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Autor Thema: ÖRR-Selbstverpflichtung: Online-Ausgaben max. 0,75 % des Gesamtaufwands  (Gelesen 2679 mal)

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ÖRR-Selbstverpflichtung: Online-Ausgaben max. 0,75 % des Gesamtaufwands

Der Eigenständigkeit und Wichtigkeit wegen hierher zitiert aus
Vaunet-Chef Grewenig kritisiert fehlende Begrenzung des Angebots von ARD u. ZDF (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36457.msg219052.html#msg219052
Das ist insofern amüsant, als es doch eine Begrenzung in Form einer Selbstverpflichtung des ÖRR gab, die mit ursächlich dafür war, dass die damalige Rundfunkgebühr 2007 von der Europäischen Kommission (KOM) überhaupt als staatliche Beihilfe zugelassen wurde, siehe dazu:

Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Deutschland
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - K(2007) 1761

https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf
Rn 31
Zitat
(31) Ferner hat die KEF zu prüfen, inwieweit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzwirksame Selbstverpflichtungen eingehalten haben (wie z.B. die Selbstverpflichtung, für ihre Online-Angebote nicht mehr als 0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben)14 .

Nur wird diese Begrenzung schon mindestens seit 2008 nicht annähernd eingehalten und die KEF, die von der KOM den offiziellen Auftrag zur Kontrolle bekommen hat, hat im 17. KEF-Bericht ohne Angabe von Gründen erklärt, dass sie diese Kontrolle nun nicht mehr fortführen würde.

Von diesem Skandal habe ich bis jetzt leider nirgends etwas gelesen. Das könnten doch die privaten Rundfunkanstalten, also z.B. Vaunet-Chef Claus Grewenig, mal der KOM als Beschwerde vorlegen.

In meiner Klageschrift, die nun schon seit Jahren beim VG auf Eis liegt, habe ich dazu geschrieben:
Zitat
In der Entscheidung der KOM vom 24.04.2007 (K(2007) 1761) wird in Rn. 31 darauf hingewiesen, dass der Anteil des Aufwands für Online-Angebote auf maximal 0,75% des Gesamtaufwands der Anstalten beschränkt und die Überprüfung der Einhaltung dieses Schwellwertes der KEF überantwortet wird. In Rn. 213 weist die KOM explizit darauf hin, dass diese durch die KEF zu kontrollierende Selbstverpflichtung der Rundfunkanstalten wesentlich für die beihilferechtliche Einschätzung der KOM gewesen ist. Ebenso weist die KOM in Rn. 257 darauf hin, dass sie davon ausgeht, dass darüber hinaus externe Kontrolle in Gestalt der Länderparlamente sowie der Länder in Ausübung ihrer Rechtsaufsicht für die Erfüllung dieser seit 2004 bestehenden Selbstverpflichtungen sorgen.

Bereits im 16. KEF-Bericht merkte die KEF an, dass dieser Schwellwert überschritten wurde und kündigte entsprechende Kürzungen bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Periode 2009-2012 an. Diese Ankündigung wurde im 17. KEF-Bericht durch folgendes lapidares Statement aufgegriffen (S.18, Tz.18):
Zitat von: 17. KEF-Bericht, S.18, Tz.18
Die Selbstbindungen der Anstalten, die nicht über 2008 hinaus verlängert wurden, wurden letztmals von der Kommission geprüft. Die Feststellung im 16. Bericht, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio für ihre Online-Angebote die Obergrenze von 0,75 % des Gesamtaufwands überschritten haben, wurde durch die Ist-Zahlen bestätigt (vgl. Tzn. 520 ff.).[/b]
Einen Hinweis der KEF auf eine europarechtliche Verpflichtung oder einen Hinweis, weshalb die KEF mit der Aufgabe dieser Selbstverpflichtungen einverstanden ist, sucht man hier vergebens. Ein Dagegenhalten der mit der externen Kontrolle beauftragten Länderparlamente sowie Länder ist offenbar ebenfalls nicht erfolgt. Ein klareres Versagen dieser Kontrollmechanismen ist kaum vorstellbar und wirft darüber hinaus elementare Fragen hinsichtlich des Weiterbestehens der Kontrollprozesse in dieser Form auf.
[...]
Hier wäre eine Notifizierung bei der KOM zwingend erforderlich gewesen, zumal der unkontrollierten Ausweitung der Telemedienangebote und der damit verbundenen noch weiteren Benachteiligung privater Anbieter damit Tür und Tor geöffnet ist. Und genau das war ja gerade der Beschwerdegegenstand, der zu der KOM-Entscheidung von 2007 unter Auflagen führte. In Rn. 219 betonte die KOM selbst noch einmal ausdrücklich, dass entscheidend für die Vereinbarkeit einer Finanzierungsregelung mit dem Gemeinsamen Markt ist, dass „die Finanzierung […] nicht zu unnötigen Wettbewerbsverzerrungen führt.“
[...]
Es ist jedenfalls widersinnig, die Rundfunkgebühr zunächst -entgegen der Faktenlage [...]- als bestehende Beihilfe zu deklarieren, dann das Telemedienangebot -u.a. wegen seiner angeblich geringen und durch die KEF sowie externe Aufsicht angeblich kontrollierten Auswirkung auf den Finanzbedarf- als unwesentliche Änderung der Regelung und damit als akzeptablen Bestandteil einer bestehenden Beihilfe zu bezeichnen und dann tatenlos -bei völligem Versagen der angeblich unabhängigen Kontrollorgane- dabei zuzusehen, wie unter dem Deckmantel der angeblich bestehenden Beihilfe das Telemedienangebot einen immer größeren und rapide wachsenden Anteil der Beitragsverwendung ausmacht - wohl wissend, dass ein solches Angebot für sich genommen und vor dem Hintergrund der eindeutigen EuG-Rechtsprechung europarechtlich keinen Bestand hätte. Solche Regelungen mögen als politischer Kuhhandel in einem von zuvorderst eigenen Interessen dominierten Weltbild üblich sein, ein rechtliches Fundament unter Gleichbehandlungsaspekten der europäischen Staaten haben sie nicht.
Und hier noch ein Link veröffentlicht 7 Monate nach der KOM Entscheidung K(2007) 1761 vom 24.04.2007:

