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Autor Thema: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde  (Gelesen 29026 mal)

M
  • Beiträge: 112
Einer der "näher zu bestimmenden Gerichtsbezirken" ist wohl Köln1, die Heimatstadt des WDR. Dort werden keine Forderungen mehr eingetrieben dieses Jahr.1 Der WDR übernimmt das ab 2024 selbst.1

Ich bezweifle, dass sich in Deutschland kompetente und willige Anwälte finden ließen, die dem WDR als Vollstreckungsbehörde entgegentreten wollen.


1Edit "Bürger": Bitte um Quellen-Angabe dieser Informationen samt Dokument und/oder Link. Danke.

Edit "Markus KA": Idealerweise mit einer Behörde den schriftlichen Kontakt in Papierform suchen, um nachweisbare Aussagen zu erhalten - siehe u.a. auch unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg221969.html#msg221969
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2023, 11:37 von Bürger«

H
  • Beiträge: 582
Der Grund für die Änderung wird wohl darin liegen, dass der WDR größter Vollstreckungsbeauftrager im Lande ist und die Stadtkassen das nicht gewuppt kriegen. Bei mir reicht immer ein kleiner Hinweis per Email an die Stadtkasse zu Unrechtmäßigkeiten des Vollstreckungsersuchens, und die geben das Ganze an den WDR zurück. Die Änderung könnte bewirken, dass man sich zukünftig mit dem Gerichtsvollzieher auseinandersetzen muss, weil WDR ja nie auf irgendwelche Einwände reagiert, die auf Unrechtmäßigkeiten beruhen. WDR haftet nicht für sein Tun, das sitzt er aus. Ehrenwerte Gesellschaft halt.
Ein weiterer Grund könnte sein, dass die Stadtkasse bei Forderungen des WDRs selbst zum Gläubiger wird, und damit alles gegen sich wirken lassen muß, was auch der WDR gegen sich hätte wirken lassen müssen. Und wenn jetzt jemand gegen die Stadtkasse als Vollstreckungsgläubiger vor Gericht zieht, muss die Stadtkasse auch das Gerichtsverfahren führen; selbst wenn die Stadtkasse obsiegen sollte, dürfte die eingesetzte Arbeitsleistung nicht vollkommen monetär amortisiert werden können.
Kurzum, mit jedem Widerstand gegen die Vollstreckung der Stadtkasse rechnet sich deren Pauschale nicht mehr, wenn die sich überhaupt schon im Vorfeld gerechnet hat.

Sehen wir es positiv: Die Aussage, "das ist uns so bestätigt worden, und damit prüfen wir nicht mehr" dürfte entfallen*, und der WDR als Gläubiger kann sich selbst für sein Handeln verantworten..... Und es gibt einfach keinen zwischengelagerten Handlanger* mehr....

Grüße
Housebrot

Edit "Bürger" - Anmerkung: Auch der "Gerichtsvollzieher" ist nichts weniger als ein "zwischengelagerter Handlanger" - und das Vorgehen gegen eine Vollstreckung gegen Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht ist nicht wirklich "einfacher" oder "erfolgversprechender" als ein Vorgehen gegen eine Stadtkasse. Auch der Gerichtsvollzieher und das Amtsgericht meinen regelmäßig "das ist uns so bestätigt worden, und damit prüfen wir nicht mehr"... ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2023, 19:20 von Bürger«

  • Beiträge: 7.376
In NRW wird das sicherlich noch für Diskussionen sorgen? Daß ein "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" Vollstreckungsbehörde sein soll, obwohl doch Selbsttitulierung verfassungswidrig ist.

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

BVerfG - 1 BvL 8/11 - Selbsttitulierungsrecht mit dem GG unvereinbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33718.0


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 112
Kann man gegen diese Änderungen im WDR Gesetz oder wo das steht, jetzt schon klagen?


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P
  • Beiträge: 4.009
Kann man gegen diese Änderungen im WDR Gesetz oder wo das steht, jetzt schon klagen?
Da Klagen sicherlich "neuartige" Kosten verursachen, sollte zuvor Unterlassung einer Handlung gefordert werden.

Im Fall der Staat handelt, dann ist die Aufforderung zur Unterlassung dort geltend zu machen.
Im Fall der staatlich organisierte öffentlich rechtliche Rundfunk handelt, dann ist die Aufforderung zur Unterlassung dort geltend zu machen.

