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Autor Thema: STRAFANZEIGE  (Gelesen 121584 mal)

V
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Re: STRAFANZEIGE
#165: 31. März 2013, 15:40
Die Aussage, dass du als Person oberflächlich und unreflektiert bist musst Du uns erst zeigen. Ist dir der Unterschied zwischen oberflächlichen Argumenten und dem Oberflächlichsein als Person nicht bewusst?

Genau das war es, was ich mit dem ungeschicktem Umformulieren durch dich meine. Beinah jeder deiner Posting basiert auf diesen Verdrehungen ohne Substanz. Durch das Umsichschlagen mit kindischen Beschuldigungen gewinnst du hier keine Freunde. 
Deine Versuche durch Verdrehungen und Umsichschlagen, um den Beitrag zu stören und zu verwässern sind uns allen bewusst. Du stehst Gunter Schild, neuerdings Gunter321, kurz vor dem Rauswurf.


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Re: STRAFANZEIGE
#166: 31. März 2013, 16:13
Der erste Artikel ist der Artikel 18 (2), nach dem niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein.

[...]

Der zweite von Viktor7 herangezogene Artikel ist der Artikel 19 (2), der lautet: "JEdermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Es geht also um die Freiheit Infos zu empfangen, beschaffen oder weiterzugeben. Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt. Wir können dies ja schließlich trotz Beitragsservice tun.

Entschuldigung, dass ich mich spät, und ohne alles genau zu lesen, einmische.

Ich glaube, Dein Argument zu verstehen. Man könnte so argumentieren. Ich halte wirklich für wichtig, sich diese Überlegungen zu machen, um besser vor Gericht argumentieren zu können. Teilweise habe ich es selbst gemacht bei den Vorbereitungen meiner Klage.

Nun, bitte ich zu bedenken: Warum ist der öffentlich rechtliche Rundfunk so erfolgreich, wenn er allein das Wort "Rundfunkfreiheit" ausspricht? Warum verliert er diese Freiheit, wenn er die gewünschte Geldhöhe nicht bekommt? Genau das ist meine "Lösung": ich lehne mich an die Argumentation der Rundfunkanstalten, um dann zu sagen, dass meine Rechte Vorrang haben. Siehe zum Beispiel:

http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_monika_gruetters-575-37614--f368558.html#q368558


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Re: STRAFANZEIGE
#167: 31. März 2013, 18:10
Ich habe gerade einen artikel gefunden der zwar auf den ersten blick nichts mit dem allem hier zu tun hat aber ich erkläre gleich warum ich darauf hinweise: http://www.zuhause.de/unerwuenschte-werbung-reklame-und-gratis-zeitungen-im-briefkasten/id_53849288/index
Zitat
Bei "einkauf aktuell" handelt es sich um ein Paket aus Werbeprospekten und einer dünnen TV-Programmzeitschrift eingeschweißt in einer Plastikfolie. "Ich sehe nicht ein, dass ich zur Mülltrennung genötigt werde, die Packung zu öffnen und mir den Inhalt anzuschauen", begründete Kläger Henning Grewe damals gegenüber dem "Stern" seinen Gang vor das Gericht.

Und tatsächlich: Wie die Lüneburger Richter entschieden, greife ausdrücklich jede Postwurfsendung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und dürfe deshalb auch untersagt werden.
Ich finde hier interessant dass man eine grundrechtverletzung anführt bei einer postwurfsendung die man nicht bestellt hat. Gegen unerwünschte nicht bestellte leistungen beim briefkasten kann man sich wehren bzw gibt es seit langem schon urteile für die bürger.
Nun müsste man doch nur beim fernseher argumentieren dass die ausstrahlung der ÖRR sender die informationelle selbstbestimmung beeinträchtigt und man dem ÖRR untersagt es an individuelle geräte/haushalte zu senden. Vielleicht erfindet jemand eine möglichkeit die ÖRR zu blockieren was dann die gleiche wirkung wie der anti briefkastenspam aufkleber hat.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Re: STRAFANZEIGE
#168: 31. März 2013, 18:16
Hallo Sophia.Orthoi,

was meinst du, wieso Gunter Schild diese Aussage macht?
Zitat
"Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein"
Wo taucht dies auf, so dass man zu diesem Schluss kommen kann? Schließlich wollen wir die Argumentationskette Wasserdicht machen. Auf eine Klarstellung und die Vertiefung geht Gunter nicht ein.

