Autor Thema: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung  (Gelesen 162084 mal)

Offline malo

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #195 am: 08. Mai 2022, 01:05 »
Was heißt hier soziale Verantwortung?  Das Sozial ist zurzeit groß in Mode. Überall wird das Wort inflationär wie ein Gotteswort vor sich hergetragen. Die Rechtlichen haben ein Angebot, was ich so verstehe, entweder ich nehme es an oder nicht. Aber wenn dafür dann eine  sogenannte Steuergebühr erhoben wird, ist es kein Angebot mehr.
Die Erfahrung bisher. Anscheinend, wenn man nicht wirklich umzieht, besteht die Möglichkeit sich gegen die Zwangsgebühr erfolgreich zu wehren.  Leider gibt es keine wirkliche Garantie, dass es auch bei jedem 100% funktioniert. Schön wäre es.
Ein Beispiel. A bekam Briefe von der Stadt zwecks Vollstreckung. X konnte mit vielen Antwortbriefen der Vollstreckung immer ein wenig Aufschub leisten, bis er hier von der Möglichkeit der Umzugsstrategie erfuhr. Da er sich nicht alles vom Beitragsservice gefallen lässt, und es auch keine Erfahrung diesbezüglich gab, meldete er sich dennoch um und hat bis heute Ruhe.
A würde für sich, wenn er wirklich den Wohnort wechseln sollte, mal schauen wie lange er warten kann, bis er sich wieder fiktiv ummeldet. Wenn man das zu oft hintereinander macht, wäre das wohl zu auffällig. Alleine dass die persönlichen Daten einfach von einem Unternehmen abgefragt werden können oder vom Meldeamt einfach frei  Haus weiter gegeben werden, widerspricht dem Datenschutz.  >:(


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Offline Strauchdiebschreck

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #196 am: 08. Mai 2022, 01:16 »
...
Ein Beispiel. A bekam Briefe von der Stadt zwecks Vollstreckung. X konnte mit vielen Antwortbriefen der Vollstreckung immer ein wenig Aufschub leisten, bis er hier von der Möglichkeit der Umzugsstrategie erfuhr. Da er sich nicht alles vom Beitragsservice gefallen lässt, und es auch keine Erfahrung diesbezüglich gab, meldete er sich dennoch um und hat bis heute Ruhe.
A würde für sich, wenn er wirklich den Wohnort wechseln sollte, mal schauen wie lange er warten kann, bis er sich wieder fiktiv ummeldet. Wenn man das zu oft hintereinander macht, wäre das wohl zu auffällig.
...

Danke für die Rückmeldung. Wann hat sich A umgemeldet? Wenn dies nicht länger als ca. 1 Jahr her ist, spricht dies dafür, dass die Methode noch funktioniert.

Die Überlegung, es würde auffallen, wenn sich jemand zu oft ummeldet, klingt für mich sehr spekulativ. Dies fällt nur dann auf, wenn die Daten maschinell (kein Mensch guckt sich die Daten direkt an) darauf ausgewertet werden würden, wer sich wie oft ummeldet und wenn es jemanden gibt, der sich dafür interessiert. Mithin ist die Ummeldehäufigkeit kein allzu zuverlässiges Indiz dafür, dass sich jemand um die Rundfunkgebühren drücken will. Es gibt schlicht Menschen, die ein sehr mobiles Leben führen.


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Offline Kurt

  • Beiträge: 2.239
Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #197 am: 08. Mai 2022, 01:52 »
Ein Status-Update. Kurz zur Erinnerung: Mein Kollege X hat sich im Januar 2019 nach dem Meldedatenabgleich 2018 an eine real existierende Adresse im Meldebereich einer anderen Landesrundfunkanstalt umgemeldet. Seitdem hat er nichts mehr vom Rundfunkbeitragsservice gehört. Diese Methode hat folglich jahrelang funktioniert.

Nun ist er innerhalb Deutschlands umgezogen, hat sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und hat nun eine Zahlungsaufforderung vom Rundfunkbeitragsservice für ausstehende Rundfunkbeiträge seit Januar 2016 bekommen. Diese summieren sich auf knapp 1.400 Euro. Die Hälfte dieser Forderung ist inzwischen verjährt, da sie älter als drei Jahre ist und in der Zwischenzeit kein Mahnbescheid ergangen ist. Somit hat X für den Zeitraum von 2016 bis April 2019 die Rundfunkbeiträge endgültig abgewehrt. [..]