Juratopia (undatiert)
Schema zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch (Edition 2021): Mit Definitionen und Problemen
von Lucas Kleinschmitt
https://juratopia.de/oeffentlich-rechtlicher-unterlassungsanspruch/
Zitat von: Juratopia (undatiert), Schema zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch (Edition 2021): Mit Definitionen und Problemen
[...]
Der öffentliche-rechtliche Unterlassungsanspruch entspricht in etwa dem quasinegatorischen Unterlassungsanspruch aus dem Zivilrecht und spielt immer dann eine Rolle, wenn der Bürger durch rechtswidriges hoheitliches Handeln beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt zu werden droht.
[...]
Zunächst ein Kurzschema zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch ohne Definitionen:
A. Hoheitliche Maßnahme
B. Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen
C. Beeinträchtigung droht oder dauert noch an
D. Rechtswidrigkeit (= keine Duldungspflicht)
E. Rechtsfolgen

[...]


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier den Unterlassungsanspruch nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Ein Beispiel eines - wohlgemerkt: erfolgreich geltend gemachten! - "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" (noch dazu in NRW!) wurde im Forum bereits vor Jahren (2015!) dokumentiert - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
Hier wie überall im Forum bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2023, 00:01 von Bürger«

  • Beiträge: 3.237
Einen Unterlassungsanspruch hat man nicht gegen einen Festsetzungsbescheid oder Widerspruchsbescheid.*** Auch nicht gegen eine Vollstreckungsmaßnahme. Einen Unterlassungsanspruch kann man z.B. gegen eine beleidigende Person geltend machen oder gegen fortgesetzte Rechtswidrigkeiten, nicht jedoch gegen Verwaltungsakte. Solche können gerichtlich einer Überprüfung unterzogen werden, nachdem sie ergangen sind. Vorher ist es kein rechtswidriges hoheitliches Handeln.
Dass örR oder BS keine Verwaltungsakte erstellen dürfen, wurde noch nicht gerichtlich festgestellt und müsste gesondert eingeklagt werden.


Edit "Bürger" @alle: Vollzitat des Vorkommentars entfernt. Bitte keine ungekürzten Vollzitate des direkten Vorkommentars.
Bitte hier den Unterlassungsanspruch nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
***Dass man - z.B. ggü. der Landesrundfunkanstalt - keinen Unterlassungsanspruch gegen Festsetzungsbescheid/ Widerspruchsbescheid/ Vollstreckung habe, dürfte so pauschal nicht stimmen. Ein Beispiel eines - wohlgemerkt: erfolgreich geltend gemachten! - "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" (noch dazu in NRW!) wurde im Forum bereits vor Jahren (2015!) dokumentiert - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2023, 00:01 von Bürger«

q
  • Beiträge: 402
Einen Unterlassungsanspruch hat man nicht [...] gegen eine Vollstreckungsmaßnahme.

Dies ist so nicht richtig. Der Unterlassungsanspruch besteht sehr wohl, wenn der Vollstreckungsmaßnahme nicht die im Gesetz genannten Voraussetzungen zugrundeliegen, also der Leistungsbescheid oder ein vollstreckbarer Titel nicht vorliegt (es gibt noch zahlreiche andere Gründe, das würde jetzt aber hier zu weit vom eigentlichen Thema abschweifen).

Da Festsetzungsbescheide über Rundfunkbeiträge regelmäßig keinen Leistungsbescheid beinhalten, sie nennen ja noch nicht einmal einen Zahlungsempfänger und dessen Bankverbindung, besteht hier ein Unterlassungsanspruch. Gleiches gilt für den Fall, daß verjährte Forderungen vollstreckt werden sollen oder Forderungen aus Festsetzungsbescheiden, die dem Schuldner nicht bekanntgegeben wurden, weil er sie schlichtweg nicht erhalten hat.

Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Unterlassungsanspruch gegen die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gerichtlich geltend gemacht wird. In einem abgeschlossenen Fall, in dem die Gemeinde Schwalmtal (Kreis Viersen) auf Unterlassung der Vollstreckung verklagt wurde, hat der WDR daraufhin die Vollstreckung eingestellt, das Vollstreckungsersuchen an die Gemeindekasse zurückgezogen und sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Maßgeblich war hier die Tatsache, daß ein Festsetzungsbescheid, aus dem vollstreckt werden sollte, dem Schuldner nicht zugegangen war.

