Noch mal zum Eröffnungsbeitrag des Threads:
*Das* ist nur ein "Widerspruchsbescheid" - ausgestellt höchstpersönlich von *DER* Stelle, gegen die widersprochen wurde.
Wer sich da soetwas wie "Einlenken", "Objektivität" etc. erträumt hat, der wache bitte spätestens jetz auf.
Das Widerspruchsverfahren ist ja nur dem Klageweg vorgeschaltet, um die Verwaltungsgerichte vor einer Überlastung durch jegliche Klageflut bzgl. geringfügiger Streitfälle zu bewahren - und in diesem Sinne eigentlich - wie sich zeigt - ziemlich zweckfrei, da das Ergebnis vorhersehbar ist.
Auch geht es hier nicht nur um "geringfügige" Streitfälle.
Hier geht es um *ALLES* - um unsere essenziellen GRUNDRECHTE wie INFORMATIONSFREIHEIT, SELBSTBESTIMMUNG, allgemeine HANDLUNGSFREIHEIT - und unsere *WÜRDE*!
Wenn die sich nur auf *ein* aktuelles - und zu *deren* Gunsten ausgefallenes Urteil (noch dazu eines mit einer geradezu dilettantischen Begründung!!!) berufen, hingegen aber das höherstehende Pilotverfahren der Popularklage Ermano Geuers vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ignorieren/ verschweigen, dann zeigt das einmal mehr, wes Geistes Kind dort waltet...
Wie auch immer:
Jetzt kann endlich *geklagt* werden - und das *haben* und *werden* wir --- und noch *viel mehr*
Darauf können die Gift nehmen!!!