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Autor Thema: Landtagswahl in Thüringen - MDR ohne Angst vor Höckes AfD  (Gelesen 3153 mal)

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FAZ, 24.07.2024 (€)
Landtagswahl in Thüringen
MDR ohne Angst vor Höckes AfD
Die Thüringer AfD verspricht, im Falle eines Wahlsieges den MDR-Staatsvertrag aufzukündigen. Der MDR jedoch bleibt gelassen. Eine existenzielle Bedrohung stelle die AfD nicht dar, so die Landesanstalt.
Von Anna Nowaczyk
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/warum-der-mdr-keine-angst-vor-der-landtagswahl-hat-19876807.html
Zitat von: FAZ, 24.07.2024 (€), Landtagswahl in Thüringen - MDR ohne Angst vor Höckes AfD
[...] Doch so einfach, wie Spitzenkandidat Björn Höcke sich die Abschaffung der Landesanstalt vorstellt, dürfte sie in der Praxis nicht sein. Davon zumindest geht der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, aus.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Thema:
Landtagswahl in Thüringen - MDR ohne Angst vor Höckes AfD (07/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38076.0
Regiert die AfD im Osten, geht’s MDR und RBB an den Kragen (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37731.0

Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37737.0
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0

...und zu "olle Ole" noch dies ::)
Juristischer Direktor des MDR: Beitragsverweigerung kein Kavaliersdelikt (04/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18447.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18447.msg120724.html#msg120724
Alles im Zusammenhang mit der damaligen Inhaftierung von Sieglinde Baumert zu betrachten!





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516



Achtung: Hier wie überall im Forum bitte keine vertiefenden parteipolitischen Diskussionen. Danke.


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Einige Ausführungen von Jens-Ole-Schröder sind nicht mal verkehrt. Wenn Thüringen aussteigt, bleibt das Sendegebiet für den MDR um Sachsen und Sachsen-Anhalt natürlich erst mal erhalten. Ich glaube aber, dass er hier nicht bedenkt, dass es sich in der Bevölkerung dann zu Unruhen kommen könnte, wenn die Thüringer keinen Beitrag mehr bezahlen müssen, da diese vom Staatsvertrag dann nicht mehr eingeschlossen wären. Wer sonst soll denn die Kostenausfälle abdecken, die durch den Austritt Thüringens entstehen würden, wenn nicht die verbliebenen Bundesländer?

Zur Beitragspflicht steht im Artikel dann aber folgende Information:
Zitat von: FAZ, 24.07.2024 (€), Landtagswahl in Thüringen - MDR ohne Angst vor Höckes AfD
[...] Denn die basiere nicht direkt auf einem kündbaren Staatsvertrag, so Schröder. Im Jahr 2021 sicherte das Bundesverfassungsgericht den Beitrag in einer Grundsatzentscheidung1 vorläufig ab. Selbst wenn die Thüringer AfD daher aus dem MDR-Staatsvertrag austreten sollte, würde das die Bürger des Landes nicht von der Beitragspflicht befreien, sagte Schröder. Die beruhe „allein auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, und die kann durch keine Kündigung eines Staatsvertrages aus der Welt geschafft werden.“ [...]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/warum-der-mdr-keine-angst-vor-der-landtagswahl-hat-19876807.html

1Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0


Hier hatte das Bundesverfassungsgericht lediglich die Höhe des Beitrags zugesichert, nachdem Sachsen-Anhalt die letzte Erhöhung des Beitrags nicht mitgehen wollte. Es dürfte aber schwerlich durchsetzbar sein, dass Landesrundfunkanstalten bei Bewohnern von Thüringen, wenn dieses nicht mehr Mitglied des Rundfunkstaatsvertrags ist, irgendwelche Gelder einfordern. Was sollte denn die Grundlage dafür sein? Das Sachsen und 14 weitere Bundesländer das fordern?

Das Problem könnte ja sogar noch ein Stück größer werden. Wenn Thüringen kündigt, der Staatsvertrag in seiner jetzigen Form aber die Unterschriften alle Ministerpräsidenten benötigt, dann könnte es sogar passieren, dass dieser grundlegend neu aufgesetzt werden muss, ohne das alle unterzeichnen müssten.
Das ist natürlich erst mal alles nur ein Gedankenspiel, aber ganz so aussichtslos, wie man das darstellen möchte, ist das Unterfangen den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen ja nicht, denn wo kein Auftraggeber, da kein Auftrag.


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Also ich bin mir nicht sicher, ob hier wirklich die richtigen Bezeichnungen im Artikel verwendet wurden. (Ich habe keinen Zugang zum Artikel, daher kann ich das nur vermuten.)
Aber man kennt das ja vom Begriff Rundfunkgebühr her. Leider gibt es nach mehr als 11 Jahren immer noch genug Leute, die einfach nicht begreifen, dass es keine Rundfunkgebühren mehr gibt. Bild ist da z.B. ein ganz extremer Fall für. Deren Autoren kriegen das wohl nie mehr auf die Reihe.

In der zitierten Einleitung zum Artikel ist vom MDR-Staatsvertrag die Rede. Aber die Finanzierung des ÖRR beruht auf dem Medienstaatsvertrag bzw. dessen Anhängsel, dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Daher dürfte sich an der Beitragspflicht für Thüringen nichts ändern, selbst wenn der MDR-Staatsvertrag gekündigt würde.

