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Autor Thema: abgeordnetenwatch  (Gelesen 295805 mal)

Uwe

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Re: abgeordnetenwatch
#360: 03. Juni 2014, 09:37


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Re: abgeordnetenwatch
#361: 03. Juni 2014, 09:38


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Re: abgeordnetenwatch
#362: 05. Juni 2014, 11:15
Zitat Frau Hiller: (Antwort auf Sophia Ortoi)
 "Wie ich meiner kurzen Internetrecherche entnehmen konnte, haben Sie ja auch einen eigenen Web-Auftritt. Somit sollte es Ihnen persönlich ausgesprochen schwer fallen, zu begründen, dass Sie kein Nutzer von Internet/Rundfunk/TV sind."
Was hat die Nutzung des Internets mit Rundfunkgebühren zu tun?


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Re: abgeordnetenwatch
#363: 05. Juni 2014, 11:40
Zitat Frau Hiller: (Antwort auf Sophia Ortoi)
 "Wie ich meiner kurzen Internetrecherche entnehmen konnte, haben Sie ja auch einen eigenen Web-Auftritt. Somit sollte es Ihnen persönlich ausgesprochen schwer fallen, zu begründen, dass Sie kein Nutzer von Internet/Rundfunk/TV sind."
Was hat die Nutzung des Internets mit Rundfunkgebühren zu tun?

Das habe ich mich auch gefragt. Die noch zu Gebührenzeiten eingeführte PC-Gebühr war ja auch damals schon stark umstritten. Die Frage ist wirklich, mit welchem Recht eine "Steuer" auf die Internetnutzung eingeführt werden darf.


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Re: abgeordnetenwatch
#364: 05. Juni 2014, 11:47
Letztendlich ist Internet technisch genau das Gegenteil von Rundfunk. Es wurde seinerzeit per Dekret(!) zu Rundfunk bestimmt, um die Zwangsabgabe auf (mobile) PC-Geräte ausweiten zu können.

Man muss sich das vor Augen halten: Eine Internetseite liegt auf einem Server(!) (=Diener). Der Client geht zum Diener hin und fragt (HTTP), ob eine entsprechende Information vorhanden ist. Falls der Server antwortet (HTTP-Code: 200) wird die entsprechende Antwort dem User dargestellt.

Diese Prinzip ist das Gegenteil von Rundfunk, in welchem die Empfangsgeräte (=Radio, TV usw) die Empfänger einer rundausgestrahlten Strahlung sind (=RUND-FUNK).

Man könnte ebenfalls per Dekret (=Gesetzt) festlegen, dass alle Gebilde, die 4 Wände im rechten Winkel darstellen mit einem Gebilde, welches vor Wetter schützen (kann), HAUS nennen, um dann für dieses HAUS eine Gebühr zu verlangen. Der Vorteil ist, dass ein HAUS ein grundsätzliches Bedürfnis eines jeden fühlenden Wesens wäre, so dass man mit der Abgabe auf ein HAUS, jeden Menschen erreicht.... Moment, das wurde ja 2013 bereits gemacht...

Warum nennen wir unsere Bundesregierung nicht einfach Villa Kunterbunt? Schließlich leben und arbeiten dort ziemlich viele Pippi Langstrümpfe.... (...ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt...)


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Re: abgeordnetenwatch
#365: 05. Juni 2014, 13:04
Der BR zum Livestreamning im Internet vom 11.07.2006:

"Technische Voraussetzung für den Empfang der Livestreams ist ein internetfähiger Rechner,...

Der Vergeich macht die derzeitigen Einschränkungen von Livestreaming mit herkömmlichen Verbreitungswegen deutlich. Genaugenommen liegt bei Livestreaming kein "Rundfunk", also die Ausstrahlung eines Senders an potentiell beliebig viele Empfänger, vor. Die gegenwärtig eingesetzte Technik erlaubt nur Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zu jedem einzelnem Empfänger und dem Sender."

Die Aussage war auf der Internetseite des BR nachzulesen und wurde mittlerweile entfernt.



