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Autor Thema: Widerspruch 2014  (Gelesen 312584 mal)

N
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Re: Widerspruch 2014
#210: 30. Juli 2014, 17:31
Hallo zusammen!

Vielen Dank an Person X für das rasche Feedback!
Die Reaktion auf den ersten Widerspruch war lediglich das "Übliche" Textbausteinschreiben
vom BS, da Person A das Original an die LRA und dem BS eine Kopie geschickt hatte.
Ziemlich genau 4 Wochen später erhielt Person A jetzt noch ein Beitragsbescheid mit Kontoauszug.
Diese verwendet jetzt einfach mal den ersten Widerspruch mit Hinweis auf den bereits erfolgten,
mit Ergänzung des genialen Textes von Roggi (Dickes Dankeschön, auch für die sonstigen Bemühungen
uns den BS vom Hals zu schaffen)

Sollte Person A dann wirklich die neue Anschrift schon angeben? Obwohl Er/Sie ja drauf spekulieren könnte,
dass die einfach überlesen wird und das denn halt dauert..??

Viele Grüße und vorab Danke!

Nexus1


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Re: Widerspruch 2014
#211: 30. Juli 2014, 17:58
"Der gesamte Text stammt aus einer im Internet veröffentlichten Vorlage." steht dort in dem Schreiben des Beitragsservice zu lesen. Das ist echt krass! Das bedeutet doch, dass hier auch Mitarbeiter des Beitragsservice mitlesen. Aber sei's drum! Es ist im Grunde genommen gleichgültig, welcher Text von woher stammt. Er könnte auch von Anwalt X oder Anwalt Y stammen. Ja, und? Was hat der Beitragsservice damit gewonnen, wenn er weiß, woher die Vorlage stammt? Letztlich geht es -vordergründig- um die besseren Argumente. Jedoch stimmt auch die Ansicht eines Forennutzers, der meinte, dass die Richterkarriere schnell vorbei ist, wenn sich der Richter gegen eine mehrere Milliarden Euro schwere Organisation stellt. Die Berichterstattung in ARD und ZDF, die über ihn hereinbrechen würde, wäre mit Sicherheit genau so hetzerisch wie das derzeitige Putin-Bashing.


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Nos

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Re: Widerspruch 2014
#212: 30. Juli 2014, 18:39
"Der gesamte Text stammt aus einer im Internet veröffentlichten Vorlage." steht dort in dem Schreiben des Beitragsservice zu lesen. Das ist echt krass! Das bedeutet doch, dass hier auch Mitarbeiter des Beitragsservice mitlesen. Aber sei's drum! Es ist im Grunde genommen gleichgültig, welcher Text von woher stammt. Er könnte auch von Anwalt X oder Anwalt Y stammen. Ja, und? Was hat der Beitragsservice damit gewonnen, wenn er weiß, woher die Vorlage stammt? Letztlich geht es -vordergründig- um die besseren Argumente. Jedoch stimmt auch die Ansicht eines Forennutzers, der meinte, dass die Richterkarriere schnell vorbei ist, wenn sich der Richter gegen eine mehrere Milliarden Euro schwere Organisation stellt. Die Berichterstattung in ARD und ZDF, die über ihn hereinbrechen würde, wäre mit Sicherheit genau so hetzerisch wie das derzeitige Putin-Bashing.

Eigentlich ist es sogar eine doppelte und dreifache Frechheit, da der "Service" selbst ja auch nur mit zusammengeklickten Textbausteinen arbeitet und prinzipiell Pauschalschreiben versendet.
Wer im Glashaus sitzt...


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P
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Re: Widerspruch 2014
#213: 30. Juli 2014, 18:48
Das mit dem aus dem Internet stammend dient IMHO auch nur der Demoralisierung:
nach dem selben Prinzip, wie wenn man seinem Arzt mit dem Hinweis widerspricht, man habe im Internet gelesen, daß...