Anders sehe es vielleicht aus, wenn der Medienstaatsvertrag gekündigt würde. Dann wären die Thüringer nicht mehr gesetzlich an die Beitragspflicht gebunden.
Ist also wirklich der MDR-Staatsvertrag gemeint, oder vielleicht doch der Medienstaatsvertrag?

Falls ich das irgendwie falsch sehen sollte, wäre ich für eine Korrektur sehr dankbar.


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Zur etwaigen "Erhellung"(?) hier mal noch ein - für den ÖRR verboten-presseähnlicher - Textbeitrag des Hörfunksender-Tendenzbetriebs "Deutschlandfunk" ::)

Deutschlandfunk, 25.07.2024
AfD will Staatsverträge kündigen
MDR fürchtet trotzdem keine Abschaffung
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke hat angekündigt: Sollte er Ministerpräsident werden, möchte er den MDR-Staatsvertrag kündigen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umbauen. Der MDR reagiert gelassen. Könnte Höcke seine Vorhaben umsetzen?
https://www.deutschlandfunk.de/hoecke-afd-mdr-medienstaatsvertrag-rundfunkbeitrag-100.html
Zitat von: Deutschlandfunk, 25.07.2024, AfD will Staatsverträge kündigen - MDR fürchtet trotzdem keine Abschaffung
[...]

Was hat Björn Höcke bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angekündigt?
[...]

Welche Folgen hätten Höckes Maßnahmen für den MDR und die Medien?
[...]

Wie hat der MDR auf die AfD-Pläne reagiert?

Jens-Ole Schröder, Juristischer Direktor beim Mitteldeutschen Rundfunk, [...]. Der MDR könne auch weiterhin Programm für und vor allem aus Thüringen machen, [...].

Auch müsse der Rundfunkbeitrag von den Menschen in Thüringen weiterbezahlt werden. Der aktuell gültige Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat und Haushalt gehe nämlich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück – und nicht auf einen gültigen Staatsvertrag. Die Entscheidung des Gerichts könne aber „durch keine Kündigung eines Staatsvertrages aus der Welt geschafft werden“.

Wenn einzelne Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu ordnen wollten, dann ginge das grundsätzlich, so Schröder: „Aber nicht so, wie sie lustig sind, sondern so, wie es die Rahmenbedingungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorsehen. Das ist ganz wichtig! Man kann nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Kündigung in Teilen des Bundesgebiets beseitigen, sondern man müsste etwas den Regelungen des Bundesverfassungsgerichts Entsprechendes an seine Stelle setzen.“

Wie ließe sich die Umsetzung von Höckes Plänen verhindern?

Damit nicht länger ein einzelner Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin derartige Verträge kündigen kann, muss die Landesverfassung geändert werden. [...]

[...] Eine Abstimmung vor den Wahlen wäre nur noch Ende August möglich. Ob dann ausreichend Abgeordnete für eine Verfassungsänderung stimmen würden, ist mehr als ungewiss.

Dazu noch ein paar - für den ÖRR nicht verbotene - Audios...

Deutschlandfunk, 23.07.2024 (Audio, ~8min)
Die AfD und der MDR – Interview mit Jens-Ole Schröder, Juristischer Direktor des MDR
von Isabelle Klein
https://www.deutschlandfunk.de/die-afd-und-der-mdr-int-mit-jens-ole-schroeder-juristischer-direktor-des-mdr-dlf-17eb6afa-100.html

Deutschlandfunk, 24.07.2024 (Audio, ~4min)
AfD in Thüringen
Rundfunkanstalt äußert sich zu Höckes Plänen für den MDR
Sollte Björn Höcke nach den Landtagswahlen Ministerpräsident in Thüringen werden, will er den MDR umbauen. Vieles von den Plänen des AfD-Politikers ist aus Sicht des MDR nicht realisierbar.
von Christoph Sterz
https://www.deutschlandfunk.de/mdr-aeussert-sich-zu-fortexistenz-im-falle-eines-mp-hoecke-in-thueringen-dlf-2a7b3d3d-100.html

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Anders sehe es vielleicht aus, wenn der Medienstaatsvertrag gekündigt würde. Dann wären die Thüringer nicht mehr gesetzlich an die Beitragspflicht gebunden.
Ist also wirklich der MDR-Staatsvertrag gemeint, oder vielleicht doch der Medienstaatsvertrag?

Falls ich das irgendwie falsch sehen sollte, wäre ich für eine Korrektur sehr dankbar.

Also ich verweise mal auf diesen Link hier wo man Höcke's Ziel im Wortlaut hören kann:
https://www.tiktok.com/@berlinr1967/video/7305124867437890848


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Noch eine Anmerkung zu JO Schröders Ausführungen. Leider liegt er auch nicht ganz richtig damit. Die Beitragspflicht kann nur im Wirkungsbereich des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gesetzliche Kraft entfalten. In Österreich, den Niederlanden oder in der Schweiz ist das z.B. nicht der Fall, da hat dieser Vertrag keine Gesetzeskraft. Und in Thüringen hätte er auch keine mehr, wenn der Vertrag für dieses Bundesland gekündigt würde.

