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Umfrage

Umfrage zur Spende für eine Prüfung der Strafanzeige / Feststellungsklage durch einen Rechtsanwalt. Anm.: Spenden mussen ggf. versteuert werden, es kommen also nicht 100% dem Zweck zu.

Ich bin bereit 5 € zu spenden.
Ich bin bereit 10 € zu spenden.
Ich bin bereit 17.98 € zu spenden.
Ich bin bereit 20 € zu spenden.
Ich bin bereit 30 € zu spenden.
Ich bin bereit 50 € zu spenden.
Ich bin bereit 100 € zu spenden.
Ich bin bereit die Durchführung der Aktion zu übernehmen.

Autor Thema: NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?  (Gelesen 124271 mal)

m

mk222

Ich wollte nur mal kurz in den Raum werfen, das ich diesen Thread für einen der wichtigsten auf dem ganzen Board halte. Eine Zwangsanmeldung muss zu einer Strafanzeige führen.

Man stelle sich einmal vor, ein böser Nachbar oder ein Unbekannter, der einem nichts gutes will, würde in Deinem Namen Rechtsgeschäfte durchführen, in dem er Deine Unterscrift fälscht und in Deinem Namen Willenserklärungen abgibt.

Je nach Konsequenz, würde man "Anzeige gegen Unbekannt" oder "Anzeigen gegen Nachbar XYZ" erstatten.

Ich sehe aufgrund der Privatautonomie keinen Unterschied zwischen einem bösen Nachbarn oder GEZ.

Ich hoffe sehr, es geht voran und ich werde auf jeden Fall 5 €uro spenden, wenn es soweit ist.


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Hallo zusammen,

die Ankündigung "Gutachten zur Strafanzeige … " ist nun fertig und zurzeit in der Feinabstimmung (Gegenlesen) bei den beteiligen Forumsusern. Soweit die Feinabstimmung abgeschlossen ist, posten wir die Mitteilung hier im Thread.

Viktor


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V
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>> Gutachten zur Strafanzeige - Unterstützung aussichtsreicher Klagen - Spendenaktion <<


Vorbemerkung:

Die Suche eines Anwalts für die Erstellung eines Gutachtens zu der hier behandelten Strafanzeige "Sittenwidrige Nötigung bei der Zwangsanmeldung und die Verschleppung der Klagen durch die Anstalten" ist an einen Punkt angelangt, an dem wir uns nun für den besten Weg entscheiden mussten.

Einen Weg der uns dem Ziel der freien Medien-Wahl näher bringt und mit unserer Bevormundung und der Zwangssubventionierung eines bestimmten Anbieters Schluss macht. Die Zwangssubventionierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten beträgt derzeit 21 Millionen Euro täglich.

Erst nach der Entrichtung von 54 € pro Quartal an den Beitragsservice (vormals GEZ) können wir unsere eigenen Quellen finanzieren, soweit hierfür genügend Mittel verbleiben. Das ist umso mehr unverständlich, da die öffentlich-rechtlichen Anstalten keine für die Gesellschaft wichtigen Aufgaben erfüllen, die andere Medien, wie Radio, private Stadtradios, Weltweite und lokale Internetradios, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, DVDs und das Internet nicht abdecken würden.

Wieso müssen wir die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuerst finanzieren und unser Recht
aus Artikel 5 Grundgesetz (ungehinderte Information),
das Recht der eigenen Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2),
den eigenen Eigentumsschutz (=Geldschutz) aus Artikel 14 Grundgesetz und
das Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch Fernsehen auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen (Artikel 2 Grundgesetz)
hinten anstellen und erst die ö.-r. Anstaltsprogramme und dann unsere bevorzugten und vertrauenswürdigen Quellen erwerben?

Warum sollten wir per Zwang eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rente für die ARD Mitarbeiter in Höhe von 1575 € und 1750 € für die ZDF Mitarbeiter PRO MONAT [www.bz-berlin.de] aus unserem Ersparten finanzieren? Wir brauchen das Geld für die eigenen vertrauenswürdigen Quellen, die Gesundheit, Kinder, Rente und sonstigen Bedarf.

Wie viele Menschen brauchen noch heute, im Zeitalter des Internets und dem Zugang zu den weltweiten Quellen, den Multifunktions-TV-Geräten mit Internetanschluss, 90 öffentlich-rechtliche Programme? Sie senden nur Bruchstücke des Weltgeschehens à la fremdgesteuerte "Lese-Lupe" und stark politisch auf Meinungslenkung ausgerichtetes Programm. Die Staatsabhängigkeit des ZDF ist höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht bestätig worden.


Rechtsanwalt Suche:

Kommen wir zum Thema der Suche nach einem Rechtsanwalt. Die Entscheidung die wir getroffen haben ist notwendig, da inzwischen viel Zeit vergangen und viel Energie in die Suche eines geeigneten Rechtsanwalts eingeflossen ist. Herzlichen Dank an dieser Stelle an Minion. Wir mussten darüber hinaus, die aktuellen  Urteile zu den Rundfunkklagen berücksichtigen.

