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Autor Thema: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde  (Gelesen 11815 mal)

M
  • Beiträge: 112
Einer der "näher zu bestimmenden Gerichtsbezirken" ist wohl Köln1, die Heimatstadt des WDR. Dort werden keine Forderungen mehr eingetrieben dieses Jahr.1 Der WDR übernimmt das ab 2024 selbst.1

Ich bezweifle, dass sich in Deutschland kompetente und willige Anwälte finden ließen, die dem WDR als Vollstreckungsbehörde entgegentreten wollen.


1Edit "Bürger": Bitte um Quellen-Angabe dieser Informationen samt Dokument und/oder Link. Danke.

Edit "Markus KA": Idealerweise mit einer Behörde den schriftlichen Kontakt in Papierform suchen, um nachweisbare Aussagen zu erhalten - siehe u.a. auch unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg221969.html#msg221969
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2023, 11:37 von Bürger«

H
  • Beiträge: 583
Der Grund für die Änderung wird wohl darin liegen, dass der WDR größter Vollstreckungsbeauftrager im Lande ist und die Stadtkassen das nicht gewuppt kriegen. Bei mir reicht immer ein kleiner Hinweis per Email an die Stadtkasse zu Unrechtmäßigkeiten des Vollstreckungsersuchens, und die geben das Ganze an den WDR zurück. Die Änderung könnte bewirken, dass man sich zukünftig mit dem Gerichtsvollzieher auseinandersetzen muss, weil WDR ja nie auf irgendwelche Einwände reagiert, die auf Unrechtmäßigkeiten beruhen. WDR haftet nicht für sein Tun, das sitzt er aus. Ehrenwerte Gesellschaft halt.
Ein weiterer Grund könnte sein, dass die Stadtkasse bei Forderungen des WDRs selbst zum Gläubiger wird, und damit alles gegen sich wirken lassen muß, was auch der WDR gegen sich hätte wirken lassen müssen. Und wenn jetzt jemand gegen die Stadtkasse als Vollstreckungsgläubiger vor Gericht zieht, muss die Stadtkasse auch das Gerichtsverfahren führen; selbst wenn die Stadtkasse obsiegen sollte, dürfte die eingesetzte Arbeitsleistung nicht vollkommen monetär amortisiert werden können.
Kurzum, mit jedem Widerstand gegen die Vollstreckung der Stadtkasse rechnet sich deren Pauschale nicht mehr, wenn die sich überhaupt schon im Vorfeld gerechnet hat.

Sehen wir es positiv: Die Aussage, "das ist uns so bestätigt worden, und damit prüfen wir nicht mehr" dürfte entfallen*, und der WDR als Gläubiger kann sich selbst für sein Handeln verantworten..... Und es gibt einfach keinen zwischengelagerten Handlanger* mehr....

Grüße
Housebrot

Edit "Bürger" - Anmerkung: Auch der "Gerichtsvollzieher" ist nichts weniger als ein "zwischengelagerter Handlanger" - und das Vorgehen gegen eine Vollstreckung gegen Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht ist nicht wirklich "einfacher" oder "erfolgversprechender" als ein Vorgehen gegen eine Stadtkasse. Auch der Gerichtsvollzieher und das Amtsgericht meinen regelmäßig "das ist uns so bestätigt worden, und damit prüfen wir nicht mehr"... ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2023, 19:20 von Bürger«

  • Beiträge: 7.033
In NRW wird das sicherlich noch für Diskussionen sorgen? Daß ein "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" Vollstreckungsbehörde sein soll, obwohl doch Selbsttitulierung verfassungswidrig ist.

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

BVerfG - 1 BvL 8/11 - Selbsttitulierungsrecht mit dem GG unvereinbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33718.0


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 112
Kann man gegen diese Änderungen im WDR Gesetz oder wo das steht, jetzt schon klagen?


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P
  • Beiträge: 3.988
Kann man gegen diese Änderungen im WDR Gesetz oder wo das steht, jetzt schon klagen?
Da Klagen sicherlich "neuartige" Kosten verursachen, sollte zuvor Unterlassung einer Handlung gefordert werden.

Im Fall der Staat handelt, dann ist die Aufforderung zur Unterlassung dort geltend zu machen.
Im Fall der staatlich organisierte öffentlich rechtliche Rundfunk handelt, dann ist die Aufforderung zur Unterlassung dort geltend zu machen.

