Aktuell würde Person A ich das ganze so formulieren, obwohl ja mittlerweile egal ist, was man denen schreibt.
Habe mich da auch ein paar Zeilen aus dem Forum bedient.
Max Mustermann
Musterweg
XXXXX Musterstadt 26.03.2014
vorab via Email
Beitragsnummer: XXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihr Schreiben, datiert auf den 01.03.2014 (im Briefkasten am 13.03.2014, mit Zeugen) ein.
Wie gestern, den 25.03.2014 vom Bundesverfassungsgericht bekannt gegeben wurde ist der ZDF Staatsvertrag in wesentlichen Teilen verfassungswidrig.
Auch die Popularklage vom Ermano Geuer deutet auf die Unrechtmäßigkeit der Zahlungen an Sie hin.
Noch dazu muss ich mir keine Informationen aufdrängen lassen, entscheide selbst auf welche Art und Weise ich mich bilde und haben daher das Recht, den Rundfunk in allen seinen Ausprägungen nicht zu nutzen.
Diese negative Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG wird möglicherweise beschnitten, weil ich durch den Rundfunkbeitrag den Rundfunk finanzieren muss.
Etwas das ich nicht bestellt habe, nicht möchte und nicht nutze und das auch keine Steuer darstellt, muss ich daher auch nicht bezahlen. (Verursacherprinzip)
Gleichzeitig stelle den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung auf den Gebührenbescheid vom 01.03.2014 und Ihrer Mahnung vom 01.11.2013 nach § 80 (4) VwGO, ebenso auf Ihre nicht zugestellten Bescheide vom 03.05.2013, 01.06.2013 und den 01.09.2013.
Dass diese Bescheide mir nie zugegangen sind, berichtete ich Ihnen aber bereits am 14.11.2013.
Ich behalte mir vor, weiter Gründe gegen die Zahlungen an Sie schriftlich nachzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX