Liebe Mitstreiter,
darf ich Euch mitnehmen auf eine fiktive Reise ins Land der Absurditäten? Da wird einer verfolgt, weil er aus vielen gut nachvollziehbaren Gründen dem NDR kein Geld in den Rachen werfen will? Er zahlte nie, verklagte sogar den NDR, aber jetzt wird ihm Angst und Bange!
Der fiktive Blacky“ (wegen der schwarzen Streifen auf allen fiktiven „Dokumenten“), ein wackerer Schleswig-Holsteiner, hat nun Post vom Gerichtsvollzieher bekommen und sollte erst einmal eine Vermögensauskunft abgeben.
Backy hat nie Zwangsbeiträge bezahlt und möchte diese Position auch beibehalten, jedoch ohne mit seinem kleinen Einzelunternehmen und seiner Familie unterzugehen.
Nun nahte der Termin zur Vermögensauskunft und der fiktive Blacky erschien. Die Position zu erscheinen, aber quasi nichts zu sagen außer „Name und Dienstgrad“ wie ein Kriegsgefangener hat ihm nichts gebracht, denn der Gerichtsvollzieher sagte ihm, dass egal ob er eine Vermögensauskunft abgebe oder nicht er auf jeden Fall im Schuldnerregister lande.
Fall eine Vermögensauskunft abgegeben würde, dann allein schon deswegen. Zu gewinnen gibt es da also nichts, es sei denn der fiktive Blacky zahlte.
Der Gerichtsvollzieher erließ am 2.12. eine „Eintragungsanordung gem. §882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO“, die Blacky dann einige Tage später mit gelbem Brief zuging.
Binnen 14 Tagen muß Blacky nun widersprechen. Aber gern gut begründet … damit dann auch das Ding niedergeschlagen ist.
Leider hat Blacky nun auch wenig Zeit und kann sich nicht (mehr) in alle rechtlichen Winkelzüge oder Details seines eigenen Falls einlesen und entsprechend antworten. Zu viel Zeit und Kraft hat Blacky schon geopfert, so langsam geht es ans „Eingemachte“.
Die Familie sagt „zahlen“ …
Auch Dritte raten Blacky, auf jeden Fall jetzt zu zahlen, um den Eintrag zu vermeiden und dann hinterher das Geld mittels „Folgenbeseitigungsklage“ wieder zu erlangen.
Blacky traut dem Braten aber nicht … wenn er jetzt zahlte, wer garantiert, dass er das Geld jemals wiedersieht?
Also, zu zahlen möchte der fiktive Blacky vermeiden, da er erstens schon zehn Jahre nicht gezahlt hat (da es ja rechtswidrig ist) und zweitens weil er glaubt, dass was auch immer gezahlt wurde, nie wieder zurück zu bekommen ist.
Er erinnert sich an ein Zitat aus „dem Forum“:
„Stell Dir vor, Du bist alleine im Wald und isst eine Wurst. Plötzlich kommt ein sehr hungrig aussehender Hund auf Dich zugeschossen. Du wirfst ihm die Wurst zu und sagst: "Die kriegst Du aber nur unter Vorbehalt, die bringst Du mir nächste Woche wieder, verstanden?“
Abgesehen davon, würde bei einem „Vollstreckungserfolg“ der NDR dem fiktiven Blacky gleich die nächsten Forderungen stellen, nach dem Motto „kleiner Finger, ganze Hand“?
Falls der fiktive Blacky zahlen sollte, macht es Sinn, nicht an die vollstreckende Behörde bzw. den Gerichtsvollzieher und auch nicht an den Beitragsservice, sondern an das gemeinsame Bankkonto aller Landesrundfunkanstalten zu zahlen? Was ändert sich da an den Rechtsfolgen?
Wer garantiert aber andererseits, dass mittels der „Folgenbeseitigungsklage“ die Eintragung ins Schuldnerregister wieder rückgängig gemacht wird, wer garantiert einen sauberen Schufa-Eintrag?
Es muß aber doch einen Musterbrief-Ausweg geben? Oder?
Vorbei sind Gerichtsverfahren vor dem VG, Demos in Berlin, Anwälte und Professoren auf seinem LKW, mutige Reden …
Was soll Blacky nur tun, um sich, seine Familie und seine Angestellten zu schützen?
Kraft sich in den eigenen Fall und rechtliche Feinheiten detailliert einzuarbeiten hat Blacky einfach nicht mehr …
Was soll der fiktive Blacky tun?
Mit liebem Gruße – ein Freund des fiktiven Blacky.
Zahlt nicht, sondern lest die Streitschrift von Dr. Frank Hennecke! Der Rundfunkbeitrag ist unerträglich!