Wir haben einige Rechtsanwälte kontaktiert und teils mehrere Gespräche je Anwalt geführt. Die Rechtsanwälte scheinen nicht besonders viel Interesse an der Zwangsanmeldung zu haben und schätzen die Rechtslage als "kompliziert" und die Schreiben des Beitragsservices als rechtlich nicht relevant ein. Vergleicht bitte dazu diesen Thread:
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung


Bei einer Vertretung eines gewerblichen Mandanten zur Betriebsstättenabgabe, wo mehr Geld im Spiel ist, scheint mehr Interesse zu bestehen. Klagen werden erfolgversprechender als Strafanzeigen eingeschätzt. Möglicherweise spielt auch der Gegenstandswert hier eine Rolle, da sich üblicherweise die Vergütung eines Anwalts nach dem Gegenstandswert/Vergütungsvereinbarung bemisst. In einem Fall wurde uns ein Gutachten für ca. 2500 EURO angeboten, welches unserer Einschätzung nach, nicht den von uns betrachteten Fall der Zwangsanmeldung thematisch, noch im Hinblick auf die potenzielle Spendensumme finanziell abdeckte.

Ein recht engagierter Anwalt vertieft sich gerade in das Thema der "Zwangsanmeldung"/Strafanzeige, soweit er sich von den Erfolgsaussichten überzeugt hat und hier eine gute Chance sieht, werden wir das Thema weiter verfolgen.


Unterstützung der vielversprechenden Klagen durch unsere Spenden

Wir haben uns außerdem entschlossen, dem Ganzen eine neue Richtung zu geben, um auf Grund der Urteile der ersten Instanz (VG=Verwaltungsgericht) etwas Vielversprechenderes zu haben:

    Die Unterstützung aussichtsreicher Klagen durch unsere Spenden.

Der Weg vor das Bundesverfassungsgericht ist lang und teuer. Nur die besten Klagen werden wir dafür auserkoren können, schließlich kommen keine Berge an Geld zusammen. Damit wir kein durcheinander haben, werden wir die eingereichten Klagen durch die Forumsmoderatoren, den Admin und die betrauten Forumsmitglieder auswählen lassen.

Den Anwalt muss sich die betroffene Person selbst aussuchen. Wir können jedoch Vorschläge unterbreiten.

Der Anwalt sollte am besten über ein sogenanntes Ander- oder Fremdgeldkonto verfügen. Sobald das Konto zur Verfügung steht, benötigen wir eine Bestätigung seitens des Anwalts, um die Authentizität zu bestätigen. Diese werden wir im Forum veröffentlichen und damit eine Spendenaktion im Forum/Facebook/… ausrufen.

Auf diese Weise möchten wir den Weg für aussichtsreiche Klagen ebnen, mit dem Ziel sie, falls nötig, bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu bringen und uns so, die besten Chancen auf dem Rechtsweg zu eröffnen.

Gehen wir es an!

Wer nichts wagt, gewinnt nichts.
Wer nichts sagt, wird nicht gehört.
Wer sich nicht bewegt, bewegt nichts.

Das gez-boykott-Team


A. Einstein:
"Gegen organisierte kriminelle Macht gibt es nur organisierte Macht."



WICHTIG:

bitte in diesem Thread
 
   NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?

nur noch das Thema der Direktanmeldung/Strafanzeige/"Spenden für ein Gutachten" weiterhin diskutieren und im Thread

   >> Unterstützung aussichtsreicher Klagen - Spendenaktion <<

nur noch die Unterstützung der Klagen und die zughörigen Spenden behandeln.

Das gez-boykott-Team



>> Brief an den WDR und die GEZ (BAZ) Mitarbeiter <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8167.0.html

>> Der Widerstand beginnt mit Taten <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9677.0.html

TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html


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Hat jemand schon mal die Idee gehabt, eine Partei zu gründen, die gegen die Zwangsabgabe ist?
Vielleicht könnte man so bisschen mehr erreichen

http://www.schekker.de/content/partei-gr%C3%BCnden-leicht-gemacht


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Kann man die Direktanmeldung nicht als eine Art Bewahrung vor Rechtsbruch verstehen? Da die Selbstanmeldung gesetzlich vorgesehen ist, wäre es doch eine Straftat des Beitragschuldners sich nicht zu melden. Insofern müssten sie einen doch dann anzeigen, wenn die einen nicht mehr automatisch anmelden.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Kann man die Direktanmeldung nicht als eine Art Bewahrung vor Rechtsbruch verstehen? Da die Selbstanmeldung gesetzlich vorgesehen ist, wäre es doch eine Straftat des Beitragschuldners sich nicht zu melden. Insofern müssten sie einen doch dann anzeigen, wenn die einen nicht mehr automatisch anmelden.

Also wer glaubt, dass uns der sog. "Beitragsservice" selbstlos vor "Rechtsbruch bewahren" würde, naja... :o

Es ist mitnichten eine "Straftat" - sondern allenfalls eine "Ordnungswidrigkeit" - die verfolgt werden "kann" ;)
Zitat
§ 12 Ordnungswidrigkeiten (RBStV)
[...]
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt;
sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen. [...]

Im Übrigen gibt es - wie schon mehrfach im Forum erwähnt - eigentlich nur *eine* diesbezügliche Rechtsgrundlage:
Zitat
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung (RBStV)
[...]
Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden. [...]
...das ist der von einigen auch als "Auskunftserzwingungsverfahren" bezeichnete Weg, der mit den Fremd-/ Zwangsanmeldungen auf - gelinde ausgedrückt - *dubiose* Art und Weise umgangen wird.
Ist aber schon mehrfach thematisiert hier.
Einfach noch mal richtig einlesen :)

Wenn hier also irgendjemand von irgendjemandem "vor Rechtsbruch bewahrt" werden müsste, dann ja wohl der sog. "Beitragsservice" als erster... ;) :D


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