Die Suppe ist noch nicht ausgelöffelt! Diese Zahlungsaufforderung wird irgendwann in einer Vollstreckung enden. Sollte sich der "Kollege X" dann dagegen zur Wehr setzen wollen sollte er sich vorher damit befassen:

Auszug aus Beschluss VG Köln vom 12.03.2019 AZ 6 L 381/19
Zitat
[..] Wenn der Empfänger die Annahme eines Schriftstücks grundlos und damit treuwidrig verweigert, muss er sich nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben so behandeln lassen, als sei dieses ihm bekannt gegeben worden. Die Bekanntgabe erfolgt, soweit gesetzlich nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt ist, grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Bereitschaft des Adressaten zur Kenntnisnahme.
Vgl. VG Saarland, Beschluss vom 20.12.2016 — 6 L 2496/16 —, juris, Rz. 44 ff. [..]

Wie ein Gericht die Sachlage wertet, dass "Kollege X" durch seine fingierte Umzugsmeldung die Annahme eines Schriftstücks grundlos und damit treuwidrig verweigert bleibt also abzuwarten.

Gruß
Kurt



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Offline Strauchdiebschreck

  • Beiträge: 7
Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #198 am: 08. Mai 2022, 02:00 »
...
Auszug aus Beschluss VG Köln vom 12.03.2019 AZ 6 L 381/19
Zitat
[..] Wenn der Empfänger die Annahme eines Schriftstücks grundlos und damit treuwidrig verweigert, muss er sich nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben so behandeln lassen, als sei dieses ihm bekannt gegeben worden. Die Bekanntgabe erfolgt, soweit gesetzlich nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt ist, grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Bereitschaft des Adressaten zur Kenntnisnahme.
Vgl. VG Saarland, Beschluss vom 20.12.2016 — 6 L 2496/16 —, juris, Rz. 44 ff. [..]

Wie ein Gericht die Sachlage wertet, dass "Kollege X" durch seine fingierte Umzugsmeldung die Annahme eines Schriftstücks grundlos und damit treuwidrig verweigert bleibt also abzuwarten.
...

Danke für die Information, das war auch mir als Außenstehendem nicht bekannt und ich wette, dass auch X das nicht weiß. Mir fällt dazu ein, dass vor Gericht zunächst nachgewiesen werden muss, dass X die Annahme auch tatsächlich verweigert hat. Annahmeverweigerung wäre gegeben, wenn die Briefe korrekt adressiert wären und X sich bspw. vor dem Postboten geweigert hätte, diese Briefe in seinen Briefkasten einwerfen zu lassen. Da die Briefe nach der Umzugsmeldung aber nicht korrekt adressiert sein werden, wird X nicht in die Verlegenheit geraten, die Briefe überhaupt annehmen zu müssen und kann die Annahme folglich auch nicht verweigern. Selbst wenn die wissentliche und fälschliche Ummeldung als Annahmeverweigerung gewertet werden würde, müsste man X zunächst nachweisen, dass auch wirklich er selbst sich in dieser Weise umgemeldet hat. X kann es sich einfach machen und sich argumentieren, dass vor seinem Haus schon mehrfach der Briefkasten aufgebrochen worden bzw. sonst irgendwie Post aus dem Briefkasten gestohlen worden ist und dass sich vermutlich jemand einen üblen Scherz erlaubt hat. Wenn er sich über einen Anonymisierungsdienst (bspw. den Tor-Browser) ummeldet, ist ihm auch nicht nachzuweisen, dass die IP-Adresse, von der aus die Ummeldung erfolgt ist, zu ihm führt. Ich persönlich sehe also nicht, wie dieses Gerichtsurteil im Kontext des geplanten Vorgehens gefährlich werden sollte (ich bin aber auch kein Rechtsexperte).


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« Letzte Änderung: 08. Mai 2022, 02:14 von Strauchdiebschreck »
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Offline malo

  • Beiträge: 23
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #199 am: 08. Mai 2022, 10:07 »
Ich glaube nicht, dass kontrolliert wird, mit welcher IP man auf der Seite zur Ummeldung des Beitragsservice war. Und das mit dem vielen Ummelden. Nun,  das ist aus dem Beitragskonto des Beitragszahlers ersichtlich. Dort sind ja auch Adresse, Änderungen oder Zahlungen gespeichert. Wenn  auf deren Meldeseite eine neue Ummeldung einträgt, werden die Briefe vom an diese Adresse geschickt. Das geschieht natürlich digital von der Datenbank.  Eine Nichtzurücksendung ist wie eine Bestätigung, dass die Adresse richtig ist.  Normale Brief gehen immer wieder bei der Post "verloren". Doch der Beitragsservice verschickt ja keine gelben Briefe. ;-)
Wenn ein Gericht urteilt, das die Rechnungsbriefe mit den gelben Briefen gleichzusetzen sind, ist es genauso wie das jede Klage abgewiesen und schon im Vorfeld kassiert wurden.
Die Gerichte sind die Erfüllungsgehilfen des Beitragsservice, Rechtlichen Öffentlichen zur Erfüllung des Staatsvertrages. Denn es ist ja deine Bürgerpflicht, deren Angebote anzunehmen. Du hast eben das Pech eine Wohnung zu haben..
Der Beitragsservice lässt A, noch, seit 2014 in Ruhe.


