Autor Thema: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten  (Gelesen 11159 mal)

Offline nieGEZahlt.82

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Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« am: 07. Januar 2023, 18:00 »
Nachdem eine fiktive Person neulich darüber schwärmte, seit März 2019 keine unliebsame Brieffreundschaften zu haben, wurde ihm doch etwas mulmig als kurz vor Sylvester, dem Datenabgleich sei dank, wieder unliebsame Post ins Haus flatterte.

Diese Person dachte an ein Versehen, und hilfsbereit wie die Person halt ist, wurde die Sendung zeitig bei einer Postfiliale abegeben.
Nachdem sich nun heute wieder eine traurige Nachricht in seinem Kasten fand und sich die Person erneut in diesem Thread belesen hat, mit Hinweis auf ein "neues modifiziertes Mahnverfahren", entschloss sich diese fiktive Person, etwas früher "umzuziehen".

Sobald die Person etwas Neues zu verlauten hat, wird hier berichtet.

P.S.: Bei der fiktiven Person "Strauchdiebschreck" scheint es wohl nicht mehr zu funktionieren.


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« Letzte Änderung: 08. Januar 2023, 00:06 von Markus KA »

Offline 23jenny23

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Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #1 am: 12. Januar 2023, 14:31 »
Fiktive Person P könnte sich vor einigen Jahren durch eine Meldung eines Umzugs auf der Homepage des BS zu einer anderen Person mit dessen Beitragsnummer vom BS abgemeldet haben, aber nie umgezogen sein.

Nun soll laut Medienberichten in Bayern in den nächsten Tagen aufgrund eines Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldebehörde ein Schreiben an alle gemeldeten Personen rausgehen, die keinen Beitrag bezahlen.

Wie sollte in diesem Falle Person P mit diesem Schreiben des BS umgehen?
Soweit in den Pressemeldungen zu lesen ist, solle man "auf jeden Fall reagieren", da man dem BS ja aufgrund des Abgleichs bekannt ist.


Edit "Bürger": Wichtige Hinweise u.a. oben rechts nicht beachet (Platzhalter "Person A" etc.) > ausnahmsweise angepasst.
Bezüglich der Angstmache-Berichte über die Anschreiben aufgrund des wiederholten Meldedatenabgleichs siehe u.a. unter
GEZ 2023 - Rundfunkbeitrag doppelt abgebucht? Wer jetzt reagieren sollte (12/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36825.0
Zum dritten Mal in zehn Jahren - Großer Meldedatenabgleich mit dem BS (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36645.msg219786.html#msg219786

[...]
Edit "Bürger": [...] Im Übrigen "muss" niemand irgendwas - außer mit den Konsequenzen leben ;)
"In Zeiten von Datenschutz" würde man doch einer Stelle, die den Anschein erwecken will, "offiziell" zu sein, welche jedoch namentlich nirgendwo öffentlich bekanntgemacht und noch dazu "nicht rechtsfähig" ist, nicht irgendwelche persönlichen Daten herausgeben oder durch eine Antwort auch nur implizit den Zugang eines solchen sehr wahrscheinlich nur formlos mit einfacher Briefpost versendeten und obendrein gesetzlich überhaupt nicht vorgesehenen, rechtsunverbindlichen Schreibens und damit auch die Anschriftsdaten bestätigen... ::)
Es wird Zeit, sich zunächst erst einmal eingehend mit den Inhalten des Forums und dem prinzipiellen Ablauf zu beschäftigen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0



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« Letzte Änderung: 13. Januar 2023, 11:51 von Bürger »

Offline PersonX

  • Beiträge: 4.011
Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #2 am: 12. Januar 2023, 15:16 »
Soweit in den Pressemeldungen zu lesen ist, solle man "auf jeden Fall reagieren", da man dem BS ja aufgrund des Abgleichs bekannt ist.
Ist das so?