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Re: abgeordnetenwatch
#366: 05. Juni 2014, 13:36
Zitat Frau Hiller: (Antwort auf Sophia Ortoi)
 "Wie ich meiner kurzen Internetrecherche entnehmen konnte, haben Sie ja auch einen eigenen Web-Auftritt. Somit sollte es Ihnen persönlich ausgesprochen schwer fallen, zu begründen, dass Sie kein Nutzer von Internet/Rundfunk/TV sind."
Was hat die Nutzung des Internets mit Rundfunkgebühren zu tun?

Hier meine neue Frage:

http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_dr_hiller-652-46969--f421477.html#q421477

Bitte um Eintragung in: "Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen".

Besser wäre aber, wenn auch andere Fragen stellen.


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Re: abgeordnetenwatch
#367: 05. Juni 2014, 18:23
Zitat Frau Hiller: (Antwort auf Sophia Ortoi)
Zitat
"Wie ich meiner kurzen Internetrecherche entnehmen konnte, haben Sie ja auch einen eigenen Web-Auftritt.
Somit sollte es Ihnen persönlich ausgesprochen schwer fallen, zu begründen, dass Sie kein Nutzer von Internet/Rundfunk/TV sind."
Was hat die Nutzung des Internets mit Rundfunkgebühren zu tun?

Welch süffisante Unterstellung und unqualifizierte Antwort von Frau Hiller!

Im Übrigen hat sich DIE LINKE sehr wohl und klar und deutlich gegen eine nutzungsunabhängige
Pauschalabgabe auf sogenannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" positioniert!


02.11.2012 – 17. Legislatur – Kathrin Senger-Schäfer, linksfraktion.de
Neue Rundfunkabgabe mit breitem Protestpotential
www.linksfraktion.de/im-wortlaut/neue-rundfunkabgabe-breitem-protestpotential

Zitat
Ich warne seit langem vor der Gefahr, dass die Systemumstellung die Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter untergräbt. Die Leute wollen – gerade auch in Zeiten neuer Partizipationsformen durch das Internet – nicht länger obrigkeitsstaatlich verwaltet werden.
DIE LINKE hat Wege aufgezeigt, wie das alte gerätebezogene Gebührenmodell modernisiert werden kann.
Handys und andere neuartige Rundfunkempfangsgeräte beispielsweise könnten nach Adressierbarkeit, durch eine PIN freigeschaltet werden.
Diesen Weg wollten die Ministerpräsidenten nicht gehen.


Beschämend sind dann allerdings wiederum Aussagen wie die des Herrn Falk Neubert,
"Medienexperte" der LINKEN in der Sächsischen Landespolitik
Leipziger Internet Zeitung, 14.04.2013
Der neue Rundfunkbeitrag: Haushaltsabgabe ist für Linke inkonsequent
www.l-iz.de/Bildung/Medien/2013/04/Rundfunkbeitrag-Haushaltsabgabe-ist-inkonsequent-47648.html#

Zitat
Was rechtfertigt aus Ihrer Sicht diese Art von Pauschalierung?
Es rechtfertigt sich wohl daraus, dass es entgegen mancher Behauptung faktisch in jedem Haushalt mindestens ein Endgerät, einen Fernseher, ein Radio oder einen Computer gibt.
Außerdem kann man den Rundfunk mehr denn je über mobile, gar nicht wohnungsgebundene Geräte wie Laptops, Handys oder Tablett-Computer nutzen.

[...]

Inwieweit überzeugen Sie die juristischen Begründungen, wonach der Rundfunkbeitrag gerade keine Steuer ist, die ja unzulässig wäre?

Darüber können sich Juristen trefflich streiten und sie tun es auch. Das ändert nichts daran, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk gemeinsam finanziert werden muss. Aus unserer Sicht sollte das solidarisch erfolgen.

Ich bin dezidiert nicht der Meinung, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk nur von denen finanziert werden sollte, die ihn auch nutzen, schon deshalb nicht, weil dies ja bei allen anderen Kulturgütern auch nicht der Fall ist.


[...]

