Guten Abend,
A hat Ende März
Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid eingelegt. Das war seine erste Reaktion auf die Post vom Beitragsservice. Etwa eine Woche später ist ein Schreiben bei A eingetroffen, indem Pseudoargumente gegen die Argumente aus dem Widerspruch angeführt werden.
Am Ende der dreiseitigen Antwort wird A aufgefordert, den Beitrag zu zahlen, was A nicht tut.
Des Weiteren steht folgender Paragraph am Ende des Briefs:
Sollten Sie Ihren Widerspruch dennoch aufrechterhalten, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erhalten dann eienn rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid.
A hat bisher nicht reagiert.
Was hat dieser Abschnitt zu sagen? Wird der Widerspruch ungültig, wenn A nicht antwortet?
Bisher sind keine weiteren Briefe vom Beitragsservice mehr gekommen...
Grüße