"Kartei-Leiche" beim EMA (Behörde A)? -> Somit bekommt der BS (Was ist das überhaupt?) mit dem Abgleich Daten einer "Kartei-Leiche", welche "vergessen" hat, einen Umzug dort bei Behörde A "sauber" mit Daten zu hinterlegen.
->
Beachte: Es sind keine Daten einer Behörde A, sondern Daten von echten Personen, welche diese bei einer Behörde A eintragen lassen. Was die Behörde A nicht macht ist diese Daten zu prüfen.
-> So eine Art von Prüfung erfolgt erst, wenn es zu einem Fehler im System kommt, z.B. eine Person unter den Daten, welche Sie selbst geliefert hat, nicht erreichbar ist.
--> Also wenn es "Rückläufer" oder "Rückfragen" anderer Behörden oder Stellen an die Behörde A gibt. Das kann z.B. auch durch eine Krankenkasse ausgelöst werden oder durch ein Job-Center ... oder diverse Stellen, welche mit den Daten der Behörde A nichts anfangen können.

--> Daraus folgt, sofern also Daten übermittelt werden, dass diese erst einmal als ungeprüft gelten. Sofern nicht eine Person Amtsträger A1 einer Behörde A vor Ort war oder durch eine weitere Person Amtsträger A2 einer anderen Stelle diese Daten verifiziert wurden.
---> Daraus folgt, wenn also "falsche" Daten übermittelt werden, dass Post an "falschen" Adressen ankommen kann. Mehr auch nicht. Es besteht halt die Vermutung, dass an den eingetragenen Daten bei Behörde A etwas Wahres dran ist.
-> Es wird sich anscheinend darauf verlassen, dass die Qualität der Daten der Behörde A gut ist. --> Das ist jedoch wohl der grundsätzliche Fehler ;)
->Sofern an diesen Adressen Personen sich nicht verantwortlich fühlen, dann geben diese auch solche Post zurück.
->Sofern also der Wunsch besteht, echte Daten oder echte falsche Daten bei Behörde A zu hinterlegen, dann sollte dort nach jedem Umzug eine Korrektur vorgenommen werden.
Es sollte kein Problem sein -> auch bei Behörde A eine Adresse anzugeben, welche sofern nicht Leistungen bezogen werden sollen, schlicht echte aber im Prinzip falsche Daten enthält.

Anmerkung dazu -> Es geht den Staat im Prinzip gar nichts, an wer wo wohnt. -> Weil das zur staatlichen Verfolgung führt. -> Welche Ausmaße Verfolgung annehmen kann, kann für den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 gesehen werden. Es spielt für Verfolgung keine Rolle woher die Daten kommen. Entscheidend ist nur, dass Daten vorhanden sind.

vgl. Verfolgung ist dabei nichts aktuelles
achgut.com, 05.01.2023
Corona als Kirchenspaltung
https://www.achgut.com/artikel/corona_als_kirchenspaltung


Sofern der Wunsch besteht, Post von staatlichen Stellen zu erhalten, würde wohl ein Datensatz reichen, welcher es ermöglicht, erreichbar zu sein. Der andere Punkt ist die Pflicht zur Krankenversicherung. -> Eine Meldung bei Behörde A führt dazu, dass eine Krankenkasse von einer Pflicht ausgeht. -> Somit hat eine Krankenkasse vergleichbar das Bestreben, Personen per Post zu erreichen.

-> Im Prinzip muss jedoch in der "digitalen" Welt gefragt werden, ob es "wichtig" ist, wo eine Person "real" lebt?
Bereits durch die leichte Möglichkeit der Verknüpfung von Daten kann es zur Verfolgung kommen, insbesondere bei vermeintlichen Minderheiten oder wenn sich die Ziele der Verwaltung eines Staats ändern.


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« Letzte Änderung: 12. Januar 2023, 17:36 von Bürger »

Offline 23jenny23

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Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #3 am: 12. Januar 2023, 22:16 »
Herzlichen Dank für die Informationen!

Wie würde sich fiktive Person P nun am besten verhalten, falls sie in den nächsten Tagen Post vom BS erhalten würde?



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Offline malo

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Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #4 am: 13. Januar 2023, 00:42 »
Nun hat X 2 Briefe vom BS bekommen. Der erst mit einer Zahlungsaufforderung in 2 Wochen. Ein paar Tage später der zweite Brief der nicht geöffnet wurde. Wo dennoch ein Überweisungsträger zu erkennen ist. Soviel zur Vermeidung von Papiermüll und an Mehrkosten. X gedenkt, den zweiten ungeöffnet bei der Post abzugeben und dann eine neue Adresse beim BS anzugeben.


