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Autor Thema: Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)  (Gelesen 115151 mal)

D
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Ein Mitstreiter teilte folgende gute Nachricht mit:

Zitat
Eine Zwangsvollstreckung war eingeleitet worden trotz erhobener verwaltungsrechtlicher Klage. Daher wurde ein Eilantrag (§ 80 Abs. 5 VwGO) gestellt. Im Eilverfahren erklärt das Verwaltungsgericht die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen für rechtens :-[, der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft stand kurz bevor, ...

... jedoch teilte nach Zustellung des Gerichtsbeschlusses der zuständige Gerichtsvollzieher mit, der Vollstreckungsauftrag sei von der Rundfunkanstalt zurückgenommen worden :)

Aus dem Schreiben des Gerichtsvollziehers:
Zitat
... teile ich mit, dass der Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses am ... aufgehoben wird, da der Gläubiger den Auftrag zurückgenommen hat.

Die Erkenntnis daraus:
Gegenwehr lohnt sich!


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Georg Christoph Lichtenberg

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Das Nachstehende ist nur begrenzt zum Thema zugehörig. Sollte hier besser nicht ausgeweitet werden. Aber da es vielen helfen könnte, die diesen Thread sichten, habe ich mal ausnahmsweise gesündigt:

Nach telefonischer Erörterung mit zuständigen Personen besteht folgende Vermutung:

a) Gewöhnlich bewilligt der Beitragsservice die Unterlassung von Vollstreckung, sofern man:

- seine Briefe grundsätzlich immer namentlich an den Intendanten adressiert
.   (wann wissen endlich alle, dass das zu einer Samthandschuh-Sonderbehandlung führt?)
- und einen entsprechenden Antrag beizeiten vorträgt - notfalls telefonisch vor Klageerhebung oder auch später.

b) Etwa Juli 2017 erfolgte wohl ein "ungewollter Fehler" (haha!)  bei der Kölner Nicht-Rechtsperson mit der "Etablissement-Bezeichnung" Beitragsservice:
Vollstreckung wurde wohl auch für alle Klagefälle veranlasst - oder für viele.

c) Abhilfe war vielleicht immer per Telefon zu erreichen,
vorausgesetzt, das man nicht mit den Callcenter-Kücken des Kölner Service telefonierte,
sondern bei der ARD-Anstalt bei der Telefonzentrale darauf bestand, mit den Mitarbeitern der ARD-Anstalt zu telefonieren.
Man wird dann meist dennoch nach Köln durchgeschaltet. Man fragt zu Beginn des Telefonats, ob bei der ARD-Anstalt sitzend - wenn nicht, verweigert man Teilnahme an illegalität ("Nicht-Rechtsperson darf nicht Außenwirkung entfalten"), ruft nochmals bei der ARD-Zentrale an.
Wenn die das Durchstellen zu DORTIGEN Personen verweigern, besteht man darauf, dass ein für Vollstreckungen zuständiger Dienst nach herrschendem Recht telefonisch zu erreichen sein muss. Spätestens beim fünften Anlauf dürfte das klappen.
Wenn nicht, dann Anruf bei der Staatskanzlei / Senatskanzlei für Schützenhilfe.

Sodann beim ARD-internen ECHTEN Beitragsservice-Menschen endlich angekommen. bittet man, den Verstoß gegen die Klageverfahren-Zusicherung zu annullieren.
Übrigens, wohl 2 Sender haben ihren hausinternen ARD-Service vereint - da ist man dann ebenfalls richtig.

Damit ist klar, wieso die hier geschilderten Fälle so unklar waren.
Ganz sicher weiß man das alles nicht. So ist das bei gottlosen digitalen Automaten mit menschlichen Callcenter-Anhängsel-Faktotum_s. 
Und, Leute, trainiert zu kämpfen, "lasst euch durch niemand nicht einschüchtern", meint in energischer doppelter Verneinung Soldat Schweijk. Die müssen lernen, wer der Souverän ist hier im Land - wir, das Volk, die Bürger.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2017, 14:22 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Und ich kann mich an die Szene erinnern, als der Soldat Schweijk erschossen werden sollte, und nur durch ein ununterbrochenes Statment, und lamentieren, die Schützen so verwirrte, das diese nicht zum Schießen kamen. Einige Sekunden später wurde Kriegsende verkündet, die Schützen liefen davon, und der Soldat Schweijk war gerettet. Wohl eine der besten Rollen von Heinz Rühmann.
Was hat das mit dem Rundfunkbeitrag zu tun. Ganz einfach, nicht aufgeben, bis zum letzten Moment, aufgeben werde ich erst mit dem letzten Atemzug.
Die V-Gerichte beschäftigen, die LRA auf Trapp halten, bis eine Entscheidung fällt, und sie muss früher oder später fallen, und dann werden, wie beim Schweijk, einige sich kleinlaut davon schleichen. Es wird kommen.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte - wenn auch durchaus anschaulich und motivierend - dies hier nicht weiter vertiefen, sondern diesen Thread bitte der konzentrierten Sammlung der Erfolgsmeldungen vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2017, 02:38 von Bürger«