Weiß zufällig jemand, wie das damals war, als Schleswig-Holstein den Staatsvertrag aufgekündigt hatte? Muß so ca. Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre gewesen sein.


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Siehe nunmehr u.a. unter
Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37737.msg226589.html#msg226589
[...] bzgl. Kündigung des MDR-Staatsvertrags (u./o. weiterer damit in Verbindung stehender Staatsverträge?) hier die Kündigungs-Regelungen der wesentlichen Staatsverträge:

§ 42 MDR Staatsvertrag - Gültigkeit und Kündigung
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19075-StV-MDR#p42
[...]
§ 15 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) - Vertragsdauer, Kündigung
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12156-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag#p15
[...]
§ 17 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) - Vertragsdauer, Kündigung
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1562-RFinStV#p17
[...]
§ 116 Medienstaatsvertrag (MStV) - Kündigung
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18790-MStV#p116
[...]


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"Olle" Oles Meinung ist zwar nicht wirklich relevant, aber es liest sich so, als ob er darauf hinaus will, dass mit der BVerfG-Entscheidung 2021 die grundsätzliche Finanzierungspflicht der Bundesländer für de Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk nochmals bestätigt sei - was so dem Grunde nach ja auch stimmen mag und auch "in der Tradition" sämtlicher bisheriger Rundfunk-Entscheidungen des BVerfG stehen dürfte - JEDOCH, auch dies natürlich nur unter den sonstigen "Rahmenbedingungen"... ;)

...denn diese Finanzierungsverantwortung tragen die Bundesländer derzeit wohl nur, weil sie selbst diese Landesrundfunkanstalten als Anstalten des öffentlichen Rechts gegründet haben. Dass die "Rundfunkfreiheit" auch völlig anders geregelt werden kann, ist doch ebenfalls schon durch mind. eine Rundfunkentscheidung des BVerfG manifestiert - siehe u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
[...] Art. 5 GG legt - wie vom BVerfG zutreffend festgestellt - lediglich die
Gewährleistung freier und umfassender Berichterstattung fest, und somit auch nur, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen dafür zu gewährleisten hat - siehe nochmals oben zitierte BVerfG-Entscheidung:
BVerfGE 83, 238 - 6. Rundfunkentscheidung, 05.02.1991, Rn. 400
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083238.html
Zitat von: BVerfGE 83, 238 - 6. Rundfunkentscheidung, 05.02.1991, Rn. 400
Dem dienenden Charakter der Rundfunkfreiheit würde ein Verständnis von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, das sich in der Abwehr staatlicher Einflußnahme erschöpfte und den Rundfunk im übrigen den gesellschaftlichen Kräften überließe, nicht gerecht. Zwar entfaltet das Grundrecht der Rundfunkfreiheit seinen Schutz auch und zuerst gegenüber dem Staat. Daneben bedarf es jedoch einer positiven Ordnung, die sicherstellt, daß der Rundfunk ebensowenig wie dem Staat einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert wird, sondern die Vielfalt der Themen und Meinungen aufnimmt und wiedergibt, die in der Gesellschaft insgesamt eine Rolle spielen. Zu diesem Zweck sind materielle, organisatorische und prozedurale Regelungen notwendig, die an der Aufgabe der Rundfunkfreiheit orientiert und geeignet sind zu bewirken, was Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleisten will (vgl. BVerfGE 57, 295 [320]). Wie diese Ordnung im einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache der gesetzgeberischen Entscheidung. Das Grundgesetz schreibt weder ein bestimmtes Modell vor noch zwingt es zu konsistenter Verwirklichung des einmal gewählten Modells. Von Verfassungs wegen kommt es vielmehr allein[!!!] auf die Gewährleistung freier und umfassender Berichterstattung an.

Es dürfte daher durchaus ein "mittelschweres Beben" auslösen, wenn ein Bundesland eine solche Kündigung veranlasst.

Man erinnere sich nur der hektischen Betriebsamkeit, als es "nur" um die - durch Sachsen-Anhalt vorläufig "verhinderte" - Erhöhung um lediglich "58 ct/mtl" ging - was ja "nicht einmal ein Brötchen" ist ...um sich mal der euphemistischen Slogans von ARD-ZDF-GEZ zu bedienen ::)

Auch bzgl. seiner Sichtweise, dass im Falle einer Kündigung des MDR-Staatsvertrages durch Thüringen die Thüringer trotzdem noch "Finanzierungsverantwortung" tragen würden (für wen denn?!?) könnte es dann noch "lustig" werden, z.B. von welcher "zuständigen Landesrundfunkanstalt" dann "Festsetzungsbescheide" erlassen und wie/ durch wen diese dann "beigetrieben" werden sollen... ???

Schon jetzt muss sich doch jeder Thüringer (und auch jeder Sachsen-Anhalter, so die Bezeichnung lt. Wikipedia) fragen, weshalb er von einer Stelle mit Sitz in Leipzig in einem völlig anderen Bundesland "Sachsen" behelligt wird... :o (die das dann auch noch Großteils auslagert auf eine weitere ominöse Stelle mit Sitz in Köln in einem noch ganz anderen Bundesland "Nordrhein-Westfalen")

Insofern: Erst mal schauen. Noch sind das ja ungelegte Eier.


