Wie ist damit nun umzugehen bzw. zu reagieren?
Es ist vermutlich das übliche
Informationsschreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung, das Person XYZ auch über die
Suchfunktion des Forums findet - z.B. mit der Begriffskombination
"Antwortschreiben Rundfunkbeitrag" Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422Auch hilft es generell nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Der eigentliche WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung steht also augenscheinlich noch aus.
Eine Reaktion auf Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist hingegen eher vertane Liebesmüh.Bemerkenswert finde ich allerdings diese Formulierungen:
Unseres Erachtens handelt es sich bei Ihren Ausführungen um Schutzbehauptungen zur Umgehung der Rundfunkbeitragspflicht.
Solche Schreiben und die darin beinhalteten Argumente sind uns bereits bekannt, da sie in regelmäßigen Abständen bei uns eingehen. Nach unserer Rechtsauffassung besteht die Beitragspflicht für Ihren Privathaushalt zu Recht, während die von Ihnen vorgebrachten Einwände und Argumente juristisch haltlos sind und Sie nicht von Ihrer Beitragspflicht entbinden.
[...]
Diese Zeilen sind üblicherweise bisher nur bekannt von Widersprüchen, die sich auf
Vertragsrecht, fehlende Rechtsgrundlage, Nicht-Existenz der BRD, etc. - nicht aber auf
Grundrechtsverletzungen berufen.
Dies allerdings auf einen ansatzweise qualifizierten Widerspruch zu antworten, der sich weitestgehend auf die Grundrechte beruft, ist allerdings schon mehr als dreist.Mag man es noch zurückführen auf die schiere Überlastung und lediglich "automatisierte" Erstellung solcher Schreiben - ohne Berücksichtigung tatsächlicher individueller Begründungen - so ist es doch ein
erbärmliches Zeichen der Denk- und Arbeitsweise dieses im Namen und Auftrag der Landesrundfunkanstalten agierenden "Service".
Allein schon aus diesem Grunde sollte Person A dieses Schreiben als
mögliches Beweismittel im weiteren Verfahren gut archivieren.Der Schlusssatz zeugt von der
Schludrigkeit, mit welcher hier offensichtlich aufgrund des massiven Aufkommens an Widersprüchen im Akkord gearbeitet wird bzw. werden muss
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich.
Hihi... die meinten wohl eher "Die
Aussetzung der Vollziehung ist
nicht möglich".
Abgesehen davon, dass dies ebenfalls eine nicht ganz fundierte Aussage ist, denn möglich wäre es schon - wurde ja auch schon in einigen Fällen...
...witzig bzw. völlig obsolet ist aber zu schreiben
"Ein
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich.",
denn ein
Antrag ist in jedem Falle möglich - auch wenn diesem nicht stattgegeben wird
Edit "Bürger":
Beitrag gem. korrigierten Angaben/ Unterlagen überarbeitet.