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  • Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße 12:15: 24. Februar 2015

Autor Thema: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße  (Gelesen 39585 mal)

z
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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#45: 05. März 2015, 18:12
S.2


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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#46: 05. März 2015, 18:17
Person A hat geantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Schriftsatz des Beklagten vom 27.02.2015 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:

Man kann dem Beklagten deswegen fehlende Offenheit vorwerfen, weil die zitierte Umfrage wohl, weil sie nicht das gewünschte Ergebnis brachte, nicht lange online gestanden ist und stattdessen durch eine höchst zweifelhafte Umfrage im Auftrag der ARD ersetzt wurde, die das Meinungsbild umdreht. Zusätzlich behauptet die GEZ: "Es gibt keine Vermehrung der Beschwerden." Im Anbetracht der Klagewelle von Tausenden und Zahlungsverweigerung von Millionen eine klare Falschaussage die gegen den Programmauftrag des ÖR Rundfunks verstößt.
Ich helfe gerne mit, meinen Gedankengang nachzuvollziehen: Ich habe mit 36,7 Millionen Haushalten gerechnet (Zahl vom Statistischen Bundesamt). 15 Millionen Mahnbriefe an säumige Zahler / 36,7 Millionen Haushalte =  41%. Würde man mit den 42 Millionen Beitrags¬konten des Beklagten rechnen, ergäben sich immer noch 36%. Kein Zeichen für eine allgemeine Akzeptanz des Systems.

Es ist ja gerade das Problem des RfBStv, dass er das elementare Grundbedürfnis der Bürger „Wohnen“ zum Abgabetatbestand macht, als Abgabezweck aber die Finanzierung des ÖR Rundfunk festschreibt. Er fasst alle Wohnenden zu einer Zwangsgemeinschaft zur Finanzierung des ÖR Rundfunks zusammen. Er schert alle Bewohner über einen Kamm. Der für einen Beitrag notwendige spezifische Sach- und Sinnzusammenhang eines individuell zurechenbaren Tatbestandes mit einem individuell zurechenbaren Abgabenzweck wird zerrissen. Der Zahlungspflichtige erhält auch keine kompensatorischen körperschaftlichen Mitwirkungsrechte für den Eingriff in seine Grundrechte. Es fehlt die Verhältnismäßigkeit. Deshalb halte ich den RfBStV auch für Verfassungswidrig. Egal, ob man ihn als Beitrag oder Steuer, für die die Länder keine Gesetzgebungskompetenz haben, klassifiziert.  Der Beitragstatbestand des RfBStV ist unlimitiert. Mit dieser Definition könnte man das Grundbedürfnis „Wohnen“ für jede beliebige öffentliche Leistung mit beliebigen Beiträgen belegen (Parkanlagen, Museen, …).
Um den RfBStV auf eine persönliche Ebene runterzubrechen: Ich biete Sendungen auf Youtube an. Weil Jeder diese potentiell empfangen kann, sollen alle Wohnungsinhaber Deutschlands dafür bezahlen, für die theoretische Möglichkeit, sie zu empfangen?  Jemand Anderer bietet vielleicht unmoralische Seiten im Internet an. Diese sind von Jedem empfangbar. Sind wir deswegen alle Kinderschänder? Machen wir uns alle strafbar? Das wäre absurd. Darüber hinaus ist die Nutzungsannahme im RfBStV, dass alle, die Empfangsgeräte bereithalten, damit den ÖR Rundfunk empfangen, nicht nachvollziehbar. Schon gar nicht im 21. Jahrhundert. Sie mag vielleicht noch vor 50 Jahren vermittelbar gewesen sein (obwohl da die Empfangsgeräte noch nicht sehr verbreitet waren), aber sicher nicht in unserer heutigen Welt der medialen Vielfalt.
Der Bürger empfindet den Rundfunkbeitrag unabhängig von allen Definitionen als „Steuer“ auf „Wohnen“ um das Programm des ÖR Rundfunks zu finanzieren. Und das ist der Beitrag in der Natur seiner Sache auch. Wegen dieser Zweckbindung greift er daher sehr wohl in den persönlichen religiösen Schutzbereich ein. Ich werde gezwungen, ein Programm zweckgebunden zu finanzieren, das ich aus meiner religiösen Weltanschauung heraus ablehne und das ich für schädlich für meine Mitmenschen halte. Der Rundfunkbeitrag unterscheidet sich fundamental von einer zweck-ungebundenen Steuer.

