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  • Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße 12:15: 24. Februar 2015

Autor Thema: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße  (Gelesen 42395 mal)

z
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Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
Autor: 20. Februar 2015, 14:30
Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße am 24.2.2015 um 12:15


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K
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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#1: 20. Februar 2015, 21:59
Moin,

Dienstag 24.02.2015 12:15 Uhr - hmmmm....
wenn ich es irgendwie einrichten kann komme ich da mal ganz zwanglos vorbei  ;)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

R
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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#2: 23. Februar 2015, 14:44
Hochhief! Aus aktuellem Anlass.

Viel Glück morgen!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

K
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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#3: 23. Februar 2015, 14:55
Verhandlungstermine Dienstag 24.02.2015:

09:15
10:00
10:45
11:30
12:15 (zwanglos)

Wer kann, will, darf ?

Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstr.
Robert-Stolz-Str. 20,
67433 Neustadt/Wstr.

Telefon: 06321 401-0
Telefax: 06321 401-266
poststelle@vgnw.mjv.rlp.de


Gruß
Kurt


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z
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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#4: 23. Februar 2015, 18:34
Danke!

Ich werde Euch berichten wie es gelaufen ist ...

Liebe Grüße,


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w

wtfacow

Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#5: 24. Februar 2015, 00:17
Muss arbeiten, sonst wäre ich auch am Start. :(  Bin mal gespannt was du berichtest.


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K
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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#6: 24. Februar 2015, 08:16
Moin moin,

so - auf nach Neustadt

Verhandlungsmarathon  :)

Gruß
Kurt


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V
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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#7: 24. Februar 2015, 15:15


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K
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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#8: 24. Februar 2015, 20:20
Verhandlungstermine Dienstag 24.02.2015:

09:15  Beginn 09:15 Uhr; Ende 09:45 Uhr - Vortrag der Klägerin durch Anwalt; Klägerin selbst nicht vor Ort

10:00  Klägerin erschien nicht; "zwanglos" wird gefragt ob seine Verhandlung (12:15 Uhr) vorgezogen werden könne: nein - erst die anderen noch anhören/miterleben

10:45  Beginn 10:45 Uhr; Ende ca. 11:40 Uhr - Vortrag durch Kläger und Ehefrau

11:30  Beginn 11:45 Uhr; Ende ca. 13:05 Uhr - Vortrag durch Kläger selbst

12:15  Beginn 13:10 Uhr; Ende ca. 14:10 Uhr - Vortrag durch Kläger(zwanglos) selbst

Wir (zwanglos & Kurt) haben kräftig mitgeschrieben, zugehört, gelernt - waren amüsiert, entsetzt, erfreut, ernüchtert, erstaunt.
Wir haben mit zwei der anderen Klägern Kontakt geknüpft.

Das kann, darf und soll aber "zwanglos" erst mal selbst berichten - schliesslich war es "sein" Tag  :)

Platte(müde) Grüße
Kurt


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V
  • Moderator
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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#9: 24. Februar 2015, 21:59
Danke schon mal für die Mühe und die tatkräftige Unterstützung der Kläger.


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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#10: 25. Februar 2015, 00:15
Liebe Freunde,

Hier mein Bericht: 5 Verhandlungen vor VG Neustadt am 24.2.2015:

1. Verhandlung:
Die Klägerin hat als Rentnerin Einkünfte niedriger als die ALG2 Leistungen. Zu ihrem Pech hat sie eine Lebensversicherung. Diese müsste sie zuerst auflösen um Sozialhilfe zu bekommen. Weil keine Sozialhilfebescheinigung, keine Rundfunkgebührenbefreiung. Leider die Arschkarte gezogen. In den Worten einer Richterin: "Rentner trifft diese Regelung am härtesten. Sie kommen besonders schlecht weg bei dem System." Der Vertreter der Klägerin wird ihr raten, die Lebensversicherung aufzulösen, sich dafür ein Auto zu kaufen, Sozialhilfe zu beantragen und den Rest ihres Lebens völlig am Tropf der Allgemeinheit zu hängen.

2. Verhandlung: Kläger nicht erschienen.

3. Verhandlung: Keinen Fernseher. 2 Wohnungen. Doppelt bezahlen. Pech gehabt. Hat der Bayrische VfGh schon abgewürgt. Wir können trotzdem "froh sein, dass wir den ÖR haben" mit all seiner Vielfalt, denn sein Fehlen würde uns wohl direkt in die Diktatur führen. Die hohen Gehälter der Intendanten werden bemängelt. Eine Richterin findet es immerhin "auch nicht toll, dass so hohe Gehälter bezahlt werden und ein neues Studio gebaut wird"

4. Verhandlung: Kläger ist selbst juristisch sehr kompetent und liefert eine beeindruckende Vorstellung. Er beeinsprucht formale Mängel der Bescheide und mehrere Grundrechtsverletzungen.

Der verfassungsgemäße Auftrag des ÖR wird überschritten,
der Rundfunk wird zur Verwaltungsbehörde und Vollzugsbehörde des jeweiligen Landes. Er müsste daher der Fachaufsicht unterworfen werden, die Rechtsaufsicht genügt nicht.

Die Angabe der Zweckbestimmung in den Bescheiden fehlt. Es ist nicht explizit gesagt wofür man bezahlt. Der Bescheid bringt etwas Anderes zum Ausdruck als was nachher damit gemacht wird. Man bezahlt einen Bescheid und ist dann wieder im Verzug. Deswegen sind auch die Säumniszuschläge nichtig weil man vorher nicht in Verzug versetzt wurde. Eine Richterin dazu: "das ist nicht schön".

Der Kläger bemängelt die Gesamtschuldnerschaft. Die Behörde kann willkürlich eine Person im Haushalt herausgreifen. Eine Ausgleichsmöglichkeit mit anderen Schuldnern ist nicht geregelt.