Klarstellung und die Vertiefung:
Gunter,

du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur ansatzweise wieder.

… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …

...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.

Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.

Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.

Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …

Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an.  Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige nicht.

... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...
Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …

Das Heranziehen der GEZ, heute verniedlicht „Beitragsservice“ genannt, in Sachen der Strafanzeige ist wiederum unsinnig. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso und hat mit der Strafanzeige nichts zu tun.

...Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.
Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.

Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.


Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte,  der Auslassungen, der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.



Die Gründe für die Weltanschauung und Religion wurden bereits in der Strafanzeige und in diesem Beitrag erläutert:
…Versuche deine Freiheit der Entscheidung dahingehend durchzusetzten und die abgepressten Gelder nicht zu zahlen. Sei es deswegen, dass deine Weltanschauung, z.B. "die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten ausgewählte Nachrichten zur Manipulationszwecken und lassen absichtlich Informationen aus". Dies ist im Fall der rechtzeitigen Demoinfos, der Unterschriftenaktion, der Petition oder der Umfrage geschehen. Die Nichtzahlung der Zwangsgelder und keine Klage, kann dich mit der Zeit zur einer Beugehaft führen. Spätestens dann merkst du, dass deine Freiheit der Entscheidung beschnitten wird und dich hinter Gitter führen kann.

Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
...

Grüße
Viktor


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Re: STRAFANZEIGE
#169: 31. März 2013, 18:23
Ich habe gerade einen artikel gefunden der zwar auf den ersten blick nichts mit dem allem hier zu tun hat aber ich erkläre gleich warum ich darauf hinweise: http://www.zuhause.de/unerwuenschte-werbung-reklame-und-gratis-zeitungen-im-briefkasten/id_53849288/index
Zitat
Bei "einkauf aktuell" handelt es sich um ein Paket aus Werbeprospekten und einer dünnen TV-Programmzeitschrift eingeschweißt in einer Plastikfolie. "Ich sehe nicht ein, dass ich zur Mülltrennung genötigt werde, die Packung zu öffnen und mir den Inhalt anzuschauen", begründete Kläger Henning Grewe damals gegenüber dem "Stern" seinen Gang vor das Gericht.

Und tatsächlich: Wie die Lüneburger Richter entschieden, greife ausdrücklich jede Postwurfsendung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und dürfe deshalb auch untersagt werden.
Ich finde hier interessant dass man eine grundrechtverletzung anführt bei einer postwurfsendung die man nicht bestellt hat. Gegen unerwünschte nicht bestellte leistungen beim briefkasten kann man sich wehren bzw gibt es seit langem schon urteile für die bürger.
Nun müsste man doch nur beim fernseher argumentieren dass die ausstrahlung der ÖRR sender die informationelle selbstbestimmung beeinträchtigt und man dem ÖRR untersagt es an individuelle geräte/haushalte zu senden. Vielleicht erfindet jemand eine möglichkeit die ÖRR zu blockieren was dann die gleiche wirkung wie der anti briefkastenspam aufkleber hat.

Schönes Beispiel Zasz.  8)
Im Fall der 90 öffentlich-rechtlichen Programme wird man genötigt, diese fürstlich zu alimentieren, als ob für die Bevölkerung die finanziellen Mittel nicht wesentlich essentieller wären als für ein milliardenschweres Ungetüm.


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Re: STRAFANZEIGE
#170: 31. März 2013, 18:41
was meinst du woher Gunter Schild, diese Aussage macht?
"Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein"

Nein, das habe ich nicht geprüft, und wollte es auch nicht. Bei mir ging es lediglich um die Frage, ob der Zahlungszwang auch ein Zwang in der Sache sei, egal wie Du zu dieser Frage stehst. Es ging darum, wie soll man argumentieren, wenn die Gegenseite die Frage negativ antwortet.


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Re: STRAFANZEIGE
#171: 31. März 2013, 19:43
...Es ging darum, wie soll man argumentieren, wenn die Gegenseite die Frage negativ antwortet.

