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Autor Thema: BS antwortet auf Widerspruch - was nun?  (Gelesen 4848 mal)

T
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BS antwortet auf Widerspruch - was nun?
Autor: 05. Oktober 2014, 18:23
Hallo Zusammen,

vor einigen Tagen hat der Beitragsservice auf den Widerspruch von Person A reagiert.
Genutzt wurde die Vorlage von Roggi aus dem hier bekannten Thread/Sticky.

Folgende Antwort hat der BS verfasst:

Zitat
Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte/r Herr/Frau xxx,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie beanstanden den Beitragsbescheid vom 04.07.2014.

Ihre Argumentation zielt darauf ab, dass Sie sich in Ihren Rechten verletzt sehen und wir den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verletzen.

Unseres Erachtens handelt es sich bei Ihren Ausführungen um Schutzbehauptungen zur Umgehung der Rundfunkbeitragspflicht.

Solche Schreiben und die darin beinhalteten Argumente sind uns bereits bekannt, da sie in regelmäßigen Abständen bei uns eingehen. Der gesamte Text stammt aus einer im Internet veröffentlichten Vorlage.
Nach unserer Rechtsauffassung besteht die Beitragspflicht für Ihren Privathaushalt zu Recht, während die von Ihnen vorgebrachten Einwände und Argumente juristisch haltlos sind und Sie nicht von Ihrer Beitragspflicht entbinden.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebebung des Rundfunkbeitrags. Danach sind ab 01.01.2013 für Wohnungen, Betriebsstätten, Hotel-/Gästezimmer, Ferienwohnungen sowie Kraftfahrzeuge Rundfunkbeiträge zu entrichten. Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen.

Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder das Recht, sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen Eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Beitragsschuldnern keine Informationen oder Informationsquellen aufgedrängt werden.

Der Rundfunkbeitrag knüpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zu Nutzung von bestimmten Informationen.

Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich.

Wie ist damit nun umzugehen bzw. zu reagieren?

Danke und viele Grüße


Edit "Bürger":
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Re: BS antwortet auf Widerspruch - was nun?
#1: 05. Oktober 2014, 19:15
Wie ist damit nun umzugehen bzw. zu reagieren?

Es ist vermutlich das übliche Informationsschreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung, das Person XYZ auch über die Suchfunktion des Forums findet - z.B. mit der Begriffskombination "Antwortschreiben Rundfunkbeitrag" ;)
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Auch hilft es generell nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Der eigentliche WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung steht also augenscheinlich noch aus.
Eine Reaktion auf Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist hingegen eher vertane Liebesmüh.



Bemerkenswert finde ich allerdings diese Formulierungen:

Zitat
Unseres Erachtens handelt es sich bei Ihren Ausführungen um Schutzbehauptungen zur Umgehung der Rundfunkbeitragspflicht.

Solche Schreiben und die darin beinhalteten Argumente sind uns bereits bekannt, da sie in regelmäßigen Abständen bei uns eingehen. Nach unserer Rechtsauffassung besteht die Beitragspflicht für Ihren Privathaushalt zu Recht, während die von Ihnen vorgebrachten Einwände und Argumente juristisch haltlos sind und Sie nicht von Ihrer Beitragspflicht entbinden.
[...]

Diese Zeilen sind üblicherweise bisher nur bekannt von Widersprüchen, die sich auf Vertragsrecht, fehlende Rechtsgrundlage, Nicht-Existenz der BRD, etc. - nicht aber auf Grundrechtsverletzungen berufen.

Dies allerdings auf einen ansatzweise qualifizierten Widerspruch zu antworten, der sich weitestgehend auf die Grundrechte beruft, ist allerdings schon mehr als dreist.

Mag man es noch zurückführen auf die schiere Überlastung und lediglich "automatisierte" Erstellung solcher Schreiben - ohne Berücksichtigung tatsächlicher individueller Begründungen - so ist es doch ein erbärmliches Zeichen der Denk- und Arbeitsweise dieses im Namen und Auftrag der Landesrundfunkanstalten agierenden "Service".

Allein schon aus diesem Grunde sollte Person A dieses Schreiben als mögliches Beweismittel im weiteren Verfahren gut archivieren.


Der Schlusssatz zeugt von der Schludrigkeit, mit welcher hier offensichtlich aufgrund des massiven Aufkommens an Widersprüchen im Akkord gearbeitet wird bzw. werden muss
Zitat
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich.
Hihi... die meinten wohl eher "Die Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich".
Abgesehen davon, dass dies ebenfalls eine nicht ganz fundierte Aussage ist, denn möglich wäre es schon - wurde ja auch schon in einigen Fällen...
...witzig bzw. völlig obsolet ist aber zu schreiben
"Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich.",
denn ein Antrag ist in jedem Falle möglich - auch wenn diesem nicht stattgegeben wird ;) :D


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Re: BS antwortet auf Widerspruch - was nun?
#2: 05. Oktober 2014, 19:32
Wow, ich muss mir deine Punkte wirklich nochmal auf der Zunge zergehen lassen. So habe ich das im ersten Moment gar nicht gesehen! Vielleicht bin ich dafür noch nicht ausreichend sensibilisiert.

Ich weiß nicht ob ich deinen Anfang richtig verstanden habe, aber Person A hat 2 Rechtsbelehrungen erhalten und diesen gemäß Vorlage von Roggi widersprochen. Eigentlich hatte Person A mit einem Widerspruch seitens dem BS gerechnet und hat stattdessen dieses, wie von Bürger toll dargestellt, dreiste Schreiben erhalten.