Formelle Verfassungswidrigkeit: Der Beitrag unterliegt als außersteuerliche Abgabe ganz bestimmten Bedingungen. Er braucht einen zurechenbaren Sachzusammenhang und Sinnzusammenhang zwischen Tatbestand und Zweck.
Hier ist der Abgabetatbestand die Wohnung. In der Argumentation wird allerdings als tatsächlicher Tatbestand die Möglichkeit den ÖR Rundfunk zu empfangen angeführt. Die Wohnung ist kein geeigneter Tatbestand um den Sinn darzustellen.

E's existiert ein entgrenzter Beitragstatbestand.
Bei einem Straßenbeitrag gibt es einen Sinn und Sachzusammenhang. Es zahlt nur der Anlieger.

Es handelt sich um eine Zwangsgemeinschaft aller Wohnungsinhaber zugunsten der Finanzierung einer Behörde.

Die Bereitstellung einer öffentlichen Leistung zum Tatbestand zu erklären öffnet die Tür eine Abgabe für alles einzuheben. Dann braucht man die Steuer nicht mehr.

Es ist kein Beitrag. Der Sach- und Sinnzusammenhang und zurechenbare Zusammenhang zwischen Wohnung und Rundfunk kann nicht hergestellt werden.

Die Rundfunkausgaben sind exzessiv. Richterin stimmt zu.

Im RfStv steht nicht, was die Gegenleistung ist; dass die Möglichkeit des Empfangs den zurechenbaren Vorteil darstellt. SWR entgegnet, dass sich das implizit aus der Befreiungsregelung (Ermäßigung von Beeinträchtigten) und aus historischen Überlegungen ergibt.

Alle anderen Beiträge bieten eine Kompensation für eine Belastung. Ein Mitglied der Kammer ist etwa berechtigt an der Mitwirkung. Kompensation durch Mitwirkung fehlt völlig.

Frage: Was ist der Auslöser der Zahlungsverpflichtung.

SWR: In einer Wohnung wird Rundfunk empfangen ... statistisch gesehen ... Kläger: Statistik kann die Grundrechte der Bürger nicht aushebeln.

Durch die Zwangsabgabe wird der Rundfunk in die Staatsnähe gezogen. Jemand der nicht der Staat ist, bekommt diese Machtposition. Das ist etwas völlig Neues.

Es fehlt die Verhältnismäßigkeit. Das Problem der Schwarzseher könnte mit Pay TV gelöst werden.

Die Rundfunkgebühr ist eine Grundlast jedes Haushalts. Daher ist sie eine Steuer. Ein Grundbedürfnis wird mit einer Last belegt.

Sie verstößt gegen die Finanzverwaltung und die Grundrechte. Man soll für etwas bezahlen, das man nicht will. Der RfSTV ist ein Widerspruch in der Rechtsordnung.

5. Verhandlung: Person A
Klageschrift: s.
http://online-boykott.de/ablage/20140930-klage-gegen-tundfunkzwangsbeitrag.pdf/klage-gegen-tundfunkzwangsbeitrag.pdf

Person A hat folgende Ergänzung eingereicht:


Atmosphäre war freundlich. Der Eindruck von Person A war, dass zumindest 2 Richterinnen auf der Seite der ÖR stehen.
Kurt, möchtest Du noch etwas Ergänzen?

Liebe Grüße,


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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#11: 25. Februar 2015, 00:28
Momentan nicht, Euer Ehren  ;D

Ich schliesse mich den Ausführung des Vorredners an  :)

...und harre der Urteile "im Namen des Volkes" !?

Gruß
Kurt


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r

r66

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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#12: 25. Februar 2015, 01:13
Die Klageschrift von Nummer 4 waere interessant zu haben - wir haben nicht zufaellig kontakt?

Danke fuer eure Arbeit und Mitschrift.


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I
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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#13: 25. Februar 2015, 07:36
Die Ansätze von der 4. Verhandlung finde ich top.

Besonders gefällt mir:
Zitat
Die Bereitstellung einer öffentlichen Leistung zum Tatbestand zu erklären öffnet die Tür eine Abgabe für alles einzuheben. Dann braucht man die Steuer nicht mehr.

Es ist wirklich so, dass der Staat zukünftig Straßenbeiträge einfordern könnte und Anknüpfungspunkt wäre die Wohnung. Denn an so gut wie jede Wohnung grenzt eine Straße. Bei denen es nicht der Fall ist, wird pauschalisiert. Da der Großteil laut Statistik ein Auto hat, müssen ausnahmsweise auch die Bürger bezahlen die kein Auto haben. Also bezahlt jeder Bürger pro Monat eine Straßenbeitragspauschale von 20 Euro. Dies kann man endlos fortführen mit Dingen die die Bürger täglich nutzen....

Zitat
Durch die Zwangsabgabe wird der Rundfunk in die Staatsnähe gezogen. Jemand der nicht der Staat ist, bekommt diese Machtposition. Das ist etwas völlig Neues.

Hier wird der Nagel auf den Kopf getroffen, die Landesrundfunkanstalten werden zum Staat im Staate und bedienen sich dreisterweise noch den staatlichen Vollstreckungseinrichtungen.

Kann man denn schon ungefähr sagen, wann die Urteile ungefähr bekanntgegeben werden?


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G
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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#14: 25. Februar 2015, 08:29
Kann man denn schon ungefähr sagen, wann die Urteile ungefähr bekanntgegeben werden?

Die Argumentation gefällt mir auch. Leider wird das Pfälzer Verwaltungsgericht sich nicht trauen, gegen die Entscheidung des Pfälzer Verfassungsgerichts zu entscheiden.


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