Das aus dem Internet muß deshalb nicht falsch sein; man hat selber einen Kopf, um zu bewerten, ob der Fund aus dem Internet Sinn macht.
Ich schließe mich der Meinung an: warum bremst BS so sehr bei der Antwort auf Widersprüche, wie hier zu lesen ist. Wenn die sich so sicher wären, daß sie gewinnen, könnten Sie doch einfach schnellstens alle Widersprüche ablehnen.
Die Widersprechenden wären dann gezwungen zu klagen oder zu zahlen und nach dieser Lesart des BS würde dann die Klagekosten die klagenden Widersprechenden  zahlen und das geforderte Geld würde zusätzlich reinkommen.
Stattdessen werden immer neue Widersprüche provoziert...


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L
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Re: Widerspruch 2014
#214: 30. Juli 2014, 19:10
Das mit dem aus dem Internet stammend dient IMHO auch nur der Demoralisierung:
nach dem selben Prinzip, wie wenn man seinem Arzt mit dem Hinweis widerspricht, man habe im Internet gelesen, daß...
Ja, aber mit 'copy and paste' à la Karl-Theodor zu Guttenberg ist es nicht getan. Man muss sich schon inhaltlich mit den Argumenten auseinandersetzen und die persönlichen Bezüge herstellen. Gute Formulierungen kann man natürlich immer übernehmen und die Justiziare der Rundfunkanstalten arbeiten ja auch nur mit Textbausteinen.


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Re: Widerspruch 2014
#215: 30. Juli 2014, 20:07
Wenn die sich so sicher wären, daß sie gewinnen, könnten Sie doch einfach schnellstens alle Widersprüche ablehnen.
Die Widersprechenden wären dann gezwungen zu klagen oder zu zahlen und nach dieser Lesart des BS würde dann die Klagekosten die klagenden Widersprechenden  zahlen und das geforderte Geld würde zusätzlich reinkommen.
Stattdessen werden immer neue Widersprüche provoziert...
Ja, der Verdacht der Verzögerungstaktik aufgrund des Niederlagerisikos seitens ARD-ZDF-GEZ drängt sich sehr auf.
Hinzu kommt, dass augenscheinlich der Anschein einer gewissen "Akzeptanz" des neuen Systems gewahrt werden soll.
Weniger Widersprüche/ Klagen liefern ein täuschendes Zerrbild der Realität - dienlich z.B. für die in Teilen schon stattfindende Evaluierung.
Nicht zu verhehlen ist allerdings der Anstieg der Mahnmaßnahmen von ca. 14,5 Mio in 2012 auf fast 15 Mio in 2013 - nachzulesen u.a. unter
Bild.de: "ARD und ZDF verschicken 14,9 Mio. Mahnbescheide in 2013"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10041.msg71494.html#msg71494
Akzeptanzsteigerung sieht anders aus ;)
Nur soviel am Rande... wir wollen ja nicht zu sehr abdriften.

Quintessenz ist:
Auch noch nicht beschiedene Widersprüche liefern Belege zum rapiden Akzeptanzschwund...
...und arbeiten somit tendenziell unseren übergeordneten Zielen zu.

Dranbleiben! Weitermachen! ;)


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Re: Widerspruch 2014
#216: 30. Juli 2014, 21:12
Hallo Zusammen,
Person a8.. liest hier schon länger fleißig mit, doch nun musste auch Person a8... Handeln.

Dank der Vorlage des Threaderstellers  hat Person a8... auf den Gebühren/Beitragsbescheid (mit Rechtshelfbelehrung) mit einem Widerspruch geantwortet, der auf der Vorlage von Roggi beruhte (war also fast identisch).

Die Antwort folgte prompt (siehe PDF, bitte beachtet die Seitenzahlen (Seite 1 fehlt?, die letzte hat keine Zahl...)):

Er besteht aus vielen zusammengewürfelten Sätzen, doch außer ganz am Ende finde ich nichts, was darauf hindeutet das mein Widerspruch abgelehnt wird.