Welt, 21.11.2007
ARD und ZDF geben zu viel Geld fürs Internet aus
https://www.welt.de/fernsehen/article1385064/ARD-und-ZDF-geben-zu-viel-Geld-fuers-Internet-aus.html
Zitat von: Welt, 21.11.2007, ARD und ZDF geben zu viel Geld fürs Internet aus
[...] Die Obergrenze von 0,75 Prozent für Online-Aktivitäten wird in der nächsten Gebührenperiode (2009 bis 2012), für die die KEF in ihrem vorläufigen Bericht eine Erhöhung von derzeit 17,03 auf 17,96 Euro pro Monat vorschlägt, keine Rolle mehr spielen. Die Sender wollen keine erneute Selbstverpflichtung eingehen, und unter den Landesregierungen herrscht weitgehend Übereinstimmung, dass es bei den Programmen der Sender nicht auf den Verbreitungsweg, sondern auf die Inhalte ankommt.
So geht das also: Vor der Europäischen Kommission (KOM) demütig auf Selbstverpflichtungen zur Begrenzung der Online-Angebote verweisen und damit die beihilferechtliche Entscheidung der KOM zu den eigenen Gunsten beeinflussen. Und dann ein paar Monate später genau von diesen Verpflichtungen nichts mehr wissen wollen und der KOM das aber lieber nicht sagen. Und die KEF kann sich ja rausreden: Wir hatten ja nur die Aufgabe, Selbstverpflichtungen zu prüfen. Die gibts jetzt nicht mehr, also müssen wir auch nichts mehr prüfen. Alles richtig gemacht...
Wo kein Kläger, da kein Richter. Bzw. beim ÖRR heißt das ja: Wo ein Kläger, da duckt sich der Richter weg.

Weitere tangierende Threads siehe u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0

Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28744.0

Im Weiteren u.a. auch
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0

Tageszeitung, Zeitschriften abbestellen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19362.0
Abos kündigen und private Medien mit Hinweis auf die GEZ boykottieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=3647.0
Die Presse mobilisieren - Abos kündigen weil Geld jetzt in die GEZ geht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4925.0


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Man könnte doch in Brüssel mal nachfragen, ob der Inhalt des verlinkten Kommissionsdokumentes noch in Kraft ist?


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...z.B. mit einem Anfrage-Text ähnlich diesem? "Freiwillige vor" ;)
Zitat
[Absender]

[um Auskunft ersuchte Stelle]

____________, den __.__.____


Ersuchen um kostenfreie Auskunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich ersuche Sie hiermit um folgende kostenfreien Auskünfte zu diesem Kommissionsdokument:

Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Deutschland
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - K(2007) 1761

https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf

1) Ist der Inhalt dieses Kommissionsdokumentes noch in Kraft?

2) Wie wurde seit 2007 die Einhaltung der finanzwirksamen Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geprüft, nach welcher sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichten, für ihre Online-Angebote nicht mehr als 0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben (vgl. Rn. 31)?

Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen
und freundlichen Grüßen
...

Kontakt-Möglichkeiten siehe u.a. unter
https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact_de
https://european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_de
web-Suche mit "Europäische Kommission Postanschrift"
https://www.google.com/search?q=europaeische+Kommission+postanschrift


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...z.B. mit einem Anfrage-Text ähnlich diesem? "Freiwillige vor" ;)
Nix Fragetext. Beschwerde!
Siehe Grund im Ausgangsdokument und des Verfahrens gegen Deutschland:
Zitat
Seit 2002 erhielt die Kommission eine Reihe von Beschwerden zu unterschiedlichen Aspekten der Finanzierungsregelung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland [...]
Die Beschwerde kann man hier einreichen:
https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/
Wenn das genug machen, setzt sich das Dickschiff in Bewegung.


