Uff...Person A versucht die Links zu verstehen, steigt aber nicht richtig durch bzw. hat "Respekt" etwas durcheinander zu bringen.
Mal aufzählen wie die Theorie bisher wäre und wo es hakt:
Person a soll Beim Verwaltungsgeicht Antrag §80 VwGO Antrag auf Eilrechtsschutz stellen und im selben Schreiben erwähnen, dass die Bescheide nicht zugegangen sind.
Dem Vollstreckunsmensch das auch mitteilen, dass die Bescheide fehlen. Reicht telefonisch oder schriftlich? Sind ja auch nur Menschen und verstehen womöglich direkt worum es geht - im Umkehrschluss kann es aber heissen Person A habe sich nicht gemeldet?!
Auch sollte im Eilrechtsschutz eine gute Begründung beiliegen.
Bezogen hierauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.msg63448.html#msg63448 sollten also die Zweifel der Rechtsmäßigkeit aufgeführt werden und bei sogenannter unbilliger Härte auf mangelende Kohle hingewiesen werden soll.
Es geht aber nicht hervor ob man beides kombinieren soll oder darf?!
Person A hat hier Chaos im Kopf und weiss nicht, wie Sie das am Besten schreiben soll....
Alternativ kann Person auch das Schreiben hier an das VG schicken, wo es wohl darum geht auf Formmängel aufmerksam zu machen, was Person A hoffentlich richtig verstanden hat:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560Und hier hakt es jetzt.
Was nimmt man nun?
Und es stellt sich die Frage ob bei dieser offiziellen Form der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" schon gehandelt werden soll oder ist das wieder so eine Show, wie wenn das vom Beitragsservice kommt.
Handelt Person A also richtig, da jetzt was einzuleiten?!
Person A läuft im Dreieck bedankt sich aber gleichzeitig für die Unterstützung dieses "Dummies"

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