Der Gedanke ist doch vielleicht gar nicht so verkehrt?
Die Behauptung ist: Individuell zurechenbarer Vorteil durch strukturellen Vorteil. Also soll angeblich jeder Einzelne einen individuellen Vorteil dadurch haben, dass angeblich ausreichend viele Leute öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumieren, so dass deren angeblicher Vorteil durch den Konsum des superwertvollen örR quasi automatisch auf die gesamte Bevölkerung Deutschlands positiv wirken soll (struktureller Vorteil).
Dabei wurde bislang nicht getrennt nach Landesrundfunkanstalten und "Das Erste" und ZDF sowie DRadio.
Mein persönlicher Gläubiger ist, sagen wir mal, der hr. Es sind ja immer die Landesrundfunkanstalten persönliche Gläubiger der in dem betreffenden Land wohnenden Personen.
Die einzelnen Landesrundfunkanstalten sollen angeblich wiederum den individuellen Vorteil durch strukturellen Vorteil verwirklichen, indem regionale Berichterstattung für das jeweilige Land erfolgt. Deshalb soll der hr berechtigt sein, von mir explizit auch seine Kosten zu verlangen.
Wie soll bitte bei einem Marktanteil von 7,1 Prozent, also bei 7,1 Prozent von 100 Prozent zufällig bei der Messung eingeschalteten Fernsehgeräten, ein individuell durchschlagender positiver Effekt auf die GESAMTE BEVÖLKERUNG des Landes Hessen begründet werden? Das ist nicht nur erheblich weniger als 10 Prozent (Typisierungshürde!), sondern auch tatsächlich weit weniger als 7,1 Prozent der Gesamtbevölkerung des Landes.
Mit dieser Argumentation könnte vielleicht ein Gericht gezwungen werden, sich nicht mehr nur auf die bislang stets allgemein aufgestellte Behauptung eines angeblichen individuellen Vorteils aufgrund eines angeblichen strukturellen Vorteils beziehen zu können.