Dass der Beklagte sich anschickt die Bibel auszulegen, belegt nur, wie weit er gewillt ist, in religiöse Freiheiten einzugreifen. Das halte ich für verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Es stützt meine Argumentation. Außerdem empfinde ich das als zynisch, wenn gleichzeitig bibelgläubige Christen und ihr Gott im Programm des Beklagten verhöhnt werden und die christlichen Moralvorstellungen in weiten Teilen des Programms negiert werden.

Als Theologe darf ich Ihnen versichern, dass die Aussage, „dass Christen aufgrund der religiösen Gebote staatliche Abgaben zu zahlen haben“, so pauschal unrichtig ist. Christen haben im Laufe der Kirchengeschichte unterschiedliche Sichtweisen entwickelt, wie sie sich im Falle einer missbräuchlichen Obrigkeit verhalten sollen.

In der zitierten Bibelstelle Matthäus 17:15-22 geht es außerdem um den Kleinglauben der Jünger. Diese trägt Nichts zu unserem Sachverhalt bei. Es kann sich hier eigentlich nur um ein Versehen handeln. Vielleicht meint der Beklagte Matthäus 17:24-27. Dort geht es um die Tempelsteuer, eine religiöse Kopfsteuer. Der Vergleich hinkt auch hier. Außerdem sagt Jesus dort: „Die Söhne (Kinder) sind frei von dieser.“ Wahrscheinlich meinte der Beklagte aber Matthäus 22:15-22. Dort wollen Angehörige verschiedener Sekten des Judentums Jesus eine Falle stellen. Sie fragen: „Sage uns nun, was denkst du: Ist es erlaubt, dem Kaiser Steuer zu geben, oder nicht?“ Es ging um eine Kopfsteuer, die jeder männliche Bürger Roms zahlen musste. Diese war umstritten unter den verschiedenen jüdischen Sekten, da darauf das Bild des römischen Kaisers abgebildet war, mit der Aufschrift „Kaiser Tiberias, Sohn des göttlichen Augustus." Auf der Rückseite war „Pontifex Maximus“  (der höchste Herrscher, Hohepriester) eingeprägt. Die Juden mussten jedes Mal, wenn sie die Steuer bezahlten zähneknirschend anerkennen, dass sie unter der ihnen verhassten römischer Besatzung standen, und sie mussten dies mit einer Münze tun, die verkündigte, dass der Kaiser Gott ist und der geistliche Herrscher. Es ist fraglich, ob sich der Beklagte wirklich in der Rolle des brutalen diktatorischen römischen Regimes sehen will und gleichsam Gott spielen will im Leben der von ihm Zwangsbeglückten.
Das wichtigste Prinzip in der Hermeneutik (Bibelauslegung) ist, eine Bibelstelle in ihrem Kontext auszulegen. Der Kontext ist hier keine Lehre über die Steuerpflicht der Christen, sondern eine Fangfrage, um Jesus vor dem Volk zu diskreditieren.
„Da aber Jesus ihre Bosheit erkannte, sprach er: Was versucht ihr mich, Heuchler? Zeigt mir die Steuermünze! Sie aber überreichten ihm einen Denar. Und er spricht zu ihnen: Wessen Bild und Aufschrift ist das? Sie sagen zu ihm: Des Kaisers. Da spricht er zu ihnen: Gebt denn dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ Die Hauptaussage Jesu ist, dass wir Menschen im Bild Gottes geschaffen sind (1 Mose 1:27) und daher unser Leben Gott gehört und wir für ihn leben sollten. Dies ist das höchste Prinzip unabhängig von allen Steuerfragen. Für mich stellt sich daher zuallererst die Frage, „würde es Gott ehren, wenn ich ein gottloses, zerstörerisches, Gott veräppelndes Programm mitfinanziere?“
Ihnen ist sicher aufgefallen, dass in diesen Versen immer von „Steuer“ die Rede ist. Interessant, dass der Beklagte sich auf die benannten Bibelstellen bezieht. Genau diesen Sachverhalt will der Beklagte ja bestreiten. Insoweit trifft seine Argumentation ins Leere. Ich fand es auch bezeichnend, dass ich in der mündlichen Verhandlung von einer Richterin gefragt wurde, wie ich es mit dem Zahlen von Steuern halte. Intuitiv, abgesehen von jeder juristischen Definition, tritt der Rundfunkbeitrag dem Bürger eben als „Steuer“ auf „Wohnen“ entgegen. Dies tritt an so vielen Stellen zutage. Der RfBStV will diese aber trotzdem zweckbinden wie einen Beitrag. Das ist bequem, nur beides geht meines Erachtens im Rahmen unserer Bundesverfassung nicht.

