Vorab: In diesem Thread bitte straff und konzentriert erarbeiten ohne breite Meinungsäußerungen.
a) Für welche Sender erfolgt es? Etwa seit wann?
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Welche Sender haben nur 1 Kanzlei für einen Flächenstaat, also nicht "eine Kanzlei ortsnah bei jedem Gerichtsort"?
Inwieweit bestehen Anhaltspunkte, dass ein bestimmtes Parteibuch die Anwaltswahl bestimmte?
(Diese beiden Fragen sind für Bayern bereits ausreichend dokumentiert - interesssiert also nur für andere.
Das "seit wann" interessiert auch für Bayern noch.)
b) Welche Sender machten es und machen es aktuell nicht mehr?
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Mutmaßliche Gründe für die Beendigung? Vielleicht mussten die Sender dann die Kosten selber tragen wegen Gerichtsentscheid?
c) Rechtsquellen - Gerichtsentscheide, Rechtswissenschaft - ,
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wonach Behörden usw. verpflichtet sind, Rechtsstreite ohne Belastung der Bürger mit Anwaltskosten zu führen.
Zwar haben die ARD-Landesanstalten ab OVG aufwärts kein Recht, ohne Rechtsbeistand aufzutreten. Den aber können sie kostenlos gewinnen durch Amtshilfe - insbesondere Volljuristen der Medienreferate der Landesregierung. Da beamtet und hierdurch bezahlt, sind sie (fast) "kostenlos".
d) Besteht Ausschreibungspflicht,
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sofern eine einzige Kanzlei alle (!) Verfahren übertragen bekommt für ein Bundesland?
Zumal eine Kanzlei ohne spezifischen Schwerpunkt. Eine Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilien und Finanzinvest kann nicht "sorgfältige Individualauswahl" für alle (!) Verfahren 'Rundfunkabgabe' präsentiert werden.
e) Sonderfall "grundsätzliche Bedeutung"
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Generell: Die Sender können nicht zugleich behaupten, alles sei rechtlich klar für die Rundfunkbabgabe, und zugleich, da wären noch "Fragen von grundsätzlicher Bedeutung".
Ferner, falls wegen grundsätzlicher Bedeutung, dann dürfte es Anwälte nur für wenige Verfahren geben und es müssen immer andere sein, nämlich spezifische Experten.
f) Handel es sich im Fall der immer gleichen Kanzlei um "Scheinselbständigkeit"?
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Macht dieser Jurist nur dies oder auch anderes?
Und sofern nur teilzeitmäßig, so entsteht die ganz andere Frage, ist er dann als Dauerpartner nicht in der "Syndikus"-Funktion? Das geht ja vermutlich auch teilzeitmäßig.
Wenn man das so interpretiert, darf ein Syndikus-Anwalt dem Gegner überhaupt Kostenrechnungen stellen?
g) Hoffentlich wurden alle wichtigen Fragen erfasst.
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Die Anwaltskosten, das ist ein "ganz dick gewordenes aktuelles Problem": Die Bürger über möglichst hohe Anwaltskosten davon zu überzeugen, dass es billiger wird, die Rundfunkabgabe zu bezahlten und generell auf Rechtsstreite zu verzichten. Da wird das Prinzip der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte zur Absurdität:
- Geschaffen, um die Bürgerrechte gegen staatliche Fehler zu schützen.
- Nicht, um den rechtsverletzenden Staat vor dem Bürger zu schützen.
Es ist niemandem verboten, dies in jedem Schriftsatz dem Gericht als erste Zeilen zu liefern, damit Richter eine Denkpause einlegen, was eigentlich ihr Job ist.
Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36915.0
Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35339.0
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341
Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0
Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0