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Autor Thema: "Vollstreckungsankündigung - bevorstehende Türöffnung" (NRW) > Wie weiter?  (Gelesen 797 mal)

S
  • Beiträge: 14
Einen schönen guten Tag in die Runde,

Person A behauptet, noch nie gezahlt zu haben, und man möge es ihr glauben. Die Konsequenzen? 2 Einträge ins Schuldnerverzeichnis, die mittlerweile verjährt sind, bei der Schufa ist Person A Stand jetzt demnach eintragslos.

Doch jetzt geht alles wieder von vorne los. Das kennt Person A ja schon, doch jetzt bei ihr Zuhause herumwühlen? Menschenskinder!
Angefügt das Schreiben der städtischen Vollstreckungsbehörde "Vollstreckungsankündigung - bevorstehende Türöffnung".

Dazu zunächst einmal zwei Fragen vonseiten Person As:

1) Gibt es im Forum Erfahrungen mit zwangsweisen Türöffnungen aufgrund nicht gezahlter GEZ-Forderungen?

2) Wie wahrscheinlich ist es, dass Vollstreckungsbeamter B Gebrauch von einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss machen wird? Wäre es ein Leichtes für Vollstreckungsbeamten B, diesen zu erhalten? Gibt es dazu ebenfalls Erfahrungen?

3) Person A flüstert mir schon wieder ins Ohr und sagt, ich solle es weitersagen, also tue ich was mir aufgetragen, obwohl ich selbst mit diesem lästigen Beschäftigwerden überhaupt nichts zu schaffen habe: Person A flüstert: "Sie werden kein Geld sehen, sie werden keine wertigen Sachen vorfinden. Und mich schon mal gar nicht."

Danke im Voraus an euch (von Person A kommend), die ihr so engagiert auftretet gegen diese Seilschaft zwischen Politik und Medienunternehmerei.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2023, 17:36 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...zunächst nur auf die Schnelle und um Wiederholungen zu vermeiden :angel:

Insbesondere gilt es das Landes-Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. Landes-Verwaltungsvollstreckungsgesetz und insbesondere auch die diesbezügliche Verwaltungsvorschrift zu verinnerlichen und darauf aufbauend zu reagieren... ;)
Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14126.0

Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36905.0
speziell zu den Vorschriften siehe dort auszugsweise unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg220969.html#msg220969
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221010.html#msg221010
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221012.html#msg221012
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221138.html#msg221138

Ein weiteres aktuelles, jedoch auf etwas anders gelagerten Fall in anderem Bundesland bezogenes Beispiel, welches auf hiesigen Fall in NRW noch angepasst als Grundlage für eine Gegenwehr dienen könnte, siehe u.a. unter
Vollstreckungsankündigung Stadt P. nach Umzug NRW > SH (NDR für WDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221206.html#msg221206

Im hiesigen Fall der offensichtlich bereits weitestmöglich fortgeschrittenen Vollstreckung dürfte Person A vmtl. keinerlei Zeit für "Geplänkel" mit der Vollstreckungsstelle haben, sondern müsste wohl unverzüglich alle effektiven Register ziehen.

Für wann ist der fiktive "letzte Termin" anberaumt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2023, 17:42 von Bürger«
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o
  • Beiträge: 1.443
Das ist erstmal nur ein Wisch, dieser Zettel. Steht auf der Rückseite etwas?

Dieses "Termin!" und das gesamte Briefdesign ist peinlich für die Stadt. Wie Werbepost.

Eilrechtsschutz usw. wäre fiktiv vonnöten und wohl auch kein Hexenwerk.

Person O fragt noch: Kann einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss widersprochen werden? Der V-Mann bekommt sowas nicht einfach so, wenn er mal bissl rumjammert...


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Ich kann nur wieder einmal darauf verweisen, daß die einzig erfolgversprechende Maßnahme die sofortige Klage vor dem VG Gelsenkirchen gegen die Stadt B. auf Unterlassung der Vollstreckung wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen ist.

Ich habe im Forum in vielen anderen Beiträgen hierzu auch umfangreich Argumente vorgetragen, die zur Begründung eienr solchen Klage dienen können. Es gibt keinen denkbaren Grund, bei einer angekündigten Vollstreckung wegen Rundfunkbeiträgen mit der juristischen Gegenwehr so lange zu warten, bis der Vollstrecker vor der Tür steht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2023, 21:00 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

S
  • Beiträge: 14
Das ist erstmal nur ein Wisch, dieser Zettel. Steht auf der Rückseite etwas?
Auf der Rückseite findet sich nur noch die sogenannte Aufstellung der Betreibungsforderungen. In absteigener Reihenfolge sind gelistet:

Hauptforderung Summe X , Mahngebühren/sonstige Nebenforderungen Summe X
Forderungsbetrag Summe X
(Absatz)
Gebühren und Auslagen der Vollstreckung Summe X
Gesamtbetrag aller Forderungen Summe X

Für wann ist der fiktive "letzte Termin" anberaumt?
Die Vollstreckung bei Person A soll im nächsten Monat geschehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2023, 01:37 von Bürger«

q
  • Beiträge: 356
Meine nachfolgend verlinkten Beiträge könnten in diesem Fall möglicherweise hilfreich  sein:

Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221012.html#msg221012
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid (Saarland) > Wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36699.msg220840.html#msg220840
mit dortigem Musterschreiben an eine Stadtkasse in NRW
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36699.msg220059.html#msg220059




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2023, 01:34 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

S
  • Beiträge: 14
Wird sich Person A morgen der Reihe nach durchlesen. Sie lässt recht herzlich danken.