Edit "Bürger":
Auskunftsanfragen wie obige dienen primär der Tatsachenermittlung/ Beweissammlung für Widerspruchs- und Klageverfahren.
Beschwerde ist auch gut - aber unabhängig davon, denn die Beschwerde ergibt ja noch keine Tatsache oder Beweismittel.


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Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Die ganz wichtigen wichtigen Informationen dieses Threads
------------------------------------------------------------
und die Verweise, das wurde eingefügt als neues Kapital PSNE6. in "Metastudie LIBRA" (Sammelgutachten). Dieser Text  erscheint dann in Ausgaben ab Oktober 2022.

In die Standard-Email-Serie FG1.++ an Journalisten und Politiker wurde eingefügt:
------------------------------------------------------------------
- Das Verletzen der Auflage führt zur rückwirkenden Nichtigkeit der EU-Freigabe.
- Damit ist das Internet-Angebot der Sender gegenwärtig überwiegend unzulässig.
- Als Folgewirkung ist rückwirkende Unzulässigkeit des Zwangs der Rundfunkabgabe für Nichtzuschauer.

Folgewirkung für uns:
---------------------------------
Bei dem/der Intendant/in - an persönliches Büro - könnte man mit Fristsetzung auffordern, rund 5 Wochen sind üblich ... also bis zum ....
a) Die Rundfunktabgabe-Forderung seit 2013 zurück zu buchen
b) Bestätigen, dass Inkassoversuche nicht mehr erfolgen
c) Alle etwaigen Zahlungen und Kosten sind zu erstatten. Bach Bereitschaftseklärung wird Ihnen das Konto eines Dritten angegeben, "an den ich dies Geld schenkungsweise verfüge".

Anmerkungen:
----------------------------
Dies war keine Empfehlung, es zu tun. Wer es macht, macht es eigenverantwortlich oder gar nicht.

Niemals denen selber ein eigenes Bankkonto angeben, so lang noch juristischer Schusswechsel die Luft verpestet!

Sofern Gerichtsverfahren anhängig sind, könnte man das in Kopie an das Gericht geben, mit der Information, dass nach rechtskonfomer Schlussabwicklung der Sache der Bürger dann die Klage - unter Verwahrung gegen die Kostentragung*** - zurückziehen würde wegen Fortfall des Rechtsschutzinteresses.

Mal schauen, wie lange das Gericht dann abwarten wird.

Auch dies war keine Empfehlung, sondern nur eine rasche Idee "man könnte". Wer es macht, macht es voll eigenverantwortlich.

Ja, Auskunftsanfragen führen generell kaum weiter.
-------------------------------------------------------
Das geht dann in der Regel an die "Abwimmel-Praktitantin" für ein liebes Statement "Wir danken für das Interesse... und ihre Besorgnis ... etc. etc."
Es sei denn, brandgefährlich im Fall der Antwort, und Anfrage über fragdenstaat -


Mal schnell gemachte Beschwerden an die EU-Kommission,
---------------------------------------------------------
denen geht es nicht besser. Die Beschwerdeabarbeitung ist ja nur Marketing "Liebe Bürger, EU ist gottgleich, Nationalstaaten sind was Gestriges für alte weiße Männer." 
EU-Kommission könnte nützlich sein, aber da muss man einiges an Vorarbeit machen, damit es ein Hammer wird. Wer kann und will diese unbezahlte Vorarbeit machen? ...


***Edit "Bürger": "unter Verwahrung gegen die Kostentragung" aus persönlicher/ lokaler Erfahrung vorsorglich ergänzt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Hinweis: Auskunftsanfragen wie obige dienen primär der Tatsachenermittlung/ Beweissammlung für Widerspruchs- und Klageverfahren.
Beschwerde ist auch gut - aber unabhängig davon, denn die Beschwerde ergibt ja noch keine Tatsache oder Beweismittel.


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Querverweis aus aktuellem Anlass zu einer mglw. nicht zu unterschätzenden Meldung... >:D
Zeitungen: Im Würgegriff der ör Rundfunkanstalten (Abmahnungs-/Klagewelle?) (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36481.0
bzgl. möglicher Klagewelle und ersten Abmahnungen gegen ARD-ZDF-GEZ wegen des massiven Ausbaus der Internet-Angebote und damit Gefährdung der Geschäftsmodelle und somit Existenz-Gefährdung anderer Internet-Informations-Anbieter.


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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Streit um News-App - Südwestverleger verklagen den SWR (10/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37525.0


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Im Internet ist diese Thematik nun ausführlich behandelt unter Verweis auf die Linklisten hier im Forum.

Aktuelle Fundstelle: (Mittelspalte:)

https://infos7.org/eede/#PPE-ZZSYW-CRIM-AS_1

über:
Grundsätzliches.) Analyse für ARD, ZDF: Sind die Tatbestandsmerkmale "Kriminelle Vereinigung" für einen Teil der Führungskader erfüllt?
 (Dies ist eine neutrale Analyse-Fragestellung, keine Feststellung.)


