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Autor Thema: [Zusammenfassung] Schadensersatz wegen Mißachtung der DSGVO  (Gelesen 582 mal)

  • Beiträge: 7.315
Es könnte hilfreich sein, dieses Thema unter Einbeziehung nachstehender höchstgerichtlicher Entscheidungen eigenständig zu fassen?

Beschluss vom 28. Juni 2022, II B 92/21 - Betrifft das Land Brandenburg
BFH II B 92/21 - Schadensersatzkl. wg. DSGVO-Mißachtung -> Finanrechtsweg gegeb.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36140.0

BFH, 08.01.1998 - V R 32/97 - Betrifft das Land Brandenburg
Keine hoheitl. Befugnis f. j.P.ö.R in Wettbewerb; gefestigte Rechtspr. des BFH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30952.0

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EuGH C-319/20 - Schutz personen-bezogener Daten ist vollständig harmonisiert
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36046.0

EuGH C-620/19 - Jur. Pers. können sich nicht auf die DSGVO stützen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34888.0

EuGH C-924/19 PPU - Anwendungsvorrang Unionsrecht für Verwaltungsbehörden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35248.0

EuGH C-439/19 - DSGVO - Datenübertragung an Wirtschaftsteilnehmer unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35594.0

EuGH C-435/18 - Auch Kartellgeschädigte haben Anspruch auf Schadensersatz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32812.0

EuGH C-637/17 - Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch für jede Person
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36009.0

EuGH C-41/90 - Ö.-R.-Anstalt ist als Marktakteur ein Wettbewerbsunternehmen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35201.0

BVerfG 1025/84 - Anwendungsvorrang Unionsrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36097.0

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

Insbesondere im Land Brandenburg sollten alle natürlichen, nicht am Rundfunk interessierten Personen gute Chancen haben, jeden Rundfunkbeitrags-Eurocent vom Land zurückzuerhalten, der von ihnen unter Mißachtung der genannten Entscheidungen seitens der Behörden eingezogen worden ist.

Ein Marktteilnehmer darf seine Marktteilnahme nämlich nicht unter Zuhilfenahme hoheitlicher Maßnahmen finanzieren.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2022, 21:36 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.351
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
 @pinguin hat an den angegebenen Links alle Details aufgeblättert. Nun von der Wissenschaft zur Aktion:

Wir benötigen ein Antragsmuster,
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sollte maximal 1 Seite sein, wie man ganz konkret die Vollstreckbarkeit in Eigentitulierung bestreitet. Immer "ganz in etwa" nach dem Schema: 

 (Argument) ...
 (Nachweis:) Siehe Entscheid ..


Das ist dann geeignet für Mehrfach-Einsatz:
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- Gegen die "Scheinbescheide" usw. der Sender
"Schein"-Bescheide, weil verbal formuliert für einen Rechtsgegenstand Rundfunk-"Beitrag",
obgleich es nur einen Rechtsgegenstand "Mediensteuer" gibt. Diese Bescheide sind also "gegenstands"-los und können als "nichtig" zurückgewiesen werden.

Hübsche beeindruckende juristische Zurückweisungs-Argumente:
Googeln:   Scheinbeschluss
Durch Zitate kann man im Handumdrehen ein paar Seiten akkumilieren, die man an den Intendanten adressieren darf.


Einsatz Nr. 2: Gegenvorstellung gegen Vollstreckungsstellen.

Einsatz Nr. 3: Bei Gerichten Einwand der Unzulässigkeit.


Insbesondere auch bei Landesverfassungsgerichten geeignet?
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Die Zahl der Bürgerbechwerden bei Landesverfassungsgerichten ist nur rund 0 bis 2x oder 4x pro Jahr. Das wird der Bedeutung dieser Gerichte nicht gerecht. 10 Millionen zornige Rundfunkabgabe-Hasser - und nur so wenige wenden sich an die obersten Wächter des Rechts?

Wenn immer in Sachen Rundfunkabgabe abgelehnt wird
- ARD-Anstalt, Verwaltungsgerichte, ... -
mit der üblichen Textbaustein-Pseudojura. ist damit die Aussichtslosigkeit der "fachgerichtlichen Rechtswegerschöpfung" belegt, könnte man argumentieren?

Und wäre gegen die regelmäßig vorleigende Grundrechteverletzung sofort zur Verfassungsbeschwerde legitimiert?


Kostengefahr
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Schon unübersehbar auf der ersten Seite schreiben Manche, dass diese Beschwerde laut Gesetz kostenlos ist und dass etwaige Kosten vorab mitzuteilen wären.
Mancher schreibt sodann, dass man versuchen würde, die eventuell angekündigten Kosten durch öffentliches Crowdfunding für das Anliegen dieser Beschwerde zu erlangen, weil man sie nur so finanzieren kann.

Das wird dann in aller Regel nicht nötig werden, weil Bedarf von Crowdfunding für Grundrechteschutz-Gewähr nicht besonders logisch wirken würde. Außerdem erhöht die Zweistufigkeit die Arbeitskosten des Gerichts - sogleich und kostenfrei abweisen geht rascher.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2022, 14:41 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.315
Bei diesem Thema wären nachstehende, den Bereich Datenschutz berührende Themen sicherlich brauchbar zu beachten?

