@pinguin - wegen links-grün- Verfassungswidrigkeit der Sender:
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In anhängigen Musterverfahren wird dies bereits vorbereitet.
Die Protestempfänger werden informiert, dass nach ihrem üblichen Abwimmel-Textbaustein dann sofortige Verfassungsbeschwerde zulässig ist, aber auch immer bei der EU-Kommission aus mehreren Gründen die Aufkündigung der Bewilligung von 2007 und Antrag, EuGH-Verfahren zu beantragen.
Da das Verfassunsgsgericht dann erstinstanzlich wäre, sei die Vollstreckung auszusetzen bis zum Entscheid.
Der kann dauern, wenn 200 Seiten Gutachten angehängt sind.
@profät : der "schwarz"-Kommentar EU-Recht
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Von EU-Recht haben die meisten Richter fast null Ahnung - mittleres Alter 50 Jahre -
von Verfassungsrecht zwar mehr, aber ebenfalls nur eher rudimentär - geringer Uni-Lehrstoff und weitgehend erloschen.
Ein Kommentarwerk ist ein Hammer, den der Normaljurist gar nicht bedienen kann mangels Rahmenkenntnis.
@pinguin hat das Selektieren im Griff. Das Verzetteln in exotische Jura ist ja nicht die Strategie.
Wir konfrontieren die Richter mit unserer Sicht und der Richter hat mit seinen rund 3 Stunden Erlaubnis pro Fall keine Chance, sich einzuarbeiten, und keinen Willen bei rund 500 Euro Streitwert.
Natürlich hat jedes Verwaltungsgericht einen Kundigen für EU-Recht, aber der ist nicht in der gleichen Kammer und der ist rar und überlastet....
Wir setzen also unsere Rechtsmeinung in die Akte und der ARD-Jurist hat erst recht keine Ahnung und umgeht die Bearbeitung, wir Bürgerrechtler aber fordern den Intendanten immer neu auf, gegen dies Organisationsversagen seine Manager-Pflicht zu erfüllen, weil anderenfalls 30 % der Bürger die Rundfunkabgabe verweigern dürfen.
Und was passiert dann? Wir Bürgerrechtler sind reich an kreativen Ideen. Psssst - Freind liest mit.
Und, @profät , Vorlagefrage Art. 267 AUEV zum EuGH beim Landesverfassungsgericht,
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kann man machen, je komplexer, desto besser.
Da ist das Ahnunghaben teils besser, teils noch weniger.
Landesverfassungsrichter hört sich großartig an, jedoch ganz unterschiedlich - NRW hochwertig, in Brandenburg aber war sogar ein Filmemacher bis vor kurzem Landesverfassungsrichter -
sozusagen "Volkes Richter", "Geschworene"
- Laien-Beisitzer, gibt es sogar wohl immer noch beim VG, Beispiel Saarland.
Bei einem Prozess eines der Bürgerrechtler aus unserem Kreis war die sogar eingenickt. Bürgerrechtler-Anfechtung des Urteils - daraufhin die Antwort, sie habe nur die Augen zugehabt, habe aber nicht geschlafen.
Schon wahr, beweiskräftig laut geschnarcht hat sie nicht, berichten Zeugen.
Was wir so alles erlebt haben mit unseren heiß geliebten Textbaustein-Richtern, ist Doku-reif für 1000x zum Totlachen.
Und, stimmt, nun könnte man 12 Monate lang Verfassungsbeschwerde in Brandenburg und Berlin machen
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gegen den neuen RBB-Staatsvertrag. An Fehlern fehlt es nie bei ARD, ZDF usw. und das hätte feine Hebelwirkung, das Gesamtsystem vielleicht zu kippen durch Ausweitung zur EU-Kommission / EuGH.
Aber wo ist der Förderkreis für minimale Finanzierung der vielen Arbeit für Musterverfahren, so krallen-intensiv gemacht, dass sie wirklich weh tun und das Imperium nicht nur kitzeln.
Das Kernproblem von Minimalfinanzierung ist jahrelang und bis heute ungelöst.
OFF TOPIC: Datenschutz - Dr. Binder - nun Leipzig?
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Wird die Immobilie in Potsdam, wo er war, mit verkauft beim aktuellen Sanierungsverkauf durch RBB?
Wie geht das eigentlich, dass der Herausgeber des Kommentarwerks - "Beck'scher Rundfunkrechtlicher kommentar" mit den vielen ARD-Juristen als Autoren, dass er obendrein Datenschutzbeauftragter ist? Hat er Doppelhirn, links darf er nichts verlautbaren - Datenschutz - , rechtes Gehirn muss alles verlautbaren, weil Wissenschaftler..
- beispielsweise Kritik an sich selbst, falls er seinen Datenschutz-Job mal nicht gut genug machte?
"Vertraglich angeordnete Schizophrenie" ist ein dem deutschen Recthssystem unbekannte Klauselform, als Grundrechteverstoß zudem sicherlich unzulässig jedenfalls im Bereich des Öffentlichen Rechts.
Könnte man ja auch mal erfragen. Mal schaun, MDR ist gerade aktuelles Bürgerrechtler-Thema.