Es sei noch einmal deutlich darauf hingewiesen, daß sich der Unterlassungsanspruch nicht gegen einen Verwaltungsakt richtet (das wäre dann eine Anfechtungsklage und ist erst nach dem durchgeführten Widerspruchsverfahren zulässig), sondern gegen ein Handeln einer Behörde bzw. öffentlich-rechtlichen Institution, mit dem ohne ausreichende gesetzliche Grundlage oder in rechtswidriger Weise in die Handlungsfreiheit des Bürgers eingegriffen wird.


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier den Unterlassungsanspruch nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Ein Beispiel eines - wohlgemerkt: erfolgreich geltend gemachten! - "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" (noch dazu in NRW!) wurde im Forum bereits vor Jahren (2015!) dokumentiert - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
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Hier wie überall im Forum bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2023, 00:01 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

  • Moderator
  • Beiträge: 3.228
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Möglicherweise ist es noch viel zu früh, um über mögliche Erfahrungen mit dem "neuen" Verwaltungsvollstreckungsgesetz in NRW zu diskutieren.
Bisher scheint es wohl zum Thema Vollstreckungen des WDR in NRW erstaunlich ruhig zu sein.
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, die Vollstreckungsersuchen des WDR an die Stadtkassen werden postwendend an den Absender zurückgeschickt.

An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, GEZ/Beitragsservice oder den Stadtkassen
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunk-Vollstreckungssystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2024, 17:20 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
  • Beiträge: 2.246
Möglicherweise ist es noch viel zu früh, um über mögliche Erfahrungen mit dem "neuen" Verwaltungsvollstreckungsgesetz in NRW zu diskutieren.
Bisher scheint es wohl zum Thema Vollstreckungen des WDR in NRW erstaunlich ruhig zu sein. [..]

Es liegen hier von Mitstreitern Pfändungs- und Einziehungsverfügungen des WDR (selbst/direkt) vor.
Eine datierend auf 15.08.2023
Eine datierend auf 05.01.2024

Weiterhin liegen Schreiben von Stadtkassen (Borken, Halver) vor, dass sie für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen nicht mehr zuständig sind.

hier https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.msg220998.html#msg220998 fragte ich am 26. Januar 2023 an ob:
Zitat
Mag mal jemand bei z. B. der Staatskanzlei NRW nachfragen, wo dokumentiert/nachlesbar ist, welche "Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit" dies denn ab 01.01.2023 sind?

Aber gut. Wenn es von den von 16298 Mitgliedern niemand für nötig hält  :-X
Schlafen wir also weiter.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 1.656
  • This is the way!
hier https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.msg220998.html#msg220998 fragte ich am 26. Januar 2023 an ob:
Zitat
Mag mal jemand bei z. B. der Staatskanzlei NRW nachfragen, wo dokumentiert/nachlesbar ist, welche "Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit" dies denn ab 01.01.2023 sind?
Aber gut. Wenn es von den von 16298 Mitgliedern niemand für nötig hält  :-X
Schlafen wir also weiter.
... rief der Threadersteller vor seiner Hütte in die Weiten des gallischen Dorfes, ging zurück hinein, legte sich hin und begann laut zu schnarchen, sodass die gallische Nachtwache am anderen Ende des Dorfes Alarm auslöste, weil sie annahm, 3 römische Legionen sägen den Wald ab ...

 :o

Währenddessen in den östlichen römischen Provinzen:

Die Nationalhymne GEZ-Boykott-Piraten_innen-Flotte ertönt mitten in der Nacht!



Der Trägerverband Spree ist am vereinbarten Ort eingetroffen. Mitten im Winter hat sich die Flotte in den östlichen römischen Provinzen versammelt. Es ist wieder soweit! Die Flotte steht zum rechtlichen Kampf gegen das römische GEZ-Imperium bereit!

@Kurt, die Flotte ist enschuldigt, da sie sich im rechtlichen Kampf befindet.

FdF
(Für die Flotte)
Profät
AdF
(Admiral der Flotte) 

@Kurt, wenn der AdF wieder Zeit hat, erklärt er dir mal den Unterschied zwischen einem Normenkontrollantrag § 47 VwGO i.V.m. § 109a JustG NRW gegen den Normgeber NRW und einer Anfechtungsklage gegen den WDR.

Soooon laaaaangen Bart hab ick jetze!


 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2024, 15:23 von Bürger«

  • Beiträge: 1.656
  • This is the way!
hier https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.msg220998.html#msg220998 fragte ich am 26. Januar 2023 an [...]:
Zitat
[...] wo dokumentiert/nachlesbar ist, welche "Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit" dies denn ab 01.01.2023 sind?