Nur ein: "Ihr Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung ist abzulehnen, da weder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung bestehen, noch dargelegt wurde, dass die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte."

Sieht das Person a8...richtig, dass:

Der Antrag auf Vollstreckung abgelehnt wird! Welche Folgen hat das?

Der Widerspruch  ignoriert wird? Normalerweise müsste da doch so etwas wie "Ihr Widerspruch wird abgelehnt" oder so ähnlich kommen? Oder kommt da noch was extra?

Bin etwas verwirrt... (die vielleicht auch?) Wisst ihr da mehr, muss ich noch was tun?

Schöne Grüße und vielen Dank an ROGGI!


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Re: Widerspruch 2014
#217: 30. Juli 2014, 22:29
So, der Widerspruch von Person A ist raus.
Person B hat nun auf Person A verwiesen und das Abmeldeformular ausgedruckt mit dem Schreiben von A mitgeschickt.
Ist das für Person B nun erledigt, oder muss Person B bzgl. dem Beitragsbescheid auch noch einen Widerspruch formulieren.
So sollte es reichen.


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Re: Widerspruch 2014
#218: 30. Juli 2014, 22:36
Person P hat sich die Vorlage von Roggi (Danke an dieser Stelle!) als Vorbild genommen, es jedoch etwas "gesetzesorientierter" formuliert.
Person P bittet darum, dass sich der ein oder andere Mitleser erbarmt und das fünfseitige Schreiben zumindest überfliegt, um ggfls. grobe Schnitzer noch rechtzeitig ausbügeln zu können.
Da der Bescheid bei Person P bereits am 14.07. zugegangen ist (oh Wunder, Briefdatum 04.07.) drückt etwas die Zeit, um keinesfalls Fristen verstreichen zu lassen - da ist Person P leider etwas "ängstlich"  :-\

Es dankt im Voraus in Stellvertretung von Person P:
der stilleleser


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Re: Widerspruch 2014
#219: 30. Juli 2014, 22:45
Er besteht aus vielen zusammengewürfelten Sätzen, doch außer ganz am Ende finde ich nichts, was darauf hindeutet das mein Widerspruch abgelehnt wird.

Nur ein: "Ihr Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung ist abzulehnen, da weder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung bestehen, noch dargelegt wurde, dass die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte."
Die Textbausteine sind auch hier nur dazu da, den Widersprechenden für dumm zu verkaufen. Die Urteile, die dort angesprochen werden, beziehen sich nicht auf die Grundrechtsverstösse. Der Frühling 2014 ist längst vorbei, die könnten Ergebnisse dieser ollen Kamellen aus dem KEF-Bericht aufschreiben. Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung ist zwar abgelehnt, aber man kann entspannt bleiben:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.msg70781.html#msg70781



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Re: Widerspruch 2014
#220: 30. Juli 2014, 22:52
Da der Bescheid bei Person P bereits am 14.07. zugegangen ist (oh Wunder, Briefdatum 04.07.) drückt etwas die Zeit, um keinesfalls Fristen verstreichen zu lassen - da ist Person P leider etwas "ängstlich"  :-\
Fristen im Auge zu behalten, ist absolut korrekt.
Jeder - einschl. Person P - sollte aber auch wissen, woran sich die Frist bemisst, um sich nicht unnötig Druck machen zu lassen oder unnötig "ängstlich" sein zu müssen.

