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Autor Thema: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen  (Gelesen 27457 mal)

S
  • Beiträge: 19
Bürger,

ich würde mich freuen, wenn du recht hättest aber in meinem Bekanntenkreis
ist niemand, der sich mit dem Thema beschäftigen will geschweige denn
Widerstand leisten. Meine Freundin hat es mir zuliebe getan, dass
wars dann aber auch schon.

Mit der Rundfunksteuer ist es ähnlich, wie mit den Müllgebühren,
die muss auch jeder Haushalt zahlen, ob er Müll produziert oder nicht,
spielt dabei keine Rolle.
Trotzdem produziere ich nicht mehr Müll als nötig, damit die Tonne
auch immer schön voll ist.

Viel Erfolg wünsche ich euch und vor allem sollten wir
uns nicht gegenseitig anfeinden und es als Verrat an der Sache
ansehen, wenn jemand wie ich, keinen Bock mehr auf die
juristischen Spitzfindigkeiten hat.

Gruß
Savonius


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  • Beiträge: 70
@Savonius
Ich respektiere Deine Skepsis oder gar Pessimismus.

An andere Stelle habe ich schon einmal vermerkt, dass es wirklich auf 'die Betroffenheit' ankommt, auf das 'jetzt reichts'. Und da spielt es für mich keine Rolle, ob ich gegen einen David oder einen Goliath antreten muss. Um gegen etwas vorzugehen, spielt das Alter und die Erfahrung eine Rolle. Und natürlich die Bildung! Und ich habe seit knapp 30 Jahren kein Fernseher und Radio höre ich seit 20 Jahren nur noch morgens höchstens 50 Min., mittags 30 Min. und abends auch nur höchstens 30 Min. Und diese geringe Zeit von ca. knapp 2 Stunden täglich - außer Sonntag, da bin ich fast immer unterwegs - reichen nicht aus, um mich allein aus diesen Quellen zu bilden. Und Fernsehen hat mich - wie erwähnt - die letzten 30 Jahre gar nicht gebildet. Aber - um mit dem dummen Argument der im Widerspruchsbescheid gerne verwendenten Aussage 'in nahezu 100% der beitragspflichtigen Wohnungen und Betriebstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht' - ich bin wirklich froh, dass ich mich durch das Fernsehen nicht 'nahezu zu 100% verblödeln lassen habe, auch wenn mir die Möglichkeit dazu geboden wurde!' Und dennoch behaupte ich, dass ich gebildet bin!

So ist es  auch mit Deinem Argument 'Müll', dass die Verantwortlichen der Rundfunkanstalten absichtlich vermeiden, weil das Wort 'Müll' doch auch gleich negativ verwendet werden könnte im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. - Und ich möchte hiermit generell keine beleidigende Worte in Richtung der Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgesprochen haben. Auch wenn an vielen Stellen hier im Forum das Wort 'Müll' gleichbedeutend mit 'schlechten Programmen' oder 'schlechter Programmauswahl' verbunden ist. Wie gesagt, ich habe keinen Fernseher, daher ist mir sehr viel erspart geblieben.

Aber das Solidaritätsprinzip Müllentsorgung sollte nicht in Zusammenhang mit dem Rundfunksystem gebracht werden bzw. halte ich für unzulässig. Beim Müll will ich es ertragen, dass eine Familie mit 5 Personen Müll produziert, während ich in einer Partnerbeziehung ohne Kinder, weniger produziere. Aber wenn die selbe Familie 4 Fernseher in der Wohnung hat und sich gerne damit 'berieseln' lassen will - egal aus welchem Grund, und ich nur mit 1 Radio und ohne Fernseher auskommen will, dann soll die Familie auch dafür Rundfunkbeiträge bezahlen, weil sie das Fernsehen benutzt und nicht weil sie eine Wohnung für sich und ihre Kinder benötigt! Und ich für mich eine Wohnung benötige, damit ich 'vorbildlich' in diesem Staat leben darf und nicht zu einem Wohnungslosen werden muss, um aus dem Rundfunksystem aussteigen zu dürfen.

