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Autor Thema: Probleme mit dem Beitragsservice  (Gelesen 2362 mal)

T
  • Beiträge: 2
Probleme mit dem Beitragsservice
Autor: 10. Mai 2014, 19:53
Erstmal ein Hallo an alle und ein dickes Lob für das Forum !

Ich habe mich hier schon ein bisschen eingelesen habe aber nichts passendes auf den mir vorliegenden Fall gefunden.

zum Thema:

Person A hat mich Hilfesuchend gefragt ob ich hier helfen kann da ich selber aber nur ein eingeschränktes Wissen über den Ablauf habe wende ich mich an euch. Person A ist seid 3 1/2 Jahren Arbeitslos hat in der zwischenzeit eine über das AA geförderte Ausbildung gemacht hat daher immer eine Befreiung für die "Gebühren" bekommen und auch Fristgerecht übersendet. nun wurde aus unersichtlichen Gründen die letzte Befreiung abgelehnt da angeblich bei einem vorherigen schreiben des Beitragsservice darauf hingewiesen wurde das unterlagen fehlen... In dem genannten Schreiben steht in keinem Satz etwas davon das irgendwelche unterlagen fehlen. Aus Angst hat Person A eine Ratenzahlung über 15 € im Monat vereinbart, dem wurde auch stattgegeben, was meiner meinung nach aber unsinnig ist da die forderung des Beitragsservice alle 3 monate knapp 55€ betragen und es Person A nicht möglich ist diese Beträge zu zahlen und meiner ansicht nach auch nicht zahlen muss. die jetzige gesamtforderung beläuft sich auf knapp 580€ und wird dank der ablehnung neu berechnet demnach kommen in etwa nocheinmal 10 Monate Beiträge und Mahngebühren dazu. Bei dem letzten Schreiben war eine Rechtsbelehrung dabei mit dem Hinweis das man sofort den Gesamtbetrag überweisen soll aber ohne überweisungsträger.
Meine Fragen nun an euch:

1. da Person A nachweisen kann das durchgehend eine Arbeitslosigkeit bestand und demnach auch eine Befreiung könnte man das nicht als Härtefall oder ähnlich versuchen durchzuboxen das die gesamtforderung wegfällt?

2. wäre es sinnvoll trotz der oben genannten möglichkeit den weg über Wiederspruch und Klage zu gehen?

3. bei bestehender Arbeitslosigkeit steht Person A Gerichtskostenhilfe zu würden die auch die 105€ ? für die Klageeinreichung decken?

und last but not least

4. durch die möglichkeit der Gerichtskostenhilfe und des vom Staat zur verfügung gestellten "Gratis" Anwalt für Arbeitslose wäre es eurer meinung nach sinnvoll einen solchen antrag zu stellen und einen anwalt einzuschalten?

oder sieht man da wenig land wenn man wegen einer forderung der GEZ einen anwalt konsultiert ?


Vielen Dank im vorraus für die antworten

mfg :))


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2014, 19:58 von ThePower«

t

themob

Re: Probleme mit dem Beitragsservice
#1: 10. Mai 2014, 20:43
Hallo und herzlich Willkommen


Zitat
.....gemacht hat daher immer eine Befreiung für die "Gebühren" bekommen und auch Fristgerecht übersendet. nun wurde aus unersichtlichen Gründen die letzte Befreiung abgelehnt da ...........

Da passt etwas komplett nicht zusammen, schon gar nicht mit 580€ Forderung.

Wenn immer fristgerecht der Befreiungsantrag mit der Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage beim BS eingereicht wurde, muss auch eine entsprechende Bestätigung über die Befreiung und den Befreiungszeitraum gekommen sein vom BS.

Wenn der letzte Befreiungsantrag abgelehnt wurde, kann es sich nur um einen Zeitraum von 6 Monaten handeln. Oder gilt der Bewilligungsbescheid  für AA geförderte Ausbildung länger als 6 Monate? Vor Ablehnung kommt ein Schreiben, das noch Papiere fehlen, die eine Befreiung begründen. Wurde darauf reagiert?

Das beste wäre eine chronologische Zusammenfassung. Mit der oben genannten Beschreibung ist eine Summe von 580€ nicht nachvollziehbar.