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@Bürger war schneller als schuldbewusster @pjotre .
Also, dieser Teil der Erörterung hat Fortsetzung im nun passenden Thread, hier gleich der Link zum Fortsetzungs-Beitrag:


Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg153309.html#msg153309


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2017, 00:14 von Bürger«
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D
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(Teil-) Erfolg:

Einleiten der Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid für unzulässig erklärt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24184.msg153493.html#msg153493


Edit "Bürger":
In vorbenanntem Thread fehlen noch die Belege. Bis der Thread-Ersteller die entsprechenden Belege beigefügt hat, kann nicht geprüft werden, ob der Erfolg gegen die Vollstreckung
a) einmalig ist wegen Vollstreckung vor Widerspruchsbescheidung o.ä. Gründen oder
b) ggf. grundsätzlicher ist aufgrund der im Widerspruch und ggf. in der Klage ähnlich vorgebrachter Argumente
Daher wären diese Belege noch abzuwarten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2017, 18:59 von Bürger«
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Georg Christoph Lichtenberg

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(Teil-) Erfolg:

Erstattung der Reisekosten für den Prozeßbevollmächtigten vom NDR i.A.v. Radio Bremen abgelehnt:

Beschluss bzgl. Kostenfestsetzungsantrag:
http://testplatz.bplaced.net/klage/026_Beschluss_anon.pdf

aufgeführt auch unter
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.msg153705.html#msg153705


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2017, 18:50 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

c
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Bitte auch beachten diesen thread:

Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO? [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.msg152104.html#msg152104


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

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Hach, Mensch... und alle haben wir den Wald vor lauter "Erfolgs"-Bäumen gar nicht gesehen ;)

Daher hier auch noch mal manifestiert:

Klage gegen Rundfunkbeitrag – erster Erfolg vor Gericht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24693.0.html

in Bezug auf diese aktuelle Entscheidung des BVerwG
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851


Außerdem:

Weitere "Erfolge" im Sinne eines "Vorankommens" nach der nun schon 5 Jahre währenden "Rundfunkbeitrags"-Farce... ::) :D

Zur Vorlage des LG Tübingen an den EuGH siehe bitte unter
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153607.html#msg153607

und schließlich der an über 40 Stellen adressierte
Fragenkatalog des BVerfG mit Aufforderung zur Stellungnahme bzgl. der Verfassungsbeschwerden
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207


Dranbleiben!
Weitermachen!!!


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Na wer sagts denn,
eine eingeleitete Zwangsvollstreckung konnte wegen nicht beweisbar eingegangenem Titel (Festsetzungsbescheid) abgewehrt werden. Eine darauf folgende Klage gegen die Anstalt, mit zahlreichen nachgereichten Klagebegründungen und umfassender Daten-Auskunftsforderung führte zur Aussetzung des Vollzugs bis zum irgendwann rechtskräftigen Abschlußurteil.

Goliath wankt! Er wird auch erheblich kleinlauter.  :P

David dagegen ist entschlossener denn je.  :)
Nicht zuletzt, dank dieses Forums und Euch Mitstreitern!!!!

Zum Leben brauche ich diesen ÖRR Schmuh nicht. Und unterstützen will ich ihn nicht.

Mir gewett nix!!


Edit "Bürger":
Hier bitte keine eigenständigen Einzelfalldiskussionen, sondern bitte nur
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d.h. Erfolgsmeldungen bzw. Links zu Erfolgsmeldungen.
Einzelne Erfolgsmeldungen besser in eigenständigem, ggf. bereits bestehenden Thread posten einschl. Belege und Erläuterungen der Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit wegen - und hier dann nur verlinken.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 18:57 von Bürger«
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

n
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@TVFranz:
Zitat
wegen nicht beweisbar eingegangenem Titel (Festsetzungsbescheid) abgewehrt werden.

D.h. den Bescheiden wurde nicht widersprochen, dann kam die ZV und wurde zurückgezogen(?), dann kamen die Kopien der Festsetungsbescheide, darauf wurde Klage eingereicht?
Verstehe ich den Verlauf so richtig?