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B
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Die im Forum u.a. unter
Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37737.0
bereits verlinkte Arbeit des Deutschen Bundestages von 2018
Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
Wissenschaftliche Dienste; Deutscher Bundestag, WD 10 - 3000 - 018/18
Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
, Sachstand 2018 (PDF, 10 Seiten, ~120kB)
https://www.bundestag.de/resource/blob/554982/0c43624695f2fd4d6d3e6d7cf1273ff7/WD-10-018-18-pdf-data.pdf
geht u.a. auf das historische Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus 1980 ein - Schleswig Holstein hatte den Vertrag 1978 gekündigt:
https://www.bundestag.de/resource/blob/554982/0c43624695f2fd4d6d3e6d7cf1273ff7/WD-10-018-18-pdf-data.pdf
Zitat von: Wissenschaftliche Dienste; Deutscher Bundestag, WD 10 - 3000 - 018/18, Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich, Sachstand 2018
5.4. Folgen der Kündigung für die Rundfunkanstalten

Zu klären ist die Frage, wie sich die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages durch ein Land auf dessen Rechtsbeziehungen mit der entsprechenden Rundfunkanstalt auswirkt. Einen ähnlichen Fall hatte auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1980 zu klären, in dem es um die Kündigung des NDR-Staatsvertrages ging. Das Gericht entschied, dass aufgrund fehlender erforderlicher Rechtsgrundlage keine Senderechte und –pflichten seitens des Norddeutschen Rundfunks (NDR) mehr bestünden. Das Gericht entschied, dass sich das Recht und die Pflicht des NDR zur Versorgung der Länder aus den die Regelungen des Staatsvertrages innerstaatlich normierenden Vertragsgesetzen ergeben. Durch diese erhalte der NDR die Rechtsstellung einer gemeinschaftlichen Anstalt des öffentlichen Rechts gegenüber den Vertragsländern. Werde der Staatsvertrag durch eines dieser Länder gekündigt, verliere der NDR seine Eigenschaft als Anstalt gegenüber diesem Land. Damit falle die Rechtsgrundlage zwischen NDR und dem Land weg und es bestehe keine Pflicht seitens des NDR, weiterhin zu senden.

Nach dem Urteil hatten Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen zügig einen neuen Staatsvertrag mit dem NDR geschlossen. Die Gründung eines eigenen Senders war der schleswig-holsteinischen Landesregierung dann doch zu teuer.
Denn im Fazit wird man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk trotz der Vertragskündigung nicht los, sondern er kommt - vielleicht in anderer Form - wieder:
https://www.bundestag.de/resource/blob/554982/0c43624695f2fd4d6d3e6d7cf1273ff7/WD-10-018-18-pdf-data.pdf
Zitat von: Wissenschaftliche Dienste; Deutscher Bundestag, WD 10 - 3000 - 018/18, Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich, Sachstand 2018
7. Fazit

[...] Das kündigende Land müsste mit den entsprechenden Rundfunkanstalten eigene Verträge schließen, um den in Art. 5 GG verfassungsrechtlich verankerten Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit zu gewährleisten. Insbesondere könnte hier auch eine Verletzung des Informationsrechts des Einzelnen (Art. 5 GG) in Betracht kommen, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur „unerlässlichen Grundversorgung“ zählt und nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen und mit einem inhaltlich umfassenden Programm versorgen soll.33 Um mögliche Grundrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang zu vermeiden, wäre die Gründung einer eigenen Rundfunkanstalt, die öffentlich-rechtlich strukturiert ist, erforderlich.
[...]


Edit "Bürger": Links/ Zitate ergänzt.
Dass dem "Fazit" des Wiss. Dienstes nicht so ohne Weiteres gefolgt werden kann, dafür spricht u.a. die "6. Rundfunkentscheidung" des BVerfG, gemäß derer keine verfassungsrechtliche Pflicht für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk besteht, sondern es allein[!!!] auf die Gewährleistung freier und umfassender Berichterstattung ankommt, welche auch mit anderen "Modellen" gewährleistet werden könne - siehe dazu nochmals weiter oben bzw. unter
Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37737.msg226589.html#msg226589
Bitte jedoch zwecks Vermeidung von Mehrfachdiskussionen hier keine weitere Vertiefung dazu, sondern allenfalls unter
Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37737.0
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2024, 22:24 von Bürger«

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  • Beiträge: 4.011
Der öffentliche Rundfunk erreicht bereits jetzt schon nicht mehr alle. Das liegt schlicht daran, dass es Personen gibt, welche nicht erreichbar sein wollen. Die Grundrechte dieser Personen werden natürlich missachtet, da sie zur Zahlung "individuell" durch die Anknüpfung an Wohnraum herangezogen werden. Das verbietet sich, da ein allgemeiner Vorteil kein individueller ist. Sprichwörtlich ist, sofern es also zu längst überfälligen Kündigung kommt, bei der möglichen Neugestaltung darauf zu achten, dass die Finanzierung geändert wird.
Es sollte wohl jeder bis es soweit ist Beiträge sofern irgendwie beglichen zurück gefordert werden unter Verweis auf das individuelle Problem mit dem Nachteil der Beschaffung von Informationen von Interesse, durch Mittelentzug zur einseitigen Förderung des Rundfunks gegenüber anderen Informations Trägern. Diese einseitige Förderung findet im Grundgesetz kein Anker. Ebenso wenig die Ausgestaltung des öffentlichen Rundfunks in Form von Rundfunkanstalten. Es gibt mehre Lösungen das Problem zu lösen, welches eintreten kann, wenn es kein Markt für bestimmte Sachen gibt. Die also nicht durch private Anbieter realisiert werden. Der sogenannte duale Weg "Rundfunkordnung" sollte dringend überdacht werden. Es gibt schließlich nicht nur schwarz und weiß.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2024, 13:08 von Bürger«

