Kommt mir bekannt vor.
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservicehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg98482.html#msg98482"Sollten Sie zum Sachverhalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, wenden Sie sich bitte erneut an uns. Vielen Dank."Amüsant die Tatsache, dass sie "z.Z. sehr viele
Anfragen" haben...
Mal im Ernst:
Anstatt dieses Antwortschreibens hätte man doch auch gleich den Widerspruchsbescheid abschicken können, der eh nur aus Satzbausteinen besteht und nicht mehr Arbeit macht als die Frage, ob man denn jetzt wirklich einen Widerspruchsbescheid haben möchte.
JA, möchte ich, hätte ich sonst widersprochen?
Wenn mich die bisherigen Drohungen nicht zum Zahlen bewegten, wird es dieses floskelhafte Schreiben sicherlich auch nicht.
Damit wird klar:
Es handelt sich um den Versuch, weiteren Klagen zu entgehen, was uns in unserem Tun noch weiter motiviert!
Da dieses Schreiben sicherlich keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (Rückseite), ist es - wie hier schon angesprochen - rechtlich nicht relevant.
Die LRA MUSS nach § 73 VwGO einen Widerspruchsbescheid erlassen.
Siehe hierzu auch die Seite des BS:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/informationen_zu_zahlungspflicht_und_mahnverfahren/Unter:
"Was passiert, wenn Beitragspflichtige nicht auf einen Festsetzungsbescheid reagieren?"
Antwort:
"Wenn die oder der Beitragspflichtige nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt oder nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht, wird der
Festsetzungsbescheid zu einem unanfechtbaren, vollstreckbaren Titel."
Es wurde widersprochen, also alles gut. Da steht nicht, dass man um den Widerspruchsbescheid betteln muss.
Laut VwGO ist ein Leistungsbescheid (Festsetzungsbescheid) zwar die Voraussetzung für eine Pfändung, die selbst mit Widerspruch und Klage nicht aufgehalten werden kann (es sei denn, man hat Aussetzung der Vollziehung beantragt, die jedoch bisher immer abgewiesen wurde). Da sie sich aber offenbar "weigern", einen Widerspruchsbescheid zu erlassen, gegen den Klage erhoben werden kann, verwehren sie einem weitere rechtliche Schritte.
Ich würde mich zurücklehnen und gelassen den Widerspruchsbescheid abwarten.
Wozu auf dieses Schreiben antworten?
Soll nicht heissen, man würde sie überlasten, da sie doch so schon "sehr viele Anfragen" haben...