Wie definieren Sie in kurzen Worten den „Auftrag der Grundversorgung“ der Öffentlich-Rechtlichen, der den Zwangsbeitrag rechtfertigen soll?

[...]

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Öffentlich-Rechtlichen nur einen Auftrag zur „Grundversorgung“ hätten. Diese Mär wird von den privaten Konkurrenten und deren Interessenvertretern in der Politik leider erfolgreich verbreitet. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hat einen sehr umfassenden und anspruchsvollen Programmauftrag und nur dieser rechtfertigt die Gebühren beziehungsweise jetzt Beiträge in ihrer Gesamthöhe, nicht unbedingt in der Art und Weise ihrer Erhebung.

Ich zitiere aus dem Programmauftrag: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
Schon allein das werden die Privaten niemals gewährleisten.


Verblendung allerorten...  >:(


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Re: abgeordnetenwatch
#368: 05. Juni 2014, 18:31
Zitat
Aber leider gibt es darüber hinaus auch kein Klagerecht für "absolute Nichtnutzer"

Abgeordenetnwatch zitierte Frau Dr. Hiller so: Klagerecht mit Fettdruck.

Sie lebt noch in der DDR. Da hatte man kein "Klagerecht" gegen Verwaltungsakte. Sie glaubt BRD=DDR.

In der BRD hat man das Klagerecht. Eine andere Frage ist, wie die abhängigen Staatsrichter über den Staatsfunk urteilen.


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Re: abgeordnetenwatch
#369: 05. Juni 2014, 21:07
Die Sprüche der Linkspartei sind das eine, das Handeln in Regierungsverantwortung (Regierungsmitglied in Brandenburg) das andere. Zur Annahme des RBStV:

"Im Ergebnis beschloss der Hauptausschuss gegen die Stimme der FDP-Fraktion, dem Landtag die Annahme des Gesetzes zu empfehlen." (http://www.parldok.brandenburg.de/.../drs/ab_3100/3195.pdf)

"Abgeordnete Kaiser (DIE LINKE) erklärt, dass sie die Darstellung des Abgeordneten Ness (SPD) teile. Auch in der Fraktion DIE LINKE halte man eine Anhörung, unabhängig davon, dass man zum Beispiel hinsichtlich der fehlenden Sozialstaffelungen,
der Ausgestaltung der Befreiungstatbestände oder auch der Fragen des Datenschutzes unterschiedlicher Auffassung sein könne, nicht für erforderlich." (http://www.landtag.brandenburg.de/.../5701/21.15811024.pdf)


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

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Re: abgeordnetenwatch
#370: 06. Juni 2014, 10:44
Zitat
Aber leider gibt es darüber hinaus auch kein Klagerecht für "absolute Nichtnutzer"
[...]

Sie lebt noch in der DDR. Da hatte man kein "Klagerecht" gegen Verwaltungsakte. Sie glaubt BRD=DDR.

In der BRD hat man das Klagerecht. Eine andere Frage ist, wie die abhängigen Staatsrichter über den Staatsfunk urteilen.

Das musste ich auch zweimal lesen  :laugh:

Vermutlich hat Abgeordnetenwatsch das absichtlich in Fettdruck gesetzt.

Hallo? Leben wir noch in der DDR?!! Ich meine, das ist doch unglaublich, wer uns so alles regiert. Natürlich hat man in der Bundesrepublik als Nichtnutzer ein Klagerecht! Das wäre der Hammer, wenn man das auch erst noch erstreiten müsste.


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Re: abgeordnetenwatch
#371: 07. Juni 2014, 13:49
Zwei Beiträge mit Fragen an Frau Dr. Hiller zur Befangenheit, fehlenden Staatsferne und Abhängigkeiten bei den Rundfunkurteilen zur Popularklage von Ermano Geuer und der Fa. Rossmann und zum Thema "Multifunktions-TV = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?" warten auf die Freischaltung bei abgeordnetenwatch.de.