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« Letzte Änderung: 13. Januar 2023, 11:50 von Bürger »

Offline 23jenny23

  • Beiträge: 8
Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #5 am: 13. Januar 2023, 07:29 »
Wie ,auf welchem Weg würde eine fiktive Person P eine neue Adresse beim BS angeben?


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« Letzte Änderung: 13. Januar 2023, 11:49 von Bürger »

Offline PersonX

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Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #6 am: 13. Januar 2023, 10:47 »
Selbst wohl gar nicht, die Adresse ist ja bereits dort. Jetzt gibt es dort einen alten Datensatz A und einen weiteren Datensatz B zum Abgleich. Es fehlt jedoch der Datensatz C für den Umzug. Dieser Datensatz C fehlt, weil beim EMA nicht eingetragen. -> Folglich wird Post versendet an Datensatz B. Kommt diese Post nicht an oder geht verloren, was passiert dann? Entweder es gibt einen Rückläufer oder eben nicht. Im Fall es gibt einen Rückläufer, kommt es darauf an, wie dieser tatsächlich erfolgt und behandelt wird. Es könnte zur Verwerfung des Datensatzes B kommen, wenn der Rückläufer durch die Post sagt "nicht zustellbar".

Ob der Datensatz B, der geliefert wurde, tatsächlich wahr ist oder nicht, hat sicherlich bisher keiner geprüft. Solange Daten beim EMA vorhanden aber eben "falsch" sind, solange sollte an der Stelle, welche das EMA meldet, kein Post-Empfang mit diesen Daten des Datensatzes B, möglich sein. Eine Pflicht für einen "richtigen" Briefkasten gibt es nicht. Wer einen bereithält, tut das erstmal aus freien Stücken. Nur Vermieter sind verpflichtet, einen zu stellen. Der Hintergrund ist, damit dieser Vermieter dort Post an ihre/n Mieter rein stecken kann (stammt aus der analogen Zeit).

Auf welchem Weg etwas neues bekanntgeben? Sofern es keinen Umstand macht, kann der Datensatz B beim EMA gelöscht werden. Dazu müsste dort z.B. "Auszug auf die Straße" erfolgen.  Dann sollte es zeitlichen Verzug geben und eine "neue" Eintragung - jedoch mit der Option, dass keine Daten übertragen werden wegen tatsächlicher Verfolgung. Dieser Antrag muss alle 2 Jahre erneuert werden. Auskunftssperre ist das Suchwort.
Bei Ablehnung muss Widerspruch beim EMA eingelegt werden. Solange der Widerspruch offen ist, sollte eine Weitergabe der Daten nicht erfolgen.

Oder eben ein Eintrag der Daten korrigiert beim EMA ohne Sperre. Dann übermittelt das EMA einen weiteren Datensatz D zum Abgleich.

Was dann passieren kann ist, dass Post an diese neue Adresse geht und dort Fragen gestellt werden. Unter Umständen gibt es eine Forderung für eine Wohnung am Ort des Datensatzes B. Diese kann mit Widerspruch belegt werden. Dann kann das Verfahren dazu eröffnet werden. In diesem wäre wohl zu klären, welche Wohnung überhaupt dort bebeitragt werden soll. Da kann eine Menge Zeit ins Land gehen. Wer solche Verfahren nicht will, der lässt es und findet Wege, eine Adresse so einzustellen, dass die Post dort ankommt, wo dem guten Schein nach es sein müsste.


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« Letzte Änderung: 13. Januar 2023, 11:57 von Bürger »

Offline Zeitungsbezahler

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Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #7 am: 14. Januar 2023, 19:54 »
Wenn Person P sich über den Beitragsservice bei einem Bewohner B mit Beitragsnummer angemeldet hat, dann ist es nur konsequent, wenn Briefe an die behördliche Meldeadresse von P mit "hier unbekannt" zurückgehen, denn dann stimmt ja der behördliche Datensatz offenbar nicht und P ist einer gewissen "Pflicht" (die ja de facto nicht existiert, wenn bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, auch wenn es an einem fiktiven Ort ist) doch nachgekommen. Inwiefern er ggf. gegen meldebehördliche Auflagen verstoßen hat ("wohnt woanders, als gemeldet"), interessiert ja nur die Behörden selbst und die erfahren ja nichts davon...