Zu 1: Die durchgehende Arbeitslosigkeit interessiert die nicht, nur die Befreiungsanträge mit der Bescheinigung des Jobcenters - wurde doch gemacht, oder? Für jeden Bewilligungszeitraum.

Zu 2: Es wird kein anderer Weg übrig bleiben - oder klaglos die Ratenzahlung bedienen

Zu 3: Das geht über Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Verwaltungsgericht.  Dem PKH Antrag wird aber nur stattgegeben, wenn das VG einen Erfolg der angestrebten Klage sieht. Ansonsten wird der PKH Antrag abgelehnt und Person A muss selbst zahlen.

Zu 4: Man kann einen Antrag für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt beim Amtsgericht stellen. Formulare findet man auf den Seiten des zuständigen Amtsgerichts. Der Anwalt könnte dann auch das Thema PKH in Angriff nehmen. Sollte das Beratungsgespräch für beide Seiten positiv verlaufen.


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Re: Probleme mit dem Beitragsservice
#2: 10. Mai 2014, 20:44
Eine mir bekannte Person X kannte viele ähnliche Fälle wegen Arbeit im Sozialbereich und meinte, es sei immer sehr schwierig gewesen, gegen GEZ etwas zu machen - aber es sei doch ein paarmal erreicht worden, dass GEZ am Ende "aus Kulanz" solche Forderungen ausgebucht hat. Da der Beitragsservice viel politischen Gegenwind  ;D und Geldüberschuss hat  >:( könnte sein, dass Bittstellerbriefe mit Hinweis auf sozialstaatliche Pflichten aller Behörden zur Zeit eine Chance haben. Person X meinte, jemand wie Person A sollte rückwirkende Befreiung nochmals beantragen - wegen Härtefall, wirtschaftliche Notlage schildern (nicht mehr zahlen!!!) und gegen Ablehnung von Härtefallbefreiung dann überlegen, ob Klage sinnvoll ist. Unbedingt sagen, dass der Brief von der GEZ nicht gesagt hat, dass Unterlagen fehlen, dass Person A auf Befreiung vertraut hat und eine gute Erklärung dafür bringen, dass Person A so lange nichts getan hat (über 500 € sind ja über zwei Jahre!)


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

T
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Re: Probleme mit dem Beitragsservice
#3: 10. Mai 2014, 21:28
Laut Person A wurde ihr bei beginn der Ausbildung mitgeteilt das die Befreiung und die dafür vom AA ausgestellten unterlagen für die gesamte dauer der ausbildung gelten daher wohl auch diese enorm hohe Forderung seitens der GEZ.

ja im aktuellsten brief vom 08.05 würde auf ein schreiben vom 03.02 verwiesen in dem die angebliche wiederholte aufforderung der übermittlung der fehlenden unterlagen stehen sollen. Dies kann ich aber auch nach mehrmaligem durchlesen verneinen da es sich in diesem schreiben nur um eine aufstellung des Beitragskontos und einer weiteren anerkennung der ratenzahlung handelt.

Person A wäre im schlimmsten falle sogar dazu bereit die raten zu bedienen jedoch sind das imo ~39 monate a´15€.

wäre es ratsam in dieser situation, wie von willnich beschrieben eine rückwirkende befreieung mit zusätzlicher ausbuchung der offenen forderungen wegen härtefall zu stellen, natürlich mit offenlegung der finanziellen situation?

könnte man in diesem fall auch auf die mögliche Verfassungswidrigkeit seitens des BS als weiteren grund der nichtzahlung nennen? obwohl in diesem fall die "älteren" urteile und ergebnisse der klagen einfach zeigen das man gegen diesen blob nicht mehr ankommt.

daher auch die bedenken seitens Person A das der weg über wiederspruch und klage nicht erfolgsversprechend ist. wie sind da so die allgemeinen erfahrungen lohnt es sich wirklich ?

im normalfall sollte sich ja aufgrund des schreibens dann die zahlfrist seitens des BS verschieben da intern über den fall entschieden werden muss oder sehe ich das falsch Person A macht sich nämlich sorgen das irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der türe steht :/


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