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Offline ope23

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #200 am: 08. Mai 2022, 14:47 »
Dieses treuwidrige Nichtannehmen ist eine Nebelkerze, die hier geworfen wird (...langsam ist es ärgerlich, dass solche scheinbaren Einreden immer vom selben User kommen).

Eine treuwidrige Annahme kann mir allenfalls erst dann unterstellt werden, wenn der Postbote, der mich zweifelsfrei persönlich kennt, mir den gelben Umschlag unter die Nase hält und ich weder den Umschlag in die Hand nehme noch irgendein Empfangsbekenntnis abgebe.

Das ist bei einer Zustellung an eine Drittadresse nicht im entferntesten gegeben.

Wenn, dann hätte die LRA die elektronische Ummeldung nur zusammen mit einer Authentifizierung (Postident,...) einrichten müssen. Dann vielleicht könnte ein Strick angelegt werden... vielleicht. So aber kann jede zehnjährige Göre aus der Nachbarschaft mich ummelden.

Dieses Rückverfolgen auf IP-Adressen usw kann man getrost vergessen. Es geht um keine Straftat und verletzt den Datenschutz. Das wäre vor Gericht gar nicht verwertbar.


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Offline Kurt

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #201 am: 08. Mai 2022, 16:56 »
@ope23: falls Du mich damit meinst: es soll keine "Nebelkerze" sein sondern ein wohlgemeinter Hinweis was und wie da eventuell gerichtlich "konstruiert" wird.
Ob und was da passiert weiß (noch) niemand - aber aus meiner Sicht ist es besser auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und sich entsprechend zu wappnen bzw. entspr. Argumentationsketten aufzubauen. Aus diesem Grund "Einreden" und vorab über 5 Ecken weitergedacht.

Gruß
Kurt


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Offline PersonX

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #202 am: 09. Mai 2022, 10:14 »
Weil es soweit bekannt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht für einen Briefkasten gibt, muss ein solcher auch nicht bereitgehalten werden. (Zu unterscheiden ist das von der möglichen "Pflicht" der Vermieter, einen solchen bereitzustellen. -Dieser müsste nach Ansicht der PersonX gar nicht öffentlich sein.-)
Wer jedoch einen Briefkasten bereit hält und aktiv verhindert, dass dort etwas eingeworfen werden könnte, der kann vielleicht das Problem bekommen dem Vorwurf ausgesetzt zu sein die Postannahme zu verweigern.
Beachtet werden sollte noch, es braucht für die Möglichkeit der der Kenntnisnahme keinen Briefkasten. Es reicht, dass Post den Machtbereich der Person tatsächlich erreicht. -> Daneben gibt es noch die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntgabe.

Soweit es bisher betrachtet wurde, geht es immer um die objektive Möglichkeit einer Kenntnisnahme nicht um eine tatsächliche. Gab es die objektive Möglichkeit einer Kenntnisnahme, dann kann daraus folgen: Pech gehabt, wenn diese Möglichkeit "vereitelt" wurde. Sofern die Ursache jedoch nicht in der Person liegt, gibt es mögliche weitere Schritte zu reagieren.
Zu beachten sei, dass es bei mehr als einem Briefkasten respektive Lebensorten noch sehr viel weitere Sachen zu beachten gilt. Es gab einen Fall in Sachsen wo offenbar Post an einer Anschrift zugegangen sei, welche nicht als Hauptwohnsitz geführt wurde. Dadurch dass offenbar solche Post dem gewünschten Empfänger dort erst später bekannt wurde, gab es offenbar Probleme bei der Aussage, ob etwas fristgerecht sei. In dem Fall legte die betroffene Person Widerspruch ein, eine widerspruchsbearbeitende Stelle war der Ansicht, dass der Widerspruch nicht fristgerecht sei. In einer mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass der Widerspruch fristgerecht war. Der reine Zeitverzug, welcher überhaupt erst zu dieser Fristfrage führte, erklärte sich dadurch, dass die Person eben nicht regelmäßig an dem nicht als Hauptwohnsitz geführten Ort verkehrte.
Zum Punkt ob etwas verjährt sein könnte oder nicht, kommt es wohl auch noch darauf an, ab wann etwas bekannt ist. Gemeint mit bekannt ist hier nicht bekannt der Person, welche Verjährung einreden will.


