ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt"). Diese hatte das Kind immer mit der Angabe, keine Geräte zu besitzen, beantwortet. Die Eltern zahlen schon immer GEZ. Mitte 2012 zieht das volljährige Kind jedoch aus der Wohnung bei den Eltern aus in eine eigene Wohnung im selben Mehrparteienhaus. Da sich die Adresse für das Kind nicht ändert, meldet sich das Kind auch nicht um. Beim Beitragsservice/GEZ meldet sich das Kind (natürlich) nicht freiwillig an.

Seit 2013 gilt nun der Rundfunkbeitrag, das Kind hat seitdem aber noch nie Post vom Beitragsservice bekommen und der Stichtag des Meldedatenabgleichs der Stadt ist schon lang vorbei.

Kann man also sagen, das Kind ist ohne etwas zu tun raus aus der Sache? Weil der Beitragsservice nicht weiß, dass das Kind in einer eigenen Wohnung wohnt und stattdessen denkt, es würde noch bei den Eltern wohnen, die ja wie gesagt Rundfunk bezahlen?

::)

Kann keiner was dazu sagen?


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Re: Beitragsnummer einer anderen Person
#29: 12. Juni 2014, 21:45
Bin sprachlos. Das würde ja bedeuten, dass das Kind nun ein Schwarzwohner ist, weil der BS das nicht überprüfen kann.


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