Gerne könnt Ihr diese Anfragen unverändert bis auf Namen oder verändert für Fragen an andere Abgeordnete verwenden. Unsere Bürgerbewegung lebt vom Mitmachen:

Zitat

Entfernt, damit keiner diese Version verwendet! Korrigierte und erweiterte Anfrage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg67593.html#msg67593

Zitat

Entfernt, damit keiner diese Version verwendet! Korrigierte und erweiterte Anfrage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg67593.html#msg67593

Bitte zeichnet weiterhin unterhalb der Frage von Sophia.Orthoi:
http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_dr_hiller-652-46969--f421477.html


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Re: abgeordnetenwatch
#372: 07. Juni 2014, 16:13
Zitat
Herr Hanfeld von der FAZ hat zu dem Urteil in Sachen der Popularklage zum Rundfunkbeitrag E. Geuer/Fa. Rossmann folgenden zutreffenden Beitrag geschrieben:

"Diese Rundfunkurteile sind ein Witz"
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html

An dem Urteil nahmen mindestens 9 Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs teil.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.msg66807.html#msg66807

Stephan Kersten, der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist gleichzeitig ein Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks und erhält nach unserer Recherche ca. 9.600€ im Jahr (700€*12+100*12).
http://www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir/ 
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder100.html 

Wie unabhängig können Urteile bezüglich des Rundfunks bei dieser Konstellation ihrer Meinung nach  sein?

Bitte Vorsicht!

Die Popularklage wurde am Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt - nicht am Verwaltungsgerichtshof.
Demzufolge dürften die 9 Richter also zuerst Richter des Verfassungsgerichtshofs - und nicht zwangsläufig des Verwaltungsgerichtshofs sein - zumindest geht dies aus der verlinkten Berichterstattung nicht genau hervor.
Dass Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zusätzlich auch Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist, wäre allerdings ein Indiz für Befangenheit bzw. mangelnde Unabhängigkeit, auch wenn dieser nicht direkt am Verfahren beteiligt war...
...und bzgl. seiner Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des BR ein Indiz für die Befangenheit bzw. mangelnde Unabhängigkeit aller unterinstanzlichen bayerischen Verwaltungsgerichte in Sachen Rundfunkbeitrags-Klageverfahren.


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Re: abgeordnetenwatch
#373: 07. Juni 2014, 17:44
Danke Bürger für die Korrektur. Habe nun die Moderatoren bei abgeordnetenwatch.de gebeten, die korrigierten und erweiterten Beiträge zu veröffentlichen. Dabei bin ich auch noch auf was Wichtiges gestoßen und habe dies der Anfrage hinzugefügt:
Zitat
"Stephan Kersten, der Präsident des BY Verwaltungsgerichtshofs ist gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats des BY Rundfunks erhält dafür 9.600 € im Jahr (700€*12+100*12).
Er und 8 weitere Richter des Verwaltungsgerichtshofs sind in einem weiteren Hauptamt zugleich Mitglieder des BY Verfassungsgerichtshofs."
http://www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir/ 
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder100.html


Zwei Beiträge mit Fragen an Frau Dr. Hiller zur Befangenheit, fehlenden Staatsferne und Abhängigkeiten bei den Rundfunkurteilen zur Popularklage von Ermano Geuer und der Fa. Rossmann
und zum Thema "Multifunktions-TV = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?"
warten auf die Freischaltung bei abgeordnetenwatch.de.

Gerne könnt Ihr diese Anfragen unverändert bis auf Namen oder verändert für Fragen an andere Abgeordnete verwenden. Unsere Bürgerbewegung lebt vom Mitmachen:
Zitat
http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_dr_hiller-652-46969--f421631.html#q421631
Sehr geehrte Frau Dr. Hiller,

vielen Dank für ihr Engagement durch die Anfrage "Widersprüche gegen den Rundfunkbeitrag".

Herr Hanfeld von der FAZ hat zu dem Urteil in Sachen der Popularklage zum Rundfunkbeitrag E. Geuer/Rossmann folgenden zutreffenden Beitrag geschrieben:

"Diese Rundfunkurteile sind ein Witz"
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html

Es spiegelt die Meinung der informierten Bevölkerung wieder.

