Hallo,
habe meinen Widerspruchsbescheid bekommen und dort wird auf ein Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam
verwiesen (Az: 11K 1090/13 vom 30.7.2013) weshalb meine Ausführungen unbegründet sind.
Nachdem ich mir einen Überblick verschaffte, hier ein Kommentar zu dem Urteil, welcher wenig Hoffnung
macht, wenn man versucht mit individuellen Gründen, das Gericht zu überzeugen.
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Die nur geringe Beeinträchtigung der Informationsfreiheit durch den nunmehr auch vom „Totalverweigerer“
geforderten Rundfunkbeitrag pro Wohnung belastet denjenigen, der das Angebot nicht nutzt, vergleichbar
gering, wie die nach dem vorherigen Finanzierungssystem zu leistende Rundfunkgebühr auf internetfähige
PCs, die nicht für Rundfunkempfang genutzt wurden. Für den Fall der internetfähigen PCs hat das
Bundesverfassungsgericht judiziert, dass der nur geringen Beeinträchtigung durch die Rundfunkgebühr
mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer effektiven
und am Gleichheitsgrundsatz orientierten Weise ein Zweck von einigem Gewicht gegenübersteht.
Quelle: *******openjur.de/u/645183.html
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/35k7/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE130002448&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint**********************************************************************************
Damit denke ich, ist ziemlich klar, dass persönliche Gründe oder finanzielle Argumente bei Gericht
keine Chance haben. Wenn überhaupt, hat vermutlich nur die Verfassungswidrigkeit bzw. religiöse
Motive usw. eine Chance.
Ich, für meine Person werde an dieser Stelle den Widerstand einstellen und Zahlung unter Vorbehalt
leisten, zumal das ZDF in Mainz ein großer Arbeitgeber ist und das Verwaltungsgericht Mainz,
sicher nicht in meinem Sinne entscheiden wird, egal wie gut meine Argumente sind!
Gruß
Savonius