Was muss Person A denn nun tun? Abwarten bis der BS sich erneut meldet?
Laut
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422
handelt es sich ja eigentlich nur um ein Infoschreiben welches den Eingang ihres Widerspruches quittiert.

Nun wäre doch der BS wieder am Zug, der Person A einen Widerspruchsbescheid inkl. Rechtsbehelf zu schicken, oder?


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Re: BS antwortet auf Widerspruch - was nun?
#3: 05. Oktober 2014, 19:41
Was muss Person A denn nun tun? Abwarten bis der BS sich erneut meldet?
Ja , abwarten bis sich der BS mit einem ernsthaften Schreiben namens WIDERSPRUCHSBESCHEID bei ihr tatsächlich und wirklich ernst zu nehmend zurück meldet !
Das besagte Schreiben derweil unter Kuriositäten abheften...


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Re: BS antwortet auf Widerspruch - was nun?
#4: 05. Oktober 2014, 19:41
So eine ähnliche Antwort hat Person X auf ihren Stichwort "Formfrei" Widerspruch auch bekommen. Auf den zweiten Widerspruch wurde bisher nicht reagiert. Der BS sendet seitdem fleißig Mahnungen bisher 3 mehr nicht. Mal sehen was passiert wenn der 3. Bescheid kommt und Person X wieder formfrei mit ihrer Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch antwortet
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345


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Re: BS antwortet auf Widerspruch - was nun?
#5: 18. Oktober 2015, 18:49
Was muss Person A denn nun tun? Abwarten bis der BS sich erneut meldet?
Ja , abwarten bis sich der BS mit einem ernsthaften Schreiben namens WIDERSPRUCHSBESCHEID bei ihr tatsächlich und wirklich ernst zu nehmend zurück meldet !
.

Person B erhielt auf seinen Widerspruch vom 05/2015 nun mit Schreiben vom 10/2015 ein Schreiben vom BS, welches aber kein negativer Widerspruchsbescheid ist, sondern wieder nur eine Erklärung über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.

In dem Schreiben heißt es allerdings ganz zum Schluß:

Zitat
"Wir haben Sie über die rechtlichen Hintergründe informiert und zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchsbescheids verzichtet.
Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Dafür bitten wir um Sie um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen.
Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Widerspruch erledigt hat."

  • Muss B hier tatsächlich reagieren?
  • B reagierte bereits! B war ja in Erwartung der Bearbeitung seines Widerspruchs. Erhielt aber lediglich eine Erklärung, welche seinen Widerspruch entkräften soll. Diese Erklärung allerdings, hätte der BS auch in seinem Widerspruchsbescheid einbauen und formulieren können, mit dem Verweis auf Klage.
  • B hatte im Mai/2015 mit Widerspruch, auch seine AGB übersandt. B machte in dem Schreiben deutlich, dass ständige -nicht zielführende Nervereien des BS- eine Gegenreaktion von B erfordern (z.B. in Form von Antwortschreiben). Da dies allerdings für B Aufwand bedeutet, möchte er sich diesen vergüten lassen. U.a. verlangt B nach seinen AGB, für jedes Antwortschreiben einen Betrag i.H.v. 150,00€.
    Nun hat B ja bereits im Mai/2015 - ganz ordentlich und formell- widersprochen. Er erhält dennoch im Oktober/2015 keinen Widerspruchsbescheid, sondern, wie bereits erwähnt, eine Erklärung die Ihn nötigt, erneut eine Stellungnahme abzugeben. B macht in seiner Antwort klar, dass er nun 150,00€ Aufwandsentschädigung gelten machen wird (unter Fristsetzung). Da der BS dem sicher nicht nachkommen wird, möchte B das übliche Mahnverfahren in Gang setzen und maximal 1x abmahnen. Also den Spieß umdrehen.

Hat das schon mal jmd. versucht? Wie seht Ihr die Chancen? Könnte eine solche Überlegung ein neuer Thread wert sein?

Gruß 


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Re: BS antwortet auf Widerspruch - was nun?
#6: 18. Oktober 2015, 22:32
In dem Schreiben heißt es allerdings ganz zum Schluß:

Zitat
"Wir haben Sie über die rechtlichen Hintergründe informiert und zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchsbescheids verzichtet.
Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Dafür bitten wir um Sie um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen.
Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Widerspruch erledigt hat."
[...]
Hat das schon mal jmd. versucht? Wie seht Ihr die Chancen? Könnte eine solche Überlegung ein neuer Thread wert sein?

Weder dieses Schreiben, noch diese Formulierungen sind neu, sondern im Forum schon mehrfach behandelt.
Eine Mehrfachdiskussion gleicher Themen ist aber aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen.

Bitte daher vor dem Erstellen neuer Beiträge und Fragen immer erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen...
...welche z.B. mit dem Satz "Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid." bereits ausreichend Ergebnisse liefert, u.a. auch

Fristsetzung zur nochmaligen Bestätigung des Widerspruchsbescheids-Wunsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15753.0.html

Sollten Sie Ihren Widerspruch dennoch aufrechterhalten, können Sie sich...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14355.0.html


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

dort findet sich dann auch
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

in welchem dieser Satz ebenfalls erwähnt ist.


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