Demnächst werden Millionen Haushalte schwarz sehen
Sie können ihre erst vor einigen Jahren gekauften Boxen zum Empfang des DVB-T-Signals in die Tonne werfen. 100 bis 200 € kosteten die Geräte bei der Einführung. Ähnlich viel müssen Verbraucher nun wohl wieder ausgeben. Fernseher, in denen die DVB-T-Technik integriert ist, müssen mit neuen Empfängern nachgerüstet werden.
Daran sieht man deutlich, dass ein digitales Rundfunksignal an sich bereits systemimmanent verschlüsselt ist.
Die bisherige (auch von den Gerichten übernommene) Argumentation war:
- Die Bürger müssen ungehinderten Zugang zum ÖRR haben.
- Deshalb dürfen keine Hürden eingebaut werden.
- Eine Verschlüsselung ist eine Hürde und deshalb unzulässig.
- Wenn es keine Hürden gibt, kann jeder teilnehmen.
- Weil jeder teilnehmen könnte, muss jeder zahlen.
- Zahlen muss man, weil Informationen nicht umsonst sind.
Die Grundlage der (bisherigen) obigen Rechtsprechung war der ungehinderte Zugang zum ÖRR.
Wenn es eine Notwendigkeit gibt, sich einen neuen Decoder zu kaufen, um weiterhin am Rundfunk teilzunehmen, dann ist es auch zumutbar, sich die Entschlüsselungskarte vom ÖRR zuschicken zu lassen.
Die Argumentationskette muss daher so aussehen:
- Eine Verschlüsselung ist keine Hürde, weil niemand vom Erwerb einer ÖRR- Entschlüsselungskarte ausgeschlossen wird.
- Eine Verpflichtung eine ÖRR- Entschlüsselungskarte zu erwerben, ist keine Behinderung zum Zugang der Veranstaltung Rundfunk, weil Informationen nicht umsonst sind.
- Wer sich keine ÖRR- Entschlüsselungskarte leisten kann, bekommt sie umsonst.
Damit wird auch durch eine Verschlüsselung der Zugang zum ÖRR nicht behindert.
Und was die Finanzierung anbelangt: Um die Finanzierung des ÖRR zu sichern, wird der (eventuelle) Fehlbetrag aus Steuergeldern zugeschossen. Die Staatsferne wird daudrch gewährleistet, dass die unabhängige KEF den Fehlbetrag ermittelt.
Im Nachbarland Österreich wird der ÖRR übrigens bald verschlüsselt, weil die (nicht ganz billigen) Rechte an den Sendungen nur für Österreich, aber nicht für das benachbarte Deutschland gelten. Da hat es der Rechteinhaber nicht so gerne, wenn jemand zuschaut, der nicht bezahlt hat.