Ja, darum geht es die ganze Zeit. Soweit wir alle verschiedene Argumentationen fahren, jeder die welche er für die Beste hält, vergrößern wir die Chance Erfolg zu haben.


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Re: STRAFANZEIGE
#172: 31. März 2013, 21:27
Ja, darum geht es die ganze Zeit. Soweit wir alle verschiedene Argumentationen fahren, jeder die welche er für die Beste hält, vergrößern wir die Chance Erfolg zu haben.

So ist es. Es gibt Argumente, die ich nie bedienen würde, aber vielleicht erfolgreich sind. Ich werde unter anderem mit dem Gleichheitssatz in der Weise argumentieren, dass ich weiß, dass andere mit dem Gegenteil, aber mit ähnlichem Ziel, argumentieren werden. Je mehr Klagen, desto besser. Arme Richter! Ich vermute, die Sache wird schnell und direkt beim BVerfG, nach Art.100GG., landen. Die Idee, strafrechtlich zu argumentieren, wegen Betrugsverdacht, hatte ich auch, aber ich entschied mich für die Klage im Verwaltungsgericht.


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Re: STRAFANZEIGE
#173: 31. März 2013, 22:14
Nun müsste man doch nur beim fernseher argumentieren dass die ausstrahlung der ÖRR sender die informationelle selbstbestimmung beeinträchtigt und man dem ÖRR untersagt es an individuelle geräte/haushalte zu senden. Vielleicht erfindet jemand eine möglichkeit die ÖRR zu blockieren was dann die gleiche wirkung wie der anti briefkastenspam aufkleber hat.

Ich klebe mir mal meine Geräte mit diese Aufkleber zu...  ;D


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

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Re: STRAFANZEIGE
#174: 31. März 2013, 22:18
Sehr gut Sophia.Orthoi :)


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Re: STRAFANZEIGE
#175: 31. März 2013, 22:37
Diesen Text habe ich der STRAFANZEIGE hinzugefügt, möge es zu besserem Verständnis führen:

Nachtrag 31.03.2013:
---
Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auszuwählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeiten auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen.
Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangs-Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln die persönliche Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
---


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Re: STRAFANZEIGE
#176: 04. April 2013, 18:32
Zusätzlich zu dem Nachtrag vom 31.03.2013 ist davor noch Folgendes hinzugekommen:

--- Nachtrag 04.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.
---


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Re: STRAFANZEIGE
#177: 04. April 2013, 18:54
--- Nachtrag 04.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.
---


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Da ist folgendes zuzufügen: Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verlieren die Rundfunkanstalten ihre Rundfunkfreiheit, wenn sie nicht mindestens so viel Geld bekommen, wie sie verlangen.


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Re: STRAFANZEIGE
#178: 04. April 2013, 19:24
--- Nachtrag 04.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.
---


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Da ist folgendes zuzufügen: Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verlieren die Rundfunkanstalten ihre Rundfunkfreiheit, wenn sie nicht mindestens so viel Geld bekommen, wie sie verlangen.

Wenn sie die Reform angehen und sich deutlich verkleinern, zurzeit 90 öffentlich-rechtliche  Programme, nutzen sie der Gesellschaft und können ihre "Rundfunkfreiheit" beibehalten:

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  • Die Abschaffung der Zwangsgebühren bzw. des Zwangsbeitrags ab 2013 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
  • Ein bundesweit kostenlos empfangbares Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall, Finanzierung aus Steuermitteln.
  • Deren Kontrolle sollte durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat erfolgen.
  • Die Finanzierung der anderen öffentlich-rechtlichen Sender sollte ausschließlich durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen.







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Re: STRAFANZEIGE
#179: 04. April 2013, 19:54
--- Nachtrag 04.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.
---


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Da ist folgendes zuzufügen: Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verlieren die Rundfunkanstalten ihre Rundfunkfreiheit, wenn sie nicht mindestens so viel Geld bekommen, wie sie verlangen.

Wenn sie die Reform angehen und sich deutlich verkleinern, zurzeit 90 öffentlich-rechtliche  Programme, nutzen sie der Gesellschaft und können ihre "Rundfunkfreiheit" beibehalten:

Und das ist nach BVerfG in Ordnung, aus BVerfGE 119, 181 (11-09-2007):

Zitat
c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter
 Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 [95]).


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