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Z
  • Beiträge: 1.473
Die Frage wäre ja auch: Bei einer Sachpfändung ist ja gar nicht klar, wem die zu pfändenden Sachen gehören, wenn der Betroffene nicht alleine wohnt, und selbst dann könnte er sich einzelne (wertvolle) Dinge geliehen haben oder es gibt noch einen Eigentumsvorbehalt, weil die Sache noch nicht abbezahlt ist.
Solange also keine Goldklumpen rumliegen und Bargeld gehortet wird, oder ein Kraftfahrzeug auf den Betroffenen zugelassen ist, dürfte eine Sachpfändung ins Leere laufen. Der Schlosser, der die Tür öffnet, will ja auch noch (vorab) bezahlt werden.
Man muß sich auch mal klar machen: Sachpfändung bedeutet, verwertbare Sachen mitzunehmen und diese dann zu versteigern, wenn der Betroffene sie nicht "auslöst".
Was lohnt sich mitzunehmen? Autos, Motorräder, E-Fahrräder, Kunstwerke, Geld, Gold, Silber, Antiquitäten, teures Hobbyzubehör. Wenn da noch ein Möbelwagen vorfahren soll (die Packer kosten auch noch vorzustreckendes Geld), was sollen die also für den Betrag mitnehmen wollen?
Sicherheitshalber könnte ja auch ein unübersehbarer Zettel im Flur hängen: "Alles Inventar ist Eigentum von Person xy, welches dem Bewohner leihweise zur Verfügung gestellt wurde."
Wenn der Bewohner nicht da ist, dann könnte nur noch ein Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides die nächste Eskalationsstufe sein.


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Mir fiel noch was ein, warum das eine leere Drohung, bei Nichtanwesenheit die Tür gewaltsam zu öffnen sein könnte: Der Schlosser macht ja einen Schaden an fremden Eigentum, denn der Schließzylinder und die Schlüssel sind ja Eigentum des Vermieters. Hier hätte ja sogar der Vermieter Anspruch auf Unterlassung der Beschädigung seines Eigentums, wir haben es ja schließlich nicht mit Gefahr in Verzug zur Festnahme eines Straftäters, zur Bergung eines Opfers oder einem Feuer zu tun. Ich weiß noch, wie bei einem Feuerwehreinsatz die Tür eines längst evakuierten Mieters aufgebrochen wurde, den Schaden hat tatsächlich die Feuerwehr bzw. das Land bezahlt.
Wenn ich von Türöffnungen durch den Gerichtsvollzieher was gehört und gesehen habe, dann war das die gerichtliche Räumung mittels Räumungstitel, Ausbau des Strom- und Gaszählers wegen Nichtbezahlung des Verbrauchs.


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Querverweis: wegen dem Zugang zu einer Wohnung?
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2023, 12:27 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.443
 Bitte keine NebelkerZen Zünden und falsche Hoffnungen wezken.

Der GV kommt rein, der Schuldner für die Bruchschäden (auch an der Hauseingangstür) auf. Der/die/das Eigentümer muss den Ärger hinnehmen.

Im freundlichen Falle klingeln sich GV und sein Schlüsseldienst ins Haus rein und tauschen das Schloß der Wohnungstür aus. Das nunmehr obdachlos gewordene Rundfunkopfer darf zu den Bürozeiten des GV den Schlüssel abholen und sich angaffen lassen.

Und der allein verantwortliche Intendant* der zuständigen Landesrundfunkanstalt hat positives Unrecht und Machtmissbrauch begangen. Das wird mal richtig übel enden oder wenigstens pejorativ in den Geschichtsbüchern stehen. Mit Vor- und Nachnamen.

Wenn es das ist, womit ein Intendant einer Landesrundfunkanstalt seinen Namen auch post mortem verbunden sehen möchte, wenn er mal in einer Bachelorarbeit im Jahre 2090 als großes(!) Zahnrad eines  Schattenstaats erwähnt werden möchte... bitte sehr.

(Zahnräder der 1950er Jahre der alten BRD kommen jetzt auch zur namentlichen Erwähnung. Ist ja nicht so, dass nur N**is und böse DDR-Bonzen benamst würden und nach 1945 bzw. 1990 ein "Datenschutz" für tote natürliche Personen gälte.  Herr Holzamer vom ZDF steht bereits im Scheinwerferlicht... Geschichtliche Erinnerung geht immer weiter...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2023, 11:38 von ope23«

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  • Beiträge: 565
Das Schreiben kommt von der Stadt. Die Stadt liegt gem. Thread-Überschrift in NRW.
In NRW bekommt man von der Stadt mehrere Drohbriefe. Danach wird die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher beantragt.
Wie ich das sehe ist das das letzte Schreiben vor dem Antrag beim GV.
Die zwangsweise Türöffnung ist eine leere Drohung der Stadt.


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