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« Letzte Änderung: 14. Januar 2023, 21:00 von Bürger »

Offline malo

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Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #8 am: 16. Januar 2023, 12:41 »
Was ist, wenn die Öffentlichen an Adresse A und B Gelbe Brief verschicken und von der Stadt veranlassen, dass ein Beauftragter Geldeintreiber einen Besuch abstattet? Gelbe Briefe gelten als zugestellt. Bei Nichtbeachtung läuft es auf den Gerichtsvollzieher hinaus und eventuell der Vermögensabgabe. Und verweigert man das ebenso, hat man eine gute Aussicht auf einen lauschigen Gefängnisplatz***. Das heißt doch, Adresse A oder B von Person X wird schon die richtige dabei sein. Die Länder passen ihren einseitigen Zwangsvertrag ständig an.


***Edit "Bürger": Immer schön langsam ;)
Das vermeintliche "Damoklesschwert" eines "Gefängnisplatzes" ist so sicher nicht - eher schon die Vermögensauskunft (bzw. Einholung von Drittauskünften).
Merke > In den Bundesländern, in welchen die Vollstreckung via Amtsgericht/ GV erfolgt, ist jedenfalls mir bislang noch kein einziger Fall einer Beuge-/Erzwingungshaft in Sachen "Rundfunkbeitrag" bekannt. ARD-ZDF-GEZ wollen nichts anderes als GELD - und insbesondere nach dem Fall Thiel - keine weitere schlechte Publicity in dieser Angelegenheit. GELD bekommen ARD-ZDF-GEZ am einfachsten durch die Vermögensauskunft bzw. - sofern diese nicht abgegeben wird - durch die Beauftragung der Einholung von Drittauskünften - siehe u.a. unter
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0


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« Letzte Änderung: 16. Januar 2023, 15:41 von Bürger »

Offline Zeitungsbezahler

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Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #9 am: 16. Januar 2023, 13:05 »
@malo: Ja das gilt es ja zu verhindern: Wo gar keine Zwangsanmeldung und gar kein Bescheid hingeht, kann in dieser Angelegenheit auch kein Vollstrecker losgeschickt werden...


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Offline PersonX

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Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #10 am: 16. Januar 2023, 13:45 »
Gelbe Briefe gelten als zugestellt.
Das wird erstmal nicht in Frage gestellt, es hat sich über lange Zeit so eingebürgert.
Die Anmerkung dazu:

Grundsätzlich wird dabei der Vorgang über die Zustellung in einen Kasten auf so einem Zettel geschrieben.
->
Dieser Zettel, welcher als "Urkunde" gilt, -> bedarf vor Gericht einer anderen Entkräftung sprichwörtlich einen Gegenbeweis, dass die "Urkunde" falsch ist. Sprichwörtlich wird sonst dieser "Urkunde", welche einen Ablauf über die Zustellung dokumentiert, zunächst mehr Glauben geschenkt. -> Das zu erschüttern geht mit entsprechendem Aufwand, welchen im Fall des Falls jedoch erst betrieben wird, wenn es um etwas mehr geht.

So eine Zustellung mit Einwurf klappt natürlich, wenn ein Briefkasten mit einem passenden Namen vorhanden ist.
->
Ob dabei der Name und damit auch der Briefkasten tatsächlich zu der Ziel Person gehört, für welche die Post bestimmt ist, das kann in Frage gestellt werden.
Sicherer ist eine Zustellung tatsächlich erst dann, wenn diese persönlich erfolgt und der Empfang sogleich dokumentiert wird. -> Aber trotzdem kann es dabei bei Dopplungen von Namen passieren, dass ein Empfänger noch ohne Kenntnis des Inhalts den Empfang unterzeichnet und erst im Anschluss erkennt, dass diese Post nicht für Ihn bestimmt war.
ein Beauftragter Geldeintreiber ein Besuch abstattet
Sofern die Person an Adresse A nicht wohnt, wird der Geldeintreiber genau das feststellen.Sofern eine Person A an der Adresse A wohnt, welche einen gleichen Namen hat, dann wird der Geldeintreiber das feststellen, wenn er diese Person erreicht.Sofern eine Person A an der Adresse A wohnt, welche einen Briefkasten mit passendem Namen hat, dann wird der Geldeintreiber etwas dann dort einwerfen, wenn er Person A nicht persönlich erreicht.