Es handelt sich um einen Unterlink, möglicherweise nicht dauerhaft. Deshalb wird es hierher kopiert. Leider geht dabei die Formatierung verloren und der Kontext ist nicht voll vermittelbar.
Es wird aber eingefügt, damit Mitstreiter hieraus Ideen für Schriftsätze kopierend übernehmen können:

Zitat

ÖRR-Selbstverpflichtung: Online-Ausgaben max. 0,75 % des Gesamtaufwands

? 2022-09-17 (ABO-frei) https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36464.msg219083.html#msg219083
((über:)) Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Deutschland

((Fundstelle:)) Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - K(2007) 1761 https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf

Wie wurde seit 2007 die Einhaltung der finanzwirksamen Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geprüft,
nach welcher sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichten, für ihre Online-Angebote nicht mehr als 0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben (vgl. Rn. 31)?

   Don Pedro: 
-----------------------
ARD, ZDF usw. und die Politik sind sich einig: Die Sender "müssen ins Netz."
Ob sie das überhaupt auf Grundlage der Rundfunkabgabe dürfen, fragt niemand mehr. - Fakt ist: Sie dürfen es nicht. Die Senderverantwortlichen tun so, als ob sie das nicht wüssten? Oder beachten sie die Grenze?
       v mehr! v       

Hinzu kommt ferner: Ein staatlich finanz-garantierter Verdrängungswettbewerb mit zukünftiger weitgehender Zerstörung des aktuellen pluralen Wettbewerbs im Internet durch sozialistische Finanzmacht unvereinbar ist mit Artikel 5 Grundgesetz, aber auch mit den Regeln der Berufs- und Handlungsfreiheit. Das ist analog untersagt durch die Landesverfassungen, die EU-Charta und vielleicht auch die Menschenrechtskonvention.

Einschub: Es geht um die "VEB Volkseigenen Betriebe" ARD, ZDF usw.. Dass es sich hier um Sozialismus handelt, wird immer gern verdrängt. Nun ist Staatswirtschaft nicht prinzipiell von Übel. Dies war also nur eine immer neu nötige Klarstellung: Bei aller Heuchelei, diese Sender sind verdeckter institutioneller Sozialismus. Das Volk und nur das Volk hat die Sender von Anbeginn an finanziert und ist der "Eigentümer": Also volks-eigener Betrieb, also "VEB". Die Aufsicht der Bundesländer ist der "Aufsichtsrat im Namen des Volkes".

Die Rundfunkabgabe-Subvention wurde von der EU nur bewilligt unter Zugrundelegung der Beschränkung auf diese 0,75 %. §_y1 Über eine Aufhebung ist nichts bekannt.

Berechnungsversuch als Diskussionsgrundlage:
Rund 10 Milliarden Euro sind die jährlichen Sendereinnahmen. Nehmen wir die 4 (?) Milliarden Euro für Altersversorgung heraus, so bleiben 6 Millionen Euro. Man könnte auch andere Ausgaben ausklammern, aber auch die Höhe der Altersversorgung anders interpretieren. Nehmen wir aber ohne weitere Analyse den Betrag von 6 Milliarden Euro als Ausgangswert.

0,75 Prozent davon sind rund 45 Millionen Euro. Ohne nähere Prüfung sei einmal in den Raum gesetzt, dass die Sender bereits weit über 200 Millionen Euro für online-Angebote verwenden. Möglicherweise ist es bereits sehr viel mehr. Man muss ja für vieles die Kosten aufspalten zwischen Sendung einerseits, online andererseits.



Solch ein gravierender Verstoß gegen sicherlich bekannte Tätigkeitsgrenze, sofern er nach Analyse in der Tat sich als gegeben erweist:
(1) Wie interpretiert man in diesem unerstellen Fall die juristische Verstoß-Verantwortung der Zuständigen?
(2) Wer versäumt für den mutmaßlichen Verstoßfall die dann gebotene Freistellung der Nichtzuschauer? (Weil die EU-Bewilligung damit rückwirkend für mehrere Jahre entfallen wäre.)

Dies ist keine Bagatelle, sondern wäre das Ende für ARD, ZDF usw. im aktuellen Sinn.
Wenn hier gravierende Rechtsverletzung nach noch nötiger Analyse in der Tat vorläge, würde gelten:
Wenn alle sich einig sind, Recht zu brechen, so sind wir nicht mehr auf der Ebene einer rechtsstaatlichen Grundordnung. ´

Ob und inwieweit dies im Fall der Bestätigung auch strafrechtlich relevant sein könnte, für eine derartige Analyse ist hier kein geeigneter Ort. Vor Vermutungen muss immer vorab die Gegenseite gehört werden.






((Und schon beginnt der Fauskampf über zugehörige Probleme:))

Streit um News-App - Südwestverleger verklagen den SWR

? 2023-10-17 (ABO-frei) https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37525.0.html

Dort ist ein geradezu monströses Fundstellenregister
zu allen berührten Fakten, Rechtsfragen und Entscheiden. Es dürfte keine bessere Zusammenstellung existieren.
Mit Link auch zu diesem FAZ-Artikel: (dort Quellenangabe: FAZ, epd):

Streit um Nach dem gescheiterten Schlichtungsverfahren zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der ARD
? 2023-10-17 (ABO-frei) https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/swr-von-suedwestverlegern-verklagt-wegen-news-app-19249813.html

um die Nachrichten-App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.
Die 16 südwestdeutschen Verlagshäuser, deren Klage gegen die App im Eilverfahren aus formalen Gründen zunächst gescheitert war, werden nun Hauptsacheklage beim Landgericht Stuttgart einreichen, _ _ .