In Römer 13:6-7 wird tatsächlich ausgesagt, dass die Regierung Gottes Werkzeug ist und wir ihr daher richtigerweise Steuern zahlen. Sieht sich der Beklagte als Staat oder Regierung? Ist der Rundfunk eine ureigene Aufgabe des Staates? Sieht sich der Beklagte als Verwaltungsbehörde des Landes? Er tritt jedenfalls mit den Hoheitsbefugnissen zur Zwangsdurchsetzung seiner Finanzierung sehr staatsnah auf, allerdings ohne der gebotenen Transparenz, noch dazu ohne jede parlamentarische Kontrolle oder Rechtsaufsicht, was auch wiederum im Widerspruch mit der Verfassungsordnung steht.

Ich möchte hier dezidiert klarstellen, dass ich immer meine Steuern bezahlt habe und dass ich mich bemühe, ein guter Staatsbürger zu sein und meine Nächsten zu lieben. Gerade deswegen stehe ich auch gegen die Zwangsfinanzierung des schädlichen exzessiven ÖR Rundfunks und die Vergewaltigung des gottgegebenen Gewissens auf. Ich bin außerdem überzeugt, dass diese Zwangsfinanzierung durch alle, die ein Dach über dem Kopf haben, grundrechts- und menschenrechtswidrig ist. Ich verteidige unsere Bundesverfassung und unsere allgemeinen Menschenrechte. Indem ich den im Rahmen unserer Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsweg beschreite, bin ich mitnichten Gottes Wort in der Bibel ungehorsam, wie der Beklagte impliziert, noch unserer Verfassung oder der Regierung. Das weise ich mit aller Deutlichkeit zurück und lehne es auch ab, mich von dem Beklagten in meinen religiösen Belangen bewerten oder zurechtweisen zu lassen.

Da wir nun schon Bibelstellen zitieren, möchte ich dem Beklagten einige der wichtigsten ans Herz legen: Jesus sagte, dass Gottes gesamter Wille für uns zusammengefasst ist in dem Wort: „Gott und die Mitmenschen lieben“. In den Zehn Geboten heißt es weiter ausgeführt: „Du sollst nicht lügen, Du sollst nicht stehlen, Du sollst nicht habsüchtig sein, …“ In 1 Korinther 8:12 werden wir aufgefordert, das Gewissen anderer zu achten und nicht zu verletzen. Jesus sagte in Matthäus 18:6: „Wenn aber jemand einem dieser Kleinen, die an mich glauben, Anlass zur Sünde gibt, für den wäre es besser, dass ein Mühlstein an seinen Hals gehängt und er in die Tiefe des Meeres versenkt würde.“ Er nimmt den Schutz von Schwachen sehr ernst. Es wäre zu begrüßen, wenn der ÖR Rundfunk in seiner Programmgestaltung mehr Rücksicht auf die geistliche und seelische Entwicklung besonders unserer Kinder und Jugendlichen nehmen würde.