--> Dabei kann es passieren, dass der Gerichtsvollzieher, zu unterscheiden von einer Person der Stadt, einen Brief einwirft, welcher eine Frist für eine "gütliche Erledigung" Fall 1 enthält und einen Termin X für den Fall 2 der nicht "gütlichen Erledigung". Im zweiten "Fall 2" kann das mit dem Termin zur Abgabe dieser Vermögensabgabe hinauslaufen. Beim ersten "Fall 1" braucht es eine weitere Aktion dazu. Ob es Überhaupt eine Aussicht auf einen lauschigen Gefängnisplatz gibt, hängt inhaltlich etwas vom Auftrag ab, welchen der Gläubiger erteilt hat. Dieser Auftrag sollte im Fall des Falls gesichtet werden, denn "unbegründete" Angst ist ein schlechter Berater. In wie weit ein Beauftragter an den Auftrag gebunden ist, sollte geprüft werden. Ein Gerichtsvollzieher darf mit Sicherheit nichts was nicht beauftragt ist. Der Unterschied dazu seien Stadtkassen, welche für sich selbst entscheiden wie sie tätig werden, scheinbar gab es dabei in der Vergangenheit auch Gläubigerwechsel, wo die Stadtkassen der Ansicht gewesen sein könnten nicht nur das jeweilige Mittel selbst aussuchen zu können.

Zu einer Verhaftung kann es immer dann kommen, wenn eine Person keine Angaben zu Ihrem Vermögen tätigt trotz Aufforderung dazu. Es gilt aber, es braucht einen Auftrag dazu oder über das ob der Maßnahme liegt selbst die Entscheidungsgewalt vor diese zu verhängen. Ob eine Stadtkasse zum Beispiel selbst so eine Entscheidungsgewalt hat, dieses ob kann sehr wohl für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen geprüft werden.


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« Letzte Änderung: 16. Januar 2023, 14:51 von DumbTV »

Offline malo

  • Beiträge: 24
Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #11 am: 16. Januar 2023, 14:10 »
@PersonX
Ein Beweis, dass der gelbe Brief falsch adressiert wurde, für einen nicht bestimmt ist usw, ist kaum möglich. Das mit den berühmten nicht vorhandenden Briefkasten oder undeutlichen Namen usw. ist auch ein Wunschdenken, denn es gibt wichtige Post wie Versicherung, Bestellbenachrichtigung, Kontoauszüge usw. und somit sehr unrealistisch und schadet einem mehr als es einem nutzt.

Gibst du keine Vermögensauskunft ab, ist dir die Beugehaft*** sicher. So oder so. Dabei geht es nicht mal um die Zwangsgebühr selber, denn die ist nur der Auslöser, aber nicht der Grund. Ja klar, wenn einem das Glück hold ist, ist es die Ausnahme. Doch die Rechtlichen werden einen Teufel tun, das nicht zu fordern. Schließlich geht es um viel Geld und man will ja bloß keinen Präzedenzfall. Das wäre für die ein Gau.
Bisher gibt es kaum Berichte oder Fälle wo es anders war.

@Zeitungsbezahler
Verhindern läßt es sich nicht wirklich. Wenn der BS so verfährt oder es kommt auf das jeweilige Bundeslandan.
Es ist nichts anderes, wenn der eine es nicht ist, dann ist es eben der andere. Eine Adresse ist 100% immer die richtige Adresse.


