Auf diese Problematik wurde ja schon seit Jahren hingewiesen, sogar schon vor den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts von März 2016.
Und mehr als bedenklich ist die Tatsache, dass die Richter damals diese drohenden Konsequenzen einfach mit den Worten abtaten, dass es "hinzunehmen sei", wenn der Rundfunkbeitrag den Zugang zu anderen Quellen behindere, oder gar verhindere.
Eine nicht gerade sehr vorausschauende Sichtweise.
Aber schon eine einfache Überlegung müßte einem das eigentlich klar machen:
Wenn man ein Kind unbeaufsichtigt an einem offenen Brunnen spielen läßt, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwann in diesen hineinfallen wird, mehr als hoch.
Die weitaus größere Gefahr, auf die ich auch in einem meiner letzten Kommentare schon hingewiesen habe, wird allerdings entweder nicht erkannt, oder einfach total unterschätzt.
Durch die unkontrollierte Ausbreitung des ÖRR in immer mehr Bereiche, wird die Vielfalt, welche für eine Demokratie essentiell ist, immer weiter eingeschränkt. Und die ersten Folgen davon sind ja bereits deutlich sichtbar geworden:
Wir haben mittlerweile einen Zustand erreicht, dass Menschen sogar Angst haben, ihre Meinung offen zu äußern, weil sie dafür mit Konsequenzen rechnen müssen.
Noch ist dieses Grundrecht durch Artikel 5 GG geschützt. Aber durch Verleumdungen und Diffamierungen wird es bereits in gefährlicher Weise ausgehöhlt.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)