Das Landgericht Stuttgart entschied im Oktober 2022 im einstweiligen Verfügungsverfahren,
dass die App in der streitgegenständlichen Version vom 14. April 2022 teilweise presseähnlich und nicht vom vorhandenen Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot "Dasding" gedeckt sei._ _ Der SWR kündigte an, man prüfe, wann die "Newszone"-App abermals veröffentlicht werde.

   Don Pedro: 
---------------------------
Die Frage, ob "Dasding" überhaupt legal zum Tätigkeits-Bestandteil wurde,
wäre noch zu analysieren. Ferner, die Obergrenze der Selbstverpflchtung wird nicht einmal erwähnt. Man kann nicht alles wissen? - Man darf unterstellen, dass die Sender-Führungsgremien und die Aufseher der Landesregierungen sehr genau alles Diesbezügliche wissen. Sie werden sich ja nicht vorwerfen lassen wollen, für ihr Amt untauglich und überfordert zu sein?





Zeitungen: Im Würgegriff der ör Rundfunkanstalten

? 2022-09-20( ABO-frei) https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36481.msg219113.html#msg219113
? 2023-09-29 (ABO1) https://www.welt.de/politik/deutschland/plus241165983/Landeszeitungen-Im-Wuergegriff-der-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunkanstalten.html

Landeszeitungen schlagen Alarm
Auf öffentlich-rechtliche Sender rollt womöglich eine Klagewelle zu. Zeitungsverlage sehen sich in ihrer Existenz gefährdet, weil sie mit ihren Bezahlangeboten nicht mehr gegen das gebührenfinanzierte digitale Angebot der Sender ankommen. Der SWR erhielt bereits eine Abmahnung.

_ _ Weil die Sender ihre Berichterstattung im Internet in den vergangenen Jahren stark ausgebaut haben, fürchten viele Blätter inzwischen um ihr Geschäftsmodell – und damit um die Existenz. Mit Sorge beobachtet A _ K _, Chefredakteur der "Magdeburger Volksstimme", dass der MDR gerade in den Regionen immer offensiver auftrete:

  Don Pedro: 
------------------------------------
Es brodelt bei den Verlagen. Aber:
Irgendeine Unterstützung der bundesweiten Landesverfassungsbeschwerden gegen die Grundlage von allem - Medienstaatsvertrag 2020 - war nicht feststellbar.
       v mehr! v       
Die komplexen juristischen Zusammenhänge sind in der Tat nicht die Aufgabe der Leiter von Verlagsunternehmen. Die fragen dann ihre Hausjuristen, ob man externen Rat hinzuziehen sollte, siehe diese Mitteilung von ... ...

Falls diese Frage überhaupt gestellt wurde: Die Hausjuristen dürften dann ihren Chefs versichern,
dass sie alle Interessen im Haus perfekt im Griff haben. Die 12-monatige Frist, dagegen zu opponieren, endete November 2021. Von hier erfolgen fristgerecht über 10 Landesverfassungsbeschwerden durch jeweilige Landesbürger, darunter 4 in Sachsen. Es ist nichts davon bekannt, dass die Hausjuristen von auch nur einem einzigen Verlag bundesweit fristgerecht mit Verfassungsbeschwerden angegriffen hätten.

Nun regen die Verleger sich auf, was wegen Fristablauf nun von den Sendern umgesetzt wird
und seit 2018...2019 feststand. Das Verbandswesen war während der Vorbereitung eingeladen, Gegenvorstellungen einzubringen. Wurde Widerstand versäumt?



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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.386
Zitat

ÖRR-Selbstverpflichtung: Online-Ausgaben max. 0,75 % des Gesamtaufwands

? 2022-09-17 (ABO-frei) https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36464.msg219083.html#msg219083
((über:)) Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Deutschland

[...]
((Und schon beginnt der Fauskampf über zugehörige Probleme:))

[...]
   Don Pedro: 
---------------------------
[...] Man darf unterstellen, dass die Sender-Führungsgremien und die Aufseher der Landesregierungen sehr genau alles Diesbezügliche wissen. [...]
Hier sind Zweifel angebracht, jedenfalls dort, wo die Aufsicht über eine LRA im Jahres- oder Mehrjahresrhythmus zwischen den die betreffende LRA gründenden Ländern wechselt.

Ob sich wirklich eine Landesaufsicht mit den Belangen der LRA beschäftigt, wenn sie gerade unzuständig ist? Und ist es wirklich wahrscheinlich, daß diese Aufsichte in der Phase ihrer Unzuständigkeit Sachverhalte aufarbeitet, um denen in der Phase ihrer Zuständigkeit nachträglich nachgehen zu können?


