Es gibt einen besonderen Weg, die Rundfunkabgabe neu zum Thema der Verfassungsgerichte zu machen.
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Hier nichts über das Wie - Feind liest mit. Es ergeben sich in diesem Kontext folgende erste Fragen. Vielleicht wird in diesen Tagen einiges nachgetragen.
A1. "Gewissensgründe" beim Entscheid BVerfG 18. Juli 2018:
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A1.a) War irgendeine Verfassungsbeschwerde "ausgewählt" worden, bei der die Verweigerung aus Gewissensgründen das zentrale Thema war?
A1.b) Ist das BVerfG im Entscheid auf Gewissensgründe vertieft eingegangen?
A2. Wenn etwas Wesentliches über Gewissensgründe vorkam, war das dann überhaupt fundamental richtig beantragt worden?
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A2.a) Man musste nicht die Forderung einer besonderen "Gewissensgründe-Klausel" beantragen.
A2.b) Man musste im Vorverfahren beantragen:
"Befreiung wegen Oberkategorie Härtefall § 4 Abs. 6 RBStV,
Unterkategorie "Gewissensgründe".
A2.c) Damit hätte das BVerfG über den subjektiven Einzelfall entscheiden müssen - tun Richter ungern. Also hätte es Leitlinien in den Entscheid schreiben müssen, ab wie viel "empfundener Härte" das Gewissen befreien dürfe.
A3. Gewissensgrund-Befreiung erfordert eine "schweigepflichtige Prüfkommission".
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A3.a) Wie sich aus dem besonders hochwertige (ja!) Datenschutzbericht des RBB ergibt, sind die Daten beim doppelt falsch benannten "Beitrags"-"Service" gegen telefonisches Aushorchern nicht annähernd ausreichend geschützt.
Folgewirkung ist wie bei der schlecht geschützten Militärpersonen-Akte: Für Verweigerer eine "schweigepflichtige Prüfkommission".
A3.b) Nun die Frage: Hat dies jemals jemand in unserer Kenntnis konkret beantragt und vor Gericht ausgefochten? Wenn ja, mit welcher Begründung wurde es verweigert?
(ganz anderes Thema:)
A4. Ist die hohe Altersversorgung der ARD-ZDF-Führungskräfte steuerlich wohl richtig behandelt?
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A4.a) Die Frage lautet: Handelt es sich um Verschieben von "steuerlichem Einkommen" ohne Einkommensteuer per Auslagerung in der Altersversorgung?
Hier wurden Fakten publiziert über Herrn Thomas Buhrow (nicht "Tom"):
In Erinnerung ist - Irrtum vorbehalten: Offiziell "nur" 0,4 Millionen Euro jährlich; tatsächlich im Rechnungswesen mal 1,0 Euro Abgang für ihn im Jahr (2021), einmal wohl sogar 1,7 Millionen.
Wo ist die Quelle für präzise Zahlen? Vielleicht rundfunk-frei.de ? Wie lauten die präzisen Zahlen?
A4.b) Wie lautet aktuell die Besteuerungsregel für Altersversorgung für die nächsten 1 bis 20 Jahre?
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Bleibt dann ein Teil immer noch steuerfrei, und wenn ja, wie lautet die Zukunft dafür? - Die Frage ist also, ob Altersversorgung eine echte Ersparnis von Einkommensteuer bedeutet oder nur eine Verlagerung in die Zukunft.
A4.c) Gibt es steuerliche Regeln, wonach eine unverhältnismäßig hohe Einstellung in die Altersversorgung anteilig der Einkommensbesteueung zu unterwerfen ist?
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Irgendeine Regelung müsste es geben. Anderenfalls könnte ein Manager sein Vertragseinkommen mit 1.000 € monatlich vereinbaren, seine Altersversorgung mit monatlich 1 Million bedienen lassen und seinen Lebensunterhalt mit Darlehn aus dem Altersvorsorge-Kapital luxuriös bedienen - und alles ohne Einkommensteuer. Verdeckbar wäre das durch eine Umwegkonstruktion mit beleihbarer Lebensversicherung.
Da muss also eine Missbrauchsgrenze sein. Wo liegt sie?
A4.d) Wie ist die ARD-ZDF-Altersversorgung sicherheitentechnisch konstruiert?
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Gesetzt den Fall, alle Sender werden von den Landesregierungen zahlungsunfähig gestellt - wegen Staatsferne können die überversorgten Senioren dann nicht unbedingt auf Abdeckung rechnen.