PS: TVFranz kann natürlich auch gleich Verfassungsbeschwerde gegen die ZV einlegen:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Die Frist beträgt einen Monat (minus Postlaufzeit!) um die Verfassungsbeschwerde+EA inklusiv Begründung einzureichen.


Edit "Bürger":
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d.h. Erfolgsmeldungen bzw. Links zu Erfolgsmeldungen.
Einzelne Erfolgsmeldungen besser in eigenständigem, ggf. bereits bestehenden Thread posten einschl. Belege und Erläuterungen der Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit wegen - und hier dann nur verlinken.
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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Hinweis unter

Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO? [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.msg152104.html#msg152104
Gemäß hier im Thread gesammelter Informationen werden Verfahren an
folgenden Verwaltungsgerichten ausgesetzt nach §94 VwGO:
VG Frankfurt/M.
VG Göttingen
VG Hamburg
...
(Alle Angaben ohne Gewähr!)


sowie gleicher Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.msg157787.html#msg157787
Ergänzung zu:

VG GÖ beabsichtigt Verfahren aufgrund anh. Verfassungsbeschwerden auszusetzen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.0.html

Das VG GÖ hat nun das Verfahren auch wirklich ausgesetzt :)

Siehe den Beitrag im genannten Thread:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.msg157783.html#msg157783


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Weiterer Teil-Erfolg auf dem steinigen Weg des Verwaltungsrechts... ;)

Säumniszuschl. unzuläss. wenn Zeitraum in vorangeg. Bescheid festsetzbar war
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25039.msg158487.html#msg158487

VG Berlin, Urteil vom 22. August 2017 – 8 K 262.16
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE170037919&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Zitat
Leitsatz
Der Landesrundfunkanstalt ist es verwehrt, in einem späteren Festsetzungsbescheid einen Säumniszuschlag festzusetzen, wenn dieser Bescheid ausschließlich einen Zeitraum betrifft, für den die rückstandige Rundfunkbeitragsschuld insgesamt bereits in einem früheren erlassenen Bescheid hätte mit festgesetzt werden können. Der später festgesetzte Säumniszuschlag ist durch die bereits vorher erfolgte Festsetzung eines Säumniszuschlags abgegolten.
[...]

...wobei zu beachten ist, dass dies im jeweiligen Einzelfall genau zu prüfen ist und dies leider auch (noch) keine Steilvorlage für einen Frontalangriff auf den aus diversen anderen Gründen rechtlich höchst fragwürdigen sogenannten "Säumniszuschlag" ist... :-\


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Hallo Mitstreiter,

ich darf nun auch mal über einen (Teil)Erfolg berichten:
Aussetzung der Rechnungstellung sowie des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens
bis zum Ende des Rechtsstreitverfahrens


Ich habe damals (in 2015) folgendes seitens der Rundfunkanstalt schriftlich erhalten:
Zitat
Bis zur Beendigung des Verfahrens wird das Beitragskonto des Widerspruchführers für die Rechnungsstellung sowie für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren ausgesetzt.

Kürzlich erhielt ich vom Beitragsservice dennoch auf einmal wieder eine Mahnung mit der Androhung, dass bei Nichtbezahlen zwangsvollstreckt wird.

Ein kurzer Anruf bei der Rundfunkanstalt war dann ausreichend, damit dem Beitragsservice wieder "Einhalt" geboten wurde:
Die Mahnung sei nun hinfällig und das Beitragskonto ist weiterhin von Rechnungsstellung sowie für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren ausgesetzt.

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...ähnliche Antwort - nun sogar schon im Widerspruchsverfahren - siehe u.a. unter

kein/e Mahnverfahren/Vollstr.-maßnahmen bis Entscheidg. ü. Aussetzungsantrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25738.0.html


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Aus aktuellem Anlass... ;)
...ein weiteres Gericht, welches Verfahren zwar nicht "aussetzt", jedoch "ruhendstellt".
Dies immerhin mit dafür erforderlicher ausdrücklicher Zustimmung der beklagten "Rundfunkanstalt"!

Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO? [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.msg165420.html#msg165420
VG Hannover: Ruhen des Verfahrens gemäß richterlicher Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26247.msg165403.html#msg165403

Ist nicht Verfahrensaussetzung nach § 94 VwGO, sondern Ruhendstellung, doch auch beim VG Hannover wird die Entscheidung beim BVerfG nun abgewartet.

Kurzer Hinweis:
Der Unterschied zwischen ruhend stellen und aussetzen (nach § 94 VwGO). Bei ersterem muss der Prozessgegner (LRA) zustimmen, bei letzterem entscheidet das Gericht nach eigener Überzeugung, ohne dass es der Zustimmung des Prozessgegners bedarf.


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