Edit "Bürger": Was man der - ständigen oder wechselnden - Rechtsaufsicht jeweils durchaus unterstellen dürfen sollte, zu wissen, ist hier nicht Thema und daher bitte nicht weiter zu vertiefen. Danke.


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Es erfolgte hier ein Versuch, das Problem im Zusammenhang der Zitate in seiner Bedeutung zu erfassen, siehe unten. 

Wichtig daran ist auch:
a) Die wesentlich von Forumsmitgliedern getragenen bundesweiten Landesverfassungsbeschwerden hatten fristgerecht bis Anfang Novermber 2021 gegen auch diesen Fehler des Medienstaatsvertrags 2020 Beschwerde erhoben.
b) Die Verbandszuständigen und Sonstige waren damals desinteressiert, diese Maßnahmen medienwirksam zu unterstützen, wie unten kurz angedeutet.

Jetzt, wo das Problem nicht mehr fristgerecht und also nicht mehr voll effizient ausgestritten werden kann, merken die immer zu abgehobenen Führungskräfte und Juristen der Verlage überhaupt erst, was sie damals als hinzugerufene Lektoren der Gesetzentwürfe selber durchgewunken hatten? Denn es erfolgte ja durchaus Anhörung vor Verabschiedung des Medienstaatsvertrags 2020. 

Zitat
*KRV? Auflagenanalyse / der Streit ober Internet-Aktivitäten von ARD, ZDF usw. könnte das Ende bewirken. Wegen Missachtung der Selbstverpflichtung "maximal 0,75 % Internet" könnte die Pflicht der Rundfunkabgabe entfallen und viel sonstiger Ärger beginnen.

--- (Zitate:)


Verleger rufen die EU an : Wie ARD und ZDF im Internet verbotene Wege gehen
? 2023-11-14 (ABOx) https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wie-ard-und-zdf-im-internet-verbotene-wege-gehen-verleger-rufen-die-eu-an-19311189.html

Der Bundesverband der Zeitungsverleger hat die EU angerufen _
_ _ Das Papier besitzt Sprengkraft. _ _ Die _ Auseinandersetzung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk um deren Onlineangebote geht ins dritte Jahrzehnt.

_ _ 2002 reichte der Verband Privater Medien _ _ eine Beschwerde bei der EU-Kommission _ ein_ _
Onlinetätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten ein._ _ „unzulässige Inanspruchnahme öffentlicher Mittel“ statt. _ _ Wettbewerbsverzerrung gegenüber den privaten Sendern

_ _ kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass die Finanzierungsregelung für die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr mit dem EG-Vertrag vereinbar _ _ Rundfunkbeitrag eine Beihilfe _
Die Länder verpflichteten sich daraufhin unter anderem, die Telemedienangebote einem Dreistufentest zu unterziehen. _ _ wurde Frühjahr 2007 das Verfahren eingestellt.

_ _ kritisiert der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) 16 Jahre später
die ungenügende Einhaltung des sogenannten Beihilfekompromisses von 2007 _ _ nach wie vor kein klarer Auftrag für „Telemedien“ und digitale Zusatzangebote bestehe und man deshalb von einem Beihilfemissbrauch ausgehe.

_ _ Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
_ _ dass staatliche Finanzierungen, wenn sie bestimmte Unternehmen, Wirtschaftszweige oder Industrien gegenüber ihren Mitbewerbern begünstigen _ ,_ verboten sind.

_ _ Der 69 Seiten umfassende Schriftsatz
weist _ nach, dass Deutschland die Zusagen von 2007 nicht voll erfüllt und die in den letzten Jahren massiv ausgebaute Onlinepräsenz der öffentlich-rechtlichen Sender nach wie vor_ mit dem Recht der EU nicht konform _

_ _ _ _ wird die _ Festlegung von den Anstalten seit Jahren systematisch umgangen.
_ _ bauten die Rundfunkanstalten ihre Textangebote im Internet sogar immer weiter aus. _ sei der Schutz der Presse nicht mehr gewährleistet.

_ _ „Von einem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist zu erwarten, dass er sich an Gesetze und Vorgaben der Rechtsprechung hält."
Zu diesen missbräuchlichen Aktivitäten gehörten Angebote der „Tagesschau“ sowie aller ARD-Landesrundfunkanstalten. _ _ übten eine starke Verdrängungswirkung aus.

_ _ Wie mangelhaft die Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote ist, _ _
_ _ bestünden strukturelle Probleme in Bezug auf die Unabhängigkeit und fachliche Eignung der Kontrollgremien.

_ _ sowohl die Kontrolle durch die Rundfunkräte _ als auch _ die Rechtsaufsicht versagen.
_ _ dass _ schon 2012 das erste Urteil erging, das ein Angebot der ARD als unzulässig bewertete _ _ Im Jahr 2019 hatten die Verlegerverbände mit ARD und ZDF eine Schlichtungsstelle eingerichtet,

_ _ ... hat diese Schlichtungsstelle versagt.
Deshalb hat der Verband die Vereinbarungen zur Schlichtungsstelle Ende _ 2023 _ gekündigt.
((ferner:)) Die öffentlich-rechtlichen Sender träten in den vergangenen zehn Jahren vermehrt durch kommerzielle Tätigkeiten wie Werbung, Sponsoring und Programmvermarktung auf.