Dass nicht etwa ein (fiktives) "Briefdatum" relevant für den Fristlauf ist, sondern das Datum der *tatsächlichen* (und im Zweifel nachweislichen) Zustellung = tatsächlichen Bekanntgabe, ist ausführlich behandelt unter
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Person P hat in diesem fiktiven Fall also vom 14.7. an einen Monat Zeit für den Widerspruch ;)

Das immer wieder auftauchende Missverständnis... :-[
...das auszuräumen bedürfen würde, sich eingehend einzulesen, zu verinnerlichen und zu versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Re: Widerspruch 2014
#221: 30. Juli 2014, 23:04
Welches Datum relevant ist ist Person P durchaus bekannt ;-)
Wie heißt es so schön: was vom Tisch ist ist vom Tisch.
Und Person P lässt ausrichten, dass sie die nächsten Woche wenig Zeit hat bzw. gar länger außer Haus ist - daher der Wunsch, das vorher erledigt zu wissen.


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Re: Widerspruch 2014
#222: 31. Juli 2014, 00:13
Kurze Frage:
Person A hat ihren Widerspruch an die "Hauptzentrale" in Köln gesendet.
Muss sie diesen auch an den zuständigen Beitragsservice für ihr Bundesland senden?
Person A würde gerne die 5€ für das Einschreiben sparen, wenns nicht notwendig ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2014, 00:49 von Bürger«

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Re: Widerspruch 2014
#223: 31. Juli 2014, 01:06
Kurze Frage:
Person A hat ihren Widerspruch an die "Hauptzentrale" in Köln gesendet.
Muss sie diesen auch an den zuständigen Beitragsservice für ihr Bundesland senden?
Person A möge mal ganz in Ruhe die Rechtsbehelfsbelehrung des BeitragsBESCHEIDs lesen...
Rechtsbehelfsbelehrung BeitragsBESCHEID und WiderspruchsBESCHEID
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8720.0.html

...dort steht die Auswahl - beispielhaft hier zitiert ;) (könnte evtl. variieren]
Zitat
[...] bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt oder bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, einzulegen.

Auch generell gilt:
Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.
Umfangreiche Info-/ Linkliste u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

...und sich mit der Suchfunktion des Forums anzufreunden hilft mitunter auch schon mal ;)


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Re: Widerspruch 2014
#224: 31. Juli 2014, 06:42
Hallo Zusammen,
Person a8.. liest hier schon länger fleißig mit, doch nun musste auch Person a8... Handeln.

Dank der Vorlage des Threaderstellers  hat Person a8... auf den Gebühren/Beitragsbescheid (mit Rechtshelfbelehrung) mit einem Widerspruch geantwortet, der auf der Vorlage von Roggi beruhte (war also fast identisch).

Die Antwort folgte prompt (siehe PDF, bitte beachtet die Seitenzahlen (Seite 1 fehlt?, die letzte hat keine Zahl...)):

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Sieht das Person a8...richtig, dass:

Der Antrag auf Vollstreckung abgelehnt wird! Welche Folgen hat das?

Der Widerspruch  ignoriert wird? Normalerweise müsste da doch so etwas wie "Ihr Widerspruch wird abgelehnt" oder so ähnlich kommen? Oder kommt da noch was extra?

Bin etwas verwirrt... (die vielleicht auch?) Wisst ihr da mehr, muss ich noch was tun?

Schöne Grüße und vielen Dank an ROGGI!

Das ist schon ein starkes Stück. Die komplette Antwort ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Es wird in keinster Weise auf die Punkte im Schreiben eingegangen. Ich finde es eine maßlose Frechheit von dem Verein, Textbausteine zu nehmen, die für den Widerspruch gar nicht von Belange sind. Die sollte mal einen neuen Praktikanten einstellen. Naja, ich hoffe auf die Ablehnung meines Bescheides. Dann geht es ab vors Gericht. Und die sollen mir mal erklären, warum der Verein gegen geltendes Grundrecht verstoßen darf. Im nächsten Antwortschreiben wird Person A das Rezept für Kartoffelknödel als Widerspruch mit reinpacken, mal sehen was da dann als Antwort kommt ;-) Wahrscheinlich fällt es dem Praktikanten gar nicht auf.


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