  • Beiträge: 2.385
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Selbstverständlich kann die AfD im Fall der nötigen Mehrheitsbildung
-------------------------------------------
den Staatsvertrag des MDR kündigen.
Das wirkt nicht sofort, da gibt es Fristen. Siehe den Thread über das Kündigungsrecht.
Der MDR wird bei nur 1 kündigenden Partei fortgesetzt, bei 2 muss er abgewickelt werden.


Natürlich darf der MDR - auch ZDF usw. - weiterhin auf Thüringer Boden
-------------------------------------------
im Rahmen seiner dortigen Immobilien Rundfunk machen, Das ist dann Privatvergnügen im Rahmen der bundesweiten Ansiedlungsfreiheit.
Allerdings gibt es diverse Detailprobleme. Faustregel, es kommt letztlich alles anders als man denkt.

Beispiel Thüringen: Es geht um die Frequenzen und da ist eine Landesmedienanstalt, die dann den "öffentlich-rechtlichen Privatsender" genehmigen muss.
"Vorausgesetzt, dass dieser sich an die verfassungsmäßige Ordnung hält."
Das dürfte heiter werden....  :police: :police: :police:  (#) (#) (#)
 


Natürlich würde das auch für den Medienstaatsvertrag anstehen.
--------------------------------------------
Selbstverständlich würde dann auch das Inkasso bei Nichtzuschauern enden und zwar sofort. 

Man muss immer unterscheiden zwischen der juristeischen Theorie und der politischen Durchsetzung.

Das Juristenkartell "Verwaltungsgericthe und Verfassungsgericthe ARD usw." hat das Gelten der Gesetze sowieso seit über einem jahrzehnt suspendiert, meinen manche Kritiker.
Das kann aber auch umgekehrt eintreten:

Richter, die weiterhin Recht "ohne Schuldbewusstein objektiv" beugen wollen im Juristenkartell mit den ARD-Juristen, werden sich das sehr überlegen, wenn sie Pension und Karriere nicht gefährden wollen. 


Die Sender betreiben Schaumschlägerei
---------------------------------------------
in der Hoffnung, bluffen zu können. Verlorene Schlacht.

Die Frage ist nur, ob in Thüringen 50++ Prozent der Abgeordneten das MDR-Ende befürworten werden. Nach jetzigem Stand noch ziemlich ungewiss.
Die AfD will mit dem Versprechen Wähler gewinnen, weiß aber, wie ungewiss es ist.


Ferner: Alle wissen, 2025 endet Regierung im Bund
------------------------------------------------------
für 2 oder 3 der aktuellen Regierungspartien.

Jetzt wird noch rasch versucht, für die KEF ein verfassungswidriges Eingreifen in das Hoheitsrecht der Länder festzuschreiben für die Zeit nach dem Machtverlust.


Dagegen müssten wir Bürger umgehend mit Verfassungsbeschwerden opponieren.
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Kann man. Ist Sonderfall.
Denn ein Gesetz gegen die Ewigkeitsgarantie des Föderalismus darf durch Regierungsstellen gar nicht erst den Parlamenten vorgeschlagen werden.
Also nicht Beschwerde gegen das Gesetz - unzulässig gegen \"de lege ferenda\".
sondern gegen das verfassungswidrige Verhalten der Exekutive.

Das lautmäulige Betreiben in diesem Sinn allein dürfte genügen, es zu verhindern. Abgeordnete begreifen ohne Hämmern hinein in ihre Mail-Boxen ja überhaupt nicht, was für ein juristischer Kramladen ihnen da zum Abnicken unterbreitet wird. Wer versteht schon was vom Medienrecht.


Leider bekommen wir Aktion bei gez-boykott.de nicht mehr ausreichend koordiniert.
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Aktion und Forum waren mal vereint, sind also vereinbar, zur Zeit aber kaum.
Es wird in anderer Form versucht werden.
Und auch immer, die Schriftsätze dafür machen sich nicht mit der Linken Hand - und die Spendenbuttons dafür "leiden einstweilen nicht unter Überlastung", um es zurückhaltend zu formulieren.


Insgesamt herrscht Torschlusspanik bei ARD, ZDF usw.
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und alles spielt die Musik der letzten Party auf der Titanic, um Gleichmut vorzutäuschen.
Ohne diese Sender wäre die aktuelle Ideologie-Dominanz mit ihrer totalitären Tendenz "DDR 2.0" sofort am Ende.
Das wissen die Profiteure dieses Machtkartells.

Rund 100.000 unmittelbare und mittelbare Profiteure müssten sich einen neuen Job suchen und endlich etwas Produktives leisten, Viele erstmals in ihrem Leben so richtig "arbeiten". Schrecklich.