_ _ Wenn die EU-Kommission den Darstellungen _ folgt, dass bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Beihilfemissbrauch _ vorliegt,
_ werden die Bundesländer gezwungen sein, den Medienstaatsvertrag _ zu ändern _ _

   Vernunftdenker Don Pedro: 

Durch "Vernunftdenker und Bürgerrechtler" bundesweit erfolgten fristgerechte Landesverfassungsbeschwerden
unter anderem gegen diese Missstände. Kein einziges Landesverfassungsgericht wollte sich mit diesem Großproblem des Totalitarismus-Risikos auseinandersetzen, da ja nur "einfache Leute aus dem Volk" es reklamierten:
Beschädigung der Informationsfreiheit. Die 12-monatige Frist für die Rechtsnormen-Beschwerde endete Anfang November 2021. Die Bürger hatten es eingehalten.

Die "einfachen Leute aus dem Volk" haben den Richtern wegen Nichtbearbeitung der rund 1.200 Seiten systematischer Substantiierung sodann ihre Meinung des "punktuellen Stillstands der Rechtspflege" bestätigt und Bedarf für andere Handlungsformen mitgeteilt. Zwei Wochen nach der Bestätigung für Berlin begann Juni 2022 die Kampagne gegen RBB-Missstände. Noch vor Ende 2022 war die RBB-Führung eine Trümmerlandschaft. Das politisch hoch gefährliche Kernprojekt, ein Neubau für einen - ziemlich sicherlich ideologie- und staatsnahen - Hauptstadt-Sender, war abgesagt.

Wo waren damals 2021 die Zeitungsverleger und die Verbände?
Gelegentliche Bemühungen um gemeinsames Vorgehen für den Medienpolitik-Rechtsstaat blieben derart ergebnislos, dass für mehr als "gelegentlich" kein Anlass war. Die durch ihre Führungsämter zwangsläufig vom einfachen Volk Abgehobenen, das ist immer neu ein Problem.

Jedermann in leitender Position lässt sich "nicht gern von unten belehren", weil das das Image, die Bedeutung und das Einkommen stören könnte. Manchmal geht es aber nicht um Belehren, sondern um Synergie der unterschiedlichen Kompetenzen.

Jetzt ist das fristgerecht Nötige verpasst.
Nur noch sehr zeitraubende und rechtlich weniger klare Verfahren - siehe oben - können die Missstände beenden.


Zeitungsverleger rügen "eklatanten Verfassungsverstoß".
? 2023-01-15 (ABOx) https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/eklatanter-verfassungsverstoss-18604234.html

BDZV rügt Bundesjustizminister Buschmann wegen Online-Rechtsbriefing "LI.": Verletzung der Neutralitätspflicht.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dazu aufgefordert, unverzüglich den „eklatanten Verfassungsverstoß zu beseitigen“ _ _ Im Lichte der aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sei das von der – der öffentlichen Hand zuzurechnenden – "juris GmbH verantwortete Internet-Rechtsbriefing nicht (mehr) legitimierbar".

Dem FDP-Politiker wurde _ vorgeworfen, dass das im April 2022 geschaffene _Rechtsbriefing der mehrheitlich in Staatshand befindlichen Juris GmbH vor allem der Vermarktung seiner Politik und der seiner Partei diene. Der BDZV argumentiert in seiner Erklärung noch grundsätzlicher,

dass das Gebot der "Staatsferne der Presse" auch für Online-Medien der öffentlichen Hand gelte.
Es verstehe sich von selbst, dass etwa "das Kanzleramt keine politische Wochenzeitung, das Wirtschaftsministerium kein umfassend informierendes Wirtschaftsmagazin, das Justizministerium keine allgemein informierende ,Justizzeitung‘ herausgeben darf".. Staatliche Öffentlichkeitsarbeit sei auf die Vermittlung der eigenen Aktivi­täten beschränkt.

   Vernunftdenker Don Pedro: 

Die Gleichsetzung von online-Medien mit der Presse wird hier vorgenommen.
Es ist nicht eindeutig, wie weit eine derartige Gleichsetzung rechtlich fundiert ist.

Wie aber, wenn die staatsgeschaffenen Medien ARD, ZDF usw.
in Selbstgleichschaltung weitgehend wie Presseorgane von links-grüner Politik real funktionieren? Wenn der Staat hier sogar Zwangsfinanzierung durch alle Bürger durchsetzt, so it das ja noch mehr Staat als bei dem abgesagten Medienservice "LI. Rechtsbriefing".


ÖRR-Selbstverpflichtung: Online-Ausgaben max. 0,75 % des Gesamtaufwands
? 2022-09-17 (ABO-frei) https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36464

Nur wird diese Begrenzung schon mindestens seit 2008 nicht annähernd eingehalten
und die KEF, die von der KOM den offiziellen Auftrag zur Kontrolle bekommen hat, hat im 17. KEF-Bericht ohne Angabe von Gründen erklärt, dass sie diese Kontrolle nun nicht mehr fortführen würde.

