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Autor Thema: Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen  (Gelesen 26266 mal)

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Wenn die Beeinträchtigung [der Informationsfreiheit]  geringfügig wäre, könnten die Anstalten locker auf deine Finanzierung verzichten. Schließlich schwimmen die Anstalten in Milliarden.

Die wollen nicht verzichten, weil es ihnen die Gerichte gesteht, dass die Nicht-Einnahme von EUR 18 Ihre Rundfunkfreiheit beeinträchtigt.


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xrw

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Ich halte das Widerspruchsverfahren keineswegs für eine überflüssige Formsache, da nur damit auch der Klageweg für weitere gerichtliche Schritte ermöglicht wird.

Hier war er aber gerade auch ohne möglich. Die Richterin macht zwar keine definitive Aussage dazu, aber es wird ziemlich klar, dass sie die Klage auch ohne Bescheid für zulässig hält. Das ist das eigentlich Bemerkenswerte an der Entscheidung; der Rest ist halt leider genau das, was spätestens seit der PC-Gebühr Standardrechtsprechung ist. An der kommt man nicht so leicht vorbei.

Interessant ist die Sache insgesamt, da es sich bei dem Kläger wohl um einen Anwalt (Kanzlei) handelt. Zu schade, dass er nicht alle Register gezogen hat. Oder er wollte die Sache einfach mal austesten.

Es ist ja nicht klar, was er danach gemacht hat. Berufung ist zwar nicht explizit zugelassen, kann aber beantragt werden. Das hat auch Chancen, nachdem man der Sache die grundsätzliche Bedeutung kaum völlig absprechen kann.

Dass es wohl kein Rundumschlag war, muss kein Nachteil sein. Ein einzelner pointiert vorgebrachter Punkt macht es wahrscheinlicher, dass sich das Gericht wirklich intensiv damit auseinandersetzt. Die investieren normalerweise nicht beliebig viel Zeit in so eine Entscheidung.


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der Rest ist halt leider genau das, was spätestens seit der PC-Gebühr Standardrechtsprechung ist. An der kommt man nicht so leicht vorbei.

Die Haushaltsabgabe kam, weil die PC-Gebühr an Akzeptanz litt. Die Richter erklärten sie für rechtmäßig, die Länder änderten sie mehr oder wenig schnell. Wahrscheinlich wird dasselbe mit dieser verfassungswidrige Zwangsabgabe geschehen, die Richter werden sie für verfassungs- und rechtmäßig erklären, die Länder werden sie ändern. Das ist halt die Unabhängigkeit der Gerichte von der Politik.


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Beschlagnahmung des Einkommens und Aushöhlung des Rechts auf **ungehinderte** Unterrichtung bildhaft dargestellt:




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Die Haushaltsabgabe kam, weil die PC-Gebühr an Akzeptanz litt. Die Richter erklärten sie für rechtmäßig, die Länder änderten sie mehr oder wenig schnell. Wahrscheinlich wird dasselbe mit dieser verfassungswidrige Zwangsabgabe geschehen, die Richter werden sie für verfassungs- und rechtmäßig erklären, die Länder werden sie ändern. Das ist halt die Unabhängigkeit der Gerichte von der Politik.

Wenn es so kommen sollte, dann Frage ich mich, wieso die Richter bei der Klage des Passauer Juristen Ermano Geuer dann so lange brauchen?
Seine Grundsatzfragen könnten die Richter wegbügeln und sich viel Zeit mit anderen Klagen sparen.


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Die Haushaltsabgabe kam, weil die PC-Gebühr an Akzeptanz litt. Die Richter erklärten sie für rechtmäßig, die Länder änderten sie mehr oder wenig schnell. Wahrscheinlich wird dasselbe mit dieser verfassungswidrige Zwangsabgabe geschehen, die Richter werden sie für verfassungs- und rechtmäßig erklären, die Länder werden sie ändern. Das ist halt die Unabhängigkeit der Gerichte von der Politik.

Wenn es so kommen sollte, dann Frage ich mich, wieso die Richter bei der Klage des Passauer Juristen Ermano Geuer dann so lange brauchen?
Seine Grundsatzfragen könnten die Richter wegbügeln und sich viel Zeit mit anderen Klagen sparen.

Vielleicht um erst dann zu entscheiden, wenn die Sache schon geändert wurde und nicht mehr ganz relevant ist, wenn sie überhaupt entscheiden, denn über die PC Gebühr entschied das BVerfG, nicht zu entscheiden, und zwar als die PC-Gebühr nicht mehr lange galt.


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Die Haushaltsabgabe kam, weil die PC-Gebühr an Akzeptanz litt. Die Richter erklärten sie für rechtmäßig, die Länder änderten sie mehr oder wenig schnell. Wahrscheinlich wird dasselbe mit dieser verfassungswidrige Zwangsabgabe geschehen, die Richter werden sie für verfassungs- und rechtmäßig erklären, die Länder werden sie ändern. Das ist halt die Unabhängigkeit der Gerichte von der Politik.

Wenn es so kommen sollte, dann Frage ich mich, wieso die Richter bei der Klage des Passauer Juristen Ermano Geuer dann so lange brauchen?
Seine Grundsatzfragen könnten die Richter wegbügeln und sich viel Zeit mit anderen Klagen sparen.

Vielleicht um erst dann zu entscheiden, wenn die Sache schon geändert wurde und nicht mehr ganz relevant ist, wenn sie überhaupt entscheiden, denn über die PC Gebühr entschied das BVerfG, nicht zu entscheiden, und zwar als die PC-Gebühr nicht mehr lange galt.

