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  • Verhandlungen VG Düsseldorf, Di. 03.03.15 ab 9.30 Uhr: 03. März 2015

Autor Thema: Verhandlungen VG Düsseldorf, Di. 03.03.15 ab 9.30 Uhr  (Gelesen 2424 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verwaltungsgericht Düsseldorf


Anschrift:

Bastionstraße 39,

40213 Düsseldorf


0211 88910

https://maps.google.de/maps?hl=de&gbv=2&um=1&ie=UTF-8&fb=1&gl=de&cid=9748401257787340180&q=verwaltungsgericht+d%C3%BCsseldorf&sa=X&ei=YhvvVK3jMcL4UIjGg4gD&ved=0CBUQtQMwAA&output=classic&dg=brw

Terminvorschau:

http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/terminvorschau/index.php


03.03.2015 - 9.30 Uhr -
Az.: 27 K 9590/13

Sitzungssaal IV, Raum 235
L. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


03.03.2015 - 10.15 Uhr -
Az.: 27 K 8068/13

Sitzungssaal IV, Raum 235
N. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)

03.03.2015 - 11.00 Uhr -
Az.: 27 K 6798/13

Sitzungssaal IV, Raum 235
T. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ( im privaten Bereich )


03.03.2015 - 11.30 Uhr -
Az.: 27 K 7393/13

Sitzungssaal IV, Raum 235
T. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


03.03.2015 – 13.00 Uhr
Az.: 27 K 9523/13

G. ./. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


03.03.2015 – 13.45 Uhr
Az.: 27 K 7666/13

Z. ./. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2015, 14:37 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

V
  • Beiträge: 63
Ich war gestern leider erst ab der 3. Verhandlung vor Ort, habe also die ersten beiden verpasst. In den Verhandlungen ab Nr. 3 ist nichts wirklich neues passiert. Die Sichtweise der Kammer ist grundsätzlich, dass es wohl darauf hinauslaufen wird, die Verfassungsmäßigkeit des RBStV durch das BVerfG prüfen zu lassen. In 2 Verfahren ging es auch noch zusätzlich um Zeiträume vor dem 01.01.2013 (defektes TV-Gerät im Keller etc.). In mind. 1 Verfahren wurde die Zulassung der Berufung zugesagt, bei den anderen bin ich mir jetzt nicht mehr sicher. Das Thema "Ruhen des Verfahrens" wurde weder von der Kammer noch von den Klägern angesprochen.

Laut Aushang am Gerichtsaal ist der Rechtsbeistand des Klägers der 1. Verhandlung Prof. Dr. Koblenzer.

Kann irgendjemand im Forum näheres zu dieser Klage berichten, bzw. ist der Kläger vielleicht hier im Forum aktiv?


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  • IP logged

 
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