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« Letzte Änderung: 09. Mai 2022, 11:59 von Bürger »

Offline ope23

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #203 am: 09. Mai 2022, 10:18 »
@Kurt: Nein. Derlei "Eventualitäten" sind Spekulationen, und "fünf Ecken" sind wilde Spekulationen. (Sind hier jetzt schon drei Leute, die diese Idee der treuwidrigen Annahme abweisen.) Danke fürs Lesen. EOD.


Edit "Bürger" @alle: Soweit genug des Exkurses zum eigenständigen Thema, ab wann etwas bekanntgegeben und/oder die Bekanntgabe als "vereitelt" zu werten sein könnte.
Bitte wieder zurück zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.



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« Letzte Änderung: 09. Mai 2022, 12:02 von Bürger »

Offline Strauchdiebschreck

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #204 am: 12. August 2022, 15:13 »
Ein Update in dieser Sache: X hat kürzlich eine erneute Zahlungsaufforderung bekommen, d.h. etwa drei Monate nach dem ersten Schreiben des Rundfunkbeitragsservices und seiner Ummeldung an eine andere Adresse. X hat beschlossen, die Methode erneut anzuwenden und sich wiederum an eine neue Adresse umzumelden.

Habt ihr vergleichbare Erfahrungen gemacht? Dass der Rundfunkbeitragsservice nun doch wieder an X' tatsächliche Adresse schreibt, kann ein Indiz dafür sein, dass die Landesrundfunkanstalten nachgesteuert haben und diese Methode nicht mehr funktioniert.


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Offline ope23

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #205 am: 12. August 2022, 19:10 »
Wenn sich der Strauchdieb jetzt nochmals ummeldet, verrät er sich. Nach drei Monaten zieht keiner um.
Sachlage also nochmals genau durchdenken, möglicherweise mit anderen Kumpanen etwas ausbaldowern.
 
Dass das alles nur ein fiktives Strategiespiel ist, ist hoffentlich klar.


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Offline nieGEZahlt.82

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #206 am: 12. April 2023, 14:37 »
Die Methode scheint tatsächlich nicht mehr zu funktionieren.
Anfang Januar Person N umgemeldet und heute ein Brief von dem Verein im Kasten gehabt.


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Offline ope23

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #207 am: 12. April 2023, 20:34 »
Die Methode scheint tatsächlich nicht mehr zu funktionieren.
Anfang Januar Person N umgemeldet und heute ein Brief von dem Verein im Kasten gehabt.

Was für ein Brief denn genau?

Der Beitragsservice könnte einfach auch auf alte/veraltete/tote/... Briefkästen blind ballern - selbst mit überraschend richtiger Angabe des Namens des Zahlsklaven.

Als privatrechtliche juristische Person darf der Beitragsservice täuschen, mauscheln, suggerieren, widerlich sein,... all das, was eine Landesrundfunkanstalt nieniemals tun würde.



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« Letzte Änderung: 12. April 2023, 20:54 von ope23 »

Offline nieGEZahlt.82

  • Beiträge: 149
Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #208 am: 13. April 2023, 12:33 »
Was für ein Brief denn genau?
Der Beitragsservice könnte einfach auch auf alte/veraltete/tote/... Briefkästen blind ballern - selbst mit überraschend richtiger Angabe des Namens des Zahlsklaven.
Ja, das kann sein. Mich wundert es halt nur, dass 3 Monate Funkstille war und jetzt die Belästigung wieder los- bzw. weitergeht.
Ein User hier hatte ja dieselbe Erfahrung gemacht.

Brief ist noch ungeöffnet. Ein Überweisungsträger ist zumindest zu erkennen.

Person N vermutet, dass evtl. ein erneuter, personenbezogener Abgleich stattgefunden haben könnte bei Unstimmigkeiten.
Oder Person N hat sich zu früh umgemeldet.


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« Letzte Änderung: 13. April 2023, 13:08 von Bürger »

Offline malo

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #209 am: 14. April 2023, 00:14 »
Ein User hier hatte ja dieselbe Erfahrung gemacht.
Kann es sein, dass Du Person XY meinst?
Nun, der hat vorgestern einen neuen Brief vom Service bekommen. Dabei fragt er sich, weshalb die ihn immer falsch adressieren. Er schätzt, dass mit dem Meldedatenabgleich - der seiner Meinung nach gegen die Datenschutzverordnung verstößt - wohl falsche Daten übermittelt wurden. Schließlich wissen wir ja alle, dass auch im digitalen Bereich Fehler passieren. Datenpannen, gehackte Server oder aus Versehen werden Daten veröffentlicht u.s.w. Also war er so nett und hat ihn ungeöffnet zurückgesendet. So ein Brief kann auch auf dem Postweg verloren gehen und den Adressaten somit nicht erreichen. Hin und wieder kommt das vor.


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« Letzte Änderung: 14. April 2023, 00:50 von Bürger »