Wäre wirklich denkbar. Zu bedenken wäre jedoch, dass die Absegnung des neuen Vertrages/der Änderungen durch die Länder sich wieder über Monate ziehen würde. Die Entscheidung bei Geuer, soll meines Wissens, noch im I Quartal 2014 kommen.


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Lese ich da richtig bei Punkt 84 und 85 das der Kläger die Kosten von etwas über 600€ tragen muss?


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xrw

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Lese ich da richtig bei Punkt 84 und 85 das der Kläger die Kosten von etwas über 600€ tragen muss?

Nein, das ist der Rundfunkbeitrag für 3 Jahre, den er damit an den Beitragsservice zahlen muss (wie ohne Klage). Aufgrund von dem Betrag bestimmen sich halt die Gerichtskosten nach einer gestaffelten Tabelle (in dem Fall 159 €) und eventuell die zu tragenden Anwaltskosten des Beklagten (eine Behörde kann die aber nicht so leicht geltend machen, soweit kein Anwaltszwang besteht).

Das ist halt der Nachteil einer Feststellungsklage, dass da eher ein hoher Streitwert rauskommt. Wenn es gegen eine konkrete durch Bescheid bestimmte Zahlung geht, dann bestimmt normalerweise bloß die den Streitwert.


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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Hallo xrw,
ich vermute mal, das ist auch ein Hintergrund der Verzögerungstaktik des sogenannten "Beitragsservice". Wenn man gegen mehrere Bescheide klagen muss, erhöht sich auch der Streitwert. Das soll wohl die Leute abschrecken. Mich erstaunt, dass sich das VG hier so weit aus dem Fenster hängt, solange die "Geuerklage" noch nicht entschieden ist. Die Urteilsbegründung lässt nichts Gutes hoffen. Es wird so kommen, dass die Kommunen und die Firmen sich Sonderkonditionen einklagen und der Bürger löhnen muss. Es sind viel zu wenige, die sich zur Wehr setzen.
Ich habe das Gefühl, das deutsche Volk will zugelabert werden und ist bereit dafür zu zahlen.

Lefty


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2013, 20:21 von Lefty«

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ich vermute mal, das ist auch ein Hintergrund der Verzögerungstaktik des sogenannten "Beitragsservice". Wenn man gegen mehrere Bescheide klagen muss, erhöht sich auch der Streitwert.

Bis 500 € Streitwert fällt immer bloß die Mindestgebühr an (bei Anwaltskosten sind es 300 €). Da kommt man mit Bescheiden nicht so schnell drüber. Dass es in dem Fall mehr sind, liegt nur daran, dass der Kläger eben nicht gegen einen Bescheid geklagt hat.


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Es wird so kommen, dass die Kommunen und die Firmen sich Sonderkonditionen einklagen und der Bürger löhnen muss.

Wie zum Beweis für meine These, hier der passende Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkgebuehren-1-15-milliarden-euro-mehr-fuer-ard-und-zdf-12698542.html

Zitat: Sie (Malu Dreyer) kündigte eine Überprüfung des Rundfunkbeitrags an: „Man muss noch einmal sehen, ob man an dem Beitragssystem etwas ändern muss.“ Das gelte besonders mit Blick auf Beiträge für Unternehmen...

Die Forderung, den Rundfunkbeitrag zu senken, erheben auch die Länderchefs von Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Deutsche Städtetag sprach sich indes für eine Entlastung der Kommunen aus.


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Der Deutsche Städtetag sprach sich indes für eine Entlastung der Kommunen aus.

Das ist quasi die Verteilung der Mehreinnahmen auf jene Bevölkerungsschichten, die uns Bürger über Steuern, Abgaben, Beiträge, Gebühren, Kosten und sonstwas alles ständig abzocken wollen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Noch mal zum Eröffnungsbeitrag des Threads:

*Das* ist nur ein "Widerspruchsbescheid" - ausgestellt höchstpersönlich von *DER* Stelle, gegen die widersprochen wurde.
Wer sich da soetwas wie "Einlenken", "Objektivität" etc. erträumt hat, der wache bitte spätestens jetz auf.

Das Widerspruchsverfahren ist ja nur dem Klageweg vorgeschaltet, um die Verwaltungsgerichte vor einer Überlastung durch jegliche Klageflut bzgl. geringfügiger Streitfälle zu bewahren - und in diesem Sinne eigentlich - wie sich zeigt - ziemlich zweckfrei, da das Ergebnis vorhersehbar ist.
Auch geht es hier nicht nur um "geringfügige" Streitfälle.

Hier geht es um *ALLES* - um unsere essenziellen GRUNDRECHTE wie INFORMATIONSFREIHEIT, SELBSTBESTIMMUNG, allgemeine HANDLUNGSFREIHEIT - und unsere *WÜRDE*!

Wenn die sich nur auf *ein* aktuelles - und zu *deren* Gunsten ausgefallenes Urteil (noch dazu eines mit einer geradezu dilettantischen Begründung!!!) berufen, hingegen aber das höherstehende Pilotverfahren der Popularklage Ermano Geuers vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ignorieren/ verschweigen, dann zeigt das einmal mehr, wes Geistes Kind dort waltet...

Wie auch immer:
Jetzt kann endlich *geklagt* werden - und das *haben* und *werden* wir --- und noch *viel mehr* ;)
Darauf können die Gift nehmen!!!


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Mein Widerspruch ist nun auch da - und - was ich interessant finde - ohne Bezugnahem auf dieses Urteil aus Potsdam.

Ich bin auch aus Mainz, überlege mir aber trotzdem zu klagen und werde mich dazu vorher noch mit einem befreundeten Anwalt kurzschließen.

In meinem Bescheid steht übrigens "netterweise" drin, dass man auf die Vollziehung des angefochtenen Bescheids bis zur Entscheidung über das Widerspruchsverfahren verzichtet.


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