EuGH C-482/02 - Das Land Brandenburg ist an Unionsrecht gebunden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36042.0

BVerfG 1 BvR 209/83 - Melderegisterabgleich verstößt gegen Persönlichkeitsrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36070.0

BVerwG - I C 74.61 - Normenunklarheit führt zur Ungültigkeit der Norm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36069.0

BGH III ZR 195/20 - Gewährleistung rechtlichen Gehörs ist gerichtliche Pflicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35970.0

BGH 1 StR 32/13 - Verarbeitung pers.bez. Daten ohne Rechtsgrundlage ist Straftat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35765.0

Auch wenn die im Thema hier genannten Entscheidungen sowohl höchstgerichtliche Entscheidungen der Bundes- wie Unionsgerichte umfassen, geht es bei allem trotzdem um den vom Unionsrecht geregelten Bereich des Datenschutzes, den zuerst einmal nur die Unionsgerichte deuten dürfen; die nationalen Gerichte sind an die Entscheidungen insbesondere des EuGH gebunden und dürfen auch im Bereich Rundfunk nicht davon abweichen. Hierzu siehe nachstehendes Thema:

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0

Und dieses Unionsrecht sagt in Auslegung der DSGVO durch den EuGH, (siehe C-439/19 im Eröffnungsbeitrag), daß der Staat nicht befugt ist, Regeln zu schaffen, die es einem Verantwortlichen ermöglichen, personen-bezogene Daten an Wirtschaftsteilnehmer zur Weiterverarbeitung zu übermitteln.

Da wäre doch die weiterführende Frage, ob nicht der Gesetzgeber des Landes Brandenburg hier selbst bereits Straftäter ist, bzw. sein kann? Einerseits, weil er die in den Rundfunkverträgen zu findende Regel mit den Meldedatenabgleichen und den Zugriffsmöglichkeiten auf die bei den Einwohnermeldeämtern gespeicherten Bürger*innendaten schuf***, sondern auch, weil er sich damit über jene klare Aussage des EuGH, (siehe C-482/02 in diesem Beitrag), hinwegsetzt, die dem Land Brandenburg quasi auferlegt, die Gewährleistungen des Unionsrechts zu beachten?

Die eine BGH-Entscheidung ist genau deswegen, siehe obiger Absatz, auch in Rot gehalten.

Das BVerfG trifft in jedem Falle keine Schuld, denn dessen Aussagen, (siehe die im Thema verlinkten BVerfG-Themen), sind doch für jeden verständigen Menschen hinreichend klar formuliert?

Unionsrecht vor Bundesrecht; Bundesrecht vor Landesrecht; Landesrecht vor kommunalen Bestimmungen.

Weiterführend auch:

BVerfG 2 BvE 7/11 - Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Land unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32437.0

BVerfG -1 BvR 276/17 - Vorrang des Unionsrechts auch beim Unionsgrundrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32844.0

***Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbstv

Zitat
§ 11
Verarbeitung personenbezogener Daten


(3) Die zuständige Landesrundfunkanstalt übermittelt von ihr gespeicherte personenbezogene Daten der Beitragsschuldner an andere Landesrundfunkanstalten auch im Rahmen eines automatisierten Abrufverfahrens, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der übermittelnden oder der empfangenden Landesrundfunkanstalt beim Beitragseinzug erforderlich ist. Es ist aufzuzeichnen, an welche Stellen, wann und aus welchem Grund welche personenbezogenen Daten übermittelt worden sind.

(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt verarbeitet für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis der betroffenen Person. Öffentliche Stellen im Sinne von Satz 1 sind solche, die zur Übermittlung der Daten einzelner Inhaber von Wohnungen oder Betriebsstätten befugt sind. Dies sind insbesondere Meldebehörden, Handelsregister, Gewerberegister und Grundbuchämter. Nichtöffentliche Stellen im Sinne von Satz 1 sind Unternehmen des Adresshandels und der Adressverifizierung. Voraussetzung für die Erhebung der Daten nach Satz 1 ist, dass

    eine vorherige Datenerhebung unmittelbar bei der betroffenen Person erfolglos war oder nicht möglich ist,
    die Datenbestände dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die Beitragspflicht zuzulassen, insbesondere durch Abgleich mit dem Bestand der bei den Landesrundfunkanstalten gemeldeten Beitragsschuldner, und
    sich die Daten auf Angaben beschränken, die der Anzeigepflicht nach § 8 unterliegen und kein erkennbarer Grund zu der Annahme besteht, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Verarbeitung hat.

Die Verarbeitung bei den Meldebehörden beschränkt sich auf die in § 11 Absatz 5 Satz 1 Nummern 1 bis 8 genannten Daten. Daten, die Rückschlüsse auf tatsächliche oder persönliche Verhältnisse liefern könnten, dürfen nicht an die übermittelnde Stelle rückübermittelt werden. Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach dem Bundesmeldegesetz oder den Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt. Die Daten betroffener Personen, für die eine Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

(5) Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes übermittelt jede Meldebehörde alle vier Jahre beginnend ab dem Jahr 2022 für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert gegen Kostenerstattung in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt:

[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2022, 22:07 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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