Juratopia (undatiert)
Schema zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch (Edition 2021): Mit Definitionen und Problemen
von Lucas Kleinschmitt
https://juratopia.de/oeffentlich-rechtlicher-unterlassungsanspruch/
Zitat von: Juratopia (undatiert), Schema zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch (Edition 2021): Mit Definitionen und Problemen
[...]
Der öffentliche-rechtliche Unterlassungsanspruch entspricht in etwa dem quasinegatorischen Unterlassungsanspruch aus dem Zivilrecht und spielt immer dann eine Rolle, wenn der Bürger durch rechtswidriges hoheitliches Handeln beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt zu werden droht.
[...]
Zunächst ein Kurzschema zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch ohne Definitionen:
A. Hoheitliche Maßnahme
B. Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen
C. Beeinträchtigung droht oder dauert noch an
D. Rechtswidrigkeit (= keine Duldungspflicht)
E. Rechtsfolgen

[...]


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier den Unterlassungsanspruch nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Ein Beispiel eines - wohlgemerkt: erfolgreich geltend gemachten! - "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" (noch dazu in NRW!) wurde im Forum bereits vor Jahren (2015!) dokumentiert - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
Hier wie überall im Forum bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2023, 00:01 von Bürger«

  • Beiträge: 3.224
Einen Unterlassungsanspruch hat man nicht gegen einen Festsetzungsbescheid oder Widerspruchsbescheid.*** Auch nicht gegen eine Vollstreckungsmaßnahme. Einen Unterlassungsanspruch kann man z.B. gegen eine beleidigende Person geltend machen oder gegen fortgesetzte Rechtswidrigkeiten, nicht jedoch gegen Verwaltungsakte. Solche können gerichtlich einer Überprüfung unterzogen werden, nachdem sie ergangen sind. Vorher ist es kein rechtswidriges hoheitliches Handeln.
Dass örR oder BS keine Verwaltungsakte erstellen dürfen, wurde noch nicht gerichtlich festgestellt und müsste gesondert eingeklagt werden.


Edit "Bürger" @alle: Vollzitat des Vorkommentars entfernt. Bitte keine ungekürzten Vollzitate des direkten Vorkommentars.
Bitte hier den Unterlassungsanspruch nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
***Dass man - z.B. ggü. der Landesrundfunkanstalt - keinen Unterlassungsanspruch gegen Festsetzungsbescheid/ Widerspruchsbescheid/ Vollstreckung habe, dürfte so pauschal nicht stimmen. Ein Beispiel eines - wohlgemerkt: erfolgreich geltend gemachten! - "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" (noch dazu in NRW!) wurde im Forum bereits vor Jahren (2015!) dokumentiert - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
Hier wie überall im Forum bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
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q
  • Beiträge: 376
Einen Unterlassungsanspruch hat man nicht [...] gegen eine Vollstreckungsmaßnahme.

Dies ist so nicht richtig. Der Unterlassungsanspruch besteht sehr wohl, wenn der Vollstreckungsmaßnahme nicht die im Gesetz genannten Voraussetzungen zugrundeliegen, also der Leistungsbescheid oder ein vollstreckbarer Titel nicht vorliegt (es gibt noch zahlreiche andere Gründe, das würde jetzt aber hier zu weit vom eigentlichen Thema abschweifen).

Da Festsetzungsbescheide über Rundfunkbeiträge regelmäßig keinen Leistungsbescheid beinhalten, sie nennen ja noch nicht einmal einen Zahlungsempfänger und dessen Bankverbindung, besteht hier ein Unterlassungsanspruch. Gleiches gilt für den Fall, daß verjährte Forderungen vollstreckt werden sollen oder Forderungen aus Festsetzungsbescheiden, die dem Schuldner nicht bekanntgegeben wurden, weil er sie schlichtweg nicht erhalten hat.

Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Unterlassungsanspruch gegen die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gerichtlich geltend gemacht wird. In einem abgeschlossenen Fall, in dem die Gemeinde Schwalmtal (Kreis Viersen) auf Unterlassung der Vollstreckung verklagt wurde, hat der WDR daraufhin die Vollstreckung eingestellt, das Vollstreckungsersuchen an die Gemeindekasse zurückgezogen und sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Maßgeblich war hier die Tatsache, daß ein Festsetzungsbescheid, aus dem vollstreckt werden sollte, dem Schuldner nicht zugegangen war.

Es sei noch einmal deutlich darauf hingewiesen, daß sich der Unterlassungsanspruch nicht gegen einen Verwaltungsakt richtet (das wäre dann eine Anfechtungsklage und ist erst nach dem durchgeführten Widerspruchsverfahren zulässig), sondern gegen ein Handeln einer Behörde bzw. öffentlich-rechtlichen Institution, mit dem ohne ausreichende gesetzliche Grundlage oder in rechtswidriger Weise in die Handlungsfreiheit des Bürgers eingegriffen wird.


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier den Unterlassungsanspruch nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Ein Beispiel eines - wohlgemerkt: erfolgreich geltend gemachten! - "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" (noch dazu in NRW!) wurde im Forum bereits vor Jahren (2015!) dokumentiert - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

 
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