Sie erhalten dennoch dies Geld, sofern die "Betriebsrenten" für sie in einen externen kollektiv garantierten Fonds eingezahlt wurden. Wenn ja, zahlt dieser auch, wenn alles Sender nicht mehr sind, sondern durch Auffanggesellschaften - andere Rechtsperson - gerettet werden mussten?
Anderes Thema:
A5. Wurden Dr. Henneckes Argumente -wirklich eingebracht in einer der "ausgewählten" Verfassungsbeschwerden beim Entscheid BVerfG 18. Juli 2018?
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A5.a) Soweit hier in Erinnerung, wurde nur durch die beiden haupt-maßgeblichen Anwaltskanzleien der Einwand intensivst vorgetragen, den ich hier als "Geuer-Einwand" bezeichne: Ist eine Steuer, weil alle zahlen müssen, usw.usw.,, und diese Steuer ist im Grundgesetz den Ländern nicht bewilligt.
Die Argumentation von Dr. Hennecke ging einen Schritt weiter: "Ist eine
'Realsteuer', vergleichbar der Grundsteuer, nur eben nicht bei den Eigentümern, sondern bei den jeweiligen 'Besitzern' des Immobilienwerts erhoben." (Solche Steuer war in Frankreich bis 2021 jahrzehntelanges Gesetz; vielleicht auch in mehreren USA-Bundesstaaten. Gibt es also. Geht also.)
Zwangsrundfunk – Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt (Hennecke)https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35696.0Dies ist seit Ende 2022, Anfang 2023 in die Erörterung intensivst eingeführt worden - auf Grundlage auch der weitergehend vertiefenden Dissertation der Universitätsdozentin Frau Dr. Michelle Michel:
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0A5.b) Ist das Bundesverfassungsgericht im Entscheid vom 18. Juli 2018 auf das Argument "
Realsteuer, grundsteuerartig vom Immobilienbesitzer erhoben" überhaupt eingegangen? Wenn ja, in welchen Randnummern? Wortlaut?
A6. "Typisierung"
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A6.a) Das Bundesverfassungsgericht dürfte im Entscheid vom 18. Juli 2018 insoweit wohl einen rechtswissenschaftlichen Fehler gemacht haben. Typisierung ist wohl nur für die Bemessung zulässig - beispielsweise Stufentarif der Erbschaftssteuer.
Typisierung, beispielsweise für Inkasso-Erleichterung... erlaubt aber nicht, Grundrechte zu missachten - hier das der "Informationsfreiheit".
A6.b) Hat das Bundesverfassungsgericht im Entscheid vom 18. Juli 2018 diese rechtswissenschaftliche Grundsatzfrage überhaupt erkannt und erörtert? In welcher Randnummer? Kurzes Zitat dann bitte hierher.
Soweit hier erinnerlich, hat das Bundesverfassungsgericht diese Problematik damals nicht behandelt, sondern hat Typisierung einfach - unzulässig - auf Grundrechte-Einschränkung angewandt, als ob das selbstverständliche Rechtswissenschaft ist. Ist es mitnichten.
A5.c) Richter sind gewohnt, mit Richterschelte zu leben. Bürger sind gewohnt, sie zu belegen. Ans Werk!
Anderes Thema:
A7. Bayerische Landesmedienanstalt: Etwaige Zensurfälle bitte zitieren:
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A7.a) Wir kennen Fälle bis zum Absurdistan, wenn also eine winzigste Landesmedienanstalt gewaltige Millionen-Bußgelder gegen Google festsetzen wollen könnte. Die winzigen interessieren nicht. Nur für die großen lohnte das Sammeln.
uns fehlt dabei noch intern Analoges für die sehr wesentliche Bayerische Landesmedienanstalt.
A7.b) Zwecks Komplettierung benötigt: Fundstellen in den Medien, wo und wie diese Anstalt vielleicht ebenfalls bemüht war, auf die
Inhalte von Sendern Einfluss zu nehmen, beispielsweise in Corona-Zeiten das Hemmen von Gegenmeinung.
Nur kurze Zitate hilfreich, keine längeren Presseauszüge, damit diese Thread nicht verwässert wird.
Dies ist ein "Arbeitsthread".
Die Breite der Fragestellungen lädt ein zu Diskussion und Einbringen von Meinungen. Das kann / soll / will man nicht völlig vermeiden. kommentierender Text muss aber unbedingt auf kürzeste Kürze gestraft werden.