Also kein Solidaritätsprinzip mit dem Rundfunksystem, weil das nicht 'lebensnotwendig' ist. Müll vermeiden ist auch lebensnotwendig, aber abhängig von gebildeten wie 'bildungsfernen' Haushalten und von der Anzahl der darin Wohnenden bedingt. Was beim Rundfunksystem lebensnotwendig ist - auch Grundversorung genannt - darüber sollen die Gerichte befinden. Und dies machen sie nur dann, wenn sich Menschen darüber aufregen, egal wie viele. Du hast recht: viele Klagen bewirken nicht unbedingt, das viel oder etwas herauskommt. Aber eine knackige Klage garantiert auch nicht unbedingt einen Erfolg. So handelt jeder nach seinem besten Gewissen und seiner Strategie. Entscheident ist aber, dass man überhaupt will und in einer Betroffenheit steckt. Ich stecke in einer, weil ich in dem RBStV und in dem 15. RÄStV. einen Eingriff in meine Selbstbestimmung, Handlungsfreiheit und mein Persönlichkeitsrecht sehe. Und das lasse ich nicht zu.
So wie ich bei vielen anderen Bürgern, die gegen etwas geklagt haben, weil es sie persönlich betraf, Nutznießer geworden bin, so kann es sein, dass durch meine Klage, andere Nutznießer werden. Vielleicht ist das Thema Rundfunkbeitrag nicht Deine Sache, auch wenn es Dich ärgert. Solange Dir der Rundfunkbeitrag nicht weh tut, ok. Mir tut er weh und die Art und Weise, wie man mit mir in diesem Staat umgeht, dessen Grundgesetzt zwar in der Welt in höchsten Tönen gelobt wird, aber in Unter- und Nebensätzen ausgehöhlt wird.

Gruß
ReinSprung


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
@ReinSprung
Bin ganz Deiner Meinung. Information wird ja oft auch "geistige Nahrung" genannt. Und wer würde sich zwingen lassen, für verschimmeltes oder vergiftetes Brot zu zahlen bzw. es als "Grundversorgung" zu betrachten.
Hier ein Zitat aus einem Schreiben von Aldebaran:
4. Wer Rundfunk nicht nutzt, weil er ihn für schädlich hält, hält ihn für allgemein schädlich, etwa durch Lärmbelästigung, Steigerung der Unzufriedenheit, Schüren von Ängsten, Zeitverschwendung, Erziehung zur Konzentrationsunfähigkeit, Desensibilisierung, Gewöhnung an diffuses oder unfundiertes Wissen, Abgewöhnung des Lesens bzw. des Sicherarbeitens von Informationen. Die Verpflichtung dazu, trotzdem für Rundfunk zu bezahlen, führt daher auch zu einem Gewissenskonflikt, was gegen Art 4 Abs 1 GG verstößt.
Nachzulesen unter: http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/


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S
  • Beiträge: 26
Hallo Sunny,

Zitat
Ich bin auch aus Mainz, überlege mir aber trotzdem zu klagen und werde mich dazu vorher noch mit einem befreundeten Anwalt kurzschließen.

meine Entscheidung steht und solltest Du wirklich klagen, können wir uns in Mainz treffen
und ich übernehme die Hälfte der Kosten, über die wir uns einig werden.

Gruß
Savonius

Ich bringe meine Klage morgen zum Gericht. Den Erst-Instanz-Schritt gehe ich auf jeden Fall, mal schauen, was dann passiert.


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R
  • Beiträge: 1.126
Wir haben im alten Jahr noch den Gerichtskostenvorschuss für die Untätigkeitsklage überwiesen und der Anstalt auch gleich den Widerspruch für das 3. Quartal reingereicht.

Als nächstes kommt dann die "Räumungsklage" für das Anwesen am  Appellhofplatz und in Köln-Bocklemünd.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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