Die Frage wäre ja auch: Bei einer Sachpfändung ist ja gar nicht klar, wem die zu pfändenden Sachen gehören, wenn der Betroffene nicht alleine wohnt, und selbst dann könnte er sich einzelne (wertvolle) Dinge geliehen haben oder es gibt noch einen Eigentumsvorbehalt, weil die Sache noch nicht abbezahlt ist.
Solange also keine Goldklumpen rumliegen und Bargeld gehortet wird, oder ein Kraftfahrzeug auf den Betroffenen zugelassen ist, dürfte eine Sachpfändung ins Leere laufen. Der Schlosser, der die Tür öffnet, will ja auch noch (vorab) bezahlt werden.
Man muß sich auch mal klar machen: Sachpfändung bedeutet, verwertbare Sachen mitzunehmen und diese dann zu versteigern, wenn der Betroffene sie nicht "auslöst".
Was lohnt sich mitzunehmen? Autos, Motorräder, E-Fahrräder, Kunstwerke, Geld, Gold, Silber, Antiquitäten, teures Hobbyzubehör. Wenn da noch ein Möbelwagen vorfahren soll (die Packer kosten auch noch vorzustreckendes Geld), was sollen die also für den Betrag mitnehmen wollen?
Sicherheitshalber könnte ja auch ein unübersehbarer Zettel im Flur hängen: "Alles Inventar ist Eigentum von Person xy, welches dem Bewohner leihweise zur Verfügung gestellt wurde."
Wenn der Bewohner nicht da ist, dann könnte nur noch ein Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides die nächste Eskalationsstufe sein.