Irgendwo in den östlichen römischen Provinzen des besetzten Galliens ...
... zu den rechtlichen Waffen ... der gallische Raketenkreuzer Bärwalder See feuert eine Hinkelstein-Signalrakete ab ... die Flotte jubelt ... die Signalrakete fliegt gen Westen .. sie fliegt und fliegt ... ein Zeichen der Hoffnung? ... Eine Nachricht? ... Sie fliegt weiter ... immer weiter  ... und schlägt in den westlichen Provinzen des von Rom besetzten Galliens ein ... Ganz Gallien besetzt? ... Natürlich nicht!


Verwaltungsvorschrift zu § 25 Absatz 2 der Ausführungsverordnung VwVG
Runderlass des Ministeriums der Justiz - 2345 – Z. 1 -, 20.05.2022

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20499&ver=8&val=20499&sg=0&menu=0&vd_back=N
Zitat von: Verw.-vorschrift zu § 25 (2) der Ausführ.-VO VwVG, Runderlass d. Ministeriums d. Justiz - 2345 – Z. 1 -, 20.05.2022
Verwaltungsvorschrift
zu § 25 Absatz 2 der Ausführungsverordnung VwVG


Runderlass
des Ministeriums der Justiz
- 2345 – Z. 1 -

Vom 20. Mai 2022

Auf Grund des § 25 Absatz 2 Satz 2 der Ausführungsverordnung VwVG vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 787), die zuletzt durch Verordnung vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1351) geändert worden ist, bestimmt das Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit der Staatskanzlei sowie den für Finanzen und für Inneres zuständigen Ministerien:

1
Festlegung der Gerichtsbezirke

§ 3 Absatz 3 der Ausführungsverordnung VwVG ist ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden im Bezirk des Oberlandesgerichts

a) Düsseldorf auf die Landgerichtsbezirke Kleve und Krefeld,

b) Köln auf den Landgerichtsbezirk Bonn und

c) Hamm auf die Landgerichtsbezirke Dortmund, Essen (mit Ausnahme des Amtsgerichts Bottrop) und Münster sowie die Amtsgerichte Essen und Dortmund.

2
In- und Außerkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Währenddessen im gallischen Dorf:
Die Tageswache hat übernommen und klopft an die Tür der Hütte des Threaderstellers!
Alter! Du hast Post von der Flotte bekommen!

Zeitgleich klopft ein Legionär an die Tür des römischen WDR-Stadthalters Tom in Castra Colonia. Nachts von Alpträumen geplagt. In seinen Träumen hört er: "Buuuuuuuuhrow wir sind noch da!"
Tom öffnet die Tür und der Legionär sagt: Eine Signalrakete ist grad auf dem gallischen Dorfplatz niedergegangen und aus den östlichen Provinzen werden heftige rechtliche Kämpfe gemeldet!
Tom entgegnet: Dieses verdammtes gallische Dorf und seine Flotte mit der gallischen Lupe wird unser Untergang werden!
Der Legionär nickt und sagt: Die geben einfach nicht auf und lassen sich ständig was Neues einfallen!

Außerhalb Galliens, im bergigen Austria das BeitraX-Rom auch besetzen will, verbreitet sich ein Gerücht: Im römisch besetzten Gallien, da gibt es ein Dorf mit einer Flotte. Seit 11 Jahren wehren die sich gegen das römische GEZ-Imperium und seinen BeitraX. Die haben da auch eine Lupe! Die findet alles! Alles!


 :)

Ey DU! Ja jenau DU! Komm ins GEZ-Boykott-Forum dem gallischen Dorf des rechtlichen GEZ-Boykott Widerstandes! Hier werden Sie rein fiktiv geholfen! Völlig kostenlos und glutenfrei!
Wir haben die gallische Lupe und wir finden alles! Alles!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2024, 15:26 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.557
Was ich vom Ablauf nicht so richtig verstehe:
Der WDR, vertreten durch den Intendanten, muß herausfinden, was für ein Vermögen der vermeintliche Schuldner hat, muß also herausfinden, ob und wo derjenige ein Konto hat, muß herausfinden, ob es einen Arbeitgeber gibt, von dem man den Lohn pfänden könnte und ähnliches. Dieser Schritt muß ja vor der Vollstreckung passieren. Oder kommt irgendein Inkassomitarbeiter der WDR (bevollmächtigt vom Indendanten!) und klopft an die Haustür und sagt: Ich will jetzt unsere Kohle haben! Das kann doch gar nicht funktionieren!
Wichtig ist also, daß die nicht erfahren, wo man sein Konto hat (also wenn man jemals gezahlt hat, dann Bank wechseln!), wer Arbeitgeber ist. Problematisch bestenfalls bei Immobilienbesitzern, da könnte der Unfunk eine Grundschuld eintragen lassen oder die Zwangsversteigerung veranlassen, Dinge die aufwendig sind und zusätzliche Kosten, die vom Unfunk vorzustrecken wären, verursachen.
Also durften einige Menschen entspannt sein und erstmal abwarten, was konkret passiert.


