Soweit in den Pressemeldungen zu lesen ist, solle man "auf jeden Fall reagieren", da man dem BS ja aufgrund des Abgleichs bekannt ist.
Ist das so?
"Kartei-Leiche" beim EMA (Behörde A)? -> Somit bekommt der BS (Was ist das überhaupt?) mit dem Abgleich Daten einer "Kartei-Leiche", welche "vergessen" hat, einen Umzug dort bei Behörde A "sauber" mit Daten zu hinterlegen.
->
Beachte: Es sind keine Daten einer Behörde A, sondern Daten von echten Personen, welche diese bei einer Behörde A eintragen lassen. Was die Behörde A nicht macht ist diese Daten zu prüfen.
-> So eine Art von Prüfung erfolgt erst, wenn es zu einem Fehler im System kommt, z.B. eine Person unter den Daten, welche Sie selbst geliefert hat, nicht erreichbar ist.
--> Also wenn es "Rückläufer" oder "Rückfragen" anderer Behörden oder Stellen an die Behörde A gibt. Das kann z.B. auch durch eine Krankenkasse ausgelöst werden oder durch ein Job-Center ... oder diverse Stellen, welche mit den Daten der Behörde A nichts anfangen können.
--> Daraus folgt, sofern also Daten übermittelt werden, dass diese erst einmal als ungeprüft gelten. Sofern nicht eine Person Amtsträger A1 einer Behörde A vor Ort war oder durch eine weitere Person Amtsträger A2 einer anderen Stelle diese Daten verifiziert wurden.
---> Daraus folgt, wenn also "falsche" Daten übermittelt werden, dass Post an "falschen" Adressen ankommen kann. Mehr auch nicht. Es besteht halt die Vermutung, dass an den eingetragenen Daten bei Behörde A etwas Wahres dran ist.
-> Es wird sich anscheinend darauf verlassen, dass die Qualität der Daten der Behörde A gut ist. --> Das ist jedoch wohl der grundsätzliche Fehler
->Sofern an diesen Adressen Personen sich nicht verantwortlich fühlen, dann geben diese auch solche Post zurück.
->Sofern also der Wunsch besteht, echte Daten oder echte falsche Daten bei Behörde A zu hinterlegen, dann sollte dort nach jedem Umzug eine Korrektur vorgenommen werden.
Es sollte kein Problem sein -> auch bei Behörde A eine Adresse anzugeben, welche sofern nicht Leistungen bezogen werden sollen, schlicht echte aber im Prinzip falsche Daten enthält.
Anmerkung dazu ->
Es geht den Staat im Prinzip gar nichts, an wer wo wohnt. -> Weil das zur staatlichen Verfolgung führt. -> Welche Ausmaße Verfolgung annehmen kann, kann für den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 gesehen werden. Es spielt für Verfolgung keine Rolle woher die Daten kommen. Entscheidend ist nur, dass Daten vorhanden sind.
vgl. Verfolgung ist dabei nichts aktuelles
achgut.com, 05.01.2023
Corona als Kirchenspaltung
https://www.achgut.com/artikel/corona_als_kirchenspaltungSofern der Wunsch besteht, Post von staatlichen Stellen zu erhalten, würde wohl ein Datensatz reichen, welcher es ermöglicht, erreichbar zu sein. Der andere Punkt ist die Pflicht zur Krankenversicherung. -> Eine Meldung bei Behörde A führt dazu, dass eine Krankenkasse von einer Pflicht ausgeht. -> Somit hat eine Krankenkasse vergleichbar das Bestreben, Personen per Post zu erreichen.
-> Im Prinzip muss jedoch in der "digitalen" Welt gefragt werden, ob es "wichtig" ist, wo eine Person "real" lebt?
Bereits durch die leichte Möglichkeit der Verknüpfung von Daten kann es zur Verfolgung kommen, insbesondere bei vermeintlichen Minderheiten oder wenn sich die Ziele der Verwaltung eines Staats ändern.