***Edit "Bürger": Immer schön langsam ;)
Das vermeintliche "Damoklesschwert" einer "Beugehaft" ist so sicher nicht - eher schon die Vermögensauskunft (bzw. Einholung von Drittauskünften).
Merke > In den Bundesländern, in welchen die Vollstreckung via Amtsgericht/ GV erfolgt, ist jedenfalls mir bislang noch kein einziger Fall einer Beuge-/Erzwingungshaft in Sachen "Rundfunkbeitrag" bekannt. ARD-ZDF-GEZ wollen nichts anderes als GELD - und insbesondere nach dem Fall Thiel - keine weitere schlechte Publicity in dieser Angelegenheit. GELD bekommen ARD-ZDF-GEZ am einfachsten durch die Vermögensauskunft bzw. - sofern diese nicht abgegeben wird - durch die Beauftragung der Einholung von Drittauskünften - siehe u.a. unter
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« Letzte Änderung: 16. Januar 2023, 15:38 von Bürger »

Offline PersonX

  • Beiträge: 4.011
Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #12 am: 16. Januar 2023, 14:25 »
wichtige Post wie Versicherung, Bestellbenachrichtigung, Kontoauszüge [...]
Wer wichtige Post an Adresse A haben möchte, aber die Post von X,Y und Z nicht, macht grundsätzlich etwas falsch. Wer an Adresse A nicht lebt oder wohnt, will dort auch keine wichtige Post, hat dort also auch keinen Namen und keinen Briefkasten. Er ist anderen Bewohnern, sofern vorhanden, unbekannt, schließlich lebt oder wohnt er dort nicht.

Bisher gibt es kaum Berichte oder Fälle wo es anders war.
Es ist richtig, es gibt kaum Berichte.
Die Ursache liegt mit Sicherheit an der geringen Anzahl von Vollstreckungen, welche dieses Stadium nach dem Auslöser erreichen.
Es könnte sein, dass es Personen gibt, welche die Vollstreckung an sich auf dem Weg oder bereits davor angreifen und es nicht eskalieren erst bei dem Versuch der Vermögensauskunft, sondern davor.


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« Letzte Änderung: 16. Januar 2023, 15:32 von Bürger »

Offline gomtu

  • Beiträge: 16
Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #13 am: 29. Januar 2023, 16:18 »
Für Person Z hat die Umzugsmeldung auch gut funktioniert. Zwei Jahre war keine unliebsame Post mehr im Briefkasten. Doch nun kam im Januar ein Brief des BS an die ursprüngliche Adresse mit dem Hinweis auf eine offenen Betrag von 1.516 EUR, und der Möglichkeit zur Ratenzahlung. Angefangen hatte das Trauerspiel im Jahr 2016. Daher fragt sich Person Z, ob vom BS nicht einfach die Verjährung unterschlagen wurde?!

Wahrscheinlich wird sich Person Z einfach demnächst nochmal neu ummelden.


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« Letzte Änderung: 29. Januar 2023, 17:43 von Bürger »
I come home from work
I see my little girl
She's crying on the floor
She's been watching that TV

Offline malo

  • Beiträge: 24
Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #14 am: 10. Februar 2023, 14:54 »
@gomtu
Daher fragt sich Person Z, ob vom BS nicht einfach die Verjährung unterschlagen wurde?!

Können Rundfunkbeitrags-Schulden verjähren?

Wie alle anderen Forderungen auch, unterliegen auch Rundfunkbeitragsforderungen der Verjährung. Aus § 7 IV des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ergibt sich dabei, dass sich ihre Verjährung nach den Vorschriften des BGB richtet. Dementsprechend ist auch auf Rundfunkbeitrags-Schulden die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB anwendbar.

Zwar unterliegt auch die Rundfunkbeitragsforderung prinzipiell der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Allerdings können bestimmte Handlungen des Beitragsservices dazu führen, dass sich die Frist verlängert. In diesem Fall kann sich der Beitragsschuldner auch nach 3 Jahren nicht auf die Verjährung berufen.

Eine solche Verlängerung der Verjährungsfrist kann insbesondere dann eintreten, wenn ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid bezüglich der Beitragsforderung vorliegt. Ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid macht die Beitragsforderung für ganze 30 Jahre vollstreckbar. Dementsprechend verlängert sich die Verjährungsfrist hier auf 30 Jahre. Eine einfache Mahnung oder Zahlungsaufforderung hingegen hat keine solche Wirkung und verlängert die Verjährungsfrist nicht.

https://www.bezahlen.net/ratgeber/gez-verjaehrung/


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