Vor allem aber vertrauen sie darauf, dass der Bürger keine Lust hat, Gesetze verstehen zu lernen, obwohl er jeden Tag wegen eines vermeintlichen Verstoßes dagegen sanktioniert werden kann.
Der BS, vertraut nicht nur darauf, dass der Bürger keine Lust hat, Gesetze verstehen zu lernen, sondern erschwert es dem normalen Bürger durch Verschleierungstaktiken, sich rechtlich adäquat zur Wehr zu setzen.
Gerade bezüglich der Direktanmeldung ist dies erkennbar. Der normale Bürger kennt sich meistens im Privatrecht aus. Nun wird er von einer nicht rechtsfähigen Institution, die auf den ersten Blick privatrechtlichen Charakter hat mit seinen privaten Daten, die sich diese Institution auf äusserst fragwürdige Weise vom Einwohnermeldeamt beschafft hat, irgendwo angemeldet. Der normale Bürger vermutet dahinter eine Straftat auf Basis des Privatrechts, vergleichbar damit, dass sich jemand illegaler Weise seine Daten beschafft und ihn damit z.B. beim ADAC anmeldet, welcher daraufhin Beiträge haben will.
In Wirklichkeit handelt es sich dabei aber scheinbar um einen Bestandteil eines Verwaltungsakts von dem er noch gar keine Kenntnis erlangt hat. Abgesehen davon, dass es gemäß RBStV keine Rechtsgrundlage für eine Direktanmeldung gibt, macht der BS durch sein falsches Vorgehen den Verwaltungsakt an sich fehlerhaft und damit nichtig (siehe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.msg104991.html#msg104991).
Der normale Bürger weis das aber sehr wahrscheinlich nicht und rennt mit einer möglichen Gegenwehr voll gegen die (juristische) Wand, holt sich eine blutige Nase und zahlt am Ende lieber.