Möglicherweise läßt sich die LRA (hier WDR) durch externe Anwälte vertreten.
Das ist zu
prüfen und ggf. zu beantragen, externe Anwälte
nicht zuzulassen.
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DSGVO Erwägungsgrund 45:
Erfolgt die Verarbeitung [...] aufgrund [...] einer [...] rechtlichen Verpflichtung oder ist die Verarbeitung [...] im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich, muss hierfür eine Grundlage im Unionsrecht oder im Recht eines Mitgliedstaats bestehen.
Es gibt keine keine gesetzliche Regelung -weder EU noch national-, externe Anwälte beauftragen zu müssen.
Daran anknüpfend:
Art 6 (1) DSGVO
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
[...]
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt
[...]
Es ist nicht öffentliches Interesse, daß externe Anwälte eine LRA vertreten, hats bei den LRAs doch eigene Justiziariate.
Auch Art 6 Ziffer (3) Buchstabe b) DSGVO bestimmt, daß das Recht der Mitgliestaaten [Buchstabe b)] auf Verarbeitung von Daten erforderlich und durch Gesetz geregelt sein muß
Es ist eben nicht gesetzlich bestimmt / geregelt, daß externe Anwälte erforderlich sind.
Weitere Stichpunkte:Art 6 (1) a) DSGVO, Einwilligung,
Art 7 DSGVO, Bedingungen für die Einwilligung zur Datenverarbeitung
Erwägungsgrund 111 ff DSGVO , Datenübermittlung
Art 17 DSGVO Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
Art 82 DSGVO, Haftung und Recht auf Schadenersatz: Atr82 eröffnet zB die Kostenerstattung einer (notwendigen) anwaltlichen Vertretung.
Quellennachweis:Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35339.msg213962.html#msg213962-------------
Rechtsanwaltskosten sind nur in der Höhe der Selbstvertratung einer LRA erstattungsfähig.
Hats hierzu den BGH:
Rn12
[...], dass lediglich die Kosten eines Prozessbevollmächtigten am Geschäftssitz [...] erstattungsfähig seien.
Rn16:
Im Grundsatz [...] zutreffend ist [...] dass die Reisekosten eines Rechtsanwalts, [...], [...] (Rechtsanwalt am dritten Ort), regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten sind.
Ausnahme:
Rn17:
[...] Streitfall an einem Ort, [...], an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält.
LRAs sind in jedem Bundesland, bisweilen mit Zweigstellen, vertreten.
Quellennachweis:Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0BGH Beschluss Az. I ZB 42/06 vom 23. Januar 2007https://openjur.de/u/77116.html-------------
@Eisvogel:
BGH 1 StR 32/13 - Verarbeitung pers.bez. Daten ohne Rechtsgrundlage ist Straftathttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35765.0Quellennachweis:
[Zusammenfassung] Schadensersatz wegen Mißachtung der DSGVOhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36142.0
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.