Gott garantiert mir die Freiheit meines Gewissens. Unser Grundgesetz tut dies auch.
Ich habe in meinem letzten Schreiben das Bundesverfassungsgericht zitiert: „Die Gewissensfreiheit gewährleistet dem Einzelnen einen Rechtsraum, in dem er sich die Lebensform zu geben vermag, die seiner Überzeugung entspricht. Hierzu gehört nicht nur die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an seinen gewissensmäßigen Überzeugungen auszurichten und nach diesen Überzeugungen zu handeln. Auf die zahlenmäßige Stärke oder soziale Relevanz einer bestimmten Glaubens¬überzeugung kommt es dabei nicht an. Als spezifischer Ausdruck der in Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Menschenwürde schützt Art. 4 Abs. 1 GG gerade auch die vereinzelt auftretende Glaubensüberzeugung.“ (Beschluss vom 11.4.1972, Az: 2 BvR 75/71)
Ebenso das Bundesverwaltungsgericht: Im Falle eines deutschen Soldaten, der aus Gewissensgründen den Befehl verweigert hatte, entschied das Bundesverwaltungsgericht: „8. Hat ein Soldat eine von dem Grundrecht der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) geschützte Gewissensent¬scheidung getroffen, hat er Anspruch darauf, von der öffentlichen Gewalt nicht daran gehindert zu werden, sich gemäß den ihn bindenden und unbedingt verpflichtenden Geboten seines Gewissens zu verhalten.
a) Diesem Anspruch ist dadurch Rechnung zu tragen, dass ihm eine gewissen¬schonende diskriminierungsfreie Handlungsalternative bereitgestellt wird, um einen ihn in seiner geistig-sittlichen Existenz als autonome Persönlichkeit treffenden Konflikt zwischen hoheitlichem Gebot und Gewissensgebot zu lösen.“ (Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005 BVerwG 2 WD 12.04)
Es würde dem Beklagten keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen, mir eine solche Alternative zuzugestehen. Falls dies im RfBStV nicht vorgesehen ist, muss er eben geändert werden. Dies ist aufgrund seiner Staatsnähe sowieso nötig, wie das Verfassungsgericht gefordert hat. Es wäre z.B. eine Verschlüsselung des Programms technisch überhaupt kein Problem. Jeder Nutzer könnte dann einen Decoder bzw. Code kaufen/mieten, so wie das beim Internetzugang funktioniert. Der Beklagte müsste sich keine Sorge mehr über „Schwarzseher“ machen. Er würde sich den ganzen Aufwand des Beitragsservices sparen. Dies wäre auch ein echter Fortschritt im Sinne der Kosteneffizienz. Die tatsächlichen Nutzer zahlen dann den Beitrag. Das wäre fair und gerecht. Dieser wäre dann sogar tatsächlich von seiner Natur her ein Beitrag. Falls es rechtlich notwendig sein sollte, das Programm allen Bürgern zur Verfügung zu stellen, könnten erstmal alle einen Decoder/Code erhalten und diesen dann zurückgeben, falls sie den Empfang des ÖR Programms nicht möchten. Das neue Schweizer Finanzierungsmodell enthält jedenfalls eine Opt-Out-Option. Das würde auch den RfBStV in Einklang mit unserer Bundesverfassung bringen.
Das zuletzt vom Beklagten aufgeführte Zitat des VG Koblenz greift ins Leere. Ich habe schon mehrfach ausgeführt, dass es mir nicht nur um das Ansehen des ÖR Programmes geht, sondern hauptsächlich auch um dessen Zwangsfinanzierung.

Mit freundlichen Grüßen,


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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#47: 05. März 2015, 18:49
Ich hoffe, Du hast dies noch nicht abgesendet?