((17. KEF-Bericht:)) Zitat von: 17. KEF-Bericht, S.18, Tz.18:
? 2009-12 (ABO-frei) https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/17._Bericht.pdf

Die Selbstbindungen der Anstalten, die nicht über 2008 hinaus verlängert wurden,
wurden letztmals von der Kommission geprüft. Die Feststellung im 16. Bericht, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio für ihre Online-Angebote die Obergrenze von 0,75 % des Gesamtaufwands überschritten haben, wurde durch die Ist-Zahlen bestätigt (vgl. Tzn. 520 ff.).

   Vernunftdenker Don Pedro: 

Vorstehend: Nachweis für Wegfall der Kontrolle
Nachstehend: Nachweis, dass Wegfall nicht sein durfte
- und damit entfällt die Kerngrundlage und zwingende Bedingung für das Zwangsinkasso. Zwang dafür ist seit 2009 nicht mehr zulässig. - Hier der Nachweis:

Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - K(2007) 1761
? 2097-11-xx (ABO-frei) https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf

Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Deutschland

Rn 31 "Ferner hat die KEF zu prüfen, inwieweit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzwirksame Selbstverpflichtungen eingehalten haben (wie z.B. die
Selbstverpflichtung, für ihre Online-Angebote nicht mehr als 0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben)


ARD und ZDF geben zu viel Geld fürs Internet aus
? 2007-11-21 (ABO-frei) https://www.welt.de/fernsehen/article1385064/ARD-und-ZDF-geben-zu-viel-Geld-fuers-Internet-aus.html

Die Obergrenze von 0,75 Prozent für Online-Aktivitäten
wird in der nächsten Gebührenperiode (2009 bis 2012), für die die KEF in ihrem vorläufigen Bericht eine Erhöhung von derzeit 17,03 auf 17,96 Euro pro Monat vorschlägt, keine Rolle mehr spielen.

Die Sender wollen keine erneute Selbstverpflichtung eingehen,
und unter den Landesregierungen herrscht weitgehend Übereinstimmung, dass es bei den Programmen der Sender nicht auf den Verbreitungsweg, sondern auf die Inhalte ankommt.

   Vernunftdenker Don Pedro: 

Ist hier absurde verstörende Bereitschaft zur Rechtsverletzung?
Es handelt sich nicht um eine "erneute" Selbstverpflichtung. Diese ist die seit 2007 bis 2023++ fortbestehende Grundlage für den Zwangscharakter der Rundfunkabgabe. Hier wird dies verbal getarnt, um mit den gewaltigen Finanzprivilegien zukünftig das Internet dominieren zu könnten.

Nichtzuschauer können den Zwang der Rundfunkabgabe verweigern. So ist es bereits in einem aktuellen Schriftsatzbeispiel-Paket als Antrag verankert.

Wie hierfür eine "weitgehende Übereinstimmung der Landesregierungen" erreichbar war,
dafür besteht Aufklärungsbedarf. Die Verantwortlichen für die Fortschreibung dieser Rechtsverletzung bis mindestens 2023 wollten ermittelt werden. 2023 plus 5 Jahre, das hat Aufklärungsinteresse bis mindestens 2028.

Die Landesregierungen durften das Ende de KEF-Prüfung nur geschehen lassen
unter der Bedingung, dass Nichtzuschauer die Option der Freistellung haben. Da die Landesregierungen es nicht taten, könnte es nun jeder Bürger selber tun? Einstellung der Zahlungen?


((Briefbeispiel, um dank EU-Kommission die Rundfunkabgabe-Zahlung verweigern zu können:))
? 2022-09-17 (ABO-frei) https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36464.msg219083.html#msg219083
((hier geringfügig ge

An die EU-Kommission (deutschsprachig:)
Betrifft: Medienbeihilfe ( Deutschland. - ____________, den __.__.____
Antrag auf kostenfreie Auskunft

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ersuche Sie hiermit um folgende kostenfreien Auskünfte zu diesem Kommissionsdokument:

Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Deutschland
"Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - K(2007) 1761"
https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf

Anfrage 1) Ist der Inhalt dieses Kommissionsdokumentes noch in Kraft?

Anfrage 2) Wie wurde seit 2007 die Einhaltung der finanzwirksamen Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geprüft, nach welcher sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichten, für ihre Online-Angebote nicht mehr als 0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben (vgl. Rn. 31)?
Mit freundlichem Gruß ............................................

Kontakt-Möglichkeiten siehe beispielsweise unter
- https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact_de
- https://european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_de
- web-Suche: "Europäische Kommission Postanschrift"

Oder sofort als Beschwerde? Erläuterung:
- https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/
Allerdings wäre das ja an sich nicht "Beschwerde bezüglich einer EU-Aktivität". Diese hat ja keine ständige Kontrollpflicht.

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2023, 15:41 von pjotre«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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