An dem Urteil nahmen mind. 9 Richter des BY Verfassungsgerichtshofs teil.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.msg66807.html#msg66807

Stephan Kersten, der Präsident des BY Verwaltungsgerichtshofs ist gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats des BY Rundfunks und erhält im Rat 9.600 €/Jahr (700*12+100*12).
Er und 8 weitere Richter des Verwaltungsgerichtshofs sind in einem weiteren Hauptamt zugleich Mitglieder des BY Verfassungsgerichtshofs.
http://www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir/
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder100.html
Wikipedia.de

Wie unabhängig können Urteile bezüglich des Rundfunks bei dieser Konstellation sein?

Die Vorsitzende des Verwaltungsrats des BY Rundfunks ist die Präsidentin des BY Landtags Barbara Stamm und erhält als Vorsitzende 18.000 €/Jahr (12*1400+12*100 Sitzungsgeld) https://www.bayern.landtag.de/parlament/praesidentin/

Aufwandsentschädigungen:
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-aufgaben100.html

Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Sie dürfen dabei keine Sonderinteressen vertreten.

Wie staatsfern und unabhängig können die Rundfunkurteile des BY Verfassungsgerichtshofs sein, wenn solche Schlüsselpositionen über die wirtschaftliche Entwicklung des Rundfunks im Rahmen der Sitzungen des Verwaltungsrates zusammenkommen?

MfG
Grund

Zitat
http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_dr_hiller-652-46969--f421633.html#q421633
Sehr geehrte Frau Dr. Hiller,

wie stehen Sie zu dem Thema Multifunktions-TV/-Geräte = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?

Die Begründung mit der Anzahl der vorhandenen Rundfunkgeräte, stammt aus einer Zeit, mit fast ausschließlich öffentlich-rechtlichen Programmangeboten. Diese Begründung ist heute längst überholt, weil große Teile der Bevölkerung sich jetzt unterschiedlich informieren und auf bestimmte Quellen zugunsten anderer verzichten oder bewusst Quellen meiden.

Die mobile Nutzung wird in den meisten Fällen nicht für öffentlich-rechtliche Inhalte verwendet. Durch die Zunahme der nicht ö.-r. Angebote verringert sich prozentual die Nutzung der überdimensionierten  90 öffentlich-rechtlichen Programme für täglich 21 Mio. €.
Damit aber werden die Gruppen der Wohnungsinhaber, die nur Privat-Radio-Hörer, nur Privat-/ Pay-TV/Auslandssender Zuschauer sind, die das TV Gerät als Bildschirm für DVD-, Blu-ray, YouTube, … Filme/Spiele/Fotos und anderes nutzen, Personen die Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und ö.-r. freies Internet zur Information nutzen und die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen ablehnen in einen sachfremden Topf "Nutzer des ö.-r. Rundfunks" geworfen. Die freiheitliche Selbstbestimmung durch nicht abgerufene ö.-r. Fernsehprogramme Geld einzusparen wird jedem genommen und die freiheitliche Selbstbestimmung, Handlungsfreiheit, Eigentum und Würde verletzt.

Die fehlende Sachgerechtigkeit wird daneben noch dadurch unterstrichen, dass die Schaffung eines Abgabentatbestands, der namentlich wegen des Verbreitungsgrads mobiler Empfangsgeräte an das Innehaben einer immobilen Wohnung anknüpft, ohnedies unheilbar widersprüchlich ist.

MfG
Grund

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http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_dr_hiller-652-46969--f421477.html



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Re: abgeordnetenwatch
#374: 08. Juni 2014, 12:22
Fragen an Frau Dr. Hiller zur Befangenheit, fehlenden Staatsferne und Abhängigkeiten bei den Rundfunkurteilen zur Popularklage von  Ermano Geuer und der Fa. Rossmann:
http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_dr_hiller-652-46969--f421631.html#q421631

und zum Thema

"Multifunktions-TV/-Geräte = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?"
http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_dr_hiller-652-46969--f421633.html#q421633

sind nun freigeschaltet.

Bitte als Wartende auf eine Antwort eintragen. So zeigen wir auch, wie wichtig uns die Angelegenheit ist.


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