Denn meiner Meinung nach kann man es auch anders sehen. Denn in Matthäus 17:15-22 geht es vor allem um den Glauben, den Jesus hier bei den anderen bemängelt.
Somit könnten der SWR auch aussagen:
Vers 17 sagt es gut aus:
"O du ungläubiges und verkehrtes Geschlecht, wie lange soll ich bei euch sein? Wie lange soll ich euch erdulden?"

Sie scheinen damit aussagen zu wollen, sie seien genervt von Deinen Schreiben. Und wenn Du zweifelst, sie wären nicht von Gott geschickt, dann schaue gefälligst in Römer 13, 6-7.

Falls Du dies noch nicht abgeschickt hast, lasse die Erläuterungen zu den Bibelstellen weg, sondern frage gezielt, ob die Dich damit beleidigen und herabsetzen wollen?


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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#48: 05. März 2015, 19:29
Mt 17, 15-22 ist definitiv die falsche Stelle und es steht dem SWR definitiv nicht zu, uns die Bibel an den Kopf zu werfen.

Person A fühlt sich nicht im Geringsten beleidigt oder herabgesetzt. Und auch der SWR ist sicher professionell genug, um einen solchen Austausch an Argumenten auszuhalten.

Der SWR will Person A jedoch zwingen, gegen ihr Gewissen zu handeln. Dieses wird im RfBStV einfach wegtypisiert. Pech gehabt. Dagegen wehrt sich Person A mit den ihr zu Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln. Ganz legal im Rahmen unserer Rechtsordnung.


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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#49: 05. März 2015, 20:39
Das zeigt  nur, daß der SWR sich in den letzten Zügen befindet. Sich in Glaubenssachen einzumischen, wird definitiv kein Gericht akzeptieren. Dem Rundfunk steht das Wasser bis zum Hals, die wollen alle nicht auf ihre fürstlichen Bezüge verzichten. Noch wenige Monate, dann ist der ör Spuk vorbei.


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Gast

Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#50: 05. März 2015, 21:37
Das zeigt  nur, daß der SWR sich in den letzten Zügen befindet.
Nun, dies wird so (noch) nicht sein.
Es ist, als wenn man den getroffenen Hund bellen hört.

Sag einem Dieb, dass er ein Dieb ist und er wird versuchen, sich zu verteidigen!
Nur bei einer Verteidigung die auf Lügen basiert, wird er Fehler machen!

Sich auf Bibelstellen einzulassen, welche der "Gegner" nicht ansprach, und nun auch noch die falschesten der falschen zu zitieren, sieht eher nach "Verzweiflungstat" aus.

Ups...getroffene Hunde bellen.

Und ich würde diese Andeutung auf Matthäus gegen sie verwenden.
Denn dazu ist die Bibel da.
Sie ist einfach und gerechter, als es je ein Richter richten könnte.


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Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße
#51: 05. März 2015, 22:35
Bezug auf die Klageschrift:

In 13.1 wird das Grundrecht auf Wohnung behandelt.
Das wurde doch in einem Urteil mit dem Argument der Typisierung abgebügelt. Kann man da vielleicht noch drauf eingehen, damit das nicht mit der gleichen Begründung weggewischt wird.?
Ich bin ja nur Laie aber gerade zum Schluss werden mir die Argumente recht allgemein. Wären hier nicht Beweise oder Beispiele notwendig?


Edit "Bürger":
Hat das irgendwas direkt mit dem in diesem Thread thematisierten Verfahren zu tun?

Person A hat eine Stellungnahme vom SWR bekommen. Die Argumente des SWR werden immer lustiger. Mittlerweile diskutieren sie über die Bibel  :D
Allem Anschein nach nicht. Der Thread wird vorsorglich und mind. bis zur Klärung geschlossen.
Bitte generell keine abschweifenden Diskussionen, die der Übersicht und dem Thema abträglich sind. Danke :police: ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2015, 13:10 von Bürger«

 
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