Edit "Bürger": Diese Fragestellungen gehen über das hiesige Kern-Thema hinaus und sind daher hier bitte nicht weiter zu vertiefen. Kernbegriffe für die weitere Befassung dürften "Vermögensauskunft" und vor allem "Drittauskünfte" sein (Auskünfte über Vermögen unter Umgehung des "Widerständlers", incl. Bankdaten/ Arbeitgeber etc.). All das passiert natürlich nicht "vor" der Vollstreckung, sondern ist Bestandteil der Vollstreckung. Siehe dazu u.a. unter
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.228
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Der Ablauf einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und wie der WDR zu den erforderlichen Konto- und Arbeitgeberdaten kommt, wurde bereits ausgiebig im Forum diskutiert, siehe hierzu z.B. Vollstreckungen in Baden-Württemberg.

Interessanter könnte die Frage sein, wer soll die Arbeit der Stadtkassen machen?

Nun sind es wohl die Gerichtsvollzieher in NRW, die zusätzliche Schichten für den WDR schieben müssen.

05.12.2023 rp-online.de:
Ärger wegen erheblicher Mehrkosten
Warum Gerichtsvollzieher Geld vom Land zurückhaben wollen
https://rp-online.de/nrw/panorama/gerichtsvollzieher-nrw-aerger-wegen-mehrkosten_aid-102728617

18.12.2023 rp-online.de:
„Nur auf einen Trabi musste man länger warten“
Schutzwesten für Gerichtsvollzieher in NRW da – Kritik an später Lieferung
https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-schutzwesten-fuer-gerichtsvollzieher-da-kritik-an-spaeter-lieferung_aid-103557045

21.11.2023 rp-online.de:
Gerichtsvollzieher in NRW bekommen Schutzwesten und Pfefferspray
https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-gerichtsvollzieher-bekommen-schutzwesten-und-pfefferspray_aid-101875777


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.228
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nur zur Ergänzung:

Laut diverser Medien und Schreiben an die Betroffenen führt wohl auch die Stadt Hürth, seit dem 01.01.2024 keine Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR durch.

Zitat
„Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch – hier liegt die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 beim WDR selbst.“

Ein Hinweis:

Einen Überblick über die Geschäftstätigkeit, die Auftragsentwicklung sowie die eingezogenen Schuldbeträge in Nordrhein-Westfalen bietet die anliegende Datei. (Erhebungszeitraum: 2015-2022)
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/diagramme_gv_2022_komplett.pdf



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Februar 2024, 10:37 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
  • Beiträge: 2.246
In ganz NRW ist seit 01.01.2024 der WDR selbst Vollstreckungsbehörde.

Zitat
Verwaltungsvorschrift
zu § 25 Absatz 2 der Ausführungsverordnung VwVG

Runderlass
 des Ministeriums der Justiz
- 2345 - Z. 1 -

Vom 6. Juli 2023

Auf Grund des § 25 Absatz 2 Satz 2 der Ausführungsverordnung VwVG vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 787), die zuletzt durch Verordnung vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1351) geändert worden ist, bestimmt das Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit der Staatskanzlei sowie dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Innern:

1
Festlegung der Gerichtsbezirke

§ 3 Absatz 3 der Ausführungsverordnung VwVG ist ab dem 1. Januar 2024 auf alle Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzuwenden.

2
In- und Außerkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Runderlasses tritt die Verwaltungsvorschrift zu § 25 Absatz 2 der Ausführungsverordnung VwVG vom 20. Mai 2022 (MBl. NRW. S. 474) außer Kraft.

MBl. NRW. 2023 S. 818.
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2010&bes_id=51971&val=51971&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=0


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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