Das Ideologien-Milieu ist seit Ende 2023 in Angst und Furcht für seine Pfründen. Wird wohl auslaufen, ist wohl unrettbar, fragt sich nur, wie schnell.


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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Focus vom 23.01.2021
Neuer Ärger für die ARD
Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
Dem MDR könnte erneut Ärger aus der Politik bevorstehen. Einem Medienbericht zufolge droht die Landesregierung von Thüringen unter bestimmten Voraussetzungen damit, den Staatsvertrag mit dem ARD-Sender zu kündigen. Der MDR wehrt sich und sieht zudem einen Verstoß gegen die Freiheit des Rundfunks.
https://www.focus.de/kultur/medien/neuer-aerger-fuer-die-ard-thueringen-landesregierung-droht-mdr-mit-der-kuendigung-des-staatsvertrags_id_12893143.html
Zitat
...
Die Landesregierung um Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) droht nach einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" damit, den Staatsvertrag mit dem MDR zu kündigen.

Ramelow: MDR soll mehr Geld in Thüringen investieren

Der Grund: Laut dem Bericht herrscht bei der Regierung in Erfurt die Auffassung, dass der MDR derzeit zu wenig Geld in Thüringen ausgebe. Ramelow will einer internen Protokollnotiz zufolge eine "ländergerechte Verteilung" von Ressourcen.
...

Siehe dazu auch:
Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags (01/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34821.0


Verfassung des Freistaats Thüringen
Artikel 12

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-VerfTHpArt12
Zitat
(1) Das Land gewährleistet die Grundversorgung durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk und sorgt für die Ausgewogenheit der Verbreitungsmöglichkeiten zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Veranstaltern.

(2) In den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und in den vergleichbaren Aufsichtsgremien über den privaten Rundfunk sind die politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen nach Maßgabe der Gesetze zu beteiligen.

Mit der Kündigung des MDR-StV wird das Landesfunkaus Erfurt, einschließlich der terrestischen Frequenzen, "automatisch" Landesrundfunkanstalt Thüringen. Die nähere Ausgestaltung wie Aufbau, Finanzierung etc. bleibt dem Landesgesetzgeber des Freistaates Thüringen überlassen.

FAZ, vom 20.01.2021, +Artikel
Sender-Staatsvertrag
Der MDR sucht Streit
Von Helmut Hartung
Der MDR hält den neuen Sender-Staatsvertrag für verfassungswidrig. Die gerechte Verteilung der „MDR-Regionaleffekte“ auf die drei Bundesländer, die den MDR tragen, wird in Frage gestellt. Die Politik ist nicht amüsiert.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/sender-staatsvertrag-der-mdr-sucht-streit-17156379.html
Zitat
Der Mitteldeutsche Rundfunk geht auf Konfrontationskurs mit den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die die Dreiländeranstalt tragen. So ist der MDR davon überzeugt, dass ein Teil des neuen Sender-Staatsvertrags mit der „Gewährleistung der Rundfunkfreiheit des MDR nicht vereinbar ist“. Deshalb äußere man verfassungsrechtliche Bedenken, sagte Jens-Ole Schröder, der Juristische Direktor des MDR. Der Entwurf ist inzwischen von den drei Ministerpräsidenten unterzeichnet worden und befindet sich in der parlamentarischen Diskussion.
...

§ 2 MDR-StV
Regionale Gliederung

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19075-StV-MDR#p2
Zitat
(1) 1Der MDR unterhält Landesfunkhäuser in Dresden, Magdeburg und Erfurt. 2Regionalstudios sind den Landesfunkhäusern in den Ländern zuzuordnen, in denen sie betrieben werden.

(2) 1Die gemeinsamen und überregionalen Aufgaben des MDR (Zentralbereich) werden vom Sitz der Anstalt in Leipzig aus erledigt. 2Ein trimedial aufgestellter in sich geschlossener Direktionsbereich nebst den dazu gehörenden Produktionskapazitäten der etwa ein Viertel des Zentralbereiches umfasst, ist in Halle (Saale) angesiedelt. 3Die von der Anstalt gegründete MDR Media GmbH hat ihren Sitz in Erfurt. 4Die Intendantin oder der Intendant hat im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen. 5Dazu ist dem Rundfunkrat und dem Verwaltungsrat erstmalig sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrages und sodann alle drei Jahre ein Bericht vorzulegen. 6Die in Satz 5 genannten Gremien können Maßnahmen zur Umsetzung empfehlen.

Das Landesfunkhaus Erfurt fällt im Falle der Kündigung des MDR-StV dem Freistaat Thüringen zu und bildet damit den Grundstock eines neuen ÖRR-Senders. Schließlich haben die Thüringer das Landesfunkhaus Erfurt ja auch bisher finanziert.
Jens-Ole Schröder weiß also ganz genau, dass er dem Landesfunkhaus Erfurt im Falle der Kündigung des MDR-StV nur noch hinterherwinken kann. Der MDR ist im Falle von Länderstreitigkeiten nicht klagebefugt und das BVerfG ist in Sachen Art. 12 der Verfassung des Freistaates Thüringen wegen der unterschiedlichen Verfassungsräume nicht zuständig. Mit der Kündigung des MDR-StV ist der MDR also im Freistaat Thüringen Geschichte und hat dort niX mehr zu melden.
Wie es genau mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Freistaat Thüringen dann weiter geht, bleibt abzuwarten.
Vielleicht beschließt der Thüringer Landtag ja für das Landesfunkhaus Erfurt ein Gesetz "Sender Freies Thüringen" der sich aus dem Landeshaushalt finanziert? Wer weiß das schon?
Auch ob Jens-Ole Schröder "betriebsbedingt" gefeuert wird, da sich der "Rest-MDR" deutlich verkleinern muss, wissen wir noch nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2024, 10:06 von DumbTV«

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 Komplettierung zum Beitrag 28. juli 2024    20:58
ARD, ZDF usw. ist ein Politik- und Justizskandal. Nach Detail-Analyse nun Versuch eines Gesamtbildes: 
(Zu sehr OFF TOPIC? Dann wäre dies zu löschen.)


Hier nehmen wir Kundigen teil am Politik-Poker in Endzeitphase
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des "real existierenden Oligarchen-Sozialismus" , wird kolportiert. Ähnlich wie das letzte Aufbäumen wie DDR 1.0 anno 1989.

Dem ist zu widersprechen. Selbstverständlich sind die Intendanten keine "Oligarchen". Sie werden - inklusive "kapitalisierter Altersversorgung" - ja nur zu armseligen Multi-Millionären, nicht zu Multi-Milliardären. Zwar bleibt ihnen der Weg zur TAFEL erspart, aber für Luxusyachten reicht es nicht. Ihr tut uns leid! Ehrlich! Immerhin reicht es für Massage-Sessel.

Selbstverständlich ist es kein "Räte-Sozialismus" (Rundfunk-"Räte", VEB ARD, ZDF usw.) sondern dort sitzen im fiktiven Volkswillen nach Proporz der Parteien gekürte: Fiktive Vertreter von fiktiven gesellschaftlichen Gruppen.

Wobei die Bundesverfassungsrichter und sonstige Juristen zu 100 Prozent exakt wissen, was das ist, "gesellschaftliche Gruppen". Manche Kritiker haben die Genialität dieses Begriffes unserer obersten Juristen und Gesetzgeber bis heute nicht nachvollzogen. Man merkt: Nicht alle Kritiker sind von leuchtender Intelligenz. Denn wer an Nurjuristen-Intelligenz zweifelt, muss dumm sein.

Immerhin kann man über das Konstrukt der "gesellschaftlichen Gruppen" tarnen, dass diese Gremien gemäß Art. 20 plus Art. 5 Grundgesetz eigentlich von den Aktionären, also den Bürgern, demokratisch zu wählen wären. (Demokratie plus Meinungsfreiheit)

Diese schöne Zwangs-Welt der seit 1932 nie wiederhergestellten Meinungsfreiheit könnte mit Thüringen als Auslöser insgesamt in Kettenreaktion zusammenbrechen. ARD, ZDF usw. sind die Kindeskinder von Rechtsextremismus, Startpunkt 1933, sollen sehr üble Kritiker behaupten, wird gelegentlich kolportiert. Ungehörig!


 
 Politik-Poker Nr. 1: Die AfD will nach der Wahl in Thüringen,
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vielleicht auch in Sachsen, dem MDR das Lebenslicht teilweise oder vollständig ausblasen und durch verfassungskonform kleine Nachrichtensender ersetzen. 5 Prozent vom Volumen könnten reichen. Also ausgerechnet diese als "nachgewiesen teil-rechtsextrem eingestufte" Partei will dies unselige Erbe des wirklichen Rechtsextremismus endlich beseitigen.

Blaupause dafür? Genau das passiert in diesen Monaten In Argentinien. "Libertärer" Präsident Milei hat gerade im Namen der Freiheits-Grundrechte die Teilschließung der staats-finanz.gefütteren Sender eingeleitet.

Allerdings benötigt die AfD zur MDR-Kündigung mindestens 50 % der Stimmen der Abgeordneten. Kann sie allein nicht erreichen. Sagt die AfD nicht den Wählern. Sondern sagt: Wenn ihr uns wählt, ist Schluss mit der Rundfunkabgabe.

Das kann sie nicht versprechen, kann sie aber in Aussicht stellen, weil sie auf Stimmen anderer Parteien hoffen kann, mindestens durch Duldung (Fernbleiben am Abstimmungstag).


Jetzt kommt Politik-Poker Nr. 2: Der MDR verlautbart: Alles Unsinn.
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Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Rundfunkabgabe trotzdem zu zahlen ist. - Stimmt aber nicht. Im Fall Sachsen-Anhalt etwa 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht nur entschieden:
(1) Sofern die Landesregierung einen Entscheid für mehr Rundfunkabgabe im Parlament an der Abstimmung verhindert,
(2) aber der MDR-Staatsvertrag nicht aufgekündigt wurde
(3) dann (!!) so gilt die komische KEF-Schätzung

Mit anderen Worten, der MDR pokert für die Journalisten und das Wählervolk: Die AfD verspräche aussichtslose Hoffnungen, um Wählerstimmen zu generieren. Der MDR erfüllt damit die selbst gewählte Pflicht, die Partei AfD zu hemmen. Was der MDR laut Gesetz nicht darf?

Die MDR-Obersten dürften ausreichend juristisch intelligent sein, zu wissen: Der MDR kann das Sender-Ende in Thüringen nicht verhindern, also auch nicht Fortsetzung der Zwangsabgabe erzwingen. Journalisten bundesweit wissen das eher nicht. Also Wahlkampf-Poker?


Jetzt kommt Politik-Poker Nr. 3: Plötzlich wollen auch andere Parteien dem MDR ans Fell.
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Jedenfalls bis zum Wahltag. Man weiß, dass der MDR irrt. Man weiß, dass die Zwangsabgabe die Wähler stark beeinflusst. Also beginnt man im Konkurrenzkampf um die Wähler ebenfalls den MDR in Frage zu stellen. Aber so, dass es dem MDR in Wahrheit nicht wehtut.

Die Botschaft an bundesweite Journalisten und die vor Ort: Der Wähler kann auf AfD verzichten - wir kümmern uns ebenso, Journalisten bundesweit kümmern sich um Verbreitung, weil sie es nicht besser wissen.

Stimmt also nicht im Wählersinn. Die Zwangsabgabe wird durch andere Parteien nicht in Frage gestellt.


Und jetzt kommt der MDR im Politik-Poker Nr. 4:
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Man muss nachschieben, wieder "Arbeit am Wähler":

Verfassungswidrigkeit von neuen Gesetzesentwürfe wird als zweifelsfrei gegeben behauptet.
Danke! Endlich kann kein Landesverfassungsgericht mehr die Bürgerbeschwerden einfach abwimmeln.
Denn die traditionell koordinierende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz pflegt Entwürfe nicht zu ändern und am Ende nicken alle trotzdem ab.


Und jetzt kommt dies Forum mit der Wahrheit.
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Wie in diesem Thread mit Angaben der Rechtsquellen belegt. Demnach darf die AfD verfahren wie Milei in diesen Monaten in Argentinien. Nötige Mehrheit im Landesparlament vorausgesetzt für diesen Entscheid, möglicherweise durch "Duldung" seitens anderer Abgeordneter.

ARD, ZDF usw. könnten dann auf Grundfunktionen reduziert werden, allerdings mit. Kündigungsfristen 1 bis 2 Jahre.
Gremienwahl "durch das Volk" wäre zulässig, weil nirgends untersagt.


Und jetzt kommt eine anderweitig erarbeitete Wahrheit: Recht zum "Anbieterwechsel" statt ARD, ZDF usw.
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Wegen Kündigungsfristen dauert das, wenn überhaupt, mehrere Jahre... Was ginge sofort für das legale Ende der Zwangsabgabe?

Sofern es eine bessere anderweitige nicht rein kommerzielle Versorgung mit politisch neutraler Information gibt, so ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht vom 18. Juli 2018 ausdrücklich nicht über die Handlungsfreiheit entschieden worden, weil nicht Beschwerden-Gegenstand. Des weiteren, damals gab es diese Option sowieso nicht.

Nur sollte für die Alternative irgendeine laufende Zahlung dafür erfolgen - vorzugsweise mit Sozial-Staffelung, um "edler" zu sein als die Zwangsabgabe für ARD, ZDF usw.

Das Nötige für "Anbieterwechsel" Ist verfügbar seit 2024 (Aufbau 2023). Das wird sich noch intensiv bemerkbar machen.


Unterdessen werden die Startlöcher gebuddelt
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für bundesweite Landesverfassungsbeschwerden gegen neue Gesetze. Die Rechtsgrundlagen sind aus diesem Thread ersichtlich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2024, 12:39 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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l
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Ich wünsche mir auch, dass diesen Zecken der Garaus gemacht wird. Aber wie verhält es sich mit der Kündigung des zukünftigen MP zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass jeder Wohnungsinhaber 18,36 € zahlen muss?*** So argumentiert man auf der Website der Deutschlandfunks (verlinken werde ich auf solche Seiten nicht).***


Edit "Bürger": Diese Frage/ "These" ist doch schon in den Vorkommentaren behandelt/ gegenargumentiert. Aus dem Urteil des BVerfG geht nicht hervor, dass rechtlich im jeweiligen Bundesland nicht mehr existente "Landesrundfunkanstalten" dort einen Finanzierungsanspruch hätten. Einige Artikel/ Audios von "Deutschlandfunk" dazu sind oben ebenfalls bereits verlinkt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2024, 14:43 von Bürger«
Ein Eintrag hier ist wirkungsvoll, denn er wird gelesen: https://de.trustpilot.com/review/www.rundfunkbeitrag.de?sort=recency

  • Beiträge: 2.385
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Alles Bluff - Deutschlandfunk, das sind ja Kollegen, ebenfalls "lffendlich-(un)-rechtlich".
Obgleich nicht voll zu vergleichen.

Manipulation: Es geht darum, dass die Leute nicht wegen der Rundfunkabgabe AfD wählen sollen im Herbst.

Nirgends wird so viel gelogen wie nach der Jagd und vor Wahlen.


Wenn man lange genug posaunt, dass die Erde eine Scheibe ist, so glauben über 90 Prozent vermutlich auch heutzutage wieder, dass die Erde eine Scheibe ist und dass die Kugel-Behauptung eine Erfindung / Verschwörungstheorie  ist von "populisitschen rechtsextremen Parteien".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2024, 00:40 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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