Gunter,
du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur Ansatzweise wieder.
Ich rede ganz einfach über die Freiheit, die in den Artikeln des Völkerrechts, die du für deine Strafanzeige verwandt hast, definiert ist. Schaue einfach in deine eigene Strafanzeige.
… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …
...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.
Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.
Natürlich enthalten sie null Argumente. Denn die Arguentene erfolgen in dem Text davor und danach, den du einfach weggelassen hast, bzw. in anderen Posts von mir, wie bspw. in den oben geposteteten (siehe ein Eintrag höher). Bitte bleibe fair, wenn du mich zitierst. Danke.
Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.
Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …
Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an. Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige nicht.
Häh? Was soll ich mir denn annehmen? Und woher weißt du, was ich mir annehme? Und was meinst du überhaupt mit "annehmen"? Ich habe auch nie gemeint, dass du Artikel angreifst. Es sollte doch klar sein, dass ich meine, dass du die Artikel benutzt, um gegen das jetztge GEZ-Syswtem vorzugehen. Und ich will doch nur zeigen, dass deine Argumentation aus der Strafanzeige keinen Sinn macht.
... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...
Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …
Das Heranziehen der GEZ, heute verniedlicht „Beitragsservice“ genannt, in Sachen der Strafanzeige ist wiederum unsinnig. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso und hat mit der Strafanzeige nichts zu tun.
Was genau willst du damit sagen? Ich ziehe doch die GEZ für gar nichts heran. Es ist doch glasklar, dass ich einzig und allein die Argumentation deiner Strafanzeige auseinandergenommen habe, mit der du doch nunmal gegen das jetzige GEZ-System vorgehen willst, oder willst du das etwa nicht?
...Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.
Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.
Darum geht es doch aber gar nicht in den Artikeln, die du selbst in deiner Strafanzeige zitiert hast. Wenn du dort bestimmte Artikel heranziehst und diese Artikel für deine Argumentation gegen das jetzige GEZ-System verwendest, muss du dich nunmal auf die Inhalte dieser Artikel beschränken.
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Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.
Aber in den von dir in der Strafanzeige zitierten Artikeln steht dies nicht drin. Dort geht es um die Freiheit sich Informationen zu beschaffen, zu empfangen etc. Der Beitragsservice zwingt uns dazu nicht. Er ist eine Steuer. Er fordert aber nicht, dass wir uns bestimmte Informationen beschaffen oder empfangen, sondern er kassiert pauschal ab, für etwas, das wir ggf. gar nicht nutzen.
Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
Aber in den von dir in der Strafanzeige zitierten Artikeln steht dies nicht drin. Dort geht es um die Freiheit sich Informationen zu beschaffen, zu empfangen etc. bzw. um Glaubensfreiheit und Freiheit der Weltanschauung. Guck dir doch einfach mal deine eigene Strafanzeige ein. Du kannst doch nicht Argumentationen hinzufügen, für die es gar keine rechtliche Grundlage gibt. Wie willst du denn damit gewinnen? Vor Gericht. Du brauchst doch immer geltendes Recht zum Stützen deiner Argumentation.
Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte, der Auslassungen, der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit, der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.[/color]
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.
Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
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Ja, und? Aber diese Menschen müssen doch auch trotz Beitragsservice kein solches Gerät besitzen. Sie haben das Recht, sich den Infos des ÖRR zu enthalten. Sie müssen ihn aber leider per